Hallo zusammen,
gestern Abend eine Meldung von Ebay erhalten, dass eins meiner Angebote gelöscht wurde. Eine genaue Begründung steht zwar nicht drin, aber eine Prüfung übers Markenregister hat ergeben, dass ein Teil der Artikelbeschreibung wohl eine eingetragene Wortmarke ist. Ist zwar ein sehr allgemeiner Begriff, aber in Zusammenhang mit dieser Warengruppe wohl geschützt.
Eine Markenrechtsverletzung dürfte also vorliegen, ärgere mich jetzt zwar über meine Fahrlässigkeit aber lässt sich nun mal nicht mehr ändern. Heißt also Schadensbegrenzung betreiben.
Das Angebot und alle ähnlichen sind natürlich gelöscht. Nun meine Fragen: Würde es Sinn ergeben eine „Unterlassungserklärung“ quasi proaktiv an die in der Meldung genannte Kontaktadresse abzugeben?
Wäre dann nicht eine eventuell die Tage noch vom Anwalt eintrudelnde Aufforderung hinfällig? Und nur ein etwaiger Schadensersatz für die bisherige Nutzung im Raum stehen. Da dürfte aber wohl der Streiwert deutlich geringer ausfallen. Gut, falls die Post vom Anwalt eh schon unterwegs ist, dann ist es Jacke wie Hose.
Geht mir natürlich darum, die Kosten niedrig zu halten. Liege ich hier richtig oder bin ich komplett auf dem Holzweg und die Kontaktaufnahme zum Rechteinhaber zu diesem Zeitpunkt sogar taktisch ziemlich unklug?
Danke für alle Tipps, Meinungen und Erfahrungen
Löschung durch Ebay Vero-Programm
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Re: Löschung durch Ebay Vero-Programm
Ich glaube es kommt hierbei etwas auf dei Marke an, ist es eine sehr Große welche auch abmahnen?
Ich selber habe bisher bei Ebay nur die Angebote löschen lassen und habe es dabei belassen.
Ich selber habe bisher bei Ebay nur die Angebote löschen lassen und habe es dabei belassen.
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Re: Löschung durch Ebay Vero-Programm
Ich hab es mal so erlebt, dass der Rechtsweg zeitgleich mit der Löschung erfolgte. D.h. die Sache war schon mit der Löschung am Laufen, ich habe kurz nach der Löschung schon eine eMail von der Kanzlei bekommen, der Schriftkram kam später per Post.
Ich persönlich würde abwarten, ob und was kommt.
Ich persönlich würde abwarten, ob und was kommt.
Re: Löschung durch Ebay Vero-Programm
Eher weniger, per Google finde ich nur eine Abmahnung und da wurde wohl im großen Still der Markenname verletzt. Auf ebay finde ich auf Anhieb noch ein halbes Dutzend ähnlich gelagerter Verstöße zu dem Namen, also besonders rigide geht man wohl nicht vor.
Allerdings wird in der Vero-Meldung neben dem Rechteinhaber auch eine Kontaktmail genannt, die einer österreichischen Anwaltskanzlei gehört. Insofern rechne ich also schon damit, dass die Tage was kommt. Die Frage ist halt nun, ob ich denen zuvorkommen könnte, falls Sie erstmal nur per Veri Kontaktdaten sammeln und dann die Tage alles abarbeiten.
Re: Löschung durch Ebay Vero-Programm
Was soll das bringen, wenn Du denen "zuvor kommst"?
Einfach abwarten.
Einfach abwarten.
Re: Löschung durch Ebay Vero-Programm
Naja, das halt die Abmahnung durch einen Anwalt und entsprechende Kosten überflüssig werden.
Hab nochmal gegooglet und "vorbeugende Unterlassungserklärung" nennt sich das wohl. Wobei sich daran anscheinend die Geister scheiden.
Re: Löschung durch Ebay Vero-Programm
So wie Du es formulierst, erkenne ich zunächst keine Markenrechtsverletzung.
Re: Löschung durch Ebay Vero-Programm
Wollte ich auch gerade schreiben. Der Threadersteller möge mal nach "markenmäßige Benutzung" googeln.
Re: Löschung durch Ebay Vero-Programm
Erstmal ein Frohes Neues in die Runde.
Update hierzu: Abmahnung war jetzt die Tage in der Post. Ich denke zwar nach wie vor, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt, aber so wie das Schreiben formuliert ist (falsche Zusammenfassung des Verstoßes, mehrere Rechtschreibfehler) habe ich schon das Gefühl, dass sich hier eine Kanzlei mit möglichst wenig Aufwand schnell paar Euro dazuverdienen will. Hab mich auch mit zwei anderen Betroffenen kurzgeschlossen und auch die bestätigen meinen Eindruck, dass da mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Paar Punkte aus der Unterlassungserklärung:
1) Streitwert sind wohl 25.000 Euro, daraus ergeben sich dann ca. 1500 Euro Anwaltskosten nach RATG (sowohl Rechteinhaber als auch Kanzlei sitzen in Österreich). Die 25k Streitwert erscheinen mir angesichts des tatsächlichen Schadens (der sich vielleicht im einstelligen Eurobereich bewegt) recht hoch, sind aber wohl für Markenrechtsverletzungen noch niedrig angesetzt.
2) Konventionalstrafe 1.000 Euro bei zukünftigen Verstößen
3) Alle Ein- und Verkäufe preisgeben und entweder den Gewinn daraus als Schadensersatz erstatten oder dem Rechteinhaber überlassen über den Schaden frei zu bestimmen
4) Die Unterlassungserklärung für die nächsten 90 Tage unter jedes einzelne Ebayangebot veröffentlichen (sehe da nicht den Zusammenhang zum Verstoß, klingt eher nach einer Falle leicht die Konventionalstrafe einzukassieren)
5) Gerichtsstand in Österreich akzeptieren
Ist natürlich so für mich nicht unterschreibbar. Dass ich eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgebe ist dennoch klar, bin mir aber wegen dem weiteren Vorgehen nicht sicher. Einfach zahlen und gut ist? Lohnt sich hier noch einen Anwalt einzuschalten oder eher rausgeschmissenes Geld?
Ums klarzustellen, mir geht's nicht um eine rechtliche Einschätzung, sondern um eine betriebswirtschaftliche und darum vielleicht doch noch günstiger als mit den 1500 Euro wegzukommen. Oder bin ich damit eh schon gut bedient? Mir fehlen da Erfahrungswerte um das abzuschätzen, deswegen würden mich da einfach paar Erfahrungen und vor allem Zahlen interessieren.
Update hierzu: Abmahnung war jetzt die Tage in der Post. Ich denke zwar nach wie vor, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt, aber so wie das Schreiben formuliert ist (falsche Zusammenfassung des Verstoßes, mehrere Rechtschreibfehler) habe ich schon das Gefühl, dass sich hier eine Kanzlei mit möglichst wenig Aufwand schnell paar Euro dazuverdienen will. Hab mich auch mit zwei anderen Betroffenen kurzgeschlossen und auch die bestätigen meinen Eindruck, dass da mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Paar Punkte aus der Unterlassungserklärung:
1) Streitwert sind wohl 25.000 Euro, daraus ergeben sich dann ca. 1500 Euro Anwaltskosten nach RATG (sowohl Rechteinhaber als auch Kanzlei sitzen in Österreich). Die 25k Streitwert erscheinen mir angesichts des tatsächlichen Schadens (der sich vielleicht im einstelligen Eurobereich bewegt) recht hoch, sind aber wohl für Markenrechtsverletzungen noch niedrig angesetzt.
2) Konventionalstrafe 1.000 Euro bei zukünftigen Verstößen
3) Alle Ein- und Verkäufe preisgeben und entweder den Gewinn daraus als Schadensersatz erstatten oder dem Rechteinhaber überlassen über den Schaden frei zu bestimmen
4) Die Unterlassungserklärung für die nächsten 90 Tage unter jedes einzelne Ebayangebot veröffentlichen (sehe da nicht den Zusammenhang zum Verstoß, klingt eher nach einer Falle leicht die Konventionalstrafe einzukassieren)
5) Gerichtsstand in Österreich akzeptieren
Ist natürlich so für mich nicht unterschreibbar. Dass ich eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgebe ist dennoch klar, bin mir aber wegen dem weiteren Vorgehen nicht sicher. Einfach zahlen und gut ist? Lohnt sich hier noch einen Anwalt einzuschalten oder eher rausgeschmissenes Geld?
Ums klarzustellen, mir geht's nicht um eine rechtliche Einschätzung, sondern um eine betriebswirtschaftliche und darum vielleicht doch noch günstiger als mit den 1500 Euro wegzukommen. Oder bin ich damit eh schon gut bedient? Mir fehlen da Erfahrungswerte um das abzuschätzen, deswegen würden mich da einfach paar Erfahrungen und vor allem Zahlen interessieren.
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Re: Löschung durch Ebay Vero-Programm
Bei Kosten von 1.500€ solltest du zumindest mal (d)einen Anwalt drüberlesen lassen. Möglicherweise übersiehst du etwas, oder es gibt Fallstricke vor denen du Aufpassen musst. Das kostet dich dann je nachdem nen Gefallen bis 150€? Das wäre es mir schon wert.
Re: Löschung durch Ebay Vero-Programm
Modifizierte UE senden (ohne Anwalt, sonst bekommt der EUR 1.500) nach Hamburger Brauch (ohne Vertragsstrafe) und RA Rechnung nicht zahlen.
Die Gegenseite muß die dann eintreiben bei einem Streitwert von nur noch EUR 1500 und dabei vor Gericht auch noch belegen ob der Abmahngrund überhaupt rechtens ist.
Da wird eigentlich immer drauf verzichtet.
Die Gegenseite muß die dann eintreiben bei einem Streitwert von nur noch EUR 1500 und dabei vor Gericht auch noch belegen ob der Abmahngrund überhaupt rechtens ist.
Da wird eigentlich immer drauf verzichtet.
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