Bankdatenmissbrauch bei Amazon

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Unbequem
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Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Hi,

gibt es da irgendwelche Erfahrungen?


Bitte einmal meinen Beitrag bei Facebook lesen, der die Problematik etwas beschreibt.

" onclick="window.open(this.href);return false;
Ich werde irgendwie das Gefühl nicht los, das Amazon sich hier bewusst
dumm stellt und damit unrechtmäßige Abbuchungen unterschlägt.

Wie sieht es aus Verkäufersicht aus? Bleibt ihr auf so einem Schaden sitzen oder haftet der Marktplatz?

Sehr geehrter Herr Amazon,

folgende Zeilen widme ich Ihnen.

Neulich bei Amazon...

Sparkassenkundin schaut auf ihre Kontoauszüge und stellt unrechtmäßige Abbuchungen durch Amazon fest. Sie meldet die unrechtmäßigen Abbuchungen an den Kundenservice und dieser stellt fest, dass die Abbuchungen über ein fremdes Mitgliedskonto bei Amazon getätigt wurden. D.h. die Bankdaten der Sparkassenkundin wurden in einem ihr nicht bekanntwn Amazon-Konto genutzt, um etliche Lastschriften zu veranlassen.

Anzeige wurde gestellt und wo möglich, wurden die Lastschriften zurück gebucht. Es bleiben aber 2 Abbuchungen von ca 170 Euro offen und der Kundenservice wird erneut kontaktiert.

Darauf wird das Passwort zum Mitgliedskonto bei Amazon einfach zurückgesetzt, obwohl das Kundenkonto der Sparkassenkundin nie kompromittiert wurde.

Der betreffende Betrag hingegen wurde bis heute nicht zurück überwiesen.

Eine Passwortänderung ist nach der Rücksetzung nicht möglich, da immer wieder "falsches Passwort" behauptet wird.

Frage: Wieso wälzen Sie, Herr Amazon, Ihr Betrugsrisiko auf andere Menschen ab? Im Prinzip handelt es sich bei der ausbleibenden Rückzahlung um eine Unterschlagung. Das Mitgliedskonto wurde ja nie gehackt, ergo "nur" Bankdaten missbraucht. Und genau da hätten Sie stutzig werden müssen, wenn die gleichen Bankdaten nochmal verwendet werden.

Da betreffende Kundin bei Ihnen gern und oft einkauft, sind die falschen Abbuchungen von über 500 Euro verteilt über 3 Monate erst spät aufgefallen.

Weitere Info gern per PM


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Roemer
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Amazon ist nicht Dein Ansprechpartner. Dort wurde nur mit Deinen Bankdaten eingekauft. Man hätte genaso bei Kaufland (oder so) damit einkaufen können.

Stelle Strafanzeige und geh damit zu Deiner Bank. Die könnte die Kohle retour holen.
Die wird Dich vermutlich zunächst fragen, warum Du Deine Kontoauszüge über Monate ignorierst (s. Prüfungspflicht AGB) und ob Du wirklich sicher bist, daß nicht jemand aus der Familie (oder so) gekauft hat. ;-)

Zusatz:
Ach so.... es geht um Verkäufer und Amazon-Haftung weil Ware futsch ist. Theoretisch müßten sie, da Lastschrift nicht gem. den Regeln durchgeführt wurde (fehlendes schriftl. Mandat).
Unbequem
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Roemer hat geschrieben:Amazon ist nicht Dein Ansprechpartner. Dort wurde nur mit Deinen Bankdaten eingekauft. Man hätte genaso bei Kaufland (oder so) damit einkaufen können.

Stelle Strafanzeige und geh damit zu Deiner Bank. Die könnte die Kohle retour holen.
Die wird Dich vermutlich zunächst fragen, warum Du Deine Kontoauszüge über Monate ignorierst (s. Prüfungspflicht AGB) und ob Du wirklich sicher bist, daß nicht jemand aus der Familie (oder so) gekauft hat. ;-)
Sehe ich anders. Da Amazon das Geld vom Konto abgebucht hat, sind diese auch für die Abbuchung verantwortlich.

Wenn jemand falsche Bankdaten bei Amazon nutzt, ist das deren Problem und nicht das meiner Freundin.

Die Anzeige wurde schon gestellt.
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koshop
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Versteh ich jetzt nicht ganz das Problem. Die Abbuchungen sind nach 3 Monaten aufgefallen, die Rückbuchungsfrist für nicht genehmigte Sepa Basislastschriften beträgt 13 Monate, da geht man doch einfach zur Bank und lässt die Abbuchungen zurückgehen.
rechnungspapier
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Mh, die Rückgabefrist für SEPA-Lastschriften beträgt 8 Wochen, falls kein Mandat vorliegt, ws ja hier wohl der Fall ist, 13 Monate.

http://www.sepa-mandat.de/sepa_rueckgabe.php

Das sollte doch wohl reichen. Ich würde mich an meine Bank halten. Das ist doch einfacher und schneller.

Natürlich könnte man sich auch an amazon wenden bzw. aber warum? Ok, amazon hat eine Zahlung ungerechtfertigt erhalten. Da könnte man sich wohl auf eine 3 jährige Verjährungsfrist berufen. Ist aber doch nicht erforderlich. Sie soll sich an die Bank wenden und fertig.

Warum kompliziert, wenns einfach geht?

Siehe auch hier:

https://www.antispam-ev.de/wiki/Bankenm ... ochenfrist
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Roemer
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Ich fürchte, die Version der "Freundin" ist nicht ganz vollständig ;-)
Unbequem
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Roemer hat geschrieben:Ich fürchte, die Version der "Freundin" ist nicht ganz vollständig ;-)
Da ich mit ihr zusammen lebe, ist sie das ganz sicher.
Doppel
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Unbequem hat geschrieben: Sehe ich anders. Da Amazon das Geld vom Konto abgebucht hat, sind diese auch für die Abbuchung verantwortlich.

Wenn jemand falsche Bankdaten bei Amazon nutzt, ist das deren Problem und nicht das meiner Freundin.
Sicher nicht.
Man kann bei Amazon auch Fremdkonten hinterlegen - sprich Du gibts IBAN, BIC & Kontoinhaber an und schon kannst Du über dieses Konto einkaufen.

Woher soll auch Amazon wissen, dass das mit dem Konto nicht stimmt?
Ich hab auch 2 unterschiedliche Bankkonten dort hinterlegt - 1x mein privates auf mich ausgestelltes Konto und 1x das meiner Mutter, auf Ihren Namen, wenn bei mir mal nix mehr drauf ist :) Das funktioniert seit Jahren super und Amazon hat mich noch nie gefragt, ob ich das Fremdkonto benutzen darf oder nicht :)
rechnungspapier
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Ja, aber wenn`s schiefgeht, ist natürlich auch amazon haftbar. Aber wie gesagt, der Weg über die Bank ist einfacher und auch da muss letztendlich amazon sehen, wie die an ihr Geld kommen.
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Unbequem
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Besuch bei der Sparkasse...

Zitat Mitarbeiterin: "Wenn der Rechtsanwalt meiner Freundin Ahnung hätte, wäre er Bankberater geworden. Sie kennt nur die 8 Wochen Frist.

Zitat Filialleiterin: "Ich kann nach 8 Wochen nichts mehr machen"

Selbst der dezente Hinweis auf die Seite der Bundesbank und den dort hinterlegten Regeln für Sepa-Mandate führte zu keiner Einsicht.

Ergo bleibt für mich Amazon in der Haftung.
rechnungspapier
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Wie schon mit meinen Links oben beschrieben, sind die Aussagen der Sparkasse falsch. Mach es schriftlich mit Verweis auf die 13-Monatsfrist wie in den Links beschrieben. Frist setzen bzgl. Rückbuchung (gebührenfrei und valutagerecht). Nach fruchtlosem Fristablauf Rechtsanwalt übergeben. Natürlich kannst Du Duch auch mit amazon rumärgern. Aber warum? Mit der Sparkasse hat Du einen deutschen Ansprechpartner mit m.E. eindeutiger Rechtslage. wie in meinen Links beschrieben, waren die Bankeraussagen bzgl. der 6-Wochenfrist (früher) genauso falsch wie bzgl. der 8-Wochenfrist. Ich bin selbst Sparkassenkaufmann und wir haben das auch damals so "halbrichtig" gelernt.
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Cornflake
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Ich glaub die Bank macht es sich da zu einfach. Ich würde mal nen netten Brief an den Vorstand
schreiben und mal die "Akte" auf Sat.1 erwähnen ;)

Andereseits muss ja Amazon auch Konten verifizieren. Machen die nicht normalerweise eine
Mikrotransaktion und man muss dann den Centbetrag angeben ?

Noch was anderes: Banken machen immer so ein Trara mit Unterschriftenproben.
Habe vor einigen Wochen mal ne Überweisung eingeworfen, wo ich Datum und Unterschrift
vergessen hatte. Ging einfach durch. Auch wird nicht geprüft ob Konto und Empfängername
zusammen passen.
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Unbequem hat geschrieben:Selbst der dezente Hinweis auf die Seite der Bundesbank und den dort hinterlegten Regeln für Sepa-Mandate führte zu keiner Einsicht.
Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde und/oder die Bafin.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
rechnungspapier
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Cornflake hat geschrieben:Ich glaub die Bank macht es sich da zu einfach. Ich würde mal nen netten Brief an den Vorstand
schreiben und mal die "Akte" auf Sat.1 erwähnen ;)

Andereseits muss ja Amazon auch Konten verifizieren. Machen die nicht normalerweise eine
Mikrotransaktion und man muss dann den Centbetrag angeben ?

Noch was anderes: Banken machen immer so ein Trara mit Unterschriftenproben.
Habe vor einigen Wochen mal ne Überweisung eingeworfen, wo ich Datum und Unterschrift
vergessen hatte. Ging einfach durch. Auch wird nicht geprüft ob Konto und Empfängername
zusammen passen.
Die Banken prüfen das schon ab gewissen Beträgen, die je nach Bank unterschiedlich sind und nicht kommuniziert werden, z.B. ab 1000 Euro. Kleckerbeträge gehen normalerweise so durch. Aber auch hier ist natürlich die Bank in der Haftung.
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Cornflake hat geschrieben:Ich glaub die Bank macht es sich da zu einfach. Ich würde mal nen netten Brief an den Vorstand
schreiben und mal die "Akte" auf Sat.1 erwähnen ;)
Mein Spezialgebiet...
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Eine Bank unternimmt nichts ohne Bestätigung der Polizei / Staatsanwaltschaft, daß Anzeige erstattet worden ist. Könnte ja jeder reinkommen und wilde Behauptungen aufstellen.

Dann wird erstmal die EC-Karte gesperrt und gfs. die Bankverbindung geändert.

Und eine Rückbuchung wird frühestens veranlaßt nach Abschluß der Ermittlungen. In der Zwischenzeit wird gfs. noch ein kostenloser Zusatzdispo eingeräumt.

Es läuft nicht anders ab als bei jedem EC-Karten Mißbrauch. Ist ja quasi auch dasselbe.

Daher erwähnte ich ja - irgendwie ist die Geschichte hier unvollständig. Das eine Filialleiterin SEPA-Basics nicht kennt halte ich für ... ähem ... abwegig.
Hier stand wohl jemand ohne Belege in der Bank.

Banker sind es gewohnt, daß Leute sich über "Abbuchungen" geschweren und nicht merken, daß es die eigenen Abhebungen vom Geldautomat sind... :-)
rechnungspapier
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Dass eline Filialleiterin die SEPA-Basics nicht kennt, halte ich für äh normal. Hier müssen keine Ermittlungen abgewartet werden, sondern die Bank MUSS zurückbuchen, da kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Falls doch, muss die Bank das nachwweisen, was ja hier wohl nicht geht. Dafür braucht die Kundin auch keine Belege, sie kann sich ja ausweisen und die Bank sollte schon in der Lage sein, die Abbuchungen zu finden, wenn entsprechend kommuniziert wird (z.B. 89,99 Euro am 8.1.2017 amazon).

Klar, nach 8 Wochen ist es für die Filialleiterin vielleicht etwas schwerer zu tätigen, aber das ist ein interner Prozess und nicht das Kundenproblem.

Eigene Abhebungen vom Geldautomaten sind übrigens eine ganz andere Geschichte. Hier geht es um SEPA.
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Roemer
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Die potentiell Geschädigte wird schwerlich belegen können, daß sie kein Mandat unterschrieben hat ;-)

Die Bankdame geht zunächst von verspäteter Kaufreue aus, wenn sonst nix vorliegt. Das kennt sie aus dem Tagesgeschäft. ;-)
Das wäre zumindest eine logische Erklärung für die patzigen Antworten.

Ich wundere mich immer noch, daß die Bank (angeblich) keine Empfehlung zur weiteren Vermeidung von Schäden gegeben haben soll und auch die Geschädigte nichts in der Art unternimmt.
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koshop
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Ich würde mit der Bank nicht rumdiskutieren, sondern schriftlich unter Fristsetzung zur Rückbuchung auffordern. Fertig ist die Laube.
Roemer
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Re: Bankdatenmissbrauch bei Amazon

Dann gibbet ein freundliches Schreiben vom Kundenservice. Idealerweise zum Thema SEPA-Mandat und Internet.

Ich zitiere die Bundesbank:

"In Deutschland bestehen keine besonderen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Art und Weise der Erteilung von Lastschriftmandaten. D.h. nach hiesiger Gesetzeslage können Lastschriftmandate grundsätzlich auch im Internet erteilt werden. Die Mandatserteilung ist mangels gesetzlicher Vorgaben auch nicht Gegenstand der laufenden Institutsaufsicht durch die BaFin. Die Erteilung von Lastschriftmandaten richtet sich - wie bisher - allein nach den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nach der Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Den Zahlungsempfänger trifft - wie bisher auch - die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines vom Zahler autorisierten Mandats. Über die Akzeptanz von im Internet erteilten Lastschriftmandaten entscheidet nach wie vor die erste Inkassostelle, d.h. der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers."

Kurz: Unterschrift ist nicht grundsätzlich Pflicht ! Geht auch ohne. War mir so auch nicht klar.

Es bleibt der Weg mit der Betrugsanzeige .....
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