Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiv

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Thomas-G
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Dr.Pepper hat geschrieben: 26. Jan 2024 16:35 Wenn ich das jetzt richtig verstehe möchten die zusätzlichen zur gewerblichen Anschrift auch einen Nachweis, dass man in der PRIVATEN Anschrift wohnhaft ist? Also reicht da zusätzlich zum Ausweis die Strom oder Telefonrechnung der privaten Anschrift oder hab ich das falsch verstanden?

Und welches Dokument benötigen die bzgl. der Umsatzsteuer? Dieses Schreiben der Zuteilung der UmstID?? Das haben wir 2010 bekommen, ich habe gerade überhaupt keine Ahnung wo das Schreiben überhaupt ist... oder kann ich mir eine aktuelle Bescheinigung vom Finanzamt anfordern? Dieses Schreiben nach 22f bla bla bla gibt es ja gar nicht mehr.

Beim Gewerbeamt habe ich gerade nen Auszug über unser Gewerbe angefordert (ich glaube zum 3x inzwischen in den letzten Jahren)... Was ist hier mit den Rechnungen unserer Lieferanten, kann man da die Daten zu den Preisen schwärzen?
Es wird dir hier niemand genau sagen können was Amazon möchte - schick einfach mal, die melden sich wenn es nicht genug ist. Ich habe eine Liste gepostet was ich geschickt habe.

Privatanschrift: ja scheint so, auch dafür Nachweise schicken.

Sie wollen vor allem eine VERSORGER Rechnung zu jeder Adresse, also zB Strom, Wasser etc, was monatlich gezahlt wird. Keine Lieferantenrechnungen für Ware.

UID: Werden sie selbst über VIES abfragen, du kannst aber einfach eine Abfrage zu deiner UID Nummer mitschicken (kann man über VIES oder beim Finanzamt machen, wie es in DE ist weiss ich nicht genau.


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Joey7676
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Ich hab auch gerade Antwort erhalten:

"Guten Tag!

Vielen Dank für die Einreichung Ihrer vorherigen Dokumente. Wir benötigen ein oder mehrere weitere Dokumente, um die Überprüfung fortzusetzen.

Welche Dokumente muss ich einreichen?

Wenn Sie Einzelunternehmer (natürliche Person) sind, müssen Sie:
-- Nachweise einreichen, die belegen, dass Sie Ihr Unternehmen physisch von der angegebenen Adresse aus führen.
-- Dokumente einreichen, die den Wohnsitz des Einzelunternehmers belegen.
Sie müssen eine Kopie Ihres Gewerbescheins, Gewerberegisterauszugs oder Betriebskarteiauszugs einreichen, der innerhalb der letzten 180 Tage ausgestellt wurde. Sie können eine Bestätigung Ihres Gewerbescheins vom zuständigen Gewerbeamt anfordern. Ihr vorhandener Gewerbeschein wird mit aktuellem Datum, Stempel und Unterschrift versehen.
Falls Sie über keines dieser Dokumente verfügen, können Sie eines der folgenden Dokumente einreichen:
--Umsatzsteuervoranmeldung
-- Mitgliedschaftsbescheinigung bei der "Industrie- und Handelskammer" (IHK) oder "Handwerkskammer"
-- Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Bestätigung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer"

Gut, dann geht´s am Montag erstmal auf die Gemeinde, einen neuen Gewerbeschein beantragen. Umsatzsteuervoranmeldung macht der Steuerberater. Der ist am Wo-Ende genauso wenig zu erreichen wie die IHK, die ich auch angemailt habe.

Wohnsitz belegen ja gut, Stromrechnung? Nebenkostenabrechnung Vermieter? Wobei, die is von 2022. Mietvertrag? Vielleicht noch GEZ? Wobei, das bezahlen bestimmt ganz viele und wohnen gar nicht daheim ... KEKW...

Und Nachweise, die belegen, dass ich mein Unternehmen physisch von der angegebenen Adresse aus führe? Zich Lieferantenrechnungen, DHL Rechnungen, Mietvertrag Geschäft.

Aber ich schick erst alles, wenn ich die neue Gewerbeanmeldung hab.
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JayTh
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Hallo,
auch ich habe die Mail bekommen, wie wahrscheinlich fast jeder.
MEIN PROBLEM:
Umsatzsteuer-Identnummer-Nachweis. Es steht da, der Name UND ADRESSE müssen übereinstimmen mit dem, was in Amazon hinterlegt ist. Aber wie soll das gehen? Damals, als ich Umsatzsteuer-Identnummer beantragt und erteilt bekam, war meine Adresse eine andere, und bei Adressänderungen bekommt man zwar immer einen neuen Gewerbeschein, aber keine neue Umsatzsteuer-Identnummer-Bestätigung. Also wie soll ich das dann mit aktueller Adresse nachweisen? Oder was soll ich als Nachweis da hernehmen?
Habe gerade eine VIES Abfrage gemacht mit meiner Identnummer, und steht auch gültig da, aber es steht bei NAME und ADRESSE gar nichts da. Also wie soll sowas als Nachweis herhalten, wenn Amazon bei VIES den korrekten Namen und Adresse stehen haben will? Ich hab Null Plan, was die wollen...

Und die Punkte 3-5, wo da steht "Nur für Unternehmen", da gehe ich mal von aus, dass man als Einzelunternehmer ohne Handelsregister-Eintrag nicht gemeint ist und es nicht erforderlich ist, oder?
Zuletzt geändert von JayTh am 26. Jan 2024 17:30, insgesamt 1-mal geändert.
Thomas-G
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

JayTh hat geschrieben: 26. Jan 2024 17:18 Hallo,
auch ich habe die Mail bekommen, wie wahrscheinlich fast jeder.
MEIN PROBLEM:
Umsatzsteuer-Identnummer-Nachweis. Es steht da, der Name UND ADRESSE müssen übereinstimmen mit dem, was in Amazon hinterlegt ist. Aber wie soll das gehen? Damals, als ich Umsatzsteuer-Identnummer beantragt und erteilt bekam, war meine Adresse eine andere, und bei Adressänderungen bekommt man zwar immer einen neuen Gewerbeschein, aber keine neue Umsatzsteuer-Identnummer-Bestätigung. Also wie soll ich das dann mit aktueller Adresse nachweisen? Oder was soll ich als Nachweis da hernehmen?

Und die Punkte 3-5, wo da steht "Nur für Unternehmen", da gehe ich mal von aus, dass man als Einzelunternehmer ohne Handelsregister-Eintrag nicht gemeint ist und es nicht erforderlich ist, oder?
Die Adresse die zB in VIES zu deiner UID angezeigt wird kommt vom jeweiligen nationalen Finanzamt. Du musst diese Adresse natürlich aktuell halten - wie du das machen kannst musst du mit deinem Finanzamt klären.

Checke vielleicht mal in VIES welche Adresse angezeigt wird, vielleicht ist sie ja aktuell?
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JayTh
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Thomas-G hat geschrieben: 26. Jan 2024 17:26
Checke vielleicht mal in VIES welche Adresse angezeigt wird, vielleicht ist sie ja aktuell?
Habe ich - es wird dort gar keine Adresse angezeigt. Verstehe nicht wieso? Wenn man Gewerbeadresse ändert, neuen Gewerbeschein bekommt, sollte sowas doch automatisch mit geändert werden und nicht dann gar keine Adresse dastehen?

Stichprobenartig habe ich mal von beliebigen anderen AmazonSellern die UstID dort eingegeben - auch bei denen wird keine Adresse angezeigt. Ich versteh es nicht..
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JayTh
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Also die Identnummern habe ich dort eingegeben:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/v ... validation
In den ersten beiden Feldern - also Deutschland gewählt und dann die Ziffern der Identnummer ins 2. Feld.
Thomas-G
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

JayTh hat geschrieben: 26. Jan 2024 17:42 Also die Identnummern habe ich dort eingegeben:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/v ... validation
In den ersten beiden Feldern - also Deutschland gewählt und dann die Ziffern der Identnummer ins 2. Feld.
Fülle beide Felder auch, auch "UID des Antragsstellers", jeweils deine UID angeben.

Bei mir wird dann die Adresse angezeigt. Kann aber bei dir anders sein.
Daedalus
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Hallo zusammen,

gestern hat es uns auch wie der Blitz beim k*cken getroffen. Ohne jede Vorankündigung und einfach mal Geldhahn ab sofort zugedreht mit unverschämten Unterstellungen seitens Amazon. Ich dachte, das darf Amazon seit wenigen Jahren nicht mehr "einfach so" machen? Haben die da nichtmal von irgendeinem (Bundeskartell?)Amt auf die Nüsse bekommen, dass die Verkäufer eine angemessene Frist einräumen müssen?

Jedenfalls haben wir auch alles mögliche eingereicht: Strom, Gas, letzte Steuerberater-Rechnung, Führerschein, Personalausweis, Kreditkarte, aktuelle OSS-Erklärung, alles bisher NICHT ausreichend für einen Einzelunternehmer aus Sicht Amazon!! Nächster Schritt wird sein von der Gemeinde eine beglaubigte Kopie von der Gewerbeanmeldung als Einzelunternehmer mit Stempel und aktuellem Datum einzureichen. Das hat zumindest bei der letzten Account Validation gut funktioniert.

Ich habe mir nun nicht alle 100+ Einträge hier durchgelesen, aber das Problem scheint ja häufig zu sein ANSCHRIFT + USTID in einem Dokument zu erhalten, was nicht zu alt ist. Ich hab dazu einen TaxDoo-Artikel gefunden mit einem Link zur Behörde, wo man sich den Nachweis neu ausstellen lassen kann. Ich vermute mal, das geht dann an die Adresse die aktuell dem Finanzamt bekannt ist raus, ich konnte jedenfalls keine Adresse angeben.

Hier der etwas ältere Taxdoo-Blogeintrag mit dem Link zum "Online Vergabeformular": https://www.taxdoo.com/de/blog/amazon-p ... tzhaftung/
Dann kommt so eine typisch wenig intuitiv zu bedienende Behördenseite und ja, am Ende kam die Bestätigung, dass mir die USTID nochmal per Post an die aktuelle Adresse zugeschickt wird. Keine Ahnung wie lang das jetzt dauert, wir leben einfach solange von unseren jahrelang hinterzogenen Umsatzsteuer-Millionen. :ironie:

Gruß,
Daedalus
Homegenius
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Moin Zusammen,

mich hat es als Einzelunternehmer auch gestern erwischt.

Mehr als blöd.

Habt Ihr als Einzelunternehmer Erfahrungen damit, wenn der Name auf der Versorger nicht identisch zu Amazon ist?

Bei mir geht es um einen (offensichtlich) eher unbenutzen Zweitnamen.

Der ist auf den Versorgerrechnungen nicht drauf.
Daedalus
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Homegenius hat geschrieben: 26. Jan 2024 19:05 Habt Ihr als Einzelunternehmer Erfahrungen damit, wenn der Name auf der Versorger nicht identisch zu Amazon ist?
Dazu müsste man erstmal wissen, was Amazon wogegen abgleicht. Aber Sie hüllen sich ja komplett in Schweigen darüber, wo das eigentliche Problem liegt...
Ich hatte so ein ähnliches Problem bei Amazon schonmal, da ging es aber um eine Kreditkarte als Amazon-Zahlungsmittel. Hier war der Aufhänger der Ortsteil innerhalb der Adresse. Dieser war bei Amazon hinterlegt, während bei der Bank nur der Stadtname hinterlegt war. Also z.B. "81829 München Riem" vs. "81829 München"
Thomas-G
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Homegenius hat geschrieben: 26. Jan 2024 19:05 Habt Ihr als Einzelunternehmer Erfahrungen damit, wenn der Name auf der Versorger nicht identisch zu Amazon ist?

Bei mir geht es um einen (offensichtlich) eher unbenutzen Zweitnamen.

Der ist auf den Versorgerrechnungen nicht drauf.
Noch nicht, aber ist bei mir auch so. 2. Vorname ist zB in VIES drin, auf Rechnungen oder in meinem Reisepass nicht.
In Österreich muss man als Einzelunternehmer EINEN Vornamen verwenden, nicht alle, was in den letzten 20+ Jahren kein Problem war.

Mal sehen was rauskommt. Habe mich vor einiger Zeit mal wegen einer Namensänderung erkundigt (2. Vorname weg), kostet irgendwo 500-1000 EUR in Österreich.
roman
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Das mit dem 2. Vornamen (der bei X dabeisteht, bei Y jedoch nicht) sollte kein Problem sein.
Einerseits bislang eigene Erfahrung, und auch was man so liest.

Wäre plausibel, denn 2. Vornamen sind in den USA ja auch gängig (James T[iberius]. Kirk), von daher sollte AMZ damit zurechtkommen.
Thomas-G
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

roman hat geschrieben: 26. Jan 2024 20:08 Wäre plausibel, denn 2. Vornamen sind in den USA ja auch gängig (James T[iberius]. Kirk), von daher sollte AMZ damit zurechtkommen.
Gott* sei Dank ist das in den USA auch bekannt.

* :ironie:
CNC-Holzwelt
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Die Prüfung von der ganzen Zettelwirtschaft erfolgt wohl offenbar in England,
wenn man den Threadschreibern weiter vor glauben darf - super - auch noch außerhalb der EU.

Alles datenrechtlich sehr bedenklich, wenn man die privaten und geschäftlichen Informationen anschaut
die denen mal so eben an den Hals geworfen werden müssen - sollen - dürfen.....?
Wenn da mal micht noch was nachkommt, womit hier noch keiner rechnet.

DIe AMAZON USA hat damit wohl nix zu schaffen.
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JayTh
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Thomas-G hat geschrieben: 26. Jan 2024 18:13
JayTh hat geschrieben: 26. Jan 2024 17:42 Also die Identnummern habe ich dort eingegeben:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/v ... validation
In den ersten beiden Feldern - also Deutschland gewählt und dann die Ziffern der Identnummer ins 2. Feld.
Fülle beide Felder auch, auch "UID des Antragsstellers", jeweils deine UID angeben.

Bei mir wird dann die Adresse angezeigt. Kann aber bei dir anders sein.
Habe ich auch schon versucht, aber trotzdem steht dort nichts. Und jetzt gerade funktioniert das ganze Teil bei denen gar nicht, kommt nur ein Fehler.

Hat denn keiner einen Tipp, wieso bei VIES da keinerlei Adresse rauskommt? Bzw. was Amazon denn nun genau als UstID Nachweis haben will?
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

JayTh hat geschrieben: 26. Jan 2024 23:44
Thomas-G hat geschrieben: 26. Jan 2024 18:13

Fülle beide Felder auch, auch "UID des Antragsstellers", jeweils deine UID angeben.

Bei mir wird dann die Adresse angezeigt. Kann aber bei dir anders sein.
Habe ich auch schon versucht, aber trotzdem steht dort nichts. Und jetzt gerade funktioniert das ganze Teil bei denen gar nicht, kommt nur ein Fehler.

Hat denn keiner einen Tipp, wieso bei VIES da keinerlei Adresse rauskommt? Bzw. was Amazon denn nun genau als UstID Nachweis haben will?
Bei mir steht bei der Abfrage auch keine Adresse. Ich hab gestern noch kurz mit dem Steuerberater gesprochen, der meinte er könnte versuchen am Montag beim Bundeszentralamt für Steuern anzurufen, weiß aber nicht ob er Auskunft bekommt aufgrund Datenschutz.
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

JayTh hat geschrieben: 26. Jan 2024 23:44
Thomas-G hat geschrieben: 26. Jan 2024 18:13

Fülle beide Felder auch, auch "UID des Antragsstellers", jeweils deine UID angeben.

Bei mir wird dann die Adresse angezeigt. Kann aber bei dir anders sein.
Habe ich auch schon versucht, aber trotzdem steht dort nichts. Und jetzt gerade funktioniert das ganze Teil bei denen gar nicht, kommt nur ein Fehler.

Hat denn keiner einen Tipp, wieso bei VIES da keinerlei Adresse rauskommt? Bzw. was Amazon denn nun genau als UstID Nachweis haben will?
Als Einzelunternehmer wollten die von mir keinen UstID Nachweis.
Nur einen Nachweis für Wohnsitz, Geschäftssitz, Handelsregisterauszug/Gewerbeschein und eine Ausweis kopie.
War das bei euch anders?
Joey7676
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

neroBRN hat geschrieben: 27. Jan 2024 11:27
JayTh hat geschrieben: 26. Jan 2024 23:44

Habe ich auch schon versucht, aber trotzdem steht dort nichts. Und jetzt gerade funktioniert das ganze Teil bei denen gar nicht, kommt nur ein Fehler.

Hat denn keiner einen Tipp, wieso bei VIES da keinerlei Adresse rauskommt? Bzw. was Amazon denn nun genau als UstID Nachweis haben will?
Als Einzelunternehmer wollten die von mir keinen UstID Nachweis.
Nur einen Nachweis für Wohnsitz, Geschäftssitz, Handelsregisterauszug/Gewerbeschein und eine Ausweis kopie.
War das bei euch anders?
Danach gefragt wurde bei mir noch nicht. Man will aber auf alles vorbereitet sein (-S
0815-2.0
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Dr.Pepper hat geschrieben: 26. Jan 2024 16:35 Und welches Dokument benötigen die bzgl. der Umsatzsteuer? Dieses Schreiben der Zuteilung der UmstID?? Das haben wir 2010 bekommen, ich habe gerade überhaupt keine Ahnung wo das Schreiben überhaupt ist... oder kann ich mir eine aktuelle Bescheinigung vom Finanzamt anfordern? Dieses Schreiben nach 22f bla bla bla gibt es ja gar nicht mehr.
Hier mal der Link zum BZSt-Kontaktformular:

https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontakt ... _node.html

Dort Eure Daten eingeben und bei Betreff "Erneute Zusendung meiner USt.-IDNr." wählen. In der Nachricht habe ich dann noch die Begründung angegeben.
Dann sollte eine aktuelle Bescheinigung demnächst im Briefkasten liegen (Bescheinigung kommt per normaler Post, elektronisch ist nicht vorgesehen).
Zuletzt geändert von 0815-2.0 am 27. Jan 2024 15:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Gaertner
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Das "Schöne" an der ganzen Sache ist ja das amazon mehr Daten/Unterlagen einfordert wie unsere Steuerbehörden wohin ordnungsgemäß abgeführt wird!
Wenn die Ust-Id. stimmt und alktuelle Abfragen von amazon nix anderes ergeben sollte sich im normalen Leben dieser ganze Hickhack erledigt haben!
Mich würde mal interessieren ob die diesen Geschiss auch bei den China-Händlern veranstalten?
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