Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

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Restpostenkäufer
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

miezekatze hat geschrieben: 17. Okt 2023 18:47
JayTh hat geschrieben: 17. Okt 2023 18:41 Das würde ich gern schriftlich sehen. So eine Ungleichbehandlung glaube ich nicht dass die rechtlichen Bestand hat.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 27316.html
Dein Link passt aber nicht zu dem TE

Weil --->Zitat Zeitung:

Im konkreten Fall ging es um den Kosmetika-Anbieter Coty, der seine Produkte nur über autorisierte Händler vertreibt und diesen strenge Vorgaben macht. Unter anderem ist den Partnern vertraglich verboten, die Kosmetika über normale Online-Kanäle zu vertreiben.

Dann erfolgte folgendes. --->Zitat Zeitung:

Als ein Händler sie dennoch auf der deutschen Amazon-Seite anbot, beantragte Coty vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine Untersagung.

Das passt hier überhaupt nicht.



Bei Deinem Link geht es um Vertragspartner des Herstellers. Und wenn das vorab vertraglich geregelt war, darf der Händler die Ware des Herstellers auf den Plattformen, nicht verkaufen. Der TE hat aber diese Einschränkung nicht. Er hat sogar die Erlaubnis gehabt. Der TE hat meines Erachtens hier die Möglichkeit die Ware an den Hersteller rück verkaufen zu können, wenn der Hersteller bei Amazon einen Verbot erwirkt.


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miezekatze
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Restpostenkäufer hat geschrieben: 20. Okt 2023 13:18 Dein Link passt aber nicht zu dem TE
Mit dem habe ich ja auch nicht geredet, ich war im leicht OT/Grundsatz Gespräch mit JayTh - den ich ja auch zitierte.
Olikun
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Andre (KM) hat geschrieben: 17. Okt 2023 12:03
bauti hat geschrieben: 17. Okt 2023 11:50 Bis vor kurzem war der Verkauf auf Amazon und einigen anderen Plattformen erlaubt, auf anderen Plattformen wie Kaufland war der Verkauf schon länger nicht erlaubt. Das habe ich auch schriftlich. Nun kam eine Mail nachdem in Kürze der Verkauf auf allen Plattformen für Händler untersagt ist, Amazon selbst wird aber weiter von der Marke beliefert.
Das ist mit dem richtigen Anwalt ja ein 6er im Lotto.

Sofern Du nicht Luxus-Produkte á la ROLEX u.ä. verkauft kann und darf Dir keine Marke oder Hersteller den Verkauf untersagen, solange Du die Ware rechtsmäßig erwirbst.

Wenn die Dir sogar ein Verbot schriftlich mitteilen, hast Du ja perfekt etwas gegen die in der Hand und musst nur noch gegen vorgehen.
Wieso sollte es nicht erlaubt sein, dass der Hersteller denn Verkauf auf Marktplätzen unterbindet?
Sollten doch ganz normale Vertragsbedingungen sein.

Wir sind auch Hersteller und werden nächstes Jahr das Thema B2B mit angeben und unseren Händlern wird (wahrscheinlich) auch nur der Verkauf im eigenen Shop gestattet sein.
miezekatze
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Olikun hat geschrieben: 21. Okt 2023 16:13 Wieso sollte es nicht erlaubt sein, dass der Hersteller denn Verkauf auf Marktplätzen unterbindet?
Sollten doch ganz normale Vertragsbedingungen sein.

Wir sind auch Hersteller und werden nächstes Jahr das Thema B2B mit angeben und unseren Händlern wird (wahrscheinlich) auch nur der Verkauf im eigenen Shop gestattet sein.
Würde ich halt durchaus aufpassen beziehungsweise vorher anwaltlich abklären lassen - wobei der da auch nicht mehr sagen kann als vielleicht erlaubt, vielleicht nicht. Es gibt Urteile in die eine als auch andere Richtung - da gibt es noch keine genauen Richtlinien wann es erlaubt ist oder wann nicht (bzw ob generell). Google mal ein bisschen rum in die Richtung.

Sprich im Zweifel ist das ein 50:50 Ding auch für dich falls dir da jemand an den Karren pissen will. Ich würde das momentan auf keinen Fall in Verträge schreiben sondern wenn überhaupt nur im 4 Augen Gespräch abklären.
Olikun
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

miezekatze hat geschrieben: 21. Okt 2023 16:28
Olikun hat geschrieben: 21. Okt 2023 16:13 Wieso sollte es nicht erlaubt sein, dass der Hersteller denn Verkauf auf Marktplätzen unterbindet?
Sollten doch ganz normale Vertragsbedingungen sein.

Wir sind auch Hersteller und werden nächstes Jahr das Thema B2B mit angeben und unseren Händlern wird (wahrscheinlich) auch nur der Verkauf im eigenen Shop gestattet sein.
Würde ich halt durchaus aufpassen beziehungsweise vorher anwaltlich abklären lassen - wobei der da auch nicht mehr sagen kann als vielleicht erlaubt, vielleicht nicht. Es gibt Urteile in die eine als auch andere Richtung - da gibt es noch keine genauen Richtlinien wann es erlaubt ist oder wann nicht (bzw ob generell). Google mal ein bisschen rum in die Richtung.

Sprich im Zweifel ist das ein 50:50 Ding auch für dich falls dir da jemand an den Karren pissen will. Ich würde das momentan auf keinen Fall in Verträge schreiben sondern wenn überhaupt nur im 4 Augen Gespräch abklären.
Ja du hast recht, wir werden uns da Anwaltlich sicher nächstes Jahr mal beraten lassen.

Letztendlich hätte es aber doch wenig Sinn für den Händler da ein Fass (mit Anwalt) aufzumachen.
Sollte ein Händler sich da wirklich mit einem Anwalt bei uns melden, würden wir Ihm denn Verkauf sicher erlauben... gleichzeitig würde er aber die Kündigung bzw. Deaktivierung seines Accounts erhalten.

Letztendlich hat der Händler die Wahl... entweder bekommt er nichts mehr von uns und hat somit 0 Euro Umsatz oder alles ist schick und er hat ...,... Euro Umsatz in seinem Shop.
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Es gibt zum Thema "Luxusgüter bei Amazon" ein EuGH-Urteil (s.o.)
Zu anderen oder ähnlichen Streitfragen "Vertrieb im Internet" nur LG- oder OLG-Urteile in alle Richtungen.
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Olikun hat geschrieben: 21. Okt 2023 16:34 Sollte ein Händler sich da wirklich mit einem Anwalt bei uns melden, würden wir Ihm denn Verkauf sicher erlauben... gleichzeitig würde er aber die Kündigung bzw. Deaktivierung seines Accounts erhalten.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__21.html

Ich würde dir wirklich empfehlen dich da ausgiebig beraten zu lassen. B2B ist viel erlaubt, aber nicht alles.
Andre (KM)
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Olikun hat geschrieben: 21. Okt 2023 16:34
Letztendlich hat der Händler die Wahl... entweder bekommt er nichts mehr von uns und hat somit 0 Euro Umsatz oder alles ist schick und er hat ...,... Euro Umsatz in seinem Shop.
So einfach funktioniert es in der Praxis aber nicht. Aber das wird dir dein Anwalt sicher noch sagen.
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Ich frage mich, wenn der Lieferant die Ware mit der Onlineshopfreigabe verkauft hat, also mit Kaufvertrag, kann er das doch nachträglich nicht ändern?

Und: ist der Lieferant auch der Hersteller oder nur Lieferant und bekommt von oben Druck?
Thomas-G
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Olikun hat geschrieben: 21. Okt 2023 16:13 Wieso sollte es nicht erlaubt sein, dass der Hersteller denn Verkauf auf Marktplätzen unterbindet?
Sollten doch ganz normale Vertragsbedingungen sein.

Wir sind auch Hersteller und werden nächstes Jahr das Thema B2B mit angeben und unseren Händlern wird (wahrscheinlich) auch nur der Verkauf im eigenen Shop gestattet sein.
Wettbewerbsrecht vs. Interessen einer einzelnen Firma. Ich würde solche Einschränkungen gut rechtlich absichern, und es nicht "einfach so" in die eigenen Bedingungen schreiben.

Der Bereich "Hersteller schreiben unabhängigen Händlern vor wie genau / wo / zu welchen Preisen sie Waren verkaufen dürfen" ist wettbewerbsrechtlich immer kritisch.

Im "Luxussegment" wird es sicher am einfachsten sein rechtsichere Wege zu finden, weil hier das "Markenimage" höher zu bewerten ist.

Was aber für mich extrem dubios klingt: Wenn ein Hersteller selbst bei Amazon verkaufen will, seinen Händlern aber genau das verbieten will. Das schreit geradezu "unlauterer Wettbewerb".
bauti
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Es geschehen noch Wunder...
Ich habe die Nachricht erhalten dass ich die bereits ausgelieferte Modeware weiter auf Plattformen verkaufen darf.

Ich denke mal dass dies nicht eine extra Regelung für mich ist, dafür bin ich viel zu klein. Es ist wirklich eine sehr große Marke. Es haben sich wohl auch größere Händler beschwert. Allerdings war es auch kein neues Rundschreiben welches als pdf kam wie die ursprüngliche Nachricht sondern eine extra verfasste Nachricht. Ich denke mal für die Kunden welche sich beschwert haben wurde das ganze aufgeweicht.

Ich bin sehr erleichtert. Erstens kann ich die Marke weiterhin im Ladengeschäft und Onlineshop führen, was schon wichtig ist (auch wenn der Umsatz nicth so hoch ist). Außerdem wird es so keine Probleme mit Amazon geben, irgend ein dämlicher Kunde der behauptet die Ware ist gefälscht und der Amazon Account kann gesperrt sein wenn man keine aktuellen Lieferkantenrechnungen mehr vorlegen kann. Auch dass Thema Kulante Reklamationsabwicklung vom Lieferanten ist nicht zu unterschätzen.

Natürlich trotzdem Mist dass die Marke weiterhin Amazon direkt beliefert und wir Händler nicht dort verkaufen dürfen. Aber ich kann damit leben und muss halt was neues suchen um die Umsatzlücke welche dann in einem Jahr entsteht zu füllen...
roman
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

@bauti
Gratuliere!
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