Amazon-Gründer Bezos trennt sich von Mega-Aktienpaket
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Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiv
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Hat leider nichts zu sagen, nach 3 Tagen bekommst du wieder Forderungen. Das hatten schon einige so...DonLukass hat geschrieben: ↑3. Feb 2024 15:32 Ich habe gerade diese Email von Amazon erhalten:
"Guten Tag,
vielen Dank für die Einreichung der Dokumente zur Überprüfung der Unternehmensniederlassung in Zusammenhang mit Ihrer Umsatzsteuer.
Wir haben die von Ihnen bereitgestellten Informationen überprüft und bestätigen, dass Ihre Auszahlung innerhalb des nächsten Zahlungszyklus erfolgt.
Wir sind hier um zu helfen. "
Ich liebe den letzten Satz. Also bisher is alles noch auf 0 und auch für den nächsten Zyklus noch auf 0.
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Wenn du wiederkehrende Käufer hast, kannst du deren Sendung ja etwas beilegen, die sie auf deinen externen Shop lenken, ggfls. mit Anreiz eines niedrigeren Artikelpreises.
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Nicht verwunderlich. Vergleicht nur mal die anderen obersten/wertvollsten Nasdaq100-Aktien mit dem Verlauf von Amazon - der Zenit der Amazonaktie ist seit Corona überschritten und seitdem, spätestens seit September 2020, entwickelt sich die Amazon Aktie im Vergleich mit Microsoft, Apple, Alphabet,... schlechter, sie underperformed nur noch für eine Nasdaq-Aktie. Deswegen investiere ich auch schon lange nicht mehr in die Amazon-Aktie.MaggusRühli hat geschrieben: ↑3. Feb 2024 16:18 Amazon-Gründer Bezos trennt sich von Mega-Aktienpaket
https://www.focus.de/finanzen/boerse/ve ... 35922.html
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Einfach auch mal die gesparten Gebühren zu 100% weitergeben.
Wer woanders verkauft wie Ebay, auch hier die Differenz an den Kunden weitergeben.
Dann kommen die Kunden auch... Wichtig: EANs hinterlegen damit man auch gefunden wird.
Preisgleich oder niedriger werden sie immer bei Amazon kaufen. Ist der Anreiz aber da sparen zu können zu den selben Bedingungen, dann wird man auch woanders bestellen.
Wenn ich persönlich Preise vergleiche, schaue ich das ich das selbe Produkt zu den selben Bedingungen woanders günstiger kriegen kann. Wenn nun ein und der gleiche Händler bei Ebay 1 EUR weniger verlangt und mir seine Gebühren Ersparnis weitergibt, schlage ich dazu (wenn sämtliche andere Bedingungen die selben sind). Zugleich kassier ich noch Cashback mit Ebay. Nur mal so als Beispiel.
Oft sind die Händler aber Preisgleich und da sehe ich den Fehler. Zumindest die gesparte Gebühr sollte weitergegeben werden.
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Mal was zum lesen, wer immer noch nicht glaubt, das da mehr im Busch ist:
https://www.textilwirtschaft.de/busines ... lig-239202
Kann mir keiner erzählen das das nicht zu Problemen führt, egal wie groß der Laden ist.
https://www.textilwirtschaft.de/busines ... lig-239202
Kann mir keiner erzählen das das nicht zu Problemen führt, egal wie groß der Laden ist.
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Auch wenn das jetzt hier ziemlich OT ist:
Soviel günstiger kann man im eigenne Shop gar nicht sein dass das im großen Stil klappt.
Man wird einen Plattformkunden, ganz insbesondere Amazon-Kunden, nur ganz vereinzelt in einen eigenen Shop bekommen.
Soviel günstiger kann man im eigenne Shop gar nicht sein dass das im großen Stil klappt.
Onlinehändler, mit deren vergleichsweise hohen fachlichen know-how, sind absolut nicht repräsentativ für das Kaufverhalten von 0-8-15-Kunden.
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Ich versuche die Preise bei eBay und insbesondere im Webshop niedriger zu halten als bei Amazon.
Bei manchen Produkten hatte Amazon mit FBA Versand noch einen "unfairen Kostenvorteil" (wenn etwa FBA 4eur Versandkosten hat und das FBA Lager 6eur), aber das endet mit der FBA Nutzung jetzt wohl.
Leider ist es aber oft nicht so, dass man woanders Gebühren spart.
eBay: Wenn man die eBay Werbung berücksichtigt dann sind die Gebühren meist höher als bei Amazon (bei eBay verkauft man oft fast alles nur über Werbung, während bei Amazon auch viel organisch verkauft wird...). Generell habe ich bei eBay eine deutlich niedrigere Marge als bei Amazon - sprich ich bevorzuge eBay aus strategischen Gründen, aber nicht weil ich dort Gebühren spare.
Webshop: Die Google Adwords Kosten sind enorm. Wenn man da auf "nur" 10-15 EUR Werbekosten für eine Bestellung kommt hat man schon Glück, teilweise zahlt man mal 30+ EUR weil insbesondere Handy Nutzer viel klicken und selten kaufen.
Sprich auch hier sind die niedrigeren Preise eher strategisch, aber NICHT weil man gegenüber Amazon Gebühren viel sparen würde.
Langfristig sieht das hoffentlich anders aus, wenn eBay und Webshop Kunden vielleicht öfters kaufen, oder wenn eBay Kunden sogar zum Webshop wechseln...
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Nun, der Vergleich ist ohne jegliche Kampagnen gemeint.Thomas-G hat geschrieben: ↑3. Feb 2024 16:51
Leider ist es aber oft nicht so, dass man woanders Gebühren spart.
eBay: Wenn man die eBay Werbung berücksichtigt dann sind die Gebühren meist höher als bei Amazon (bei eBay verkauft man oft fast alles nur über Werbung, während bei Amazon auch viel organisch verkauft wird...). Generell habe ich bei eBay eine deutlich niedrigere Marge als bei Amazon - sprich ich bevorzuge eBay aus strategischen Gründen, aber nicht weil ich dort Gebühren spare.
Heißt, rein die Verkaufsgebühren... Wenn ich diese umlege bei einem beispielhaften 50 EUR Produkt:
Amazon: 7,50 Gebühren netto (15%)
Ebay: 5,85 Gebühren netto (11%+0,35EUR)
Dann könnte ich mein Produkt 1,65 EUR günstiger bei Ebay anbieten.
OHNE das ich ein Verlust dadurch erleide. Wenn man das nun mit all seinen Produkten macht, wird man feststellen, dass sehr wohl auf einmal mehr über ebay geht, als man dachte!
Es gibt sie zwar schon die einfach Amazon App auf und bestellen klicken. Aber genauso gibt es diese, die erstmal Google bemühen und sich dann doch eher umsehen. Man sollte das einfach nicht unterschätzen...
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Als Wiedergutmachung kann Amazon ja dann seine +7 Regel von April auf Juli verschieben und wieder erzählen, was sie doch für tolle Gönner sind, die´s nur technisch einfach nicht auf die Reihe kriegen ihre Abzocke durchzusetzen
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Ich verkaufe auf Amazon Dinge wie Wasser, für die sich bei Ebay keine Sau interessiert. Auch nicht für 5EUR weniger und das trotz Ebayanzeigen und dem ganzen Klateratasch wie Newsletter, Verkaufsakionen etc.nutreon hat geschrieben: ↑3. Feb 2024 17:07Nun, der Vergleich ist ohne jegliche Kampagnen gemeint.Thomas-G hat geschrieben: ↑3. Feb 2024 16:51
Leider ist es aber oft nicht so, dass man woanders Gebühren spart.
eBay: Wenn man die eBay Werbung berücksichtigt dann sind die Gebühren meist höher als bei Amazon (bei eBay verkauft man oft fast alles nur über Werbung, während bei Amazon auch viel organisch verkauft wird...). Generell habe ich bei eBay eine deutlich niedrigere Marge als bei Amazon - sprich ich bevorzuge eBay aus strategischen Gründen, aber nicht weil ich dort Gebühren spare.
Heißt, rein die Verkaufsgebühren... Wenn ich diese umlege bei einem beispielhaften 50 EUR Produkt:
Amazon: 7,50 Gebühren netto (15%)
Ebay: 5,85 Gebühren netto (11%+0,35EUR)
Dann könnte ich mein Produkt 1,65 EUR günstiger bei Ebay anbieten.
OHNE das ich ein Verlust dadurch erleide. Wenn man das nun mit all seinen Produkten macht, wird man feststellen, dass sehr wohl auf einmal mehr über ebay geht, als man dachte!
Es gibt sie zwar schon die einfach Amazon App auf und bestellen klicken. Aber genauso gibt es diese, die erstmal Google bemühen und sich dann doch eher umsehen. Man sollte das einfach nicht unterschätzen...
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Funktioniert nicht. Ich hab Käufer schon angerufen und auf den Shop verwiesen. Am nächsten Tag kam wieder eine Bestellung. Der größte Kunde hat bereits über 100x bei uns über Amazon bestellt. Und zwar deswegen weil er bestellen kann ohne sich um die Zahlung zu kümmern. Das er fast den doppelten Kaufpreis zahlt, interessiert ihn nicht. Für Ihn nur "Klick und vergessen" dazu auch mehrere Bestellungen am Tag. Ist halt ein Lemming, bei einer Universität.
Du glaubst garnicht welche Berge von Amazon Kartons ich in den Technikräumen meiner Kunden vor Ort finde.
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Einfach auch mal die gesparten Gebühren zu 100% weitergeben.
Preisgleich oder niedriger werden sie immer bei Amazon kaufen. Ist der Anreiz aber da sparen zu können zu den selben Bedingungen, dann wird man auch woanders bestellen.
[/quote]
Sehe ich auf der einen Seite auch so. Auf der anderen Seite ist man manchmal aber auch gezwungen auf Amazon Dumpingpreise anzubieten, und da ist man abgeneigt, die Dumpingpreise auch außerhalb Amazons nehmen zu wollen und kann und will die Provisionsersparnis auch nicht komplett an Kunden geben, um dann selbst immernoch minimalste Marge zu haben. Aber grundsätzlich richtig, man sollte es zumindest etwa billiger anbieten als auf Amazon. Ich fahre da einen Mittelweg, etwa die halbe Provision billiger - da habe ich und der Kunde was davon.
ABER ich habe selbst als Kunde schon bei manch Firma nachgefragt, welche außerhalb Amazons denselben Preis anbieten, ob die den Preis billiger machen können wegen der erspoarten Provision. VIele sind abgeneigt, und denen ist es egal, ob ein einzelner Kunde vielleicht nicht kauft oder eben auf Amazon kauft trotz mehr Gebühren.
Eine andere Sache ist - ich verkaufe tatsächlich selbst viele Artikel, die jeder Kunde selbst außerhalb Amazons viel billiger kaufen könnte, dennoch kauft er es bei mir bei Amazon für mitunter doppelten oder dreifachen Preis. Bedeutet, die die wirklich eingefleischte Amazonkäufer sind, und das sind sehr viele, die bemerken gar nicht, dass sie es außerhalb viel billiger bekommen könnten, außer man stößt sie vielleicht drauf mit einer besagten Paketbeilage mit Verweis auf den eigenen billigeren Shop.
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Die Käufer kennen garnicht denProvisionsanteil von Amazon. Bei kleinen Smalltalks sind die immer überrascht wie hoch diese ist, gerade bei den hohen Kategorien mit 15+ oder Amazonteilen mit 45%.
Der normale Kunde rechnet mit 3% oder weniger.
Der normale Kunde rechnet mit 3% oder weniger.
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Ja kann durchaus sein. Meine eine Artikelart, die hauptsächlich Gewerbekunden kaufen, da ist es meist einfach die Bequemlichkeit. Vor allem aber, da bestellen Angestellte einer Firma etwas für die Firma, und denen ist es egal, obs zu viel kostet - die machen das einfach und keinen interessiert, dass da das Firmengeld unnötig rausgeschleudert wird. Aber was soll ich mich beschwerden, ich nehms gern anfonprofi hat geschrieben: ↑3. Feb 2024 17:13Funktioniert nicht. Ich hab Käufer schon angerufen und auf den Shop verwiesen. Am nächsten Tag kam wieder eine Bestellung. Der größte Kunde hat bereits über 100x bei uns über Amazon bestellt. Und zwar deswegen weil er bestellen kann ohne sich um die Zahlung zu kümmern. Das er fast den doppelten Kaufpreis zahlt, interessiert ihn nicht. Für Ihn nur "Klick und vergessen" dazu auch mehrere Bestellungen am Tag. Ist halt ein Lemming, bei einer Universität.
Du glaubst garnicht welche Berge von Amazon Kartons ich in den Technikräumen meiner Kunden vor Ort finde.
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
am 24.01 haben wir die Mail bekommen, dass alle Dokumente da sind. Am 13.01 wurden wir gesperrt. Hat ca. 12 Mails gedauert bis die "wir haben alle Dokumente" Mail angekommen ist.
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Hallo an alle Leidensgenossen!
Gerade erst hier angemeldet und dies ist mein erster Post aber was ich gerade im Amazon Forum gelesen habe ergibt wirklich Sinn dass es damit zusammen hängen kann und dies möchte ich gerne teilen.
Es geht um die DAC7 Richtlinie und deren Umsetzung, da ist z.B. der 31.01.2024 der erste Meldetermin für Amazon, daher möglicherweise seit ende letzten Jahres auch der Drang was umzusetzen.
Hier der Link zur Info:
https://sellercentral.amazon.de/help/hu ... USJDLG2HSB
Und hier der Link zur Dateneingabe:
https://sellercentral.amazon.de/complia ... _hp_D7port
Dort steht zwar oben "nicht erforderlich" dies stimmt aber ja eigentlich nicht. Jeder der innerhalb der EU seinen Sitz hat muss dies für mein Verständnis auch bestätigen. Dort könnt ihr unter anderem dann angeben wo ihr eure Niederlassungen habt und genau um unsere "physische Niederlassung" geht es ja auch immer wieder in den Mails.
Nach den Bestätigungen steht oben konform.
Und noch etwas ist mir jetzt aufgefallen was aber vielleicht noch zu früh ist um sich darüber zu freuen. Aber seit Bestätigung und Wechsel auf "konform" verschwindet der auflaufende Betrag direkt nach den Versandmeldungen nicht mehr in den Rücklagen. Wie gesagt, vielleicht noch zu früh für Euphorie und ist zwar jetzt auch eben erst alles eingeben worden aber gefühlt würde ich sagen dass der Betrag vorher schneller in die Rücklagen verschoben wurde.
Vielleicht ein kleiner Hoffnungsschimmer...
Gerade erst hier angemeldet und dies ist mein erster Post aber was ich gerade im Amazon Forum gelesen habe ergibt wirklich Sinn dass es damit zusammen hängen kann und dies möchte ich gerne teilen.
Es geht um die DAC7 Richtlinie und deren Umsetzung, da ist z.B. der 31.01.2024 der erste Meldetermin für Amazon, daher möglicherweise seit ende letzten Jahres auch der Drang was umzusetzen.
Hier der Link zur Info:
https://sellercentral.amazon.de/help/hu ... USJDLG2HSB
Und hier der Link zur Dateneingabe:
https://sellercentral.amazon.de/complia ... _hp_D7port
Dort steht zwar oben "nicht erforderlich" dies stimmt aber ja eigentlich nicht. Jeder der innerhalb der EU seinen Sitz hat muss dies für mein Verständnis auch bestätigen. Dort könnt ihr unter anderem dann angeben wo ihr eure Niederlassungen habt und genau um unsere "physische Niederlassung" geht es ja auch immer wieder in den Mails.
Nach den Bestätigungen steht oben konform.
Und noch etwas ist mir jetzt aufgefallen was aber vielleicht noch zu früh ist um sich darüber zu freuen. Aber seit Bestätigung und Wechsel auf "konform" verschwindet der auflaufende Betrag direkt nach den Versandmeldungen nicht mehr in den Rücklagen. Wie gesagt, vielleicht noch zu früh für Euphorie und ist zwar jetzt auch eben erst alles eingeben worden aber gefühlt würde ich sagen dass der Betrag vorher schneller in die Rücklagen verschoben wurde.
Vielleicht ein kleiner Hoffnungsschimmer...
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Ok, das mit den Beträgen hat sich erledigt, doch wieder alles in die Rücklagen weg
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Jedoch heißt es ganz klar auf der Hilfeseite zu dem Thema:Mathias_HB hat geschrieben: ↑3. Feb 2024 18:06 Es geht um die DAC7 Richtlinie und deren Umsetzung, da ist z.B. der 31.01.2024 der erste Meldetermin für Amazon, daher möglicherweise seit ende letzten Jahres auch der Drang was umzusetzen.
Dort steht zwar oben "nicht erforderlich" dies stimmt aber ja eigentlich nicht. Jeder der innerhalb der EU seinen Sitz hat muss dies für mein Verständnis auch bestätigen. Dort könnt ihr unter anderem dann angeben wo ihr eure Niederlassungen habt und genau um unsere "physische Niederlassung" geht es ja auch immer wieder in den Mails.
Nach den Bestätigungen steht oben konform.
Was sind meine Verpflichtungen, wenn ich betroffen bin?
Was muss ich tun, wenn ich von DAC7 betroffen bin?
Um die DAC7-Compliance zu gewährleisten, müssen Sie die folgenden Maßnahmen ergreifen:
Geben Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der ersten Benachrichtigung von Amazon die erforderlichen Informationen im DAC7-Portal zur Richtlinien-Compliance ein.
Bestätigen Sie sämtliche Daten und Erklärungen alle 36 Monate oder jedes Mal, wenn Sie proaktiv Änderungen an einem der Datenpunkte vornehmen, erneut im selben Portal.
Bei uns steht "Konformitätsstatus: derzeit nicht erforderlich". Nach Rücksprache mit mehreren Mitarbeitern von Amazon hat man uns IMMER dazu geraten nichts in diesem Dashboard zu tun bis wir tatsächlich eine Benachrichtigung erhalten.
Daran haben wir uns bisher gehalten. Von der aktuellen Katastrophe sind wir - noch - nicht betroffen.
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
ich habe hier mal alles bestätigt (Daten wie UID Nummern waren ja schon hinterlegt). Beim Letzten Punkt "Niederlassungsländer" habe ich das Land meines Firmensitzes angegeben (sonst habe ich ja keine Niederlassungen), das war irgendwie neu.Mathias_HB hat geschrieben: ↑3. Feb 2024 18:06 Und hier der Link zur Dateneingabe:
https://sellercentral.amazon.de/complia ... _hp_D7port
Nach dem Speichern wurde sofort
"Konform | Ihre Angaben wurden überprüft. Einzelheiten müssen etwa alle 3 Jahre bestätigt werden."
angezeigt (statt dem "nicht notwendig").
Da das mit den "Niederlassungsländern" hier offenbar eine NEUE Angabe war habe ich einen Verdacht: Amazon hat ja (lt. einem Blog Beitrag) eine Art "Rasterfahndung" durchgeführt, um Firmen ohne EU Niederlassung zu finden (siehe auch das erste Mail dazu, wo das mit der fehlenden Niederlassung als Grund angeführt wurde).
Wenn bei dieser Rasterfahndung nun die Angabe zu Niederlassungsländern für DAC7 verwendet wurde dann wurden natürlich plötzlich alle Firmen, die diese angeblich nicht notwendigen DAC7 Angaben nicht ausgefüllt hatten als "ohne Niederlassung" gefunden.
Sprich die zahlreichen anderen Aressangaben, UID Nummer usw. wurden mal ignoriert, und nur die Angabe in diesem DAC7 Menü wurde angesehen. Wo das Niederlassungsland bei allen Sellern natürlich fehlt, weil sie bisher nicht danach gefragt wurden.
Nur eine Vermutung...
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