Hat denn irgendwer im Zuge der Unterlageneinreichung die mal auf dieses Urteil verwiesen? Ich kopier mir das hier gleich mal raus. Und wenn die sich wieder melden und Nachforderungen machen, werde ich denen das direkt nochmal mit nennen und erklären.BiDoubleu hat geschrieben: ↑31. Jan 2024 20:13Nachdem heute wieder die Nachricht gekommen ist mit der Forderung des Nachweises der physikalischen Adresse, mir langsam die Versorger Rechnung ausgehen (Strom und Internet Anschluss wurden nicht akzeptiert) und unser Anwalt zum gleichen Schluss gekommen ist wie oben haben wir keine Dokumente mehr eingereicht.Steffchen_1 hat geschrieben: ↑31. Jan 2024 06:31
Desweiteren gab es bereits einen ähnlichen Fall welcher vor Gericht gelandet ist:
LG München I: Amazon darf Händler-Guthaben nicht grundlos einbehalten / Guthabensperre
LG München I, Endurteil vom 06.10.2020, Az. 31 O 17559/19
§ 305c Abs. 2 BGB, § 307 BGB
Amazon wurde zur Zahlung samt Zinsen verurteilt. Ähnlich gelagerter Fall wie momentan,
Wir haben eine Frist gesetzt, lassen die auch noch postalisch in München zustellen zusammen mit dem Schriftverkehr und sollte die Frist verstreichen muss der Anwalt ran.
Nachweis war von unserer Seite da, der Umsatz von Amazon macht bei uns 10 Prozent vom Gesamtumsatz aus und das Kasperletheater ist lächerlich.
Die hatten in der ersten Mail glaube ich bei mir stehen, dass die bspw. einen Bankkontoauszug haben wollen für den Nachweis der physischen Adresse. Das Arme an der Sache ist, dass die selbst gar nicht wissen, was sie überhaupt wollen. Die können doch konkret sagen, was sie wollen, und wenn dann jemand die Stromrechnung liefert, ist es doch eindeutig. Oder aus welchem Grund wurde die abgelehnt? Aber wahrscheinlich schreiben die gar nicht wieso etwas nicht passt, sondern sagen nur DASS es so ist, und man kann ja selbst raten was falsch ist...