Hm, vielleicht weil man dort nicht mit BillSafe und 3,99% Disagio zahlt und im Netz die Marge ohnehin in der Regel schon magerer ist als in der Regel im stationären Handel? Und wie auch immer, ich bin der Meinung die Preisgestaltung obliegt dem Händler und sonst niemanden. Und der Verbraucher ist nicht gezwungen dort zu kaufen. Wenn man den Anfängen nicht wehrt, hat man bald wieder staatlich festgeschriebene Einheitspreise.
Und sehr wohl war ich schon in Kleidergeschäften, die bei Zahlung mit KK 5% mehr genommen haben.
Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Das ist ja auch was anderes (wobei wir heute bei EC-Kartenzahlungen irgendwo bei 4 Cent Grundgebühr pro Zahlung sind und solche Einschränkungen wohl eher deswegen da sind, weil schon der Großvater das so gemacht at). Verstehen kann ich das ja auch nicht, aber es ist ja was anderes, ob man eine Zahlart überhaupt anbietet oder nicht.fossi hat geschrieben:ch kenne genug Läden, die Ihre Zahlarten entsprechend einschränken, wie z.B. "Kartenzahlung erst ab 20€" usw.
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Hi, ja gibt es zB in Belgien und Holland öfter mal.. 4% Aufschlag Kreditkartenzahlung. Nur Bar ist frei. LGxMerchant hat geschrieben:Die Aufschläge gibt es doch nur im eCommerce, wer hat schon mal so einen Aufschlag im Einzelhandel, an der Tankstelle oder auf der Hotel-Rechnung (bei direkter Zahlung im Hotel) gesehen? Bei denen geht die Welt auch nicht unter.
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Klar gibts sowas. Es ist ja jetzt auch nicht so, dass jemand daran gestorben wäre. Aber der Gesetzgeber möchte das nun offenbar ändern, und das ist auch legitim. Die Preiskalkulation ist dir ja auch unbenommen, du darfst die dann halt zukünftig nicht mehr an Zahlwegen ausrichten. Das mag einen Ärgern, aber es ist doch nicht die Einführung des Sozialismus?Aqua-Olli hat geschrieben:Und sehr wohl war ich schon in Kleidergeschäften, die bei Zahlung mit KK 5% mehr genommen haben.
- Scarabaeus
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Merkwürdig - genau jene, die ansonsten immer nach TRANSPARENZ rufen, empören sich bei der Berechnung von Zahlungskosten.
Interessant die Diskussion in der FAZ zur entsprechenden Meldung. Bei etlichen Stellungnahmen scheint Realitätssinn durch !
Verlinke das aus rechtlichen Gründen mal nicht.
Überschrift lautet dort: "Kein Zuschlag mehr für Kreditkartenzahlung im Netz"
Interessant die Diskussion in der FAZ zur entsprechenden Meldung. Bei etlichen Stellungnahmen scheint Realitätssinn durch !
Verlinke das aus rechtlichen Gründen mal nicht.
Überschrift lautet dort: "Kein Zuschlag mehr für Kreditkartenzahlung im Netz"
Sage dem Krokodil erst, daß es häßlich ist, wenn Du den Fluß überquert hast.
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Guter Einwand.Scarabaeus hat geschrieben:Merkwürdig - genau jene, die ansonsten immer nach TRANSPARENZ rufen, empören sich bei der Berechnung von Zahlungskosten.
Letztendlich wollen sogar Händler bei den Bearbeitungskosten "angelogen" werden.
Mindermengenzuschlag unter XX Bestellwert: Ui Böse, böse.
Gestaffelte Versandpreise mit den gleichen Versandkosten unter XX Bestellwert: Kein Problem.
Versandkosten und Spesenfrei vs. genau aufgeschlüsselt, lösen die Bestell-Nebenkosten ein negatives Gefühl aus, auch wenn der Endpreis der selbe sein sollte.
Ein Gesetz bräuchte es dazu aber sicher nicht.
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Endlich ein Grund aktiv zu werden und die ungeliebte KK-Zahlung rauszuwerfen. Bisher war ich zu faul.
Viele Grüße,
Christian
Christian
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
@Aqua-Olli
Die Frage ist ja auch, wird Rechnungskauf überhaupt davon betroffen sein. Es geht ja um besonders verbreitete Zahlungsmittel, dazu würde ich den Rechnungskauf nicht zählen.
Wenn doch, wird wahrscheinlich zumindest folgendes möglich sein: Du erhöhst deine Preise entsprechend, um den Rechnungskauf abzudecken, und gewährst auf die anderen Zahlungsarten entsprechend Skonto. Irgendwann wird dies sicherlich auch nicht mehr möglich sein, aber denke das dieses Thema sicherlich noch nicht in diesem Entwurf drin stehen wird.
Die Frage ist ja auch, wird Rechnungskauf überhaupt davon betroffen sein. Es geht ja um besonders verbreitete Zahlungsmittel, dazu würde ich den Rechnungskauf nicht zählen.
Wenn doch, wird wahrscheinlich zumindest folgendes möglich sein: Du erhöhst deine Preise entsprechend, um den Rechnungskauf abzudecken, und gewährst auf die anderen Zahlungsarten entsprechend Skonto. Irgendwann wird dies sicherlich auch nicht mehr möglich sein, aber denke das dieses Thema sicherlich noch nicht in diesem Entwurf drin stehen wird.
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Höhere Preise reduzieren erst einmal die Conversion Rate. Es geht mir auch gar nicht um meinen Shop, sondern um das Prinzip. Ich empfinde es als nutzlose Bevormundung des Händlers oder Vorbereitung auf etwas anderes.
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Nachdem ich letztens in einem Shop war, in dem sogar die Barzahlung bei Selbstabholung mit 1,2 % Zuschlag belegt war, scheint eine gesetzliche Maßnahme bei einigen Händlern tatsächlich erforderlich zu sein.
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Ich kann Zahlartenaufschläge überhaupt nicht leiden, und die sind in den letzten Jahren in Onlineshops einfach nur zu einem Mittel verkommen, um in umkämpften Sortimenten den Preis in Preissuchmaschinen besser und unrealistisch darzustellen. Darüber ärger ich mich jedesmal und empfinde da tatsächlich Regulierungsbedarf, darum bin ich für ein solches Gesetz. Sobald ich einen Zahlartenaufschlag als Kunde sehe, bin ich auch weg, ich hab dann sofort das Gefühl bewusst vom Händler getäuscht zu werden.
Schaut auch mal auf die Marktplätze, da gibts das Thema quasi auch nicht, und da verkaufen trotzdem alle wie blöd.
Schaut auch mal auf die Marktplätze, da gibts das Thema quasi auch nicht, und da verkaufen trotzdem alle wie blöd.
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
OK, dann füge ich mich dem Mehrheitswillen. Ich freue mich schon auf die nächste Beschneidung meiner kaufmännischen Freiheiten.
- Scarabaeus
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Nach der Wahl kommt eine Welle von Steuererhöhungen - MWSt Richtung 25 %, Mineralölsteuer und sicher lassen sich noch ein paar kleinere Posten finden.Aqua-Olli hat geschrieben:OK, dann füge ich mich dem Mehrheitswillen. Ich freue mich schon auf die nächste Beschneidung meiner kaufmännischen Freiheiten.
Anders lassen sich die massiv steigenden Ausgaben für unsere Gäste, Griechenland, EU (Ersatzzahler für GB), Umsetzung der 2%-Verpflichtung bei Verteidigungsausgaben und diverse Volksbeglückungswünsche von EBS nicht ausgleichen. Und die rot-knallrot-grüne Regulierungswut wird noch andere Felder beackern.
Insofern wir Dein Wunsch in einem Jahr Realität werden.
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Ich habe mal über eine "Selbstabhol-Pauschale" von 10€ (inkl Beratung / max 10min Bedienzeit) nachgedacht, dann aber doch lieber die Abholung ganz aus dem Checkout geworfen.Kaluna hat geschrieben:Nachdem ich letztens in einem Shop war, in dem sogar die Barzahlung bei Selbstabholung mit 1,2 % Zuschlag belegt war, scheint eine gesetzliche Maßnahme bei einigen Händlern tatsächlich erforderlich zu sein.
Für manche Händler bringen Selbstabholer keinen Vorteil, ganz im Gegenteil.
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Bei Selbstabholung im Webshop haste einen Punkt: Du bist anfassbar, da. In meiner ehemaligen Firma haben unzählige Kunden angerufen und im Laden gestanden, die wollten nur sehen, dass es einen gibt, dass man da ist. Bei Waren die Vertrauen brauchen ist das also nicht immer übel.
Thema Vertrauen: Wollen deine Kunden wissen, dass das Gummi sicher ist?
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Olli... Es ist doch nicht so, dass wir hier in Amerika um 1650 leben. Wir sind in Europa im Jahr 2017, da wird jedes Detail immer weiter geregelt werden und die Leute klatschen Beifall. Generell mag ich das auch nicht, aber speziell im Onlinehandel muss man doch feststellen, dass die massiven staatlichen Eingriffe (Widerrufsrecht, Beweislast in den ersten 6 Monaten, Preisangaben etc etc). dazu geführt haben, dass selbst die ängstlichen Deutschen mittlerweile Weltmeister im Onlineshopping sind. Und das, obwohl das Internet noch Neuland und gegen die natürliche Ordnung der Dinge ist. Wie du die Dinge siehst, das kannst du frei entscheiden, aber als Onlinehändler wäre es naheliegend, dass du dich über alles freust, was die Hemmnisse bei Menschen abbaut, und da gehören Zahlartenaufschläge halt dazu, da sie von 99% der Onlineshopper als Abzocke empfunden werden.Aqua-Olli hat geschrieben:OK, dann füge ich mich dem Mehrheitswillen. Ich freue mich schon auf die nächste Beschneidung meiner kaufmännischen Freiheiten.
Auf Dauer macht es mehr Spass, wenn der Kuchen immer weiter wächst, anstatt dass man sich immer nur darum prügelt, ein größeres Teil vom Kuchen zu bekommen.
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Wir haben von Anfang auf Auf- oder Abschläge für Zahlungs- und Versandarten verzichtet und sind damit gut gefahren, insofern stört uns das nicht.
Dass es überhaupt notwendiug wurde, dafür Regelungen einzuführen ist natürlich denjenigen zu verdanken, die es übertrieben haben (wurde ja schon erwähnt), Schimpfe und Schelte gebührt also denen, denn prinzipiell bin ich natürlich dafür, solche Entscheidungen dem Händler zu überlassen - Kunden, die sich damit schwer tun, gehen dann halt woanders hin.
Wenn es nicht immer wieder diese Idioten gäbe, die mit ihrer Gier das Image aller Händler in den Schmutz ziehen, wären viele Regelungen überhaupt nicht notwendig geworden.
Dass es überhaupt notwendiug wurde, dafür Regelungen einzuführen ist natürlich denjenigen zu verdanken, die es übertrieben haben (wurde ja schon erwähnt), Schimpfe und Schelte gebührt also denen, denn prinzipiell bin ich natürlich dafür, solche Entscheidungen dem Händler zu überlassen - Kunden, die sich damit schwer tun, gehen dann halt woanders hin.
Wenn es nicht immer wieder diese Idioten gäbe, die mit ihrer Gier das Image aller Händler in den Schmutz ziehen, wären viele Regelungen überhaupt nicht notwendig geworden.
- Scarabaeus
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Völlig richtig. Leider ein allzu menschliches "Problem".Malik hat geschrieben:...
Wenn es nicht immer wieder diese Idioten gäbe, die mit ihrer Gier das Image aller Händler in den Schmutz ziehen, wären viele Regelungen überhaupt nicht notwendig geworden.
Wenn man Deine These verallgemeinert, wären weite Teile BGB, StGB, HGB, StVO usw. überflüssig. Andererseits wäre die Menschheit ohne das Streben nach Eigennutz wohl schon ausgestorben.
Sage dem Krokodil erst, daß es häßlich ist, wenn Du den Fluß überquert hast.
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Oh Leute mir wird schlecht, wenn ich das hier lese.
Willkommen im neuen Sklavenzeitalter, in dem die Dummen immer Dümmer und die Reichen immer reicher werden.
Gesetzentwurf zur Umsetzung der Zahlungsdienstleisterrichtlinie PSD 2.
Das Gesetz gilt sowohl an der Laden-wie der Internetkasse und dient wie Datenschutz, Widerruf, Verbraucherrechterichtlinie selbstverständlich nur dem unmündigen, dummen Verbraucher, den man an die Hand nehmen muss, weil der den ganzen Tag nur beschissen wird und das Denken und Handeln für sich selber leider verlernt hat.
Die PSD 2 ist, wie kann es anders sein, natürlich nur zum Wohle des Verbrauchers.
Daher regelt sie z.B. auch :
-Kunden müssen sich zukünftig mit mindestens 2 Audentifizierungsmaßnahmen ausweisen.
-Der Markt für Nicht-Banken ! A-Paymant, Billido und co. wird weiter geöffnet. Banken und Sparkassen müssen den Dienstleistern kostenlos Zugang zu den geführten Kontodaten Ihrer Kunden gewähren und mögliche Regressansprüche bearbeiten. Zur Absicherung ist eine Berufshaftpflicht zu belegen.
-Dienstleister müssen unterstützende Beweissmittel vorlegen, TAN, Fingerabdruck , um dem Kunden Betrug oder Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Selbstverständlich muss erwähnt werden, das auch Banken und Sparkassen, die selben Möglichkeiten in anderer Richtung offenstehen, wie den Zahlungsdienstleistern, die selber kein eigenes Kundengeld verwalten und das alles nur zum Schutz des Verbrauchers vor Abzocke bei den Zahlungsgebühren eingeführt wird.
Willkommen in der neuen Welt. Freue mich schon auf den Tag, an dem ich meine Semmel beim Bäcker mit dem Fingerabdruck bezahle und mein Bänker mich per Whatsappe fragt, ob sie denn geschmeckt hat.
Willkommen im neuen Sklavenzeitalter, in dem die Dummen immer Dümmer und die Reichen immer reicher werden.
Gesetzentwurf zur Umsetzung der Zahlungsdienstleisterrichtlinie PSD 2.
Das Gesetz gilt sowohl an der Laden-wie der Internetkasse und dient wie Datenschutz, Widerruf, Verbraucherrechterichtlinie selbstverständlich nur dem unmündigen, dummen Verbraucher, den man an die Hand nehmen muss, weil der den ganzen Tag nur beschissen wird und das Denken und Handeln für sich selber leider verlernt hat.
Die PSD 2 ist, wie kann es anders sein, natürlich nur zum Wohle des Verbrauchers.
Daher regelt sie z.B. auch :
-Kunden müssen sich zukünftig mit mindestens 2 Audentifizierungsmaßnahmen ausweisen.
-Der Markt für Nicht-Banken ! A-Paymant, Billido und co. wird weiter geöffnet. Banken und Sparkassen müssen den Dienstleistern kostenlos Zugang zu den geführten Kontodaten Ihrer Kunden gewähren und mögliche Regressansprüche bearbeiten. Zur Absicherung ist eine Berufshaftpflicht zu belegen.
-Dienstleister müssen unterstützende Beweissmittel vorlegen, TAN, Fingerabdruck , um dem Kunden Betrug oder Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Selbstverständlich muss erwähnt werden, das auch Banken und Sparkassen, die selben Möglichkeiten in anderer Richtung offenstehen, wie den Zahlungsdienstleistern, die selber kein eigenes Kundengeld verwalten und das alles nur zum Schutz des Verbrauchers vor Abzocke bei den Zahlungsgebühren eingeführt wird.
Willkommen in der neuen Welt. Freue mich schon auf den Tag, an dem ich meine Semmel beim Bäcker mit dem Fingerabdruck bezahle und mein Bänker mich per Whatsappe fragt, ob sie denn geschmeckt hat.
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
ist dieser Gesetzesentwurf auch gültig für Paypal?
Letztendlich weiß ich ja nicht wie der Kunde dort bezahlt, ob mit Guthaben, Lastschrift oder Kreditkarte....
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