Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiv

Forum für Amazon Seller - FBA Vendor Sellercentral - Hilfe und Optimierung für dein Amazon Business
- Diskussionsforum -
Seller-Forum für Amazon Händler - Geld verdienen mit Amazon.de!
Im Amazonforum findest du Themen rund um FBA Vendor Sellercentral - Hilfe und Optimierung für dein Amazon Business.
Erfahrungen und Hilfe beim Verkaufen auf Amazon de.
Zodiak87
Beiträge: 5
Registriert: 31. Jan 2024 10:10
Land: Deutschland

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Steffchen_1 hat geschrieben: 31. Jan 2024 11:50
Zodiak87 hat geschrieben: 31. Jan 2024 11:44

Nette Antwort. Sind ja auch nur 233 Beiträge
Wie es in den Wald hineinruft ...
Was hat das mit einem Wald zutun? Hab nur gesagt das ich deine Antwort nicht sehr nett fand. Die Antwort von MaggusRühli war dafür sehr hilfreich. Was wäre daran so schwer gewesen das auch zu schreiben wie MaggusRühli?


3 Monate gratis Händlerbund
Joey7676
Beiträge: 71
Registriert: 23. Aug 2023 22:48
Land: Deutschland

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Es is schon wahrlich strange, was aktuell bei Amazon abgeht. Wir haben jetzt bis Mittag so viel Umsatz, wie sonst nicht mal den ganzen Tag.
Plötzlich werden Artikel wieder freigeschaltet, die man aus fadenscheinigen Gründen auf inaktiv gesetzt hatte. Aber an die Kohle kommt man nicht. Wenn´s nicht so ernst wäre, könnte man glatt drüber lachen.

Weiterhin keine Reaktion auf unsere eingereichten Unterlagen am Montag Abend.
Burgi
Beiträge: 20
Registriert: 5. Aug 2019 16:20
Land: Deutschland

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Leute, ihr seid frustriert, klar, aber bleibt doch einfach sachlich, bitte.

Bei uns hat es genau 6 Tage von Sperre bis Auszahlungsfreigabe gedauert (inkl. Wochenende).

Interessant ist, dass in der Verkäuferleistung IMMER NOCH nachfolgender, rot markierter, Textblock zu finden ist:
Ihre Auszahlungen wurden ausgesetzt.

Aufgrund nicht erfüllter Anforderungen bezüglich EU-Unternehmensniederlassungenrichtlinien wurden Ihre Auszahlungen zurückgehalten. Beziehen Sie sich bitte auf Einzelheiten zu den erforderlichen Unterlagen um zusätzliche Nachweise bereitzustellen, die belegen, dass Ihr Unternehmen im Einklang mit der EU Mehrwertsteuer E-Commerce Gesetzgebung in der EU ansässig ist. Bitte ignorieren Sie diese Benachrichtigung, wenn Sie Ihre Informationen übermittelt und eine Bestätigung erhalten haben, dass diese Informationen in den letzten 48 Stunden überpruft wurden.
DonLukass
Beiträge: 12
Registriert: 28. Jan 2024 08:32
Land: Deutschland
Firmenname: Lukas

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Burgi hat geschrieben: 31. Jan 2024 13:00 Leute, ihr seid frustriert, klar, aber bleibt doch einfach sachlich, bitte.

Bei uns hat es genau 6 Tage von Sperre bis Auszahlungsfreigabe gedauert (inkl. Wochenende).

Interessant ist, dass in der Verkäuferleistung IMMER NOCH nachfolgender, rot markierter, Textblock zu finden ist:
Wir sind jetzt bei Tag 7 seit der "Guten Tag! Vielen Dank für die Einreichung Ihrer vorherigen Dokumente. Die von Ihnen eingereichten Informationen werden derzeit geprüft." Email. Noch keine Reaktion von Amazon. Gesperrt sind wir seit dem 13.01. Hat paar Tage und Mails gebraucht bis die "Informationen werden geprüft" Mail kam.

Halte euch auf dem Laufenden.
Denta80
Beiträge: 14
Registriert: 31. Jan 2024 13:30
Land: Deutschland
Firmenname: Onlinehandel-DH

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Hallo, uns hat es auch erwischt.
Habe nun zig weise Dokumente eingereicht.
Heute kam dann eine E-Mail:

"Guten Tag!

Gute Nachrichten: Ihr ''Verkaufen bei Amazon''-Zahlungskonto wurde eröffnet.

Sollten wir weitere Details benötigen, werden wir uns bei Ihnen melden.

Falls Sie zum Programm Verkaufen bei Amazon oder zu anderen Programmen von Amazon noch Informationen benötigen, suchen Sie doch einfach in den Hilfeseiten von Seller Central oder kontaktieren Sie den Verkäuferservice:

https://sellercentral-europe.amazon.com ... -form.html

Viel Erfolg beim Verkaufen!

Amazon Payments"

Noch können wir nichts auszahlen. Hoffen das es bald wieder geht.

Mit freundlichen Grüßen
Denis Schmidt
MaggusRühli
Beiträge: 29
Registriert: 29. Jan 2024 14:15
Land: Deutschland
Firmenname: UNKNOWN

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Denta80 hat geschrieben: 31. Jan 2024 13:58 Hallo, uns hat es auch erwischt.
Habe nun zig weise Dokumente eingereicht.
Heute kam dann eine E-Mail:

"Guten Tag!

Gute Nachrichten: Ihr ''Verkaufen bei Amazon''-Zahlungskonto wurde eröffnet.

Sollten wir weitere Details benötigen, werden wir uns bei Ihnen melden.

Falls Sie zum Programm Verkaufen bei Amazon oder zu anderen Programmen von Amazon noch Informationen benötigen, suchen Sie doch einfach in den Hilfeseiten von Seller Central oder kontaktieren Sie den Verkäuferservice:

https://sellercentral-europe.amazon.com ... -form.html

Viel Erfolg beim Verkaufen!

Amazon Payments"

Noch können wir nichts auszahlen. Hoffen das es bald wieder geht.

Mit freundlichen Grüßen
Denis Schmidt

Genau diese Mail habe ich völlig random am 15. Januar bekommen. (10 Tage vor der eigentlichen Auszahlungssperre/Mail)
Da habe ich mich schon gewundert warum ich auf einmal ne Mail bekomme das mein Zahlungskonto eröffnet wurde.
Da ich Amazon über die Jahre kenne habe ich mir erstmal nicht viel dabei gedacht und es als KI-Fehler abgetan.
Irgendwie muss das aber einen Zusammenhang haben.
Gab es sonst noch Leute die diese Mail vorab bekommen haben?
vrsSeller
Beiträge: 45
Registriert: 20. Nov 2023 13:38
Land: Oesterreich

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Denta80 hat geschrieben: 31. Jan 2024 13:58 Hallo, uns hat es auch erwischt.
Habe nun zig weise Dokumente eingereicht.
Heute kam dann eine E-Mail:

"Guten Tag!

Gute Nachrichten: Ihr ''Verkaufen bei Amazon''-Zahlungskonto wurde eröffnet.

Sollten wir weitere Details benötigen, werden wir uns bei Ihnen melden.

Falls Sie zum Programm Verkaufen bei Amazon oder zu anderen Programmen von Amazon noch Informationen benötigen, suchen Sie doch einfach in den Hilfeseiten von Seller Central oder kontaktieren Sie den Verkäuferservice:

https://sellercentral-europe.amazon.com ... -form.html

Viel Erfolg beim Verkaufen!

Amazon Payments"

Noch können wir nichts auszahlen. Hoffen das es bald wieder geht.

Mit freundlichen Grüßen
Denis Schmidt
Das hatte ich vor 3 Monaten, als ich 30 Kalendertage Auszahlungssperre hatte, auch einfach random bekommen. Kann man wohl ignorieren, ist wohl auch kein Indikator für irgendetwas.
Denta80
Beiträge: 14
Registriert: 31. Jan 2024 13:30
Land: Deutschland
Firmenname: Onlinehandel-DH

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Toll echt.
Wir brauchen dringend das Geld. -.-
Hatte heute früh folgende E-Mail drin:

Hello,

We are contacting you because we need some additional documents to continue with the verification that is associated with your value-added tax (VAT).

What documents should I provide?
Provide one of the following documents issued by HM Revenue & Customs (HMRC) that is within the last year:

-- Class 2 National Insurance Contributions (NICs) Bill
-- Online VAT Certificate
-- Self-Assessment notice to complete a tax return
-- Letter confirming your Unique Taxpayer Reference (UTR) number
-- Self Assessment Statement
-- Short Tax Return

We can also accept the following documents issued by HMRC:
-- Certificate of Registration for Value Added Tax (VAT)
-- "Welcome to Self-Assessment" letter confirming your UTR number
-- Letter confirming your VAT number, following a VAT1 application.

If you are unable to provide any of these documents, you can request a Confirmation of Unique Taxpayer Reference letter by calling HMRC and asking for the Self-Assessment Department. The letter may take two weeks to arrive by mail.

The document must be in one of our supported languages. The supported languages are English, Chinese, Dutch, German, Italian, Spanish, Swedish, French, Turkish, Polish, Portuguese, Arabic, Hindi, Tamil, Vietnamese, Thai, and Japanese. If the original document is not in a supported language, provide a copy of both the original document and a certified translation.

How do I submit the required documents?
You can reply directly to this email to provide the required documents.


Once we have received the required documents, we will continue with this verification.




Wir haben jetzt mal Umsatzsteuervoranmeldung November 2023 und die OSS Meldung vom Vierten Quartal eingereicht. Hoffe das reicht
Benutzeravatar
JayTh
Beiträge: 173
Registriert: 8. Aug 2023 17:19
Land: Deutschland
Firmenname: JayTh

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Joey7676 hat geschrieben: 30. Jan 2024 21:58

Geht mir nicht anders. Ich habe auch alle Artikel noch drin, allerdings gerade nur noch für Deutschland. Und was soll ich sagen, seit dem ganzen Käse habe ich weihnachtsgeschäftartigen Umsatz. Man könnte schon wieder glauben, dass Amazon plötzlich wieder Türen aufmacht, die vorher geschlossen waren. Ob´s da eine Verbindung gibt keine Ahnung. Der Zufall is schon wieder komisch. Ne Auszahlung wäre so langsam gold wert.
Soo, ich habe nun auch endlich Rückmeldung von denen bekommen. Die haben mir gesagt es fehlt noch was, aber nicht gesagt, was genau. Jedoch eine Liste, was die alles wollen. Hier mal das, was die von mir verlangen, als Einzelunternehmer:
Wenn Sie Einzelunternehmer (natürliche Person) sind, müssen Sie:

-- Nachweise einreichen, die belegen, dass Sie Ihr Unternehmen physisch von der angegebenen Adresse aus führen.

--Eine Kopie einer Rechnung, die ein Dritter dem Unternehmen an seinem Hauptgeschäftssitz für Waren oder Dienstleistungen ausgestellt hat, die für den Betrieb seines Geschäfts verwendet werden. Es muss innerhalb von 180 Tagen erfolgen.

-- Sie müssen eine Kopie Ihres Gewerbescheins, Gewerberegisterauszugs oder Betriebskarteiauszugs einreichen, der innerhalb der letzten 180 Tage ausgestellt wurde. Sie können eine Bestätigung Ihres Gewerbescheins vom zuständigen Gewerbeamt anfordern. Ihr vorhandener Gewerbeschein wird mit aktuellem Datum, Stempel und Unterschrift versehen.
Falls Sie über keines dieser Dokumente verfügen, können Sie eines der folgenden Dokumente einreichen:
-- Umsatzsteuervoranmeldung
-- Mitgliedschaftsbescheinigung bei der "Industrie- und Handelskammer" (IHK) oder "Handwerkskammer"
-- Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Bestätigung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

[Hinweis: Dokumente sollten nicht älter als 180 Tage sein]

Weitere Informationen über akzeptable Dokumente finden Sie unter "Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce im Vereinigten Königreich und in der EU":
https://sellercentral-europe.amazon.com ... GXLDTTTETZ


Klingt ja erstmal gar nicht so viel. Ne Umsatzsteuervoranmeldung bspw, weil wenn das auch damit geht, wäre ich ja blöd die Umstände zu machen mir ne Bestätigung des Gewerbescheins erst zu besorgen, weil Gewerbe ja älter als 6 Monate ist.

Na mal sehen. Aber bei mir schreiben sie auf jeden Fall nicht, was noch fehlt, sondern was sie insgesamt wollen. Das scheint also unterschiedlich zu laufen - andere voin euch ebrichten ja, dass Nachfragen kamen, was genau noch gefehlt hat.
Thomas-G
Beiträge: 533
Registriert: 8. Aug 2023 17:18
Land: Oesterreich

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Stand bei mir:
25.1.: Gesperrt, Email bekommen. Dokumente gesendet
26.1.: Etwas verwirrende Frage nach mehr Dokumenten. Habe alles nochmal gesendet + weitere Dokumente (quasi alles was passen könnte)
31.1.: Bisher KEINE weiteren Mails oder Rückfragen erhalten, nach wie vor gesperrt.

Ich habe in der Zwischenzeit auch 3 separate Fälle beim Support aufgemacht, alle haben den Status "weitergeleitet", KEINE Antwort vom Support bisher, keine Textbausteine, gar nichts, komplette Funkstille vom Support.

Die 3-4 letzten FBA Listings werden jetzt noch abverkauft, dann ist wohl die FBA Nutzung bei mir auch Geschichte (was etwas schade ist, weil es für die paar Produkte gut funktioniert hat). So ruiniert Amazon eine Zusammenarbeit, die ihnen in den letzten Jahren Einnahmen im 5-6 stelligen Bereich gebracht hat. Unfassbar.
Benutzeravatar
JayTh
Beiträge: 173
Registriert: 8. Aug 2023 17:19
Land: Deutschland
Firmenname: JayTh

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Ja bei mir kam die Mail auch am 25.1.. Ich hatte Nachweise geschickt am 27.1.. Nachfrage (siehe 2 Posts weiter oben) kam erst heute früh, also am 31.1.. Ich habe jetzt NOCHMAL Kontoauszug hingeschickt als Adressnachweis, sowie eine Einkaufsrechnung von letztens als Nachweis meiner Physischen Anwesenheit hier, oder für was auch immer die das wollen. Und meine letzte Umsatzsteuervoranmeldung als Gewerbenachweis.
Zudem habe ich denen , auch wenns sicher eh keinen interessiert dort, darauf hingewiesen, dass die Auszahlungssperre jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt, und dass Amazon auch rechtzeitig derartige Nachweise schon eher hätte anfordern können OHNE zugleich die Auszahlungen zu sperren. Und habe darauf hingewiesen, er solle sich doch als Angestellter bei Amazon mal vorstellen, wie es wäre, wenn Amazon am Monatsende einfach mal keinen Lohn auszahlt, aus welchem Grund auch immer, und dass jedermann auf das Geld angewiesen ist und man sonst in Notlage gerät.... Wird sicher eh keinen interessieren, aber wollte ich dort einfach mal noch geschrieben haben. Alles natürlich in nettem Ton und sachlich bleibend, was mir durchaus schwer fiel.

Schön ist ja auch, dass die in der Nachfragemail tatsächlich schrieben, die Bearbeitung kann bis 14 Tage dauern. Wenn ich mich recht erinnere, stand in der ERSTEN Mail, wo gesagt wurde, Auszahlungen gesperrt etc., dass die Bearbeitung nur 3 Tage dauern würde. Nun sind wir also schon bei 2 Wochen... + sämtliche Nachfragezeit nach immer weiteren Nachweisen.
Zuletzt geändert von JayTh am 31. Jan 2024 16:40, insgesamt 1-mal geändert.
Joey7676
Beiträge: 71
Registriert: 23. Aug 2023 22:48
Land: Deutschland

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

JayTh hat geschrieben: 31. Jan 2024 15:56
Joey7676 hat geschrieben: 30. Jan 2024 21:58

Geht mir nicht anders. Ich habe auch alle Artikel noch drin, allerdings gerade nur noch für Deutschland. Und was soll ich sagen, seit dem ganzen Käse habe ich weihnachtsgeschäftartigen Umsatz. Man könnte schon wieder glauben, dass Amazon plötzlich wieder Türen aufmacht, die vorher geschlossen waren. Ob´s da eine Verbindung gibt keine Ahnung. Der Zufall is schon wieder komisch. Ne Auszahlung wäre so langsam gold wert.
Soo, ich habe nun auch endlich Rückmeldung von denen bekommen. Die haben mir gesagt es fehlt noch was, aber nicht gesagt, was genau. Jedoch eine Liste, was die alles wollen. Hier mal das, was die von mir verlangen, als Einzelunternehmer:
Wenn Sie Einzelunternehmer (natürliche Person) sind, müssen Sie:

-- Nachweise einreichen, die belegen, dass Sie Ihr Unternehmen physisch von der angegebenen Adresse aus führen.

--Eine Kopie einer Rechnung, die ein Dritter dem Unternehmen an seinem Hauptgeschäftssitz für Waren oder Dienstleistungen ausgestellt hat, die für den Betrieb seines Geschäfts verwendet werden. Es muss innerhalb von 180 Tagen erfolgen.

-- Sie müssen eine Kopie Ihres Gewerbescheins, Gewerberegisterauszugs oder Betriebskarteiauszugs einreichen, der innerhalb der letzten 180 Tage ausgestellt wurde. Sie können eine Bestätigung Ihres Gewerbescheins vom zuständigen Gewerbeamt anfordern. Ihr vorhandener Gewerbeschein wird mit aktuellem Datum, Stempel und Unterschrift versehen.
Falls Sie über keines dieser Dokumente verfügen, können Sie eines der folgenden Dokumente einreichen:
-- Umsatzsteuervoranmeldung
-- Mitgliedschaftsbescheinigung bei der "Industrie- und Handelskammer" (IHK) oder "Handwerkskammer"
-- Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Bestätigung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

[Hinweis: Dokumente sollten nicht älter als 180 Tage sein]

Weitere Informationen über akzeptable Dokumente finden Sie unter "Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce im Vereinigten Königreich und in der EU":
https://sellercentral-europe.amazon.com ... GXLDTTTETZ


Klingt ja erstmal gar nicht so viel. Ne Umsatzsteuervoranmeldung bspw, weil wenn das auch damit geht, wäre ich ja blöd die Umstände zu machen mir ne Bestätigung des Gewerbescheins erst zu besorgen, weil Gewerbe ja älter als 6 Monate ist.

Na mal sehen. Aber bei mir schreiben sie auf jeden Fall nicht, was noch fehlt, sondern was sie insgesamt wollen. Das scheint also unterschiedlich zu laufen - andere voin euch ebrichten ja, dass Nachfragen kamen, was genau noch gefehlt hat.
Ja, die Nachricht habe ich am letzten Wochenende auch erhalten und den ganzen Schmonz am Montag versendet. Seither keine Reaktion.
Heute hab ich 2 Fälle aufgemacht mit dem Ergebnis .. "Nix genaues weiß man nicht, weil andere Abteilung, aber die werden sich schon irgendwann melden".
Morgen werd ich mich wohl mal anrufen lassen, das scheint bislang der erfolgreichere Weg zu sein, als das per Email zu tun.
Man konnte mir den Eingang der Dokumente nicht einmal bestätigen. Was ein Kasperverein.
Benutzeravatar
JayTh
Beiträge: 173
Registriert: 8. Aug 2023 17:19
Land: Deutschland
Firmenname: JayTh

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Joey7676 hat geschrieben: 31. Jan 2024 16:40

Ja, die Nachricht habe ich am letzten Wochenende auch erhalten und den ganzen Schmonz am Montag versendet. Seither keine Reaktion.
Heute hab ich 2 Fälle aufgemacht mit dem Ergebnis .. "Nix genaues weiß man nicht, weil andere Abteilung, aber die werden sich schon irgendwann melden".
Morgen werd ich mich wohl mal anrufen lassen, das scheint bislang der erfolgreichere Weg zu sein, als das per Email zu tun.
Man konnte mir den Eingang der Dokumente nicht einmal bestätigen. Was ein Kasperverein.
Ja einen offenen Fall habe ich auch, der seitdem mit ausstehender Bearbeitung ist.

Dich anrufen lassen, bringt sicher gar nichts, denn die, die telefonisch erreichbar sind, haben mit dem ganzen Rotz nichts zu tun und können dir das auch nicht bestätigen.Kennt man doch. Bei allen "echten" Problemen, wird immer alles an Abteilungen weitergeleitet, die man weder per Chat noch telefonisch erreicht und entsprechend nicht vorankommt. Die Handlanger, die alles bloß dahin weiterleiten, können gar nichts machen und wissen auch nichts darüber.
Zuletzt geändert von JayTh am 31. Jan 2024 16:44, insgesamt 1-mal geändert.
Joey7676
Beiträge: 71
Registriert: 23. Aug 2023 22:48
Land: Deutschland

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Thomas-G hat geschrieben: 31. Jan 2024 16:06 Stand bei mir:
25.1.: Gesperrt, Email bekommen. Dokumente gesendet
26.1.: Etwas verwirrende Frage nach mehr Dokumenten. Habe alles nochmal gesendet + weitere Dokumente (quasi alles was passen könnte)
31.1.: Bisher KEINE weiteren Mails oder Rückfragen erhalten, nach wie vor gesperrt.

Ich habe in der Zwischenzeit auch 3 separate Fälle beim Support aufgemacht, alle haben den Status "weitergeleitet", KEINE Antwort vom Support bisher, keine Textbausteine, gar nichts, komplette Funkstille vom Support.

Die 3-4 letzten FBA Listings werden jetzt noch abverkauft, dann ist wohl die FBA Nutzung bei mir auch Geschichte (was etwas schade ist, weil es für die paar Produkte gut funktioniert hat). So ruiniert Amazon eine Zusammenarbeit, die ihnen in den letzten Jahren Einnahmen im 5-6 stelligen Bereich gebracht hat. Unfassbar.
Ich bekam auf Nachfrage das hier
vielen Dank, dass Sie uns geantwortet haben und vor allem vielen Dank für die Übermittlung der Dokumente.

Wie bereits geschrieben, können wir Ihnen hier leider nicht weiterhelfen. Aus sicherheitstechnischen Gründen haben wir keinen Zugriff auf diese Informationen.

Seien Sie jedoch versichert, dass die Kollegen der zuständigen Fachabteilung die eingereichten Informationen schnellstmöglich prüfen werden und Sie kontaktieren, sobald die Überprüfung abgeschlossen ist oder wenn weitere Informationen benötigt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Ich bedaure, dass wir Ihnen hier nicht weiterhelfen können und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Ihre Meinung zu unserem Kundenservice ist uns wichtig!
Waren Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage zufrieden?
Benutzeravatar
JayTh
Beiträge: 173
Registriert: 8. Aug 2023 17:19
Land: Deutschland
Firmenname: JayTh

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Joey7676 hat geschrieben: 31. Jan 2024 16:43 ...
Ihre Meinung zu unserem Kundenservice ist uns wichtig!
Waren Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage zufrieden?
:lol: :lol:

Ich bin mir eben auch nicht sicher, inwieweit es zum Problem werden könnte, dass bei meinen verschiedenen Sachen mal mein (nicht eingetragener) "Alias-Firmenname" mit drauf steht (zusammen mit meinem Personennamen natürlich) und mal lauten Dinge NUR auf meinen Personennamen, weil mein Firmenname eben nicht eingetragen und nur ein Alias ist.
Thomas-G
Beiträge: 533
Registriert: 8. Aug 2023 17:18
Land: Oesterreich

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

JayTh hat geschrieben: 31. Jan 2024 16:38 sowie eine Einkaufsrechnung von letztens als Nachweis meiner Physischen Anwesenheit hier,
Hinweis dazu: Typischerweise werden Rechnungen eines "Versorgers" verlangt, also zB des Stromanbieters, Gas, Wasser...
Falls du so eine Rechnung auftreiben kannst würde ich sie senden.
BiDoubleu
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 351
Registriert: 15. Dez 2016 15:31

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Steffchen_1 hat geschrieben: 31. Jan 2024 06:31 Och, unser Anwalt konnte uns gestern tatsächlich ganz gut helfen.
Aber es ist natürlich eine individuelle Entscheidung, ob man finanziell in Vorleistung tritt oder wartet bis amazon aus dem Quark kommt.

Vielleicht für einige hier interessant (falls Rechtsmittel in Frage kommen):

„Amazon hat kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Verkäufer, so lange und so weit der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber Amazon und dem Endkunden erfüllt (§ 273 Abs. 1 BGB). Wird ein Zurückbehaltungsrecht grundlos und noch dazu von einem wirtschaftlich Überlegenen gegenüber einem von ihm Abhängigen ausgeübt, kann darin ein rechtswidriger Eingriff in die Rechtsposition des Händlers gesehen werden, die dieser nicht hinnehmen muss. Amazon muss auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen seiner gewerblichen Verkäufer Rücksicht zu nehmen (vgl. § 241 Abs. 2 BGB). Die Freigabe einer Abschlagszahlung und die proaktive Kommunikation des Problems gegenüber dem Verkäufer sind das Minimum dessen, was von Amazon verlangt werden kann, selbstverständlich neben dem ernsthaften Bemühen um die sofortige Abstellung des rechtlich unhaltbaren Zustands.“

Desweiteren gab es bereits einen ähnlichen Fall welcher vor Gericht gelandet ist:
LG München I: Amazon darf Händler-Guthaben nicht grundlos einbehalten / Guthabensperre
LG München I, Endurteil vom 06.10.2020, Az. 31 O 17559/19
§ 305c Abs. 2 BGB, § 307 BGB

Amazon wurde zur Zahlung samt Zinsen verurteilt. Ähnlich gelagerter Fall wie momentan,

Aktuell noch immer
Tag 16: Noch keine Auszahlung möglich
Tag 7 nach dem ersten, positiven Bescheid über den Abschluss.

Dementsprechend haben wir nun rechtliche Maßnahmen gegen amazon ergriffen.
Und dies würde ich auch allen Betroffenen raten. Aber, wie gesagt - individuelle Entscheidung.
Nachdem heute wieder die Nachricht gekommen ist mit der Forderung des Nachweises der physikalischen Adresse, mir langsam die Versorger Rechnung ausgehen (Strom und Internet Anschluss wurden nicht akzeptiert) und unser Anwalt zum gleichen Schluss gekommen ist wie oben haben wir keine Dokumente mehr eingereicht.

Wir haben eine Frist gesetzt, lassen die auch noch postalisch in München zustellen zusammen mit dem Schriftverkehr und sollte die Frist verstreichen muss der Anwalt ran.
Nachweis war von unserer Seite da, der Umsatz von Amazon macht bei uns 10 Prozent vom Gesamtumsatz aus und das Kasperletheater ist lächerlich.
Benutzeravatar
JayTh
Beiträge: 173
Registriert: 8. Aug 2023 17:19
Land: Deutschland
Firmenname: JayTh

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Thomas-G hat geschrieben: 31. Jan 2024 17:10
JayTh hat geschrieben: 31. Jan 2024 16:38 sowie eine Einkaufsrechnung von letztens als Nachweis meiner Physischen Anwesenheit hier,
Hinweis dazu: Typischerweise werden Rechnungen eines "Versorgers" verlangt, also zB des Stromanbieters, Gas, Wasser...
Falls du so eine Rechnung auftreiben kannst würde ich sie senden.
ich weiß, normalerweise schon. Aber wie oben aus meiner Mail zitiert, hieß es "Eine Kopie einer Rechnung, die ein Dritter dem Unternehmen an seinem Hauptgeschäftssitz für Waren oder Dienstleistungen ausgestellt hat". Also habe ich eben eine Rechnung einer Ware genommen - bzw. von Verpackungsmaterial - Rechnung von meinen Artikeln muss ja nicht sein bei Amazon alias diebische Artikelklau-Elster ;-)
Abgesehen davon, wer hat bitte im Januar eine Versorgerrechnung, die nicht älter als 6 Monate ist? Ich hätte auch noch mehr hingeschickt, bspw. IHK Zeug - aber das wäre auch wieder älter als 6 Monate - und bevor die sich über einen ZUSÄTZLICHEN Beleg beschweren, der älter als 6 Monate ist, hab ichs lieber sein lassen - es hieß ja EINE der folgenden Dokumente, also habe ich auch nur EINES der Dokumente genommen, die Umsatzsteuervoranmeldung.... sonst haben die am Ende 2 Belege für dasgleiche, und stören sich, obwohls nur Beleg 2 ist, dann an dessen Alter, während der andere Beleg ja jung genug ist. Naja, mal schauen. Ich hoffe Amazon bekommt von den BIG SELLERN genug Beschwerden und Klagen, weshalb die die Auszahlungen wieder freigeben. Ich meine ich versteh es bis jetzt nicht - wieso muss man die Auszahlungen sperren während der Prüfung? Man kann wohl nicht einfach NUR die Prüfung machen und NUR im Falle dessen irgendwann mal die Auszahlungen sperren, wenn denen Nachweise nicht reichen?.. Unmöglich. Am besten sollte jeder Seller von Amazon Verzugszinsen und ggfls. Finanzierungskosten in Rechnung stellen für den Zeitraum wo die das unrechterweise blockieren. Wobei, selbst wenn da paar Millionen zusammen kämen, wären das eh nur Peanuts für die...
Joey7676
Beiträge: 71
Registriert: 23. Aug 2023 22:48
Land: Deutschland

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Also wenn ich im offiziellen Amazonforum von Firmen lese, die seit 06.12. ne 6-stellige Summe bei Amazon liegen haben, könnte einem nur noch schlecht werden.
Bewegt sich da tatsächlich erst etwas, wenn man mit Anwälten anrückt? Wo sind wir denn mittlerweile gelandet. Das sind ja Mafia-Methoden.
Joey7676
Beiträge: 71
Registriert: 23. Aug 2023 22:48
Land: Deutschland

Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

JayTh hat geschrieben: 31. Jan 2024 21:23
Thomas-G hat geschrieben: 31. Jan 2024 17:10

Hinweis dazu: Typischerweise werden Rechnungen eines "Versorgers" verlangt, also zB des Stromanbieters, Gas, Wasser...
Falls du so eine Rechnung auftreiben kannst würde ich sie senden.
ich weiß, normalerweise schon. Aber wie oben aus meiner Mail zitiert, hieß es "Eine Kopie einer Rechnung, die ein Dritter dem Unternehmen an seinem Hauptgeschäftssitz für Waren oder Dienstleistungen ausgestellt hat". Also habe ich eben eine Rechnung einer Ware genommen - bzw. von Verpackungsmaterial - Rechnung von meinen Artikeln muss ja nicht sein bei Amazon alias diebische Artikelklau-Elster ;-)
Abgesehen davon, wer hat bitte im Januar eine Versorgerrechnung, die nicht älter als 6 Monate ist? Ich hätte auch noch mehr hingeschickt, bspw. IHK Zeug - aber das wäre auch wieder älter als 6 Monate - und bevor die sich über einen ZUSÄTZLICHEN Beleg beschweren, der älter als 6 Monate ist, hab ichs lieber sein lassen - es hieß ja EINE der folgenden Dokumente, also habe ich auch nur EINES der Dokumente genommen, die Umsatzsteuervoranmeldung.... sonst haben die am Ende 2 Belege für dasgleiche, und stören sich, obwohls nur Beleg 2 ist, dann an dessen Alter, während der andere Beleg ja jung genug ist. Naja, mal schauen. Ich hoffe Amazon bekommt von den BIG SELLERN genug Beschwerden und Klagen, weshalb die die Auszahlungen wieder freigeben. Ich meine ich versteh es bis jetzt nicht - wieso muss man die Auszahlungen sperren während der Prüfung? Man kann wohl nicht einfach NUR die Prüfung machen und NUR im Falle dessen irgendwann mal die Auszahlungen sperren, wenn denen Nachweise nicht reichen?.. Unmöglich. Am besten sollte jeder Seller von Amazon Verzugszinsen und ggfls. Finanzierungskosten in Rechnung stellen für den Zeitraum wo die das unrechterweise blockieren. Wobei, selbst wenn da paar Millionen zusammen kämen, wären das eh nur Peanuts für die...
Ich hab mittlerweile nen neuen Gewerbeschein mit Firmenbezeichnung und ne Mitgliedschaft der IHK vorliegen, warte nur noch drauf, dass irgendwann endlich mal ne Benachrichtigung eintrifft, dass irgendwas fehlt und dies oder das noch benötigt wird. Seit Montag aber Stille im Wald.
Diese Glotzerei ständig in die Emails macht mich langsam auch verrückt. Heute wieder ein super Umsatztag, den sich Amazon in die Taschen stecken kann, während ich morgen die nächsten DHL Pakete rausblase mit Rechnung nächster Woche. Wenn sich bis Ende des Wochenendes nix tun, werd ich wohl auch überlegen den kompletten Betrieb bei Amazon runter zu fahren. Das kannst echt niemanden erzählen.
Antworten

Zurück zu „Amazon.de“

  • Information