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DIHK Revitalisierungsideen – Den Wirtschaftsstandort Innenstadt nachhaltig aufwerten

Die Corona-Pandemie hat viele innerstädtische Betriebe in Existenznot gebracht. Das bedroht die Immobilienwerte und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Innenstadt insgesamt. Wie gegengesteuert werden könnte, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Mitte Januar in einer Anhörung des zuständigen Bundestagsausschusses skizziert.

Freitag, 29.01.2021

Die Probleme sind bekannt: Der „zentrentypische Handel“ (etwa mit Textilien, Schuhen oder Lederwaren) hat nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von Januar bis November 2020 gut ein Fünftel weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor – und auch die Warenhäuser beklagen für diesen Zeitraum ein deutliches Umsatzminus von knapp zehn Prozent.

Corona befördert Strukturwandel

Damit beschleunigt die Pandemie einen schon länger bestehenden Trend: Der klassische Versorgungseinkauf wird immer öfter online erledigt, während die Innenstädte eher mit einem umfassenden Konsum- und Kulturerlebnis in Verbindung mit Gastronomie oder Veranstaltungen punkten.

In seiner öffentlichen Anhörung zu Innenstädten hat sich der Bundestagsausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen am 13. Januar 2021 mit der aktuellen Situation in den Citys und ihren Zukunftsperspektiven befasst.

DIHK legt Ideen zur Revitalisierung vor

Der DIHK erhielt Gelegenheit, sich mit einer Stellungnahme in die Diskussion einzubringen. In dem vierseitigen Papier regt er unter anderem an, baurechtliche Vorgaben zu erleichtern – auch, um die zügige Um- und Nachnutzung von Gewerbe- und Industrieflächen zu ermöglichen.

So könnte eine Experimentierklausel in das Baugesetzbuch aufgenommen werden, die es erlauben würde, schnell und gezielt Städtebaufördermittel für Nachnutzungen einzusetzen, wenn Läden oder Kaufhäuser aufgeben müssen.

Denn im digitalen Zeitalter entsteht viel neue Kreativität durch Nutzungsmischungen unterschiedlicher Konzepte – aus Einzelhandel, Gastronomie und Produktion – auf engem Raum. Um diese Impulse für moderne Stadtstrukturen zu setzen, sollten Förderprogramme kurzfristig neu justiert, zwischen den Ressorts besser aufeinander abgestimmt und rechtliche Vorgaben angepasst werden.

Als Zwischenverwendung ungenutzter Objekte kommen etwa Pop-up-Konzepte, Co-Working-Spaces, Hackathons und andere Formate in Frage, durch die auch anschließende Nutzungen vorbereitet werden können. Als hilfreich könnten sich auch neue Gewerbemietmodelle und digitale Ladenleerstandskataster erweisen.

Zudem würde die Schaffung klarer Rechtsgrundlagen für Lärmemissionen das lebendige Nebeneinander von Biergärten, Produktionsstätten und Wohnen in den Innenstädten vereinfachen. Vielerorts funktioniert die Nachbarschaft, andernorts gibt es immer wieder Konflikte zwischen ortsansässigen Betrieben und Anwohnern. Um gegenzusteuern, schlägt der DIHK rechtliche Anpassungen vor, etwa im Baugesetzbuch oder in der TA Luft.

Schließlich würde die Digitalisierung von Planverfahren die Nachnutzung aufgegebener Ladenlokale oder Warenhäuser, die Neuansiedlung von Betrieben oder ihre Erweiterung transparenter und schneller gestalten. Dazu könnte das Baugesetzbuch so angepasst werden, dass die Unterlagen über Kommunen und zentrale Landesportale grundsätzlich digital eingestellt und auch zugänglich sind. Auch die Einreichung von Stellungnahmen sollte online erfolgen können.

Die komplette Stellungnahme der DIHK findet sich hier als Download: https://www.dihk.de/resource/blob/35072/dd9a3a46fdf0cf317b2fbf6ddba7bf73/dihk-stellungnahme-anhoerung-innenstaedte-data.pdf

Quelle: DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag
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