Abstellgenehmigung nur im Adressfeld?

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user
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Abstellgenehmigung nur im Adressfeld?

Moin,

ein Kunde hat bei der Eingabe der Lieferadresse das Feld "Firma" dazu genutzt um "BITTE AM BÜRO ABSTELLEN" einzutragen.

Beim Erstellen des DHL-Labels ist mir das gleich aufgefallen.
Ob der Kunde darüber hinaus einen Ablagevertrag mit DHL geschlossen hat, ist mir nicht bekannt.

Gilt so ein Hinweis im Adressfeld auch als eine eindeutige Willenserklärung, d.h. haftet der Kunde, wenn das Paket AM BÜRO verloren geht?

Wenn kein Ablagevertrag geschlossen wurde, dürfte der Zusteller der Handlungsanweisung des Empfängers ja eigentlich nicht abhelfen.

Danke


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Baam
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Re: Abstellgenehmigung nur im Adressfeld?

Wir nehmen das immer raus, da im Zweifel kein Ablagevertrag zwischen Empfänger und Paket besteht und wir als Versender im Verlustfall (bei B2C) haften würden, da die Versandanweisung dann ja von "uns" kommt (wir haben das Label ja beim Paketdienst so erstellt).
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aaha
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Re: Abstellgenehmigung nur im Adressfeld?

user hat geschrieben: 30. Nov 2023 08:19 Gilt so ein Hinweis im Adressfeld auch als eine eindeutige Willenserklärung, [...]
Ja. Deine. Du - als DHL-Kunde und Auftraggeber - "schreibst" es ja so in deinen Auftrag an DHL.
user hat geschrieben: 30. Nov 2023 08:19 [...] d.h. haftet der Kunde, wenn das Paket AM BÜRO verloren geht?
Nein. Es sei denn, dir gegenüber freiwillig. :lol:
user hat geschrieben: 30. Nov 2023 08:19 Wenn kein Ablagevertrag geschlossen wurde, dürfte der Zusteller der Handlungsanweisung des Empfängers ja eigentlich nicht abhelfen.
Da du es (indirekt, da nicht gelöscht) in die Adresse reingeschrieben hast, braucht der Empfänger doch keinen eigenen Ablagevertrag mehr.

---
aaha hat geschrieben: 21. Jul 2023 17:42
Verkäuferperformance hat geschrieben: 21. Jul 2023 16:00 Was hast Du gemacht? Storniert mit "Adresse unzustellbar"?
Wir hatten für solche Fälle eine Standard-E-Mail a là

'In den Adressdaten Ihrer Bestellung haben Sie folgenden Verfügungswunsch hinterlassen: "Paket vor Wohnung abstellen-Verlusthaftung bei Verkäufer". Diesen Passus haben wir aus Haftungsgründen aus der Lieferadresse entfernt.
Bitte beachten Sie, dass Umverfügungswünsche und Abstellgenehmigungen immer durch den Empfänger selbst direkt beim jeweiligen Versanddienstleister beauftragt werden müssen, da in diesen Fällen das Haftungrisiko durch den Empfänger übernommen wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.'

Oder so ähnlich. Hab's jetzt nicht mehr wortwörtlich im Kopf.

Und dann ganz normal versenden.

Muss dazu allerdings bemerken, dass wir alle Aufträge kurz auf offensichtliche Plausibilitätsprobleme (Kompatibilität, v. A. bei Mehrpositionsaufträgen) und die Adressen auf offensichtliche Fehler geprüft haben. Das ist sicher nicht überall möglich ...
user
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Re: Abstellgenehmigung nur im Adressfeld?

Wenn keine Ablagevertrag vorliegt, der Zusteller die Sendung dennoch abstellt, müsste DHL dann nicht trotzdem haften, wenn die Sendung abhanden kommt?
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aaha
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Re: Abstellgenehmigung nur im Adressfeld?

user hat geschrieben: 30. Nov 2023 09:10 Wenn keine Ablagevertrag vorliegt, der Zusteller die Sendung dennoch abstellt, müsste DHL dann nicht trotzdem haften, wenn die Sendung abhanden kommt?
Wenn nichts derartiges in den Adressangaben steht, ja.

Nochmals: wenn du - als Kunde von DHL und Auftraggeber (an DHL) für diese Sendung - das so in die Adresse schreibst (übernimmst), dann beauftragst du DHL, es genau dort zuzustellen, erteilst du somit also die Ablagegenehmigung von deiner Seite.
webstar
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Re: Abstellgenehmigung nur im Adressfeld?

aaha hat geschrieben: 30. Nov 2023 10:00 Nochmals: wenn du - als Kunde von DHL und Auftraggeber (an DHL) für diese Sendung - das so in die Adresse schreibst (übernimmst), dann beauftragst du DHL, es genau dort zuzustellen, erteilst du somit also die Ablagegenehmigung von deiner Seite.
Und diese Behauptung stützt Du worauf?
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Re: Abstellgenehmigung nur im Adressfeld?

Gesunder Menschenverstand, ist doch eine eindeutige schriftlich erteilte Willenserklärung des Empfängers.
Soll er noch zum Notar🤔
webstar
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Re: Abstellgenehmigung nur im Adressfeld?

online-beobachter hat geschrieben: 30. Nov 2023 10:53 Gesunder Menschenverstand, ist doch eine eindeutige schriftlich erteilte Willenserklärung des Empfängers.
Soll er noch zum Notar🤔
Lies Dir die Behauptung bitte nochmal durch...
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Re: Abstellgenehmigung nur im Adressfeld?

Wenn er die Willenserklärung bei DHL abgibt, stimmt er aber der Haftungsübernahme bei Diebstahl etc. zu. Bei bloßer Angabe "dort und dort abstellen" will er hinterher wieder von nichts wissen. Das riecht förmlich nach Ärger bei Problemen.
user
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Re: Abstellgenehmigung nur im Adressfeld?

Ich habe den Kunden informiert, dass wird den Passus entfernt haben.

Rechtssicherheit gibt es nur mit einem höchstrichterlichen Urteil.
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Re: Abstellgenehmigung nur im Adressfeld?

webstar hat geschrieben: 30. Nov 2023 10:46
aaha hat geschrieben: 30. Nov 2023 10:00 Nochmals: wenn du - als Kunde von DHL und Auftraggeber (an DHL) für diese Sendung - das so in die Adresse schreibst (übernimmst), dann beauftragst du DHL, es genau dort zuzustellen, erteilst du somit also die Ablagegenehmigung von deiner Seite.
Und diese Behauptung stützt Du worauf?
Das Problem wurde ja nun gelöst,
aus der Praxis kann ich dazu, falls es generell von Interesse ist, als Endkunde berichten:
Ich dachte mir beim Bestellen in Shops auch, dass ich es mir einfach mache und habe in's zweite Adressfeld hinterlegt, das Paket einfach vor die Tür zu legen. War dann auch so auf der DHL-Etikette, der Zusteller aber, der netterweise läutete, erklärte mir, dass er diesen Hinweis ignorieren MÜSSE und solche Sendungen nicht abstellen dürfe, ausser sein MDE zeige ihm dann, dass der Endkunde im DHL-Portal über den Account die Abstellgenehmigung erteilt hätte.
Das habe ich dort dann gemacht, seitdem klappt's.
;)
user
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Re: Abstellgenehmigung nur im Adressfeld?

Genau deshalb auch meine zuvor gestellte Frage.
Wenn keine Ablagevertrag vorliegt, der Zusteller die Sendung dennoch abstellt, müsste DHL dann nicht trotzdem haften, wenn die Sendung abhanden kommt?
Das letzte BGH Urteil zum Thema Ablagevertrag klärt diese Frage leider nicht.
Kometenscheif
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Re: Abstellgenehmigung nur im Adressfeld?

Diese Frage haben wir uns auch schon gestellt und von der DHL vor vielen Jahren eine Stellungnahme verlangt:

Diese Antwort war: Es ist untersagt und gegen die AGB Ablagevermerke auf das Adressfeld oder eine andere Stelle auf dem Paket zu schreiben.
Die Adresse hat nur aus den üblichen Adressdaten (Name, Straße, Plz, E-Mail ...) zu bestehen. Weitere Notizen, Grüße oder Zahlungsanweisungen sind nicht gewünscht.
Der Kunde kann selbst aktiv eine Ablage entweder dauerhaft oder spezifisch je Paket über die Sendungsverfolgung einrichten. Diese Ablage ist
jedoch "geheim". Auch der Absender hat so keine Einsicht über den Ablageort.

Praxistipp: Wir entfernen jegliche Ablageanweisung aus den Etiketten.
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