Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

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Mächschen
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

Du musst aber beweisen, dass er bereichert ist.

Wenn der die Ware nur gekauft hat, um den Verkäufer zu prellen, ist das ein Betrug.


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Schreiber Ling
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

Wenn er das neue Geld auch schon wieder ausgegeben hat, zum Beispiel für Süßigkeiten, inzwischen weggefuttert, ist er ebenfalls nicht mehr bereichert.
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Technokrat
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

Um die Hüfte rum schon wegrenn
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silent-invest
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

Technokrat hat geschrieben: 22. Dez 2023 11:59 Um die Hüfte rum schon wegrenn
War auch mein erster Gedanke, kcal in Gramm Körperfett umrechnen und ab damit :twisted:
Schreiber Ling
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

^^
Der Kaufmann von Venedig betritt den Raum.
fuzzy
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

dp_ hat geschrieben: 22. Dez 2023 09:30 Aus eigener Erfahrung: Vor der Volljährigkeit einer Person kann der Gerichtsvollzieher nichts machen.
Praktisch wird der wahrscheinlich nicht viel zum Pfänden finden, aber grundsätzlich geht das schon. Man muss halt darauf achten, dass man das Verfahren über die gesetzlichen Vertreter führt, also nicht gegen "Markus Minderjährig" sondern gegen "Markus Minderjährig, gesetzlich vertreten durch die Eltern Volker und Veronika Volljährig", und dann auch Mahn-/Vollstreckungsbescheide an die Eltern schickt.

Außerdem hat man mit Titel ja 30 Jahre Zeit,, das Geld einzutreiben, die Verzinsung ist nicht schlecht, und die meisten jungen Menschen sind motiviert, nicht das ganze Leben mit Pfändungsschutzkonto zu verbringen.
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DINa3
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Roemer hat geschrieben: 21. Dez 2023 13:46 Dann haste keine Chance. Inkasso ist Geldverschwendung.
kostenloses Inkasso kostet nur ein Schreiben und bei manchen Personen wirkt es - also immer probieren

und dann zweiter Schritt die Strafanzeige, was 80 Cent kostet und etwas zeit.
Die Wirkung ist nicht zu unterschätzen - ist der Knabe schon öfters mit der Masche unterwegs, wird es mit Sicherheit krachen (zu deinen Gunsten)
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Malik
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

Just for Fun - die Masche funktioniert auch andersherum. Bestellung auf Rechnung (Bonität positiv), nicht bezahlt, Mahnung, Inkasso, ... totgestellt, dann Anzeige. Stellt sich raus, die (vorgebliche) Kundin ist über 90 und dement, und die Familie bestellt reihum alles, was sie braucht, auf ihren Namen. Alles Kleinkram, also zieht das auch kaum ein Händler durch (lohnt sich ja nicht), so dass die Bonität immer noch gut war, obwohl die Masche (laut Ermittler) schon seit Monaten lief.
Eine Anzeige würde ich also auf jeden Fall stellen, und zwar möglichst zeitnah.
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Fotoshooter
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

Also das Inkassobüro kuscht hier und zieht die Forderung zurück. Ich habe jetzt entsprechend mit Anzeige wegen Warenkreditbetruges sowie der ungerechtfertigten Bereicherung (danke hierfür für den Tipp) gedroht und eine Frist zur herausgabe der Ware oder der Zahlung gesetzt. Bin gespannt wie es hier weitergeht...

Dafür habe ich echt kein Verständnis. Sohnemann betrügt andere Händler (ich bin sicher nicht der einzigste) und die Eltern sind fein raus... Sorry, aber wenn meine Kinder so etwas machen würden, dann würde ich da entsprechend eingreifen und mich auch für deren Taten (sofern diese eben noch daheim wohnen) verantwortlich fühlen...
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daytrader
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

Fotoshooter hat geschrieben: 10. Jan 2024 11:32 Sorry, aber wenn meine Kinder so etwas machen würden, dann würde ich da entsprechend eingreifen und mich auch für deren Taten (sofern diese eben noch daheim wohnen) verantwortlich fühlen...
Das wird von den Eltern so gewollt sein.
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Fotoshooter
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

Vermutlich auch, daher habe ich hilfsweise mit Anzeige gegen die Eltern gedroht, da ich davon ausgehe, dass diese davon wissen...

Ob es was bringt, keine Ahnung. Aber wenn die Anzeige wirklich erfolgt und die das schon öfters gemacht haben - irgendwann wird das Verfahren dann vielleicht mal nicht eingestellt - und das irgendwann bin dann hoffentlich ich :-}
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daytrader
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

Ich habe 3 minderjährige...völlig neue Möglichkeiten die sich da eröffnen.
regalboy
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

Das ist das 13-jährige zum stehlen in den Supermarkt schicken - in der Digitale Welt Edition.
Wollomo
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

Meiner ist erst 2,5 Monate alt. Der kann sicherlich schon den PC bedienen ;-)
kreien
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

Fotoshooter hat geschrieben: 10. Jan 2024 11:32 Ich habe jetzt entsprechend mit Anzeige wegen Warenkreditbetruges sowie der ungerechtfertigten Bereicherung (danke hierfür für den Tipp) gedroht und eine Frist zur Herausgabe der Ware oder der Zahlung gesetzt.
Natürlich ist es eine Sauerei, was vorgefallen ist und bei allem berechtigten Unmut: Bei offenen Forderungen mit Strafanzeigen oder anderem empfindlichem Übel zu drohen, ist nicht nur unprofessionell, sondern erfüllt den Straftatbestand der Nötigung, vgl. https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 88457.html, da gibt es zig Urteile zu. Und anders als irgendwelche Strafanzeigen, denen berechtigte zivilrechtlichen Forderungen anhaften, werden Nötigungsstraftatbestände zum Nachteil von Minderjährigen von der Staatsanwaltschaft mit ganz anderem Fleiß verfolgt.

Ich kann daher nur davon abraten, den beschrittenen rechtswidrigen Weg häufiger zu praktizieren – das wird irgendwann schiefgehen, gerade bei Arschgeigen, die mit allen Wassern gewaschen sind, deswegen: "Sei weise – zeig ihn direkt an, aber leise."
dp_
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Re: Geschäftsfähig? 17 Jähriger kauft ein und bezahlt nicht...

Ich bin leise und kündige rechtliche Schritte nie an. Die meisten sind dann doch überrascht.
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