Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiv

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JayTh
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

BiDoubleu hat geschrieben: 31. Jan 2024 20:13
Steffchen_1 hat geschrieben: 31. Jan 2024 06:31

Desweiteren gab es bereits einen ähnlichen Fall welcher vor Gericht gelandet ist:
LG München I: Amazon darf Händler-Guthaben nicht grundlos einbehalten / Guthabensperre
LG München I, Endurteil vom 06.10.2020, Az. 31 O 17559/19
§ 305c Abs. 2 BGB, § 307 BGB

Amazon wurde zur Zahlung samt Zinsen verurteilt. Ähnlich gelagerter Fall wie momentan,
Nachdem heute wieder die Nachricht gekommen ist mit der Forderung des Nachweises der physikalischen Adresse, mir langsam die Versorger Rechnung ausgehen (Strom und Internet Anschluss wurden nicht akzeptiert) und unser Anwalt zum gleichen Schluss gekommen ist wie oben haben wir keine Dokumente mehr eingereicht.

Wir haben eine Frist gesetzt, lassen die auch noch postalisch in München zustellen zusammen mit dem Schriftverkehr und sollte die Frist verstreichen muss der Anwalt ran.
Nachweis war von unserer Seite da, der Umsatz von Amazon macht bei uns 10 Prozent vom Gesamtumsatz aus und das Kasperletheater ist lächerlich.
Hat denn irgendwer im Zuge der Unterlageneinreichung die mal auf dieses Urteil verwiesen? Ich kopier mir das hier gleich mal raus. Und wenn die sich wieder melden und Nachforderungen machen, werde ich denen das direkt nochmal mit nennen und erklären.

Die hatten in der ersten Mail glaube ich bei mir stehen, dass die bspw. einen Bankkontoauszug haben wollen für den Nachweis der physischen Adresse. Das Arme an der Sache ist, dass die selbst gar nicht wissen, was sie überhaupt wollen. Die können doch konkret sagen, was sie wollen, und wenn dann jemand die Stromrechnung liefert, ist es doch eindeutig. Oder aus welchem Grund wurde die abgelehnt? Aber wahrscheinlich schreiben die gar nicht wieso etwas nicht passt, sondern sagen nur DASS es so ist, und man kann ja selbst raten was falsch ist...


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JayTh
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Joey7676 hat geschrieben: 31. Jan 2024 21:37

Ich hab mittlerweile nen neuen Gewerbeschein mit Firmenbezeichnung und ne Mitgliedschaft der IHK vorliegen, warte nur noch drauf, dass irgendwann endlich mal ne Benachrichtigung eintrifft, dass irgendwas fehlt und dies oder das noch benötigt wird. Seit Montag aber Stille im Wald.
Diese Glotzerei ständig in die Emails macht mich langsam auch verrückt. Heute wieder ein super Umsatztag, den sich Amazon in die Taschen stecken kann, während ich morgen die nächsten DHL Pakete rausblase mit Rechnung nächster Woche. Wenn sich bis Ende des Wochenendes nix tun, werd ich wohl auch überlegen den kompletten Betrieb bei Amazon runter zu fahren. Das kannst echt niemanden erzählen.
Ja überlege ich auch, das Gewerbeamt mal anzurufen wegen nem Gewerbenachweis... brauchte man damals ja auch, irgendwann in nem Oktober, ich glaube 2015, war auch mal irgend ne Prüfung, wo die einen aktuellen Schein sehen wollten.

Ich glaube die brauchen gar nicht so viele Nachweise, sondern die wissen wahrscheinlich bei der Bearbeitung von Millionen Konten gar nicht wo sie anfangen sollen und schicken alle paar Tage nur deshalb so eine Mail an alle, damit man denkt, dass die irgendwas machen, dabei wissen die gar nicht, wie sie das alles machen sollen...
Thomas-G
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Joey7676 hat geschrieben: 31. Jan 2024 21:34 Also wenn ich im offiziellen Amazonforum von Firmen lese, die seit 06.12. ne 6-stellige Summe bei Amazon liegen haben, könnte einem nur noch schlecht werden.
Bewegt sich da tatsächlich erst etwas, wenn man mit Anwälten anrückt? Wo sind wir denn mittlerweile gelandet. Das sind ja Mafia-Methoden.
Natürlich bewegt sich etwas wenn der richtige Anwalt (=Erfahrung mit Amazon) was macht - wurde hier erst kürzlich gepostet (Steffchen...).

Es wäre interessagt dazu genauere Infos zu bekommen (welcher Anwalt, wie hoch sind die Kosten...). Bei höheren Beträgen sollte sich das auf alle Fälle lohnen.
Daedalus
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Scheint mir mehr oder weniger nur eine Zusammenfassung aktueller Ereignisse und Handlungsempfehlungen zu sein ... leider.
Thomas-G
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Daedalus hat geschrieben: 31. Jan 2024 22:39 Scheint mir mehr oder weniger nur eine Zusammenfassung aktueller Ereignisse und Handlungsempfehlungen zu sein ... leider.
Es ist zumindest mal eine seriöse Dokumentation der Ereignisse und negative Presse für Amazon.

Was mir auffällt ist die extreme Zurückhaltung bezüglich juristischer Möglichkeiten. Eine Kanzlei die in solchen Fällen Erfolge hatte könnte hier ja durchaus aktiv um Klienten werben - das macht die IT Recht Kanzlei nicht, was mich doch etwas wundert.
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JayTh
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Thomas-G hat geschrieben: 31. Jan 2024 23:05 Was mir auffällt ist die extreme Zurückhaltung bezüglich juristischer Möglichkeiten. Eine Kanzlei die in solchen Fällen Erfolge hatte könnte hier ja durchaus aktiv um Klienten werben - das macht die IT Recht Kanzlei nicht, was mich doch etwas wundert.
Mag sein. Aber was soll man Positives daraus ziehen, dass Händler, die sich juristisch wehren, wahrscheinlich einfach mal von Amazon den Vertrag gekündigt kriegen und zusehen können wie sie ohne Amazon zurecht kommen. Was bringt es, wenn man weiß, dass man Recht hat und vielleicht auch gewinnen würde, wenn es zum einen viel zu lange dauern würde, bis man Recht bekommt, und zum anderen dann die Konsequenz hat, dass man dann zusehen muss ohne Amazon genügend Umsatz zu haben.
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

JayTh hat geschrieben: 31. Jan 2024 23:19
Thomas-G hat geschrieben: 31. Jan 2024 23:05 Was mir auffällt ist die extreme Zurückhaltung bezüglich juristischer Möglichkeiten. Eine Kanzlei die in solchen Fällen Erfolge hatte könnte hier ja durchaus aktiv um Klienten werben - das macht die IT Recht Kanzlei nicht, was mich doch etwas wundert.
Mag sein. Aber was soll man Positives daraus ziehen, dass Händler, die sich juristisch wehren, wahrscheinlich einfach mal von Amazon den Vertrag gekündigt kriegen und zusehen können wie sie ohne Amazon zurecht kommen. Was bringt es, wenn man weiß, dass man Recht hat und vielleicht auch gewinnen würde, wenn es zum einen viel zu lange dauern würde, bis man Recht bekommt, und zum anderen dann die Konsequenz hat, dass man dann zusehen muss ohne Amazon genügend Umsatz zu haben.
Gibt es verlässliche Belege oder dokumentierte Fälle, die darauf hindeuten, dass Amazon die Verträge mit Händlern kündigt, nachdem diese Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Unternehmens eingelegt haben?
In meinem Verständnis verliefen solche Maßnahmen in der Vergangenheit, selbst nach gerichtlichen Auseinandersetzungen, meist ohne Unterbrechung der Geschäftsbeziehungen.
Berichtest du von Erfahrungen, oder ist das eher Spekulation?

Hierzu auch:
BiDoubleu
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

JayTh hat geschrieben: 31. Jan 2024 21:37 Hat denn irgendwer im Zuge der Unterlageneinreichung die mal auf dieses Urteil verwiesen? Ich kopier mir das hier gleich mal raus. Und wenn die sich wieder melden und Nachforderungen machen, werde ich denen das direkt nochmal mit nennen und erklären.
Ja, haben wir mitgeschickt. Gab aber darauf keine Antwort.
JayTh hat geschrieben: 31. Jan 2024 21:37 Die hatten in der ersten Mail glaube ich bei mir stehen, dass die bspw. einen Bankkontoauszug haben wollen für den Nachweis der physischen Adresse. Das Arme an der Sache ist, dass die selbst gar nicht wissen, was sie überhaupt wollen. Die können doch konkret sagen, was sie wollen, und wenn dann jemand die Stromrechnung liefert, ist es doch eindeutig. Oder aus welchem Grund wurde die abgelehnt? Aber wahrscheinlich schreiben die gar nicht wieso etwas nicht passt, sondern sagen nur DASS es so ist, und man kann ja selbst raten was falsch ist...
Wäre zu einfach, wenn die sagen wir wollen DAS Dokument.
Wobei ich nicht gewillt bin hier sensible Dokumente wie Bankauszüge usw. zu schicken. Welchen Lieferanten/Kunden/Marktbegleiter würdest du freiwillig Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Steuerbescheide oder fremde Lieferantenrechnungen senden? Ich denke doch keinem.
MaggusRühli
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Montag Dokumente verschickt (8 Stück) heute diese Mail:

Guten Tag!

Vielen Dank für die Einreichung Ihrer vorherigen Dokumente.Wir benötigen ein oder mehrere weitere Dokumente, um die Überprüfung fortzusetzen.

Welche Dokumente muss ich einreichen?

Wenn Sie Einzelunternehmer (natürliche Person) sind, müssen Sie:
-- Nachweise einreichen, die belegen, dass Sie Ihr Unternehmen physisch von der angegebenen Adresse aus führen.
--Sie müssen eine Kopie Ihres Gewerbescheins, Gewerberegisterauszugs oder Betriebskarteiauszugs einreichen, der innerhalb der letzten 180 Tage ausgestellt wurde. Sie können eine Bestätigung Ihres Gewerbescheins vom zuständigen Gewerbeamt anfordern. Ihr vorhandener Gewerbeschein wird mit aktuellem Datum, Stempel und Unterschrift versehen.
Falls Sie über keines dieser Dokumente verfügen, können Sie eines der folgenden Dokumente einreichen:
-- Umsatzsteuervoranmeldung
-- Mitgliedschaftsbescheinigung bei der "Industrie- und Handelskammer" (IHK) oder "Handwerkskammer"
-- Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Bestätigung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer



Kurz angemerkt, ich war Montag extra beim Amt zwecks aktuellem Gewerbeschein und auch das Schreiben vom BZST wurde letztes mal mit versendet.

Was würdet Ihr an meiner Stelle jetzt tun? Mein nächster Schritt wäre das ich die letzte UST Voranmeldung hin schicke undzwar nur dieses Dokument.
BiDoubleu
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Thomas-G hat geschrieben: 31. Jan 2024 23:05 Was mir auffällt ist die extreme Zurückhaltung bezüglich juristischer Möglichkeiten. Eine Kanzlei die in solchen Fällen Erfolge hatte könnte hier ja durchaus aktiv um Klienten werben - das macht die IT Recht Kanzlei nicht, was mich doch etwas wundert.
Aus dem Link von der IT-Recht Kanzlei.
Ein juristisches Vorgehen gegen Amazon scheint daher aus derzeitiger Sicht nur als ultima ratio sinnvoll. Zuvor sollten alle Möglichkeiten durch den Händler ausgeschöpft werden, die geforderten Nachweise gegenüber Amazon zu erbringen.

Dabei muss man sich - trotz der vollkommen unbefriedigenden Situation - vor Augen halten, dass Amazon es im Kern nicht "böse" meint. Vermutlich reichen schlicht die bereigestellten Kapazitäten an Mitarbeitern zur Überprüfung der Unterlagen nicht aus, so dass es zu massiven Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt.
BiDoubleu
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

MaggusRühli hat geschrieben: 1. Feb 2024 08:26 Kurz angemerkt, ich war Montag extra beim Amt zwecks aktuellem Gewerbeschein und auch das Schreiben vom BZST wurde letztes mal mit versendet.

Was würdet Ihr an meiner Stelle jetzt tun? Mein nächster Schritt wäre das ich die letzte UST Voranmeldung hin schicke undzwar nur dieses Dokument.
Bei einer solchen „Nachforderung“ empfiehlt es sich, ebenfalls wieder sehr zeitnah mit der Übersendung weiterer Unterlagen zu reagieren. Es scheint, dass es hier hilfreich ist, die zuvor bereits eingereichten Unterlagen nochmals mit zu übermitteln und darauf hinzuweisen, welche neuen Unterlagen nun beigefügt sind.
BiDoubleu
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Klappo hat geschrieben: 1. Feb 2024 07:02 Gibt es verlässliche Belege oder dokumentierte Fälle, die darauf hindeuten, dass Amazon die Verträge mit Händlern kündigt, nachdem diese Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Unternehmens eingelegt haben?
In meinem Verständnis verliefen solche Maßnahmen in der Vergangenheit, selbst nach gerichtlichen Auseinandersetzungen, meist ohne Unterbrechung der Geschäftsbeziehungen.
Berichtest du von Erfahrungen, oder ist das eher Spekulation?
Zudem: Wirtschaftlich sitzt Amazon ohnehin am deutlich längeren Hebel. Unbequeme Verkäufer, die gerichtlich gegen den Platzhirsch der Plattformen vorgehen, dürfte Amazon ggf. schlicht ordentlich den Nutzungsvertrag kündigen. Amazon ist auf den einzelnen Händler nicht angewiesen. Umgekehrt der einzelne Händler im Regelfall aber wirtschaftlich auf die Nutzung des Absatzkanals Amazon angewiesen.
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/amazon- ... teuer.html
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Hat hier schon jemand eine einstweilige Verfügung gegen Amazon erwirkt, zur Freischaltung der Auszahlung?
Nach dem Youtube Video von oben zu urteilen, scheint das eine sehr kurzfristig mögliche Rechtsentscheidung
gegen Amazon zu ermöglichen.
Klappo
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

BiDoubleu hat geschrieben: 1. Feb 2024 08:39
Klappo hat geschrieben: 1. Feb 2024 07:02 Gibt es verlässliche Belege oder dokumentierte Fälle, die darauf hindeuten, dass Amazon die Verträge mit Händlern kündigt, nachdem diese Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Unternehmens eingelegt haben?
In meinem Verständnis verliefen solche Maßnahmen in der Vergangenheit, selbst nach gerichtlichen Auseinandersetzungen, meist ohne Unterbrechung der Geschäftsbeziehungen.
Berichtest du von Erfahrungen, oder ist das eher Spekulation?
Zudem: Wirtschaftlich sitzt Amazon ohnehin am deutlich längeren Hebel. Unbequeme Verkäufer, die gerichtlich gegen den Platzhirsch der Plattformen vorgehen, dürfte Amazon ggf. schlicht ordentlich den Nutzungsvertrag kündigen. Amazon ist auf den einzelnen Händler nicht angewiesen. Umgekehrt der einzelne Händler im Regelfall aber wirtschaftlich auf die Nutzung des Absatzkanals Amazon angewiesen.
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/amazon- ... teuer.html
Ein gepflegter Brief vom Anwalt an die deutsche Rechtsabteilung Amazons sollte ja i.d.R. reichen, um bevorzugt abgearbeitet zu werden.

Diese ganzen Sperenzchen kann Amazon doch nur so rücksichtslos durchziehen, weil die meisten Händler gute Miene zum bösen Spiel machen.
Wenn deren Rechtsabteilung mit Anwalts-Schreiben überschüttet würde, hätten sie die Aktion bestimmt schon zurückgezogen, bzw. händlerfreundlicher gestaltet.

Wie dem auch sei, wenn sich nicht bald was tut, kann ich das FA nicht mehr mit der USt. bedienen. Dann ist so oder so Feierabend.
Wenn dein Cashflow aus saisonalen Gründen gerade auf Kante genäht ist, bleibt dir ja eigentlich keine andere Wahl als irgendwann Druck zu machen.
15 Dokumente eingereicht, nichts passiert. Teils auch sehr sensible Daten.

Ich habe mich jetzt beim Händlerbund angemeldet und werde das weitere Vorgehen mit denen besprechen.
Die haben eine Menge Erfahrung. Ich denke schon, dass die zwar Druck aufbauen werden, aber sensibel genug vorgehen, dass es nicht nach hinten los geht.

Learning: In Zukunft vielleicht immer 2+ Monate Cash in Reserve planen, aber wer kann das schon. Obendrauf wäre das eine enorme Wachstumsbremse.
Joey7676
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

MaggusRühli hat geschrieben: 1. Feb 2024 08:26 Montag Dokumente verschickt (8 Stück) heute diese Mail:

Guten Tag!

Vielen Dank für die Einreichung Ihrer vorherigen Dokumente.Wir benötigen ein oder mehrere weitere Dokumente, um die Überprüfung fortzusetzen.

Welche Dokumente muss ich einreichen?

Wenn Sie Einzelunternehmer (natürliche Person) sind, müssen Sie:
-- Nachweise einreichen, die belegen, dass Sie Ihr Unternehmen physisch von der angegebenen Adresse aus führen.
--Sie müssen eine Kopie Ihres Gewerbescheins, Gewerberegisterauszugs oder Betriebskarteiauszugs einreichen, der innerhalb der letzten 180 Tage ausgestellt wurde. Sie können eine Bestätigung Ihres Gewerbescheins vom zuständigen Gewerbeamt anfordern. Ihr vorhandener Gewerbeschein wird mit aktuellem Datum, Stempel und Unterschrift versehen.
Falls Sie über keines dieser Dokumente verfügen, können Sie eines der folgenden Dokumente einreichen:
-- Umsatzsteuervoranmeldung
-- Mitgliedschaftsbescheinigung bei der "Industrie- und Handelskammer" (IHK) oder "Handwerkskammer"
-- Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Bestätigung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer



Kurz angemerkt, ich war Montag extra beim Amt zwecks aktuellem Gewerbeschein und auch das Schreiben vom BZST wurde letztes mal mit versendet.

Was würdet Ihr an meiner Stelle jetzt tun? Mein nächster Schritt wäre das ich die letzte UST Voranmeldung hin schicke undzwar nur dieses Dokument.
Ich würde alle Dokumente erneut senden.

Stand bei Dir in der Gewerbeanmeldung die Firmenbezeichnung mit drauf, wie bei Amazon hinterlegt? Das scheint bei einigen der Schlüssel des Problems gewesen zu sein. Ich hab deshalb Dienstag auch eine GewerbeUMmeldung gemacht für 25EUR auf der Gemeinde. Das Dokument hat nun 2 Seiten mit Firmenbezeichnung.

Warte aber immer noch auf Rückmeldung meiner 20 eingereichten Dokumente vom Montag z-)
Steffchen_1
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Land: Deutschland

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Zodiak87 hat geschrieben: 31. Jan 2024 12:36
Steffchen_1 hat geschrieben: 31. Jan 2024 11:50

Wie es in den Wald hineinruft ...
Was hat das mit einem Wald zutun? Hab nur gesagt das ich deine Antwort nicht sehr nett fand. Die Antwort von MaggusRühli war dafür sehr hilfreich. Was wäre daran so schwer gewesen das auch zu schreiben wie MaggusRühli?
Meine Antwort "wie es in den Wald hineinruft..." war auch nicht an dich gerichtet, sondern an den Fragesteller, der in einem "Befehlston" Informationen wollte. Darauf reagiere ich tatsächlich recht allergisch.

Aber mal zum Thema.
Ich kann euch nur sagen, wie wir das gehandhabt haben. Die meisten Sachen stehen ja schon zur Information bereit.
Ob man den Rechtsweg geht, muss jeder für sich selbst klären. Für uns war der Absprung von amazon ohnehin beschlossene Sache. Wir haben dies jetzt eben "nur" ein Jahr vorgezogen und
können dies, eben durch Laden und ordentlichen Onlineshop auch auffangen. Dennoch tut es natürlich weh. Aber der Ärger und diese Unzuverlässigkeit seitens amazon machen eine
seriöse Zusammenarbeit einfach nicht mehr möglich. Ich spreche nur für uns! Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Um das nochmal etwas chronologisch aufzulisten:

16.01. Sperre Auszahlungen
24.01. erste mail mit positivem Ausgang der Prüfung , nachdem wir etliche Dokumente, teils mehrfach gesendet haben
diese mail erhielten wir auf x-Anfragen noch am 25.01. und 29.01.
Auszahlungen waren dennoch nicht möglich.
2 Fälle eröffnet - einmal telefonisch den Support kontaktiert und dies wurde am 28.01. weitergeleitet.
Wir haben amazon schriftlich eine Frist gesetzt - mit Ankündigung juristischer Schritte. Ist verpufft.
Daher dann der Gang zu unserem Anwalt, welcher sofort ein Schriftstück aufgesetzt hat und noch am gleichen Tag an amazon gesendet hat. Natürlich für uns mit Kosten verbunden, die sich
aber im Rahmen halten, da wir die Dienste dieser Kanzlei seit Jahren nutzen.
1,5 Werktage später waren unsere Auszahlungen wieder möglich.


16.01. - 31.01. so lange ging die Auszahlungssperre
Der rote "Ihre Auszahlungen wurden ausgesetzt" Reiter ist noch immer zu sehen, unsere FBA Artikel werden aber normal gebucht.

Ich drücke allen die Daumen, dass die Prüfung schnell beendet ist und hoffe dass einige diesen Anlass evtl. nutzen um Ihre Abhängigkeit von amazon evtl. ebenfalls mal zu überdenken.
Aber nicht falsch verstehen - jeder führt sein Gewerbe wie er es für richtig hält.
Ich bzw. wir sehen nur die Einschläge immer schneller kommen und diese Aktion wird mit Sicherheit nicht das Ende der Fahnenstange gewesen sein.

Alles Gute!
roman
Beiträge: 7155
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Kurzer Zwischenstand mit Timeline von mir:

25.1.: Amazon hat Unterlagen angefordert
25.1.: Habe Unterlagen gesendet
26.1.: Amazon hat weitere Unterlagen angefordert
26.1.: Habe erweitere Unterlagen gesendet
29.1.: Amazon hat nochmals weitere Unterlagen angefordert
29.1. Habe noch erweitere Unterlagen gesendet
(zwischendurch, so um den 28-30 herun, mehrere seltsame - thematisch wohl falsche - Mails/Anzeigen von Amazon wegen nicht verifizierter Einzahlungsmethode und doppelten Accounts in JP/COM)
1.2.: Amazon hat scheinbar vollständigen Erhalt bestätigt und prüft nun
neroBRN
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Land: Deutschland

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

roman hat geschrieben: 1. Feb 2024 10:13 Kurzer Zwischenstand mit Timeline von mir:

25.1.: Amazon hat Unterlagen angefordert
25.1.: Habe Unterlagen gesendet
26.1.: Amazon hat weitere Unterlagen angefordert
26.1.: Habe erweitere Unterlagen gesendet
29.1.: Amazon hat nochmals weitere Unterlagen angefordert
29.1. Habe noch erweitere Unterlagen gesendet
(zwischendurch, so um den 28-30 herun, mehrere seltsame - thematisch wohl falsche - Mails/Anzeigen von Amazon wegen nicht verifizierter Einzahlungsmethode und doppelten Accounts in JP/COM)
1.2.: Amazon hat scheinbar vollständigen Erhalt bestätigt und prüft nun
So in etwa ist auch bei uns die timeline.

Da die Prüfungsdauer scheinbar irgendwo zwischen x Tagen und 30 Tagen liegt, habe ich die Listings heute deaktiviert.

Das Risiko, dass die Prüfung länger dauert, ist mir einfach zu hoch.

Das Risiko mit dem Anwalt und möglichen zukünftigen "Sanktionen" durch amazon, ist mir ebenfalls zu hoch.
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