Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiv

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Roemer
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Joey7676 hat geschrieben: 27. Jan 2024 08:16
Bei mir steht bei der Abfrage auch keine Adresse. Ich hab gestern noch kurz mit dem Steuerberater gesprochen, der meinte er könnte versuchen am Montag beim Bundeszentralamt für Steuern anzurufen, weiß aber nicht ob er Auskunft bekommt aufgrund Datenschutz.
Das kann er sich sparen. Anrufer unerwünscht. Er wird direkt recht barsch auf die Website verwiesen
https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeld ... l?nn=67214 :besserwiss:


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JayTh
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Joey7676 hat geschrieben: 27. Jan 2024 08:16

Bei mir steht bei der Abfrage auch keine Adresse. Ich hab gestern noch kurz mit dem Steuerberater gesprochen, der meinte er könnte versuchen am Montag beim Bundeszentralamt für Steuern anzurufen, weiß aber nicht ob er Auskunft bekommt aufgrund Datenschutz.
Ja sowas in der Art überlege ich auch am Montag zu tun. Beim FInanzamt anzurufen und ggfls. beim Bundeszentralamt, bzw. die Stelle, von der ich damals auch meine UstID zugeteilt bekam.
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

neroBRN hat geschrieben: 27. Jan 2024 11:27

Als Einzelunternehmer wollten die von mir keinen UstID Nachweis.
Nur einen Nachweis für Wohnsitz, Geschäftssitz, Handelsregisterauszug/Gewerbeschein und eine Ausweis kopie.
War das bei euch anders?
Was heißt die "wollten" keinen haben? Wenn man auf die Amazonseite geht, wo alle Infos dazu stehen, steht bei Einzelunternehmer auch unter Punkt 1, dass man einen Umsatzsteuer-ID Nachweis mitsenden soll.

Ich bin nicht im Handelsregister eingetragen, also schätze ich, dass die Punkte, wo "nur für Unternehmer" steht, wegfällt, weil da wollen die ja derartiges wie Registerauszug oder so.

Hatte durchaus auch schon überlegt, ob ich einfach nur Wohnsitznachweis und Identitätsnachweis hinschicke, ggfls. noch zusammen mit meinem Gewerbeschein. Aber ich bezweifle, dass das reicht, schließlich gehts denen um die Umsatzsteuer, und in den Dokumenten würde nirgends meine UstID stehen.
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Roemer hat geschrieben: 27. Jan 2024 17:03

Das kann er sich sparen. Anrufer unerwünscht. Er wird direkt recht barsch auf die Website verwiesen
https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeld ... l?nn=67214 :besserwiss:
Na das klingt ja nicht gerade zuversichtlich, dass auf der Seite steht, dass sich die Bearbeitungszeiten derzeit verlängern... wer weiß wie lang das alles dauern soll, bis man dann wieder freigeschalten wird von Amazon... und wenns länger als 30 Tage dauert, sperren die den Account vielleicht noch direkt.Tollen Scheiß, den Amazon da wieder ausheckt... alle brauchen AUF EINEN SCHLAG diese bescheuerten Nachweise, weshalb die bzst nicht hinterher kommt. Hätte Amazon ja nicht etwa vorher mal ankündigen können, vorm Geldhahn zudrehen, und dass sich alle Verkäufer nach und nach die Nachweise beschaffen können ohne diesen scheiß Zeitdruck. Zum kotzen dieses Unternehmen.
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JayTh
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

0815-2.0 hat geschrieben: 27. Jan 2024 15:39

Hier mal der Link zum BZSt-Kontaktformular:

https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontakt ... _node.html

Dort Eure Daten eingeben und bei Betreff "Erneute Zusendung meiner USt.-IDNr." wählen. In der Nachricht habe ich dann noch die Begründung angegeben.
Dann sollte eine aktuelle Bescheinigung demnächst im Briefkasten liegen (Bescheinigung kommt per normaler Post, elektronisch ist nicht vorgesehen).
Klingt gut. Danke für den Tipp. Meinst du nicht, es wäre besser beim Betreff "Bestätigung inländischer UstID" zu wählen? Weil darum gehts ja eigentlich hier 🤔
Thomas-G
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

JayTh hat geschrieben: 27. Jan 2024 19:34 Tollen Scheiß, den Amazon da wieder ausheckt... alle brauchen AUF EINEN SCHLAG diese bescheuerten Nachweise, weshalb die bzst nicht hinterher kommt. Hätte Amazon ja nicht etwa vorher mal ankündigen können, vorm Geldhahn zudrehen, und dass sich alle Verkäufer nach und nach die Nachweise beschaffen können ohne diesen scheiß Zeitdruck. Zum kotzen dieses Unternehmen.
Sehen wir es mal positiv: Es ist eine gute Übung, um sich intensiv damit zu beschäftigen, wie man die Abhängigkeit von Amazon reduzieren kann.

Ich habe den Amazon Verkauf vor 2 Tagen komplett gestoppt (bis ich wieder an mein Geld komme), und kann mich jetzt ganz auf den Webshop konzentrieren, Amazon frisst erstaunlich wenig Zeit wenn man dort nicht verkauft ... 8)
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JayTh
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Thomas-G hat geschrieben: 27. Jan 2024 20:17

Sehen wir es mal positiv: Es ist eine gute Übung, um sich intensiv damit zu beschäftigen, wie man die Abhängigkeit von Amazon reduzieren kann.

Ich habe den Amazon Verkauf vor 2 Tagen komplett gestoppt (bis ich wieder an mein Geld komme), und kann mich jetzt ganz auf den Webshop konzentrieren, Amazon frisst erstaunlich wenig Zeit wenn man dort nicht verkauft ... 8)
Nun ja, wenn man vom Webshop wirklich leben kann.... Kann ich mir nicht vorstellen, denn Amazon hat nun mal absurd höheren Traffic und generiert entsprechend sehr viel mehr Verkäufe.
Ich hatte auch spaßenshalber mal zu Otto geschaut gestern. Aber was ich da so lese an Voraussetzungen und was da so des Verkäufers Pflichten sind, ist Otto kaum besser als Amazon. Bei Otto muss man ja wirklich ALLES selbst bezahlen - Hinsendung, Rücksendung (auch wenn aus Dumdideldei).. und für mich vor allem schlecht - man muss Paketversand machen. Über 90% meiner Sachen, vielleicht sogar über 95%, sind Brief- und Warensendungen... Und bei den geringpreisigen Artikeln von mir fressen sowohl Hinversand als auch Rückversand alles auf... Aber nagut.
Joey7676
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

JayTh hat geschrieben: 27. Jan 2024 21:22
Thomas-G hat geschrieben: 27. Jan 2024 20:17

Sehen wir es mal positiv: Es ist eine gute Übung, um sich intensiv damit zu beschäftigen, wie man die Abhängigkeit von Amazon reduzieren kann.

Ich habe den Amazon Verkauf vor 2 Tagen komplett gestoppt (bis ich wieder an mein Geld komme), und kann mich jetzt ganz auf den Webshop konzentrieren, Amazon frisst erstaunlich wenig Zeit wenn man dort nicht verkauft ... 8)
Nun ja, wenn man vom Webshop wirklich leben kann.... Kann ich mir nicht vorstellen, denn Amazon hat nun mal absurd höheren Traffic und generiert entsprechend sehr viel mehr Verkäufe.
Ich hatte auch spaßenshalber mal zu Otto geschaut gestern. Aber was ich da so lese an Voraussetzungen und was da so des Verkäufers Pflichten sind, ist Otto kaum besser als Amazon. Bei Otto muss man ja wirklich ALLES selbst bezahlen - Hinsendung, Rücksendung (auch wenn aus Dumdideldei).. und für mich vor allem schlecht - man muss Paketversand machen. Über 90% meiner Sachen, vielleicht sogar über 95%, sind Brief- und Warensendungen... Und bei den geringpreisigen Artikeln von mir fressen sowohl Hinversand als auch Rückversand alles auf... Aber nagut.
Ich hatte am letzten Donnerstag ja schon Sachen hingeschickt, allerdings nur Perso, Einkommensteuerbescheid und den Gewerbeschein, der schon paar Jahre alt ist.
Geschrieben haben sie nichts von nem Nachweis für die Umsatzsteuernummer/Anschrift, nur für den Fall man hätte den neuen Gewerbeschein nicht. Ich geh also davon aus, dass es mit dem neuen Gewerbeschein dann erledigt ist (hoffentlich). Dazu noch Lieferantenrechnungen und nen Nachweis für meine "physische Präsenz" zu Hause :roll: Da aber der Stromanbieter nur 1x pro Jahr ne Abrechnung schickt, ist die halt auch schon älter als 180 Tage. Wird man sehen. Ne Telefonrechnung und die letzte Nebenkostenabrechnung vom Vermieter werd ich ich auch noch dazu packen. Anders wüsste ich gerade nicht, wie man beweisen soll, dass man hier nicht nur Miete zahlt, sondern auch wohnt.

Jedem, dem man das erzählt, schüttelt ungläubig mit dem Kopf.

Eine Dame von Onlinehändlernews meinte, dass sich Amazon rechtlich maximal absichern möchten in Bezug auf die Haftung, horten deshalb Nachweise doppelt und dreifach. Für eine Einfrierung der Gelder besteht aber absolut KEIN Grund.
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fonprofi
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Mal gespannt ob das auch die Chinesen trifft die hier alle (nicht) wohnen.
Thomas-G
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

fonprofi hat geschrieben: 28. Jan 2024 08:08 Mal gespannt ob das auch die Chinesen trifft die hier alle (nicht) wohnen.
Für die reicht eine windige "EC REP" Adresse, die es wahrscheinlich nicht ewig geben wird, und die DE USt. Registrierung, bei der die gemeldeten Daten nur bedingt kontrolliert werden können.
Ich glauben wir möchten gar nicht wissen was da alles läuft...
neroBRN
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

fonprofi hat geschrieben: 28. Jan 2024 08:08 Mal gespannt ob das auch die Chinesen trifft die hier alle (nicht) wohnen.
Naja die "erstellen" oder "besorgen" sich ein Paket mit den nötigen Unterlagen.
Das meiste wird beim Eröffnen vom Händlerkonto eh schon verlangt.
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Zecke
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Da hat es ja einige erwischt, die Amazons Kassen zum Monatsende füllen dürfen.

Was mich wirklich erstaunt, ist eure Demut, mit der ihr diese Willkür ertragt und nichts dagegen unternehmt. Hatte mich schon bei der "Lieferdatum+7" Richtlinie gewundert, wie gelassen ihr alle seid, wenn es um euer Geld geht.

Es ist kein Goodwill, dass Amazon Payments euch Geld gibt, sondern die Pflicht, das von euch in eurer Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Geld schnellstmöglich zugänglich zu machen.

Ich für meinen Teil werde unabhängig vom weiteren Verlauf wieder die CSSF anspitzen.
"Meldung über einen vermuteten Verstoß gegen das Gesetz"

Ich glaube, dass die CSSF nicht ganz untätig ist, weil die DD+7 Richtlinie schon mehrfach nach hinten verschoben wurde.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass erstens der Grund bei Amazon nur vorgeschoben ist, weil es seit der Einführung der automatischen Prüfung der Ust-ID-Gültigkeit überhaupt keine Grundlage für solche Prüfungen mit sofortiger Auszahlungssperre gibt und zweitens dass es nur um das Füllen der Kassen geht. Es passt zu genau auf den Termin, wo eigentlich dieses DD+7 eingeführt werden sollte.

Auch werden die Seller, deren Auszahlungen gesperrt wurden, immer nur mit Phrasen hingehalten.

Die Nachricht, dass im nächsten Zahlungszyklus wieder ausgezahlt werden darf, obwohl alle Unterlagen angeblich in Ordnung wären, unterstreicht meine Spekulation.
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Thomas-G hat geschrieben: 28. Jan 2024 12:18
fonprofi hat geschrieben: 28. Jan 2024 08:08 Mal gespannt ob das auch die Chinesen trifft die hier alle (nicht) wohnen.
Für die reicht eine windige "EC REP" Adresse, die es wahrscheinlich nicht ewig geben wird, und die DE USt. Registrierung, bei der die gemeldeten Daten nur bedingt kontrolliert werden können.
Ich glauben wir möchten gar nicht wissen was da alles läuft...
Ich sehe immer wieder englische Limiteds mit einer Adresse in einem virtuellen Büro in London. Die Verkäufer sind aber definitiv Chinesen oder Pakistaner. Was hat es damit auf sich?
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Zecke hat geschrieben: 28. Jan 2024 15:31 Da hat es ja einige erwischt, die Amazons Kassen zum Monatsende füllen dürfen.

Was mich wirklich erstaunt, ist eure Demut, mit der ihr diese Willkür ertragt und nichts dagegen unternehmt. Hatte mich schon bei der "Lieferdatum+7" Richtlinie gewundert, wie gelassen ihr alle seid, wenn es um euer Geld geht.

Es ist kein Goodwill, dass Amazon Payments euch Geld gibt, sondern die Pflicht, das von euch in eurer Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Geld schnellstmöglich zugänglich zu machen.

Ich für meinen Teil werde unabhängig vom weiteren Verlauf wieder die CSSF anspitzen.
"Meldung über einen vermuteten Verstoß gegen das Gesetz"

Ich glaube, dass die CSSF nicht ganz untätig ist, weil die DD+7 Richtlinie schon mehrfach nach hinten verschoben wurde.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass erstens der Grund bei Amazon nur vorgeschoben ist, weil es seit der Einführung der automatischen Prüfung der Ust-ID-Gültigkeit überhaupt keine Grundlage für solche Prüfungen mit sofortiger Auszahlungssperre gibt und zweitens dass es nur um das Füllen der Kassen geht. Es passt zu genau auf den Termin, wo eigentlich dieses DD+7 eingeführt werden sollte.

Auch werden die Seller, deren Auszahlungen gesperrt wurden, immer nur mit Phrasen hingehalten.

Die Nachricht, dass im nächsten Zahlungszyklus wieder ausgezahlt werden darf, obwohl alle Unterlagen angeblich in Ordnung wären, unterstreicht meine Spekulation.

Naja, es gibt ja nur zwei Möglichkeiten:

a. man macht es mit, weil amazon (noch) zu wichtig ist, oder
b. man meldet sich von dem Verein ab.

Variante b. ist definitiv die gesündere Lösung. Sowohl betriebswirtschaftlich (man braucht amazon nicht für sein Business) als auch für die Nerven.

Wie gesagt: Wir haben alle Listings erstmal deaktiviert. Auf meine letzten Nachrichten mit Fristsetzung (Freitag) kam bislang nicht einmal mehr eine
Textbausteinantwort. Auszahlungen natürlich noch immer eingefroren. Ist nun Tag 12!
Da reicht das Wort Wahnsinn eigentlich nicht mehr aus.

Aber es beweist einmal mehr, dass wir schleunigst von amazon wegkommen wollen/müssen. Dies wurde einem wieder knallhart vor Augen geführt.
Das ist kein seriöser Partner mehr (sofern sie es jemals waren).

Den juristischen Weg gehen wir, sollte bis Mittwoch nichts passiert sein.
Thomas-G
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Zecke hat geschrieben: 28. Jan 2024 15:31 Was mich wirklich erstaunt, ist eure Demut, mit der ihr diese Willkür ertragt und nichts dagegen unternehmt. Hatte mich schon bei der "Lieferdatum+7" Richtlinie gewundert, wie gelassen ihr alle seid, wenn es um euer Geld geht.
Sorry, aber es ist nicht hilfreich wenn du hier andere Händler mit solchen Aussagen beleidigst!

Amazon ist marktbeherrschender Anbieter in Deutschland, viele Händler sind daher darauf angewiesen dort zu verkaufen, während sie kaum Möglichkeiten haben rechtlich gegen Amazon vorzugehen.

Die einzige Möglichkeit ist oft den Verkauf bei Amazon massiv zurückzufahren während Amazon keine Geld zahlt, aber das wird auf Amazon keine relevante Auswirkung haben, während man sich als Händler in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit quasi selbst die Einnahmen abdreht.

Ich kann nur jedem der es sich leisten kann empfehlen: Amazon Listings stoppen wenn Amazon Geld zurückhält! VIELLEICHT hat es ja eine Wirkung wenn das hunderte Händler machen.
Zecke hat geschrieben: 28. Jan 2024 15:31 Ich für meinen Teil werde unabhängig vom weiteren Verlauf wieder die CSSF anspitzen.
"Meldung über einen vermuteten Verstoß gegen das Gesetz"

Ich glaube, dass die CSSF nicht ganz untätig ist, weil die DD+7 Richtlinie schon mehrfach nach hinten verschoben wurde.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass erstens der Grund bei Amazon nur vorgeschoben ist, weil es seit der Einführung der automatischen Prüfung der Ust-ID-Gültigkeit überhaupt keine Grundlage für solche Prüfungen mit sofortiger Auszahlungssperre gibt und zweitens dass es nur um das Füllen der Kassen geht. Es passt zu genau auf den Termin, wo eigentlich dieses DD+7 eingeführt werden sollte.

Auch werden die Seller, deren Auszahlungen gesperrt wurden, immer nur mit Phrasen hingehalten.

Die Nachricht, dass im nächsten Zahlungszyklus wieder ausgezahlt werden darf, obwohl alle Unterlagen angeblich in Ordnung wären, unterstreicht meine Spekulation.
Es wäre sehr hilfreich wenn du deine Aktionen in einem anderen Thread (damit es übersichtlich bleibt) dokumentieren würdest, damit möglichst viele andere Händler ebenfalls Beschwerden senden können.

Ich mache gerne mit, habe aber derzeit nicht die Zeit das selbst zu recherchieren.
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Thomas-G hat geschrieben: 28. Jan 2024 16:47 Sorry, aber es ist nicht hilfreich wenn du hier andere Händler mit solchen Aussagen beleidigst!
Das ist keine Beleidigung, sondern eine Feststellung.

Hier wird sich ausgetauscht, welche Unterlagen Amazon dazu bewegen könnten, das eigene Geld freizugeben.
Die Antwort liegt auf der Hand: Keine!

Das ist nur Beschäftigungstherapie. Oder glaubt wirklich und ehrlich irgendjemand, dass Amazon heutzutage Unterlagen braucht, um die Steuerpflicht innerhalb der EU zu belegen? Dazu gibt es die Umsatzsteuer-Ident-Nummer. Extra für die Plattformen einheitlich (auch für Kleinunternehmer) gemacht worden.

Selbst wenn es zu Fragen diesbezüglich käme, weil vielleicht die Umsatzsteuernummer nicht gültig ist, wäre eine Sperrung der Auszahlungen für tausende Händler gleichzeitig vollkommener Unsinn. Maximal die 19% des Umsatz wären als Sicherheit einzubehalten.
Thomas-G hat geschrieben: 28. Jan 2024 16:47 ... während sie kaum Möglichkeiten haben rechtlich gegen Amazon vorzugehen.
Da werden doch (laut diesem Thread) Rechtsanwälte befragt, die die Unrechtmäßigkeit bestätigen.

Wer sich nicht traut offen vorzugehen, der sollte dann die Behörden losschicken. So wie ich das auch mache. Während Amazon die Anwälte einfach ignoriert, können sie die CSSF nicht einfach vor der Tür stehen lassen.
Das einzige Problem, es hilft nicht der/dem einzelnen Seller direkt, aber es hilft, solche Aktionen seitens Amazon in Zukunft im Vorfeld zu unterdrücken.
Auch Amazon lebt nicht im rechtsfreien Raum. Das ist auch den Behörden inzwischen bewußt. Zumal sie dabei immer schöne Bußgelder kassieren können.
Thomas-G hat geschrieben: 28. Jan 2024 16:47 Ich kann nur jedem der es sich leisten kann empfehlen: Amazon Listings stoppen wenn Amazon Geld zurückhält! VIELLEICHT hat es ja eine Wirkung wenn das hunderte Händler machen.
Den Traum muss ich dir leider nehmen. Niemals werden sich Händler zu einer gemeinsamen Aktion verleiten lassen.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/de ... emma-35414
Thomas-G hat geschrieben: 28. Jan 2024 16:47 Es wäre sehr hilfreich wenn du deine Aktionen in einem anderen Thread (damit es übersichtlich bleibt) dokumentieren würdest, damit möglichst viele andere Händler ebenfalls Beschwerden senden können.

Ich mache gerne mit, habe aber derzeit nicht die Zeit das selbst zu recherchieren.
Wir sollen noch einen Thread zu dem Thema aufmachen? Wie unübersichtlich soll es noch für die Seller werden? Gibt schon tausende Postings in FB und Hilfeschreie an jeder Ecke.

"Recherchieren" musst schon selbst, wenn du etwas unternehmen willst. Schließlich bist du Unternehmer (hoffe ich doch)

Ich habe einmal alle Infos in dem letzten DD+7 Thema aufbereitet. Hat offensichtlich wenige wirklich interessiert. An der Stelle hört dann meine Hilfsbereitschaft auf.

Es ist vollkommen einfach: Wen das Vorgehen von Amazon wirklich stört und kein Geld für eigene Rechtskundige Personen ausgeben kann oder will, die/der/das kann sich an die Behörden wenden.
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Joey7676 hat geschrieben: 28. Jan 2024 08:03 Für eine Einfrierung der Gelder besteht aber absolut KEIN Grund.
Korrekt. Zumal Amazon in der Mail soweit ich mich erinnere ja auch schreibt, dass es NUR darum geht, ob die auf die Amazongebühren in Zukunft für mich Mehrwertsteuer erheben oder nicht. Was das mit Geld einfrieren zu tun hat, bzw. wieso man das in dem Bezug tun sollte, verstehe ich auch nicht.
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Ihre Auszahlungen wurden in allen Shops, die Sie weltweit betreiben (abgesehen von Amazon.in), am 25. Januar 2024 deaktiviert, da wir Hinweise darauf haben, dass Sie möglicherweise nicht für Umsatzsteuerzwecke in der EU ansässig sind.

Wenn ich sowas lese, geht mir die Hutschnur hoch. Sie lügen auch noch bewusst, um sich "rechtlich" abzusichern, dass sie das Geld einfrieren. Hier müsste man wirklich direkt die EU Kommision anrufen und die Vertreter dort, die sich um Amazon kümmern, um diesen Umstand aufmerksam machen. Sowas geht in einer Partnerschaft auf keine Kuhhaut mehr.

Was diese heuschreckende Datenkrake sich hier erlaubt ist wirklich das letzte! Besonders diese dreiste Lüge einfach...
Ab April geben wir alle denen auch noch ein kostenlosen Wochenlangen Kredit! Es muss hier wirklich die Politik eingreifen...

Einfach zu sagen "Tja dann verkauft da nicht mehr" so leicht ist es nicht. Die Kunden schätzen den Laden "leider".
Und der Händler ist bekanntlich immer da, wo der Kunde ist... Wer geht, wird direkt ersetzt. Daher macht es keinen Sinn zu boykottieren. Hier muss politisch was her...
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Hallo zusammen,

Uns hat es auch am 12.01 erwischt. Hab das erst am 16. Bemerkt weil nicht mal eine Mail kam und ab dem 18. Hatte Amazon alle Daten und ich hab die Mail bekommen mit, "Daten werden überprüft".

Rüber geschickt haben wir:
- aktuelle gewerbeanmeldung
- passkopie
- Wasserversorger Rechnung
- 3 Lieferanten Rechnungen
- Telekom Rechnung
- Bestätigung der Bank
- ust Voranmeldung

Wir hatten uns noch beim Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zusenden lassen, aber bisher nicht gebraucht.

Zahlungen sind auch noch nicht frei. Melde mich wenn es vorwärts gegangen ist.
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Moin Zusammen,

von welcher Email Adresse müssen die Unterlagen versandt werden?

Ich frage deshalb, da ich als Einzelunternehmer unterwegs bin.

Meine Anmeldeemail entspricht daher meiner privaten Amazon Emailadresse.

Allerdings habe ich die Email von Amazon bzgl. dieser Geschichte auf die Emailadresse bekommen, welche unter https://sellercentral.amazon.de/notific ... s/contacts steht.

Von welcher Email Adresse muss geschickt werden? Im Zweifel von beiden?
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