ein öffentlich rechtlicher TV Sender hat für eine Show unsere Produkte eingekauft und diese Produkte wurden in der Show auch von diversen Promis genutzt.
Nun möchte ich das natürlich gerne als Referenz nutzen und ein paar Bilder (kein Video) dieser Show neben dem entsprechenden Artikel in unserem Shop einblenden.
Um keine schlafenden Hunde zu wecken, habe ich mir eine Anfrage beim Sender vorerst erspart - außerdem möchte ich mir im Falle einer Diskusion mit der Rechtsabteilung, zuerst das nötige Backgroundwissen aneignen.
In Wikipedia habe ich diesen Absatz gefunden:
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/BildrechteLichtbilder nach deutschem Recht sind „Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden“, die zwar keine Werkqualität aufweisen, aber doch eine persönliche Leistung darstellen. Sie werden entsprechend der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften geschützt, § 72 Abs. 1 UrhG.
Das Urheberrecht an (einfachen) Lichtbildern erlischt nach § 72 Abs. 3 UrhG 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen des Bildes (oder nach der ersten erlaubten öffentlichen Wiedergabe etwa im Fernsehen oder Internet, falls dieses Datum früher liegt). Bei einer Nicht-Veröffentlichung innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung erlischt die Schutzfrist. In seltenen Fällen kann sich damit eine fast hundertjährige Schutzfrist ergeben. Beispiel: Ein Lichtbild aus dem Jahr 2000 wird knapp vor der Fünfzigjahresfrist im Jahre 2050 erstmals veröffentlicht und genießt dann einen Schutz bis Ende 2100.
Wie würdet Ihr in so einem Fall vorgehen?
Besten Dank vorab
Jens