zum glueck!!! hatte ich mal einen steuerberater der mir das frueh genug gesteckt hat, sodass ich anfing geld zurueckzulegen. hatte den warenbestand ja als e.k. groestenteils kreditfinanziert.
also: das kann ganz schoen in die hose gehen wenn man nicht aufpasst. die grenzen zur bilanzierungspflicht sind 50k gewinn oder 500k umsatz, wenn eines von beiden zutrifft kann das FA dich auffordern. und dann kommt das boese erwachen
GmbH oder Einzelunternehmen?
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Re: GmbH oder Einzelunternehmen?
Denkt bitte noch mal an die Steuerliche Geringbelastung bei einem jährlich moderaten Gewinn, aufgrund der Uhrzeit bitte alle folgenden Werte nicht auf die Goldwaage legen, es geht ums Grundprinzip.
Ich bin ja auch kein Steuerberater, also nur gefährliches Halbwissen.
Dazu kommen ja auch noch ggf. weitere Einkünfte (die eher pro Übergangsgewinn sind), als auch Ehegattensplitting mit geringerem oder keinem Einkommen des Partner als contra Übergangsgewinn.
Nach 10 Jahren 300.000 Euro Übergangsgewinn angesammelt, das sind Laut BMF-Einkommensteuerrechner 125.000 Euro 41% fast MAXIMALSTEUERSATZ (Ja, über 3 Jahre, aber es bleiben 125.000 Euro).
Wie wäre es gewesen, wenn man jedes Jahr 30.000 Euro Gewinn gemacht hätte?
Laut BMF-Einkommsteuerrechner wären es 16% Steuern, also 5.000 Euro / Jahr gewesen.
Und 5.000 Euro x 10 Jahre = lediglich 50.000 Euro.
Mit seinem "Steueransammeln" hat man also 75.000 Euro an Steuern mehr ausgegeben, als wenn man es schön auf alle Jahre verteilt hätte.
Zusätzlich gibt's ja noch die Gewerbesteuer mit 24.500 Euro Freibetrag (dass sie teilweise über die Einkommensteuer zurückgeholt werden kann weiß ich, aber ich lasse die Berechnung außen vor).
Beim jährlichen Versteuern kommt man so auf unter 1.000,- Euro (450% Hebesatz) im Monat, also insgesamt keine 6.000,- Euro mit ESt jährlich / 60.000 Euro gesamt.
Im Fall des Übergangsgewinn werden aus 10x1= 10.000 Euro dann aber auf einmal knapp 45.000 Euro. Mit ESt insgesamt 180.000 Euro.
So dass man bei 120.000 Euro Differenz liegt.
Und für die, die noch in der Kirche sind, wird sich die Kirche mit dem Übergangsgewinn auch seeeeeehr freuen (hab nur Lohnrechner gefunden, da wären es bei 300.000 Euro Jahreslohn knapp 10.000 Euro, bei den jährlichen 30.000 Euro aber nur 230,- Euro / Jahr bzw. 2.300 Euro auf 10 Jahre, also auch hier 7.700 Euro Mehrausgaben beim Übergangsgewinn.
Fairerweise muss man natürlich noch berücksichtigen, dass man durch die späte Zahlung der Steuern für die 10 Vorjahre auch einen Teil an Krediten sparen kann und man auch für die Zeit mehr Liquidität ohne Kredite zur Verfügung hat, ob die beiden Punkte eine so hohe Steuerzahlung rechtfertigen mag ich zu bezweifeln.
Ich bin ja auch kein Steuerberater, also nur gefährliches Halbwissen.
Dazu kommen ja auch noch ggf. weitere Einkünfte (die eher pro Übergangsgewinn sind), als auch Ehegattensplitting mit geringerem oder keinem Einkommen des Partner als contra Übergangsgewinn.
Nach 10 Jahren 300.000 Euro Übergangsgewinn angesammelt, das sind Laut BMF-Einkommensteuerrechner 125.000 Euro 41% fast MAXIMALSTEUERSATZ (Ja, über 3 Jahre, aber es bleiben 125.000 Euro).
Wie wäre es gewesen, wenn man jedes Jahr 30.000 Euro Gewinn gemacht hätte?
Laut BMF-Einkommsteuerrechner wären es 16% Steuern, also 5.000 Euro / Jahr gewesen.
Und 5.000 Euro x 10 Jahre = lediglich 50.000 Euro.
Mit seinem "Steueransammeln" hat man also 75.000 Euro an Steuern mehr ausgegeben, als wenn man es schön auf alle Jahre verteilt hätte.
Zusätzlich gibt's ja noch die Gewerbesteuer mit 24.500 Euro Freibetrag (dass sie teilweise über die Einkommensteuer zurückgeholt werden kann weiß ich, aber ich lasse die Berechnung außen vor).
Beim jährlichen Versteuern kommt man so auf unter 1.000,- Euro (450% Hebesatz) im Monat, also insgesamt keine 6.000,- Euro mit ESt jährlich / 60.000 Euro gesamt.
Im Fall des Übergangsgewinn werden aus 10x1= 10.000 Euro dann aber auf einmal knapp 45.000 Euro. Mit ESt insgesamt 180.000 Euro.
So dass man bei 120.000 Euro Differenz liegt.
Und für die, die noch in der Kirche sind, wird sich die Kirche mit dem Übergangsgewinn auch seeeeeehr freuen (hab nur Lohnrechner gefunden, da wären es bei 300.000 Euro Jahreslohn knapp 10.000 Euro, bei den jährlichen 30.000 Euro aber nur 230,- Euro / Jahr bzw. 2.300 Euro auf 10 Jahre, also auch hier 7.700 Euro Mehrausgaben beim Übergangsgewinn.
Fairerweise muss man natürlich noch berücksichtigen, dass man durch die späte Zahlung der Steuern für die 10 Vorjahre auch einen Teil an Krediten sparen kann und man auch für die Zeit mehr Liquidität ohne Kredite zur Verfügung hat, ob die beiden Punkte eine so hohe Steuerzahlung rechtfertigen mag ich zu bezweifeln.
Re: GmbH oder Einzelunternehmen?
Die Werte seien dir verziehen. Die Stichhaltigkeit Deines Beitrages wäre ohne Werte besser gewesen.
Vereinfacht gesagt:regalboy hat geschrieben: ↑22. Jan 2024 02:39
Zusätzlich gibt's ja noch die Gewerbesteuer mit 24.500 Euro Freibetrag (dass sie teilweise über die Einkommensteuer zurückgeholt werden kann weiß ich, aber ich lasse die Berechnung außen vor).
Beim jährlichen Versteuern kommt man so auf unter 1.000,- Euro (450% Hebesatz) im Monat, also insgesamt keine 6.000,- Euro mit ESt jährlich / 60.000 Euro gesamt.
Wenn der GewSt-Hebesatz der Gemeinde sich im Bereich bis 400% bewegt, wird voll angerechnet. In Deinem Beispiel bleiben also nur ein paar Euro über.
Da muss man halt mit spitzem Bleistift/Excel einmal gegen hypothetische Finanzierungskosten rechnen. Wobei eine Finanzierung wiederum günstiger wird, wenn man Bilanzierer ist.regalboy hat geschrieben: ↑22. Jan 2024 02:39 Fairerweise muss man natürlich noch berücksichtigen, dass man durch die späte Zahlung der Steuern für die 10 Vorjahre auch einen Teil an Krediten sparen kann und man auch für die Zeit mehr Liquidität ohne Kredite zur Verfügung hat, ob die beiden Punkte eine so hohe Steuerzahlung rechtfertigen mag ich zu bezweifeln.
Einen weiteren Punkt möchte ich noch ergänzen: Wenn man den Zeitpunkt steuern kann und gleichzeitig den Zeitpunkt von ähnlich großen Verlusten aus anderem Einkommen steuern muss, kann das ganze wieder Sinn machen.
Aber das ist alles Theorie und eher selten relevant. Insgesamt hast Du recht. Der Progressionseffekt führt fast immer zu einer deutlichen Steuermehrbelastung, wenn man einen Übergangsgewinn besteuern muss.
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Re: GmbH oder Einzelunternehmen?
Bedeutet also, es macht Sinn, wenn, dann frühzeitig auf eine GmbH (oder GmbH & Co. KG) umzusteigen?regalboy hat geschrieben: ↑22. Jan 2024 02:39 Denkt bitte noch mal an die Steuerliche Geringbelastung bei einem jährlich moderaten Gewinn, aufgrund der Uhrzeit bitte alle folgenden Werte nicht auf die Goldwaage legen, es geht ums Grundprinzip.
Ich bin ja auch kein Steuerberater, also nur gefährliches Halbwissen.
Dazu kommen ja auch noch ggf. weitere Einkünfte (die eher pro Übergangsgewinn sind), als auch Ehegattensplitting mit geringerem oder keinem Einkommen des Partner als contra Übergangsgewinn.
Durch enormen Wareneinkauf hatte ich in 2023 einen Verlust. Das wird "leider" in 2024 nicht möglich sein, da das Lager ziemlich voll ist.
Dadurch das es auch nur eine Nebentätigkeit ist, dürfte ich in 2024 beim Spitzensteuersatz landen.
Re: GmbH oder Einzelunternehmen?
Und genau dieser "Trick" wird zum Übergangsgewinn in der Höhe des Wertes deines Warenbestandes, der im Ganzen oder verteilt auf drei Jahre wieder nachversteuert wird. Der Zug scheint mir hier schon abgefahren. Lass das mit der GmbH und mach weiter Einzelunternehmen mit EÜR solange das Finanzamt nichts anderes fordert.Rennschnecke hat geschrieben: ↑22. Jan 2024 13:26 Durch enormen Wareneinkauf hatte ich in 2023 einen Verlust.
Re: GmbH oder Einzelunternehmen?
Das wird dir der Steuerberater rechtsverbindlich sagen können.Rennschnecke hat geschrieben: ↑22. Jan 2024 13:26 ....
Bedeutet also, es macht Sinn, wenn, dann frühzeitig auf eine GmbH (oder GmbH & Co. KG) umzusteigen? ...
Allgemein würde ich sagen, dass möglichst lange mit einer steueroptimierten Einnahmeüberschussrechnung zu arbeiten (die dann aber wie zuvor geschrieben NICHT bei 0 Überschuss, sondern bei einem steuerlich optimalem Überschuss ist) zwar nicht haftungsrechtlich, aber immerhin steuerrechtlich (und vorr. auch von den Steuerberaterkosten / Nicht-Bilanz-Kosten) ziemlich optimal ist.
Denn bei der EÜR kannst du ja zum Jahresende ziemlich genau steuern, wie hoch der Jahresgewinn ist, während bei der Bilanz eher (mit einigen Gestaltungsmöglichkeiten) der "echte" Gewinn am Ende des Jahres da ist.
Wenn ich die Zeit hätte zurückdrehen können, dann hätte ich von Anfang an zu den EÜR-Zeiten den moderaten jährlichen Gewinn gewählt und dann als das ganze vom Umfang und der Haftung groß wurde entspannt auf die GmbH / Bilanz umgestellt.
Was hindert dich daran, in 2024 noch mal - aber moderat und mit Bedacht - relativ viel einzukaufen?Rennschnecke hat geschrieben: ↑22. Jan 2024 13:26 .... Durch enormen Wareneinkauf hatte ich in 2023 einen Verlust. Das wird "leider" in 2024 nicht möglich sein, da das Lager ziemlich voll ist.
Dadurch das es auch nur eine Nebentätigkeit ist, dürfte ich in 2024 beim Spitzensteuersatz landen.
Zumindest so viel, dass du nicht beim Spitzensteuersatz landest?
Re: GmbH oder Einzelunternehmen?
Du kannst auch "jederzeit" auf Bilanzierung umstellen, ohne die Rechtsform zu ändern.Rennschnecke hat geschrieben: ↑22. Jan 2024 13:26Bedeutet also, es macht Sinn, wenn, dann frühzeitig auf eine GmbH (oder GmbH & Co. KG) umzusteigen?regalboy hat geschrieben: ↑22. Jan 2024 02:39 Denkt bitte noch mal an die Steuerliche Geringbelastung bei einem jährlich moderaten Gewinn, aufgrund der Uhrzeit bitte alle folgenden Werte nicht auf die Goldwaage legen, es geht ums Grundprinzip.
Ich bin ja auch kein Steuerberater, also nur gefährliches Halbwissen.
Dazu kommen ja auch noch ggf. weitere Einkünfte (die eher pro Übergangsgewinn sind), als auch Ehegattensplitting mit geringerem oder keinem Einkommen des Partner als contra Übergangsgewinn.
Je nachdem, ob du ein Saisongeschäft hast, könntest Du im gleichen Zuge vielleicht auch noch das Geschäftsjahr ändern (auf ein Datum, zu dem dir die Bilanzwerte vorteilhaft sind), um den Übergangsgewinn zu vermindern.
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Re: GmbH oder Einzelunternehmen?
Ist bei MHD-Ware mit relativ kurzem MHD leider nicht ganz so einfach. Daher wird jetzt natürlich nicht mehr so viel nachgekauft wie am Anfang.
Re: GmbH oder Einzelunternehmen?
Dann nimm ggf. noch andere Ware ohne MHD mit dazu?
Hast du keinen Bekannten als Händler, der über den Jahreswechsel noch das Lager etwas leerer haben muss?
Hast du keinen Bekannten als Händler, der über den Jahreswechsel noch das Lager etwas leerer haben muss?
Re: GmbH oder Einzelunternehmen?
Irgendwo endet auch der zulässige Gestaltungsspielraum.
bzw. das ist dann ja keine Gestaltung mehr, sondern fragwürdige Darstellung ohne zugrundeliegende Gestaltung.
bzw. das ist dann ja keine Gestaltung mehr, sondern fragwürdige Darstellung ohne zugrundeliegende Gestaltung.
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