ATH hat geschrieben: ↑6. Mär 2024 15:41
Die 100% haben wir auch nur, WEIL ich so nervig bin
Wenn ich jedes Mal denken würde, was solls, weiter machen, dann stünde unser Konto heute eben nicht so gut da oder wäre vielleicht gar nicht mehr da.
Update, soeben folgende Nachricht erhalten:
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Vielen Dank, dass Sie uns weitere Informationen zu Ihrem A-bis-Z-Garantieantrag für die Bestellung XXX-XXXXXXX-XXXXXX gesendet haben. Wir haben uns nach einer weiteren Überprüfung entschlossen, unsere ursprüngliche Entscheidung rückgängig zu machen. Wir haben Ihrem Konto EUR XX.XX gutgeschrieben. Ihre Rate an Bestellmängeln wird innerhalb von 48 Stunden entsprechend dieser Änderung aktualisiert.
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Fazit: es lohnt sich hartnäckig zu sein und nicht jeden Bullshit von Amazon einfach hinzunehmen
Falls es jemanden interessiert, das hier war mein eingereichter Widerspruch:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widersprechen wir Ihre Feststellung hinsichtlich des A-Z Garantieantrages.
Die Bestellung wurde termingerecht versendet, eine vollständige und für die Kundin einsehbare Sendungsnummer (XXXXXXXXXXXXXXX) nebst Tracking hinterlegt.
Die Kunden wurde über Amazon über den Versand informiert. Wie Sie dem Tracking eindeutig entnehmen können, hat DHL bzw. die Österreichische Post am 21.02. eine Zustellung versucht, die Kundin aber nicht persönlich angetroffen.
Dementsprechend wurde die Sendung in einer Filiale zur Abholung hinterlegt, die Kundin wurde mittels Benachrichtigungskarte informiert. Der vorausgesagte Liefertermin (Lieferung bis: 22.02.2024) wurde dementsprechend eingehalten.
Siehe Tracking-Eintrag vom 22.02.2024: „Ihre Sendung kann in der Post-Geschäftsstelle XXXX, XXXXX abgeholt werden.“
Die Kundin wurde also vollumfänglich informiert, hat aber die Sendung bis heute nicht aus der Filiale abgeholt.
Es besteht hier eine Mitwirkungspflicht der Kundin, gemäß Amazon AGB. Die Kundin hat zudem einen Rückgabeantrag gestellt und somit ihren Willen ausgedrückt,
die Ware zurücksenden zu wollen. Somit haben wir keinen Einwand, dass unser Konto mit dem Kaufpreis belastet wird. Jedoch ist uns nicht negativ anzulasten,
dass die Kundin ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, die Sendung nicht entgegen genommen hat, trotz unserer korrekten Vorgehensweise,
dem termingerechten Versand und des ersten Zustellversuches innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters, und wider besseren Wissens angegeben hat, die Sendung sei nicht angekommen.
Diese Aussage ist schlichtweg unwahr!
Hiermit widersprechend wir Ihrem Entscheid, bitten um Prüfung und Entfernung des Mangels bzw. des negativen Eintrages aus unserer Performance.
Mit freundlichen Grüßen
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