Hallo,
angenommen Ehepartner 1 verdient gut, z. B. 4.500 Euro.
Ehepartner 2 möchte auch wieder arbeiten gehen für 2.000 Euro.
Die Aufteilung erfolgt dann in Steuerklasse 3 für den Vielverdiener Ehepartner 1 + Steuerklasse 5 für den Ehepartner 2.
Soweit so gut oder schlecht.
Denn Ehepartner 2 sieht, dass aufgrund der Steuerklasse 5 von seiner 30 Stunden Woche harter Arbeit "fast gar nichts" übrig bleibt.
Wie sieht es aber am Jahresende bei der Steuerklärung aus?
Bekommt das Ehepaar eine Steuererstattung, so dass Ehepartner 2 trotz Steuerklasse 5 letztendlich mehr verdient hat / noch Steuern ausbezahlt bekommt? Grob in welcher Höhe?
Oder kann man (abgesehen von sonstigen Ersparnissen) davon ausgehen, dass der überwiesene Gesamtlohn für beide Ehepartner am Jahresende gleich bleibt?
Viele Grüße
Johannes
Steuerklasse 5 - Verrechnung mit Steuerklasse 3 am Jahresende??
- fibergirl
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Re: Steuerklasse 5 - Verrechnung mit Steuerklasse 3 am Jahresende??
Das Ehepaar wird doch gemeinsam veranlagt?
Das bedeutet, letztlich bleibt es insgesamt bei der gleichen Summe Lohn/Einkommensteuer.
Die Steuerklassenverteilung kann nur beeinflussen, ob und wieviel Steuer vorab zu zahlen ist und wieviel nach der Steuererklärung.
Das bedeutet, letztlich bleibt es insgesamt bei der gleichen Summe Lohn/Einkommensteuer.
Die Steuerklassenverteilung kann nur beeinflussen, ob und wieviel Steuer vorab zu zahlen ist und wieviel nach der Steuererklärung.
Re: Steuerklasse 5 - Verrechnung mit Steuerklasse 3 am Jahresende??
Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer...
Da aber Lohnersatzleistungen vom Nettoeinkommen abhängen, sollte derjenige Steuerklasse 3 nehmen, der voraussichtlich mal in Krankengeld, Elterngeld, ALG, Kurzarbeit, etc. PP kommt/geht, so bleibt auch über das Jahresende hinaus was übrig.
Die Regierung plant aber die Steuerklasse 5 abzuschaffen, also, wenn beide arbeiten, soll künftig nur noch 4+4 oder 4Faktor+4Faktor gehen.
Da aber Lohnersatzleistungen vom Nettoeinkommen abhängen, sollte derjenige Steuerklasse 3 nehmen, der voraussichtlich mal in Krankengeld, Elterngeld, ALG, Kurzarbeit, etc. PP kommt/geht, so bleibt auch über das Jahresende hinaus was übrig.
Die Regierung plant aber die Steuerklasse 5 abzuschaffen, also, wenn beide arbeiten, soll künftig nur noch 4+4 oder 4Faktor+4Faktor gehen.
Re: Steuerklasse 5 - Verrechnung mit Steuerklasse 3 am Jahresende??
Das Grundsystem kenne ich.
Mir geht es um folgendes:
Monatliche Abrechnung:
Ehepartner 1: Steuerklasse 3, 2 Kinder, 4.500 Euro brutto, laut Onlinerechner 3.250 Euro netto.
Ehepartner 2: Steuerklasse 5, keine Kinder da bei EP1 auf der Steuerkarte, 2.000 Euro brutto. Laut Onlinerechner 1.300 Euro netto.
gesamt: 4550,- Euro / Monat, bzw. 54.600 Euro / Jahr.
Gibt es mit der Steuererklärung die Chance, dass am Ende (gesamt) mehr als die vorab im Monat erhaltenen Nettobeträge raus kommt?
Dass man also dem Angestellten mit Steuerklasse 5 sagen kann:
Du hast zwar mit Steuerklasse 5 hohe Abzüge, aber am Ende vom Jahr habt ihr nach der Steuererklärung beiden zusammen anstatt der 54.600 Euro aber insgesamt z. B. 57.000 Euro raus. Du hast also nicht 1.300 Euro netto im Monat verdient, sondern nach der Bereinigung über die Steuererklärung 1.500,- Euro.
Mir geht es um folgendes:
Monatliche Abrechnung:
Ehepartner 1: Steuerklasse 3, 2 Kinder, 4.500 Euro brutto, laut Onlinerechner 3.250 Euro netto.
Ehepartner 2: Steuerklasse 5, keine Kinder da bei EP1 auf der Steuerkarte, 2.000 Euro brutto. Laut Onlinerechner 1.300 Euro netto.
gesamt: 4550,- Euro / Monat, bzw. 54.600 Euro / Jahr.
Gibt es mit der Steuererklärung die Chance, dass am Ende (gesamt) mehr als die vorab im Monat erhaltenen Nettobeträge raus kommt?
Dass man also dem Angestellten mit Steuerklasse 5 sagen kann:
Du hast zwar mit Steuerklasse 5 hohe Abzüge, aber am Ende vom Jahr habt ihr nach der Steuererklärung beiden zusammen anstatt der 54.600 Euro aber insgesamt z. B. 57.000 Euro raus. Du hast also nicht 1.300 Euro netto im Monat verdient, sondern nach der Bereinigung über die Steuererklärung 1.500,- Euro.
Re: Steuerklasse 5 - Verrechnung mit Steuerklasse 3 am Jahresende??
Ja.
Oder weniger.
Steuerklasse 3/5 ist wie Steuerklasse 4/4 mit Faktor 40:60.
Je nachdem, wie weit man davon abweicht, gibt es Erstattungen - oder auch Nachzahlungen.
Re: Steuerklasse 5 - Verrechnung mit Steuerklasse 3 am Jahresende??
Das Paar bekommt noch 6K Kindergeld was mit den auf der Karte eingetragenen Kindern (Ersparnis) verrechnet wird.
In der Praxis ist meist der weibliche Teil in Klasse 5 und jammert rum, daß nix über bleibt. Das liegt an getrennten Konten und am Unwissen. Um die Steuererklärung kümmert sich nämlich der Kerl und sackt die Steuererstattung (der Frau) ein.
In der Praxis ist meist der weibliche Teil in Klasse 5 und jammert rum, daß nix über bleibt. Das liegt an getrennten Konten und am Unwissen. Um die Steuererklärung kümmert sich nämlich der Kerl und sackt die Steuererstattung (der Frau) ein.
Re: Steuerklasse 5 - Verrechnung mit Steuerklasse 3 am Jahresende??
Das ist doch Unsinn, 3 ist quasi wie 4, aber mit doppelten Freibeträgen, 5 ist wie 6, also ohne Freibetrag.
Faktorverfahren heißt, dass der Freibetrag im Verhältnis der Gehälter verteilt wird, also Lohnsteuer = Einkommensteuer wird avisiert.
Re: Steuerklasse 5 - Verrechnung mit Steuerklasse 3 am Jahresende??
Die Kategorien "Sinn"/"Unsinn" sind dem Steuerrecht fremd, aber meine Darstellung war tatsächlich falsch.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
ESTG §32 a
(5) Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren).
(Anwendung nach § 39b Abs. 2 Satz 6 EStG)
Es geht keinesfalls nur um die Verteilung des Freibetrages (Absatz 1,Satz1), sondern der gesamte Tarif lt. Absatz 1 wird anders berücksichtigt.
Wie ich gestern auf 40:60 kam, ist mir im Nachhinein Schleierhaft.
Re: Steuerklasse 5 - Verrechnung mit Steuerklasse 3 am Jahresende??
Wie Du auf 60 : 40 gekommen bist, verdient der eine mehr als 50 % mehr als der andere lohnt sich 3/5, um mehr netto laufend insgesamt zu haben.
Aber wie gesagt, kann sich bei der Steuererklärung oder bei Lohnersatzleistungen rechen.
3 ist quasi 2x 4, also Freibeträge und Progressionsgrenzen doppelt so hoch.
5 ist wie 6, also keine Freibeträge, aber gleiche Progression wie 4...
Wie gesagt - Augen auf bei der Steuerklassenwahl, bei zeitnahem Kinderwunsch sollte die Frau 3 und der Mann 5 nehmen, wenn die Frau Elterngeld bekommen soll.
Sobald die Frau im Mutterschutz ist, wird wieder gewechselt.
Aber wie gesagt, kann sich bei der Steuererklärung oder bei Lohnersatzleistungen rechen.
3 ist quasi 2x 4, also Freibeträge und Progressionsgrenzen doppelt so hoch.
5 ist wie 6, also keine Freibeträge, aber gleiche Progression wie 4...
Wie gesagt - Augen auf bei der Steuerklassenwahl, bei zeitnahem Kinderwunsch sollte die Frau 3 und der Mann 5 nehmen, wenn die Frau Elterngeld bekommen soll.
Sobald die Frau im Mutterschutz ist, wird wieder gewechselt.
Re: Steuerklasse 5 - Verrechnung mit Steuerklasse 3 am Jahresende??
Steuerklassen 3 und 5 werden doch abgeschafft.
Bleibt nur noch Steierklasse 4.
Und da kann man einen Faktor eintragen lassen, so dass sich im Prinzip an den Einkommenssteuervorauszahlungen während des Jahres ncihts ändert, man in etwa auf den tatsächlich zu entrichtenden Steuerbetrag kommt.
Bleibt nur noch Steierklasse 4.
Und da kann man einen Faktor eintragen lassen, so dass sich im Prinzip an den Einkommenssteuervorauszahlungen während des Jahres ncihts ändert, man in etwa auf den tatsächlich zu entrichtenden Steuerbetrag kommt.
Re: Steuerklasse 5 - Verrechnung mit Steuerklasse 3 am Jahresende??
Ja, demnächst - aber jetzt noch nicht.
Kann man bei meinen Muster-Werten nicht etwas zur vermutlichen Erstattung am Jahresende sagen?
Kann man bei meinen Muster-Werten nicht etwas zur vermutlichen Erstattung am Jahresende sagen?
Re: Steuerklasse 5 - Verrechnung mit Steuerklasse 3 am Jahresende??
Kommt drauf an, die Kinder sind gemeinsam, weitere Einkünfte gibt's nicht und auch keinen Lohnsteuerfreibetrag?
Es geht um das Jahr 2024?
Es geht um das Jahr 2024?
Re: Steuerklasse 5 - Verrechnung mit Steuerklasse 3 am Jahresende??
2024
Kinder gemeinsam auf Lohnsteuerkarte Ehemann
Weitere Einkünfte gibt es nicht
Lohnsteuerfreibetrag weiß ich nicht
Re: Steuerklasse 5 - Verrechnung mit Steuerklasse 3 am Jahresende??
Da beide svpflichtig sind und weder in Beitragsbemessungsgrenze, noch im Übergangsbereich, gib 2.900 Stk. 4, 1 Kind in den Rechner ein und dann die Steuer mal 2 und ziehe davon die Steuer bei 3+5 ab
Aber man darf nicht nur das Netto betrachten, es ist auch eine Absicherung gegen Einkommensverlust, Erwerbsminderung, Alter, etc. PP mit drin
Aber man darf nicht nur das Netto betrachten, es ist auch eine Absicherung gegen Einkommensverlust, Erwerbsminderung, Alter, etc. PP mit drin
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