Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

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TeamAustria
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Roemer hat geschrieben: 28. Nov 2023 12:10
regalboy hat geschrieben: 28. Nov 2023 10:45 Das "Kunde darf nicht öffnen" macht mir etwas Bauchschmerzen.
Er haftet dann halt für die Folgen. :-)

Das betrifft ja auch seine HausratV, falls vorhanden.
Gfs bekommt er einen gewischt inkl. Herzkasper und finales Ende. Der Händler haftet dafür garantiert nicht - auch nicht bei üblichen Defekt.
Es geht hier weder um die Hausratversicherung noch um einen Defekt. Es geht dem Kunden darum, dass in dem gekauften Produkt ein Ausstattungsmerkmal nicht verbaut war, also gänzlich gefehlt hat. Hier wirst du einen Gewährleistungsauschluss keinesfalls gerichtlich durchsetzen können weil er das Gerät geöffnet hat (sprich nachgesehen hat ob es fehlt) - das würde nur klappen wenn der reklamierte Mangel durch die Öffnung hervorgerufen hätte werden können.

DIe Masche ist natürlich dreist, gibts aber schon lange. Beispielsweise bei fertig konfigurierten PC Systemen, da wird dann zb die Grafikkarte gegen eine billigere Version ausgetauscht, und dann der Rechner zurückgegeben. Oder ein NAS System mit geringeren Festplattenkapazitäten bestückt und dann Widerrufen.

Sowas landet leider sehr selten tatsächlich vor GEricht, weil meist entweder der Kunde bei Gerichtsandrohung einen Rückzieher macht, oder aber der Händler dann wegen des doch sehr hohen Prozessrisikos nicht klagt. Gibts überhauprt schon ein Urteil zu diesem Thema?

Ich persönlich würd mir den Ärger nicht antun, das Produkt retour nehmen und mit dem Hersteller eine Einigung suchen (der soll das WLAN Modul nachsenden....). Den Kunden würde ich aber zur Sicherheit sperren.


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daytrader
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

TeamAustria hat geschrieben: 28. Nov 2023 22:29 Gibts überhauprt schon ein Urteil zu diesem Thema?

Ich persönlich würd mir den Ärger nicht antun, das Produkt retour nehmen und mit dem Hersteller eine Einigung suchen (der soll das WLAN Modul nachsenden....). Den Kunden würde ich aber zur Sicherheit sperren.
Urteil würde mich interessieren....denke aber nicht, weil man das Innenleben nie gerichtssicher beweisen kann.

Aber so einfach mache ich es ihm trotzdem nicht. Ich habe erst einmal die Fotos an den Hersteller gesendet mit der Bitte sich dieses einmal anzusehen. Für mich schaut es so aus, als ob die schwarze Klebemasse (Module sind geklebt) mit einem scharfen Gegenstand durchtrennt worden ist. Während dieser Kleber überall wülstig ist (eben so wie er aus der Kartusche kommt), ist er an der einen Stelle um den Steckplatz glatt, wie mit einem Messer durchtrennt. Zumindest sieht es auf dem Foto so aus. Der Mitarbeiter der sich dies anschauen wird, ist wohl aber erst Montag wieder in der Firma, bis dahin muss ich mich gedulden.

Auch schaue ich mir die Teile dann live erstmal genau an, wenn sie wieder hier sind. Dann entscheide ich. Wenn es mir zu offensichtlich wird, soll er halt klagen.
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fussel
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Warum sollen da Rückstände von Klebemasse sein, wenn angeblich nie ein Modul vorhanden gewesen sein soll?
Das stinkt!
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Ach
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Wenn mir mein Leben mal zu heiter und zu einfach wird, mach ich auch was in der Aquaristikbranche.

Hol dir Rückendeckung vom Hersteller und lass den Kunden damit nicht durchkommen.

Wenn der Kunde verklebte Dinge am Gerät öffnet, beschädigt er das Gerät. Danach ist`s sein Problem.
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daytrader
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Findet es keiner merkwürdig, dass er zufälligerweise das Vorgänger Modell zuhause hat und ein Vergleich Fotos vom dem Steckplatz mit dem Modul sendet?

Vielleicht leide ich ja an Verfolgungswahn, aber ich wette, dass bei seinem alten das zufälligerweise WLAN Modul kaputt ist. Vermutlich passt das von dem neuen Gerät oder ist gar absolut identisch. Aber nach 20 Jahren in dem Job mit viel Erlebten, sehe ich vielleicht nicht alles mit nötigem Abstand.
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fussel
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Lehne die Forderung ab und schau was passiert.
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daytrader
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Heute kamen die beiden Lampen zurück.

Damit dürfte die folgender Satz der WRB ausgehebelt sein:

"Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. "

Bei der einen Lampe sieht man deutliche Spuren von Werkzeugen an den Rändern wo er diese geöffnet hat. Bei dieser Lampe hat er auch mein Sicherheitsetikett mit Seriennummer, welches ich vor dem Versand aufgeklebt habe, entfernt und wieder aufgeklebt. Das Etikett ist silber und wird beim ablösen zerstört bzw. steht dann deutlich sichtbar "Void" auf dem Etikett.
Nun kann man spekulieren warum man dies tut. Auch stellt sich die Frage, ob dies überhaupt meine Lampe ist oder hat er das Etikett einfach auf eine alte defekte Lampe geklebt!? Man löst doch nicht einfach ein Sicherheitsetikett ab und wieder auf.

Habe ihm um Stellungnahme gebeten, bin mir aber sicher dass er alles abstreitet.
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dance
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

daytrader hat geschrieben: 30. Dez 2023 12:15 Heute kamen die beiden Lampen zurück...
Sofort nach seiner Antwort die Rücknahme wegen Entfernen des Sicherheitsetiketts auf jeden Fall ablehnen und schreiben, dass seine Artikel gegen Zahlung der Versandkosten wieder zugesandt werden.
Dann soll er klagen...
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daytrader
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

dance hat geschrieben: 30. Dez 2023 12:35 Dann soll er klagen...
Das läuft anders. Es wird ein Paypal Fall eröffnet, dann beginnt man zu bangen für wen sich Paypal entscheidet. Im ungünstigsten Fall darf ich dann klagen.

Als Grund hat er angegeben, er hat unter dem Sicherheitsetikett eine Schraube vermutet (weil er das Gerät ja öffnen musste um den Grund für den Defekt zu suchen). Man findet halt für alles eine passende Ausrede.
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dance
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

daytrader hat geschrieben: 30. Dez 2023 12:38 ....Als Grund hat er angegeben, er hat unter dem Sicherheitsetikett eine Schraube vermutet (weil er das Gerät ja öffnen musste um den Grund für den Defekt zu suchen)....
Okay, dann musst Du Paypal erklären, dass bei Elektrogeräten keinenfalls ein Sicherheitsetikett entfert werden darf, denn dann wäre es ja kein Sicherheitsetikett. Wenn der Kunde einen Defekt an einem Elektrogerät vermutet, muss er den Händler / Herstller kontaktieren und nicht auf Vermutungen ein Gerät öffnen und selbst einen vermuteten und/oder tatsächlichen Defekt suchen. Das sollte sogar Paypal verstehen.
Ich wünsche Dir viel Glück in diser Sache
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

PayPal interessiert das alles nicht. Natürlich wird er klagen müssen und sollte die Beweise auf keinen Fall wieder aus der Hand geben - höchstens in Richtung Hersteller.
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daytrader
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Paypal ist so eine Sache. Paypal wird im Ernstfall nur gegen Vorlage einer Anzeige auf die Rückzahlung verzichten. Verkäufer kann ja alles behaupten. Anzeige habe ich auch schon überlegt. Riecht irgendwie nach Betrug(sversuch). Aber alles nicht so richtig hieb und stichfest.
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