Frage zum Testament für Familien

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tanzschuh
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Frage zum Testament für Familien

Hallo,
Ich wollte mich mal ums Testament kümmern.
Als wir geheiratet haben, sagte uns ein Anwalt das es reicht, ein Zettel mit, wir vererben dem anderen alles.
Das war vor 10 Jahren und 3 Kinder sind dazu gekommen.

Was bräuchten wir jetzt?
Es geht darum das ich nicht möchte das der überlebende die Kind auszahlen muss wegen unserm Haus.

Vielleicht hat da jemand ein wenig Ahnung.
Schöne Grüße conni


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Baam
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Re: Frage zum Testament für Familien

Um auf der sicheren Seite zu sein kannst Du ein Testament beim Amtsgericht hinterlegen. Oder es über einen Notar machen. In zweitem Fall könnte auch ein Erbteilsverzicht eingetragen werden, so dass auch die Pflichtanteile entfallen würden. Die rechtlich sicherste Variante ist sicher der Notar, was aber auch nicht ganz billig ist (Gebühr bemisst sich am Vermögen).
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Wolkenspiel
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Re: Frage zum Testament für Familien

Geh zu einem Notar und lass einen Erbvertrag erstellen. Der berät dich und sagt euch, was man machen kann, ohne dass das rechtswidrig ist. Es gibt ja noch mehr als nur ein lebenslanges Wohnrecht. Sowas ist recht tricky. Mit so einem Vertrag lebt es sich dann wesentlich unbeschwerter und die Kosten dafür sollte man in die Hand nehmen, die bringen einen auch nicht wirklich um.
Mächschen
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Re: Frage zum Testament für Familien

Und den Steuerberater mit ins Boot holen, was Du vor hast, wird für die Witwe bzw. den Witwer unter Umständen teuer.
TeamAustria
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Re: Frage zum Testament für Familien

Das ist eine sehr gängige Konstellation, nennt sich Berliner Testament.

Info zb hier:
https://www.rpp.de/rechtsthema/berliner-testament

Als Berliner Testament bezeichnet man ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und als Erben des länger lebenden Ehegatten, d.h. als Schlusserben, die gemeinsamen Kinder einsetzen. Mit einem Berliner Testament sichern Sie den überlebenden Ehepartner, dem der Nachlass des erstversterbenden Ehepartners alleine zufällt. Sie vermeiden eine Erbengemeinschaft und auch, dass der Überlebende die Kinder auszahlen (und dafür wohlmöglich das Haus verkaufen) muss.

Das Berliner Testament entspricht heute den Vorstellungen der allermeisten Eheleute. Die gegenseitige Erbeinsetzung und die Einsetzung der Kinder als Schlusserben ist auch einfach zu formulieren, das könnten Sie auch selbst in einem handschriftlichen Testament.
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Wolkenspiel
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Re: Frage zum Testament für Familien

Ja, das gibt es natürlich. Das ist aber halt nur die halbe Wahrheit. Da selber was handschriftlich ohne Notar zu machen, geht in die Hose.
TeamAustria
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Re: Frage zum Testament für Familien

Wolkenspiel hat geschrieben: 25. Nov 2023 13:35 Ja, das gibt es natürlich. Das ist aber halt nur die halbe Wahrheit. Da selber was handschriftlich ohne Notar zu machen, geht in die Hose.
Auf welches Posting beziehst du dich?
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Wolkenspiel
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Re: Frage zum Testament für Familien

Na, wenn ich nach deinem Posting schreibe, dann antworte ich auch auf dein Posting, wenn ich sonst niemanden zitiere.
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aaha
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Re: Frage zum Testament für Familien

Wolkenspiel hat geschrieben: 25. Nov 2023 13:35 Da selber was handschriftlich ohne Notar zu machen, geht in die Hose.
Und hast du hierfür Quellen?
Frage für einen Freund ...
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Wolkenspiel
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Re: Frage zum Testament für Familien

Ja, meinen Notar. Möchtest du die Telefonnummer haben? Du kannst dich gern beraten lassen.
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hkhk
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Re: Frage zum Testament für Familien

Was man auch bedenken sollte:
Testament bei Amtsgericht: Erbschein kostet einen hübschen Betrag, abhänig von der Erbmasse
Testament von Notar: Dafür ist dann kein Erbschein notwendig (kostet aber halt auch entsprechend der Erbmasse)

Den Betrag, den der Erblasser im Vergleich zum notariellen Testament spart, wenn das Testament beim AG (bzw. Nachlassgericht) hinterlegt wird, gibt der Erbe dann für den Erbschein wieder aus.

Beim Notar hat man zudem eine (hoffentlich) gute und fachkundige Beratung.
iceman41
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Re: Frage zum Testament für Familien

Wir waren bei einem Fachanwalt für Erbrecht, der hat alles so geschrieben dass es passt. Kosten waren überschaubar.
Waren 3 Termine, ein Vorgespräch, einmal alles zusammenschreiben und dann noch der Abschluss mit Beglaubigung und Vorlesen.
Kann ich nur jedem empfehlen, an dieser Stelle sparen ist nicht angebracht.
tanzschuh
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Re: Frage zum Testament für Familien

Vielen Dank, ich hatte mir das fast gedacht.
Ich hatte die letzten Tage alle mal so gefragt, die ich getroffen hatte, so um die 40 jährigen, keiner hatte irgendwas...
Nützt ja nichts

Schönes Wochenende
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hamburger
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Re: Frage zum Testament für Familien

Mehr als 1 Kind und Pflegefall.
Berliner Testament voll doof,
weil Aufteilung des Hauses an die Kinder, NACH dem Tod eines Partners, nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Standard:
Pflegebedürftige Mutti wird von Kind Zuhause gepflegt. (Erfeulicherweise noch die Mehrzahl in unserer Gesellschaft)
Die Pflegenden können aber ohne Einigung aller Kinder das Haus nicht übernehmen.

Pflegebedürftiges Haus:
jeder Euro in Werterhalt/Reparatur/Sanierung geht so direkt vom Pflegenden und Mutti anteilig in die Erbmasse der "nicht pflegenden". :durchdreh:
Roemer
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Re: Frage zum Testament für Familien

Denke auch über eine frühzeitige Schenkung nach. Also lebenslanges Wohnrecht für die überlebende Person und Schenkung des Hauses an die Kinder.

Im Pflegefall hat das den Vorteil - sofern der überlenden Person die Kohle für ein Altenheim fehlt und das Amt helfen muß - das Haus nach Ablauf von 10 Jahren nach Schenkung vor dem Zugriff des Amtes geschützt ist.
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hamburger
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Re: Frage zum Testament für Familien

Ja, Schenkung aktiv betreiben und regelmäßig Freigrenzen ausnutzen.
Ganz wichtig. wie Lage, Lage und Lage.

Nur dieses "Wohnrecht" schien in Gesprächen mit WP, StB o. Notar, immer schon früh, zu heftigen Problemen zu führen und flog stets in der ersten (ehrlichen) Runde raus.
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aaha
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Re: Frage zum Testament für Familien

aaha hat geschrieben: 25. Nov 2023 14:04
Wolkenspiel hat geschrieben: 25. Nov 2023 13:35 ... Das ist aber halt nur die halbe Wahrheit. Da selber was handschriftlich ohne Notar zu machen, geht in die Hose.
Und hast du hierfür Quellen?
Frage für einen Freund ...
Wolkenspiel hat geschrieben: 25. Nov 2023 14:20 Ja, meinen Notar. Möchtest du die Telefonnummer haben? Du kannst dich gern beraten lassen.
Weißt du, hättest du eingangs einfach geschrieben "kann es unter Umständen ganz böse in die Hose gehen", hätte ich gar nicht interveniert.

Deine Formulierung jedoch drückt aus, dass "die volle Wahrheit" darin bestünde, dass die handschriftliche Variante auf jeden Fall schief gehen würde. Und das wage ich - mit Verlaub - einfach mal zu bezweifeln.

Und mal ehrlich: als Notar hätte ich - naturgemäß - auch nichts anderes gesagt. Und nein danke für das "nette" Angebot, aber dein Notar ist mir vermutlich zu weit weg. Davon gibt's in meiner Gegend genug und sogar einen mit der Familie verbundenen ...

Ich bin im Übrigen fest davon überzeugt, dass es viele Konstellationen gibt, in denen die handschriftliche Variante absolut unproblematisch und somit völlig ausreichend ist, z. B. lineare und emotional unkomplizierte Verwandtschafts- und somit Erbverhältnisse, Abwesenheit erheblicher Vermögenswerte wie z. B. Immobilien usw. usf.

Meine Frage nach den Quellen bezog sich daher nicht darauf, dass es (vielleicht sogar oft) schiefgehen könnte, sondern eher darauf dass es immer schief gehen würde.
Andre (KM)
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Re: Frage zum Testament für Familien

Gehe unbedingt zum Notar deines Vertrauens und lasse dich ausführlich beraten. Das ganze Thema ist doch recht tricky insgesamt.

Und nirgends wird so viel gestritten wie beim Erben.

Und wenn Du schon beim Notar bist: überlegen auch eine Patientenverfügung mit ggf. entsprechenden Vollmachten und Beschlüssen zu machen. Haben ist besser als brauchen. Brauchen tut man es hoffentlich niemals.
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Wolkenspiel
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Re: Frage zum Testament für Familien

aaha hat geschrieben: 25. Nov 2023 20:42
Weißt du, hättest du eingangs einfach geschrieben ..
:lol:
kreien
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Re: Frage zum Testament für Familien

Ergänzend: Testamente, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sind aufgrund BGH-Rechtsprechung im Fluss und sollten daher so dekadenweise unregelmäßig immer mal professionell dahin gehend geprüft und ggf. angepasst werden. Was heute notariell begleitet richtig ist, ist morgen leider nicht mehr rechtssicher.

Wenn ich allein an die Patientenverfügungen denke, exemplarisch https://ruby-erbrecht.com/tausende-pati ... ungueltig/, bei den Testamenten ist das leider auch so, irgendein BGH-Urteil bewirkt irgendeinen Formfehler und schon ist alles hinfällig, exemplarisch http://www.erbrecht-anwalt24.de/2022/02 ... testament/.
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