Interessantes BGH-Urteil bei Krankmeldung nach Kündigung

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Roemer
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Interessantes BGH-Urteil bei Krankmeldung nach Kündigung

Und ich dachte immer ohne zeitnahen Einsatz eines Amtsarztes hätte man als AG wenig Chancen.

https://www.onlinehaendler-news.de/e-re ... dung-folgt


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Ach
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Re: Interessantes BGH-Urteil bei Krankmeldung nach Kündigung

Ich schätze, das wird auch zukünftig so sein.
Aus dem Artikel:
Dass die Beweiskraft der AU durch diese Umstände erschüttert ist, heißt nicht, dass die Zeitarbeitsfirma den Lohn zu Recht einbehalten hat. Vielmehr muss der Ex-Mitarbeiter nun beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war. Er kann dies auch weiterhin tun, indem er die Einzelheiten seiner Krankheit näher erläutert, ärztliche Befundberichte vorlegt oder den Arzt, der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat, als Zeugen im Zahlungsprozess benennt.
https://www.onlinehaendler-news.de/e-re ... %20benennt.
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H.Bothur
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Re: Interessantes BGH-Urteil bei Krankmeldung nach Kündigung

Da muss man aber wissen wie das vor dem Arbeitsgericht läuft. Man versucht einen Vergleich zu schliessen und da verliert auch der Arbeitnehmer zu einem gewissen Teil. Ist dann ja auch nicht so schlecht :-)

Und immerhin kann man nun mehr Informationen zur Erkrankung verlangen und im Zweifel auch den Arzt vorladen lassen. Das ist schon sehr viel mehr als bisher möglich war.

Hans
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koshop
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Re: Interessantes BGH-Urteil bei Krankmeldung nach Kündigung

In der Realität ist man ja oft froh, wenn sich der Arbeitnehmer krankmeldet und einem das die Freistellung spart. Insbesondere bei kleineren Unternehmen, wenn man dann die U1 Erstattung bekommt.
regalboy
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Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Interessantes BGH-Urteil bei Krankmeldung nach Kündigung

In der Realität stellt man aber auch unter Anrechnung der aufgebauten Überstunden und verbleibenden Urlaubstage frei, und das würde dann durch eine Krankmeldung ausgehebelt werden.
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