B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

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abccat
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B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

Hallo zusammen,

ein österreichischer Business-Kunde hat sich bei mir aufgrund einer fehlerhaften Rechnung gemeldet. Er versichert mir, er habe mit gültiger USt-Id eingekauft und sich dies auch vom VK-Service bestätigen lassen. Der Käufer behauptet ferner bisher stets Rechnungen für Amazon-Käufe auf Amazon Deutschland ohne ausgewiesene MwSt erhalten zu haben.

Easybill liest die Rechnungsdaten aus und erstellt automatisch eine Rechnung für meine Verkäufe. Für diesen Kunden wurde eine Rechnung mit 20% österreichischer MwSt. (also OSS) ausgestellt, sodass der Kunde wie ein Privatkäufer behandelt wurde.

Muss ich für eine innergemeinschaftliche Lieferung für B2B noch eine weitere Einstellung bei Amazon vornehmen? Bei Amazon ist natürlich meine USt-Id korrekt hinterlegt und gültig. Zudem ist das OSS-Verfahren für Deutschland aktiviert. (Ansonsten habe ich m.W. keine Einstellung vorgenommen, dass ausländische Business-Kunden Preise ohne USt ausgewiesen bekommen, was offenbar möglich ist...)

Danke und viele Grüße


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fonprofi
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

Marketplace Verkäufer erhalten keine Ust des Käufers. Wir auch nicht. Die UID behält Amazon für sich.
roman
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

Amazon-Umsatzsteuerberechnungsservice
abccat
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

Danke für eure Rückmeldungen.

Wenn ich das richtig verstehe, dann muss man den Umsatzsteuer-Berechnungsservice einschalten, damit B2B-Käufer aus der EU Nettopreise angezeigt bekommen. Ansonsten werden diese als Privatkunden behandelt und man muss ggf. eine Rechnungskorrektur vornehmen. Richtig?
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td3k
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

abccat hat geschrieben: 24. Okt 2023 00:46 Danke für eure Rückmeldungen.

Wenn ich das richtig verstehe, dann muss man den Umsatzsteuer-Berechnungsservice einschalten, damit B2B-Käufer aus der EU Nettopreise angezeigt bekommen. Ansonsten werden diese als Privatkunden behandelt [...]
Ja, du weist 20% österreichische USt. aus, wenn du am OSS teilnimmst.
abccat hat geschrieben: 24. Okt 2023 00:46 [...]und man muss ggf. eine Rechnungskorrektur vornehmen. Richtig?
Nein, der Kunde erhält die Rechnung bereits mit österreichischer USt. Das ist seine Vorsteuer, die er wie inländische Vorsteuer behandelt.
Eine Rechnungskorrektur ist nicht notwendig.
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aaha
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

td3k hat geschrieben: 24. Okt 2023 06:24 Nein, der Kunde erhält die Rechnung bereits mit österreichischer USt. Das ist seine Vorsteuer, die er wie inländische Vorsteuer behandelt.
Eine Rechnungskorrektur ist nicht notwendig.
Nein. OSS-Rechnungen sind nicht vorsteuerfähig, da für Gewerbetreibende grundsätzlich IGL anzuwenden ist. Letzteres ist aber bei Amazon nur möglich, wenn entweder am Business-Verkaufsprogramm - also inkl. USt.-Berechnungsservice - teilgenommen wird, oder IGL eben nachträglich mit Teil-Erstattung (ggf. auch Rechnungskorrektur - je nachdem, wann die Rechnung erstellt wird) umgesetzt wird. Dies war der erste der Gründe, warum wir den Verkauf ins Ausland auf Amazon eingestellt hatten.
fonprofi hat geschrieben: 23. Okt 2023 21:38 Marketplace Verkäufer erhalten keine Ust des Käufers. Wir auch nicht. Die UID behält Amazon für sich.
Nein. Die USt-ID kann definitiv in den Bestellberichten mit ausgegeben werden. Einfach im SC bei der Konfiguration der Bestellberichte mit anhaken. Von dort hab ich sie jedenfalls immer händisch übernommen, wenn ich Business-Käufer:innen hatte - also auch aus DE, einfach, weil sie mit auf die Rechnung gehört.

PS: Wir haben nicht an Business-Verkaufsprogramm teilgenommen.
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fonprofi
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

Wirlesen die Bestellungen per API / ehem MWS aus, und da sind die UIDs nicht drin.
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aaha
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

Es ist - auf jeden Fall im JTL-Universum - seit langem bekannt, dass die manuell herunterladbaren Bestellberichte in Teilen andere/mehr Details enthalten, als die per API zur Verfügung gestellten. Deshalb ja auch mein Tipp, manuell nachzusehen, also zusätzlich ... wenigstens im Falle von Businesskäufen.
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fonprofi
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

Gut, das mag sein, aber ich kontrolliere nich jede Bestellung auf UID. Das stört meinen Flow.
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aaha
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

Kann ich verstehen. Ist auch nervig/aufwändig und nur was für notorische (oder sogar pathologische?) Perfektionisten. :?

Aber
fonprofi hat geschrieben: 24. Okt 2023 13:10 [...] ich kontrolliere nich jede Bestellung auf UID. Das stört meinen Flow.
ist eben was anderes als
fonprofi hat geschrieben: 23. Okt 2023 21:38 Marketplace Verkäufer erhalten keine Ust des Käufers. [...] Die UID behält Amazon für sich.
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

Ist schon auch in der API drin. Bei den InvoiceData gibt es das Attribut buyer-vat-number
mwp
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

Es ist wie aaha schreibt. Das habe ich bei Einführung von OSS auch so verstanden und wurde durch meine Steuerkanzlei bestätigt.

Wie auch schon geschrieben, das VAT Feld ist in den Berichten enthalten und kann über die SP-API abgerufen werden, z. B. GET_ORDER_REPORT_DATA_INVOICING bzw. für FBA dann GET_AMAZON_FULFILLED_SHIPMENTS_DATA_INVOICING. In der Dokumentation dazu (z. B. https://developer-docs.amazon.com/sp-ap ... attributes) stehen diese Felder zwar nicht, aber sie gibt es, wie noch einige mehr. Die Amazon Dokumentation ist leider unvollständig und teilweise auch falsch oder zumindest irreführend. Das ist aber nicht neu.
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td3k
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

aaha hat geschrieben: 24. Okt 2023 07:58
td3k hat geschrieben: 24. Okt 2023 06:24 Nein, der Kunde erhält die Rechnung bereits mit österreichischer USt. Das ist seine Vorsteuer, die er wie inländische Vorsteuer behandelt.
Eine Rechnungskorrektur ist nicht notwendig.
Nein. OSS-Rechnungen sind nicht vorsteuerfähig, da für Gewerbetreibende grundsätzlich IGL anzuwenden ist. Letzteres ist aber bei Amazon nur möglich, wenn entweder am Business-Verkaufsprogramm - also inkl. USt.-Berechnungsservice - teilgenommen wird, oder IGL eben nachträglich mit Teil-Erstattung (ggf. auch Rechnungskorrektur - je nachdem, wann die Rechnung erstellt wird) umgesetzt wird. Dies war der erste der Gründe, warum wir den Verkauf ins Ausland auf Amazon eingestellt hatten.
[...]
ok, wieder etwas gelernt. Ich habe das aus der Erfahrung eines befreundeten (österreichischen) Unternehmens geschrieben. Da ist das bisher so gelaufen wie ich es geschrieben habe, und ich weiß von keinen Beanstandungen seitens des FA. Wird wohl nur stichprobenhaft kontrolliert.
roman
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

td3k hat geschrieben: 24. Okt 2023 20:02 und ich weiß von keinen Beanstandungen seitens des FA. Wird wohl nur stichprobenhaft kontrolliert.
In der Umsatzsteueranmeldung schreibt der Steuerpflichtige unter "Vorsteuern" einen Betrag rein den er selbst wählt.
Das Finanzamt kann diese Summe nicht kontrollieren, da die zugrundeliegenden Belege bloß dem Betrieb, aber nicht dem Finanzamt, vorliegen.

Solange das Finanzamt im Zuge einer Steuerprüfung (kleine Betriebe haben möglicherweise NIE eine Steuerprüfung) nicht tatsächlich jede einzelne Eingangsrechnung prüft, können sie daher gar nichts davon wissen.

Abgesehen davon:
Wenn z.B. ein deutscher Unternehmer, der bei Amazon CZ/PL lagert, etwas an einen anderen deutschen Unternehmer verkauft, dann wird er 19% USt ausweisen.
Wenn - was häufig vorkommt - der Verkäufer auf dem Rechnungsformular alle seine UID-Nummern eingedruckt, und auch nicht ausdrücklich darüber informiert, dass aus dem Ausland versendet wurde, kann niemand mehr beurteilen dass es sich um nicht abziehbare OSS-Steuer handelt.
So eine Rechnung werden >99% der Empfänger nicht beanstanden sondern ganz "normal" buchen.

Lediglich wenn ausländische Verkäufer im Spiel sind, wird die Reklamationsquote ein bisschen höher sein, da es hier einwenig augenfälliger ist dass die Vorsteuer nicht ziehbar ist.
NixGut
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

abccat hat geschrieben: 24. Okt 2023 00:46 Wenn ich das richtig verstehe, dann muss man den Umsatzsteuer-Berechnungsservice einschalten, damit B2B-Käufer aus der EU Nettopreise angezeigt bekommen. Ansonsten werden diese als Privatkunden behandelt und man muss ggf. eine Rechnungskorrektur vornehmen. Richtig?
Man muss auf jeden Fall zuerst B2B aktivieren. Ansonsten sieht der Kunde im Businessportal nicht den Hinweis "USt-Rechnung zum Download". Somit hat er Pech gehabt und kann auch keine IGL erwarten. Wie aaha geschrieben hat, könntest du die Rechnung noch nachträglich korrigieren und die USt erstatten. Aber den Aufwand würde ich mir nicht antun.

Den Amazon Rechnungsservice muss man meines Wissens nach für B2B nicht nutzen. Dann muss Easybill in der Lage sein die USt-Id des Käufers von Amazon zu bekommen. Wir verwenden Billbee und das kann es noch nicht. Wir haben aus diesem Grund B2B deaktiviert.

Es hängen ja auch noch eine Menge andere Sachen an B2B. Die Verkäufe müssen richtig gebucht und in die ZM kommen. Wenn du z.B. den Export nach UK freigeschaltet hast und dort eine B2B Lieferung hin geht, dann musst du dich dort unter Umständen umsatzsteuerlich registrieren. Die Auswirkungen können also recht vielfältig sein und ich würde B2B vorerst nicht aktivieren. Das B2B Programm kann zwar für die einzelnen Marktplätze freigeschaltet werden, aber die Lieferländer können leider nicht eingeschränkt werden.
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aaha
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Re: B2B-Käufe aus der EU - Korrekte Umsatzsteuer

NixGut hat geschrieben: 26. Okt 2023 15:47 Den Amazon Rechnungsservice muss man meines Wissens nach für B2B nicht nutzen.
Doch, als Teilnehmer im Business-Verkäuferprogramm schon ... jedenfalls war es für uns das K.-O.-Kriterium für die Anmeldung. Kann natürlich sein, dass Ama das inzwischen kassiert hat.
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