Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

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bauti
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Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Dass Lieferanten den Verkauf auf Amazon untersagen (schon immer, oder plötzlich) ist für mich nichts neues, war für mich nie ein großes Problem da meistens der eigene Shop und das Ladengeschäft wichtiger als Amazon war. Dieser Fall ist aber anders gelagert.

Es geht um eine sehr bekannte große Marke. Diese Marke verkauft sich bei uns mit Abstand am besten auf Amazon, der eigene Shop und das Ladengeschäft spielen Umsatzmäßig bei dieser Marke eine Nebenrolle. Für das Ladengeschäft ist die Marke trotzdem wichtig aus Imagegründen. Bis vor kurzem war der Verkauf auf Amazon und einigen anderen Plattformen erlaubt, auf anderen Plattformen wie Kaufland war der Verkauf schon länger nicht erlaubt. Das habe ich auch schriftlich. Nun kam eine Mail nachdem in Kürze der Verkauf auf allen Plattformen für Händler untersagt ist, Amazon selbst wird aber weiter von der Marke beliefert. Das ist schon mal Mist, denn der größte Konkurrent Amazon bleibt, die Preise werden trotzdem im Keller bleiben, denn Amazon ist auch jetzt meistens der günstigste Verkäufer auf Amazon. Der Umsatz auf Amazon fällt also weg udn ich rechne nicht damit dass der Umsatz im eigenen Shop steigt. Aber gut ist halt so, ich könnte die Marke weiter im Onlineshop und Ladengeschäft vertreiben.

Aber es ist auch untersagt Altware welche ich schon lagernd habe, ab dem Stichtag auf Plattformen zu verkaufen (es ist 95% Modeware, also keine NOS Artikel) Da ich für meine Verhältnisse einen extrem hohen Lagerbestand bei der Marke habe (es gab eine Aktion bei der ich extrem zugeschlagen habe) kann ich diese Stückzahlen nicht über den eigenen Shop und das Ladengeschäft verkaufen. Auch mit Amazon habe ich für mehr als 2 Jahre Ware, die Zeit bis zum Stichtag ist viel zu kurz um die Ware davor noch auf Amazon zu verkaufen. Ich müsste die Ware verschleudern.

Falls die Marke nicht noch nachgibt wird es für mich wohl darauf hinauslaufen dass ich einfach weiter auf Amazon verkaufe und die Marke wird mich dann nicht mehr beliefern. Ärgerlich, aber kann man nichts machen. Vermutlich werde ich die Ware dann recht gut verkaufen können da ja ab dem Stichtag die Konkurrenz auf Amazon stark nachlassen wird.

Es gibt aber dann auch Risiken wo ich gerne eure Meinung hören möchte:

Ich denke mal dass ich die Ware rechtlich gesehen weiter auf Amazon verkaufen darf ist klar. Zum Zeitpunkt als ich die Ware bei der Marke gekauft habe war es ja erlaubt. Im Nachhinein können die Regeln nicht geändert werden.

Aber die Marke könnte mir auf Amazon Probleme machen. Meine Hauptsorge: Man muss sich ja teilweise für Marken freischalten lassen. Manchmal reicht es einen Antrag zu stellen ohne weitere Angaben, manchmal muss man einen Fragebogen ausfüllen und manchmal muss man eine Lieferrentenrechnung, welche nicht älter als 180 Tage als sein darf hochladen. Für diese Marke war dies schon nötig. Ich habe nachgesehen und da die Genehmigen 1 Minute nach Antragstellung erfolgte, vermute ich, dass der Antrag damals ohne Rechnung hochladen genehmigt. Das ist aber nur eine Vermutung. Wenn nun zB. in 8 Monaten eine Lieferentenrechnung hochladen müsste, ist mir dies nicht mehr möglich und ich kann die Marke erst recht nicht mehr auf Amazon verkaufen...

Meine Fragen:

Gibt es eine Möglichkeit sicher herauszufinden was damals für den Antrag nötig war?

Ich gehe mal davon aus, dass wenn ich damals schon eine Rechnung hochgeladen habe, dies eher nicht nochmals verlangt wird. Was denkt Ihr?

Kennt Ihr Fälle wo schon mal einen Antrag genehmigt wurde (mit Fragebogen) und dann später ein neuer Antrag nötig war mit Rechnung?

Falls ich später nochmals aufgefordert werde eine Rechnung hochzuladen, sollte ja vermutlich auch ein Schreiben vom Lieferanten ausreichen, dass ich die Ware verkaufen darf. Denkt Ihr ich kann das rechtlich vom Lieferanten mit Androhung von Schadensersatz einfordern? Die Ware wurde ja zu den Bedingungen gekauft das ein Verkauf auf Amazon erlaubt ist und die Beschränkungen werden ja auf Amazon vermutlich auf drängen der Markeninhaber veranlasst.

PS. Natürlich versuche ich noch mit dem Lieferanten eine Lösung zu finden, je besser ich Informiert bin, um so mehr Chancen habe ich...


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Andre (KM)
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

bauti hat geschrieben: 17. Okt 2023 11:50 Bis vor kurzem war der Verkauf auf Amazon und einigen anderen Plattformen erlaubt, auf anderen Plattformen wie Kaufland war der Verkauf schon länger nicht erlaubt. Das habe ich auch schriftlich. Nun kam eine Mail nachdem in Kürze der Verkauf auf allen Plattformen für Händler untersagt ist, Amazon selbst wird aber weiter von der Marke beliefert.
Das ist mit dem richtigen Anwalt ja ein 6er im Lotto.

Sofern Du nicht Luxus-Produkte á la ROLEX u.ä. verkauft kann und darf Dir keine Marke oder Hersteller den Verkauf untersagen, solange Du die Ware rechtsmäßig erwirbst.

Wenn die Dir sogar ein Verbot schriftlich mitteilen, hast Du ja perfekt etwas gegen die in der Hand und musst nur noch gegen vorgehen.
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aaha
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Andre (KM) hat geschrieben: 17. Okt 2023 12:03 ...
Sofern Du nicht Luxus-Produkte á la ROLEX u.ä. verkauft ...
Nein:
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Andre (KM)
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

aaha hat geschrieben: 17. Okt 2023 12:26
Andre (KM) hat geschrieben: 17. Okt 2023 12:03 ...
Sofern Du nicht Luxus-Produkte á la ROLEX u.ä. verkauft ...
Nein:
Screenshot_20231017_122039_edit_371320890553756.jpg
Und jetzt ist halt die Frage ob man Lust, Zeit und ggf. auch das Geld für den Anwalt hat. Ich halte es für rechtlich nicht haltbar (meine laienhafte Meinung).
bauti
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

"Verbieten" war vielleicht der falsche Ausdruck. Es stand, glaube ich, dass man dann nicht mehr beliefert wird. Hab das Schreiben gerde nicht bei der Hand.

Meiner Meinung ist es legitim den Verkauf auf Plattformen zu untersagen, nur eben nicht für bereits gekaufte Ware rückwirkend. Und wenn mich der Lieferant nicht mehr beliefern will, kann man in den meisten Fällen auch wenig machen. Die Diskussion gab es hier aber schon ein paar Mal... Es kann aber natürlich gerne weiter diskutiert werden vielleicht gibt's neue Erkenntnisse. Mir würde aber vor allem die Amazon-Marken-Berechtigungs Fragen interessieren..
aDarkGod
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Direkt kann ich dir leider nicht helfen, aber vielleicht einen indirekten Gedankengang dazu.

Hast du einen befreundeten Händler?
Kauf du die Ware weiter beim Hersteller, verkaufe sie mit einem kleinen Aufpreis an deinen befreundeten Händler und er verkauft es weiterhin bei Amazon?
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bauti
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Da man zum Verkauf der Marke auf Amazon eine Berechtigung benötigt, würde dies nicht funktionieren. Denn der befreundete Händler könnte keine Lieferkantenrechnung bei Amazon hochladen. Das ich die Ware nicht an andere Händler weiterverkaufen darf steht außerdem sicher irgendwo in den AGB´s. Damit würde ich dann den Vertrag brechen.
regalboy
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Andre (KM) hat geschrieben: 17. Okt 2023 12:03 ...
Sofern Du nicht Luxus-Produkte á la ROLEX u.ä. verkauft kann und darf Dir keine Marke oder Hersteller den Verkauf untersagen, solange Du die Ware rechtsmäßig erwirbst.
...
Das ist aber doch nicht nur bei Luxus-Produkten, sondern auch bei Produkten mit intensiv notwendiger Beratung oder z. B. Passform-Kontrolle (Schultornister) der Fall?
roman
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

@Andre (KM)
@regalboy

Bei solchen Angelegenheiten ging es aber darum, dass die Markenartikler den Plattformen generell verbieten wollten (und in eng umrissenen Einzelfällen das dann auch tatsächlich legal durften) überhaupt Produkte von ihnen zuzulassen.
Die Argumentation war - vereinfacht gesagt - dass das Verkaufsambiete hier nicht zur Marke passte.

Komplett was anderes ist es freilich, wenn der Markenartikler den Plattform-Verkauf nicht auf o.g. Weise unterbindet (was in der Praxis sehr schwierig wäre) , aber die Anbieter gezielt selektiert (z.B. in dem er bloß sich selbst und/oder Amazon und/oder nur einzelne Anbieter zuläßt).
Und sowas trifft ja bei @bauti offensichtlich zu.
roman
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

@bauti

Ich fürchte da wird Dir hier niemand wirklich helfen können. Da sind zu viele Fragezeichen auf zu vielen Fronten.

Zu den Freischaltungen will niemand der viel Erfahrung damit hat Infos rauslassen, denn zu dem Thema herrscht großes Schweigen. Und - zumindest theoretisch - kann jederzeit irgendwas verlangt werden was man dann möglicherweise nicht (mehr) beibringen kann (aktuelles "Empfehlungs"-Schreiben, aktuelle Rechnung...).
Und manchmal scheint es ja auch Marken zu geben, bei denen ein "normalsterblicher" gar nicht freigeschaltet wird, nichtmal mit den besten/aktuellsten Dokumenten. Auch wenn das wohl nur sehr wenige Marken betrifft. Medial wurd hier immer wieder vor allem "APPLE" genannt.

Rechtlich dagegen ankämpfen ist halt die Frage ... momentan kannst Du ja - techisch gesehen (=Amazon) verkaufen, und möglicherweise wird sich daran auch nie etwas ändern.
Mußt allerdings damit rechnen dass Du früher oder später nicht mehr beliefert wirst.

Bei uns in AT (in DE gibt's sicher mehr) ist mir ein RA ins Auge gesprungen (vertriebsrecht-vermessen.at), weil der einige sehr interessante und ins Detail gehende Publikationen zum Vertriebsrecht publiziert hat. Ist halt die Frage was es bringt jetzt ein paar Hunderter für eine eingehende Beratung bei einem RA zu investieren, weil wirklich klären läßt sich die Sache ja nicht, denn Amazon bleibt auf jeden Fall als unsichere Variable.

Am ehesten könnte man noch enige der genannten Punkte abklären (Schadenersatz? Empfehlungsschreiben erzwingen?). Aber ob das in der Praxis dann alles so funktioniert...
bauti
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Mir geht es jetzt mal darum möglichst viele Infos zu sammeln um beim Versuch eventuell mit meinem Lieferanten noch einvernehmlich ein Lösung zu finden die richtigen Entscheidungen zu treffen. Wie du ja sagst gibt es sehr viele Variablen...

Du hast recht, es gibt auch Marken wo man keine Freischaltung erhalten kann, ich gehe aber davon aus, dass die Marke dies nicht zustande bringt, sonst müsste die Marke es nicht auf diesem Weg verbieten...

Den Anwalt benötige ich momentan wahrscheinlich nicht. Momentan geht es mir ja nur am Rande um rechtliche Themen eher um das Verhalten von Amazon. Sollte es aber so kommen und ich weiterhin auf Amazon verkaufen und irgendwann wird mir das technisch verunmöglicht, würde ich mir bei dir die Kontaktdaten von dem Rechtsanwalt erfragen. Danke für den Hinweis...
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JayTh
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Andre (KM) hat geschrieben: 17. Okt 2023 12:03 Sofern Du nicht Luxus-Produkte á la ROLEX u.ä. verkauft kann und darf Dir keine Marke oder Hersteller den Verkauf untersagen, solange Du die Ware rechtsmäßig erwirbst.
Dein Ernst? Warum darf mir deiner Meinung nach ROLEX bzw. LuxusHersteller den Verkauf verbieten, aber andere Hersteller nicht? WENN schon, dann dürfen es entweder ALLE Marken oder gar keine. Luxusmarken hier eine Sonderstellung zu geben, glaube ich nicht dass das rechtlich richtig ist....

Was das Verbieten an sich angeht, obwohl man Altbestand hat, kann ich nur sagen, ich hatte sowas auch schonmal - zwar keine bekannte Marke, aber die haben es mir dann verboten und auch auf Amazon dafür gesorgt, dass meine Angebote gesperrt wurden. Aber ich habe dann die Rücknahme meiner Restware vom Lieferanten verlangt gegen Erstattung, da ich es nicht mehr dort verkaufen konnte, und das haben die gemacht. Sicher ging es dabei nicht um 2 Jahre Vorrat, wie beim TE, aber wenns darum geht die Ware nicht mehr loszukriegen, kann ich mir vorstellen man kann die Rücknahme vom Lieferanten verlangen.
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Ich glaube es ist rechtlich eben schon ausgefochten, dass Luxusmarken das dürfen - deshalb die Anmerkung von Andre, ist weniger seine Meinung als geltende Rechtssprechung.
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JayTh
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

miezekatze hat geschrieben: 17. Okt 2023 18:30 Ich glaube es ist rechtlich eben schon ausgefochten, dass Luxusmarken das dürfen - deshalb die Anmerkung von Andre, ist weniger seine Meinung als geltende Rechtssprechung.
Das würde ich gern schriftlich sehen. So eine Ungleichbehandlung glaube ich nicht dass die rechtlichen Bestand hat.
miezekatze
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

JayTh hat geschrieben: 17. Okt 2023 18:41 Das würde ich gern schriftlich sehen. So eine Ungleichbehandlung glaube ich nicht dass die rechtlichen Bestand hat.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 27316.html
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

bauti hat geschrieben: 17. Okt 2023 11:50 Dass Lieferanten den Verkauf auf Amazon untersagen (schon immer, oder plötzlich) ist für mich nichts neues, war für mich nie ein großes Problem da meistens der eigene Shop und das Ladengeschäft wichtiger als Amazon war. Dieser Fall ist aber anders gelagert.

Es geht um eine sehr bekannte große Marke. Diese Marke verkauft sich bei uns mit Abstand am besten auf Amazon, der eigene Shop und das Ladengeschäft spielen Umsatzmäßig bei dieser Marke eine Nebenrolle. Für das Ladengeschäft ist die Marke trotzdem wichtig aus Imagegründen. Bis vor kurzem war der Verkauf auf Amazon und einigen anderen Plattformen erlaubt, auf anderen Plattformen wie Kaufland war der Verkauf schon länger nicht erlaubt. Das habe ich auch schriftlich. Nun kam eine Mail nachdem in Kürze der Verkauf auf allen Plattformen für Händler untersagt ist, Amazon selbst wird aber weiter von der Marke beliefert. Das ist schon mal Mist, denn der größte Konkurrent Amazon bleibt, die Preise werden trotzdem im Keller bleiben, denn Amazon ist auch jetzt meistens der günstigste Verkäufer auf Amazon. Der Umsatz auf Amazon fällt also weg udn ich rechne nicht damit dass der Umsatz im eigenen Shop steigt. Aber gut ist halt so, ich könnte die Marke weiter im Onlineshop und Ladengeschäft vertreiben.

Aber es ist auch untersagt Altware welche ich schon lagernd habe, ab dem Stichtag auf Plattformen zu verkaufen (es ist 95% Modeware, also keine NOS Artikel) Da ich für meine Verhältnisse einen extrem hohen Lagerbestand bei der Marke habe (es gab eine Aktion bei der ich extrem zugeschlagen habe) kann ich diese Stückzahlen nicht über den eigenen Shop und das Ladengeschäft verkaufen. Auch mit Amazon habe ich für mehr als 2 Jahre Ware, die Zeit bis zum Stichtag ist viel zu kurz um die Ware davor noch auf Amazon zu verkaufen. Ich müsste die Ware verschleudern.

Falls die Marke nicht noch nachgibt wird es für mich wohl darauf hinauslaufen dass ich einfach weiter auf Amazon verkaufe und die Marke wird mich dann nicht mehr beliefern. Ärgerlich, aber kann man nichts machen. Vermutlich werde ich die Ware dann recht gut verkaufen können da ja ab dem Stichtag die Konkurrenz auf Amazon stark nachlassen wird.

Es gibt aber dann auch Risiken wo ich gerne eure Meinung hören möchte:

Ich denke mal dass ich die Ware rechtlich gesehen weiter auf Amazon verkaufen darf ist klar. Zum Zeitpunkt als ich die Ware bei der Marke gekauft habe war es ja erlaubt. Im Nachhinein können die Regeln nicht geändert werden.

Aber die Marke könnte mir auf Amazon Probleme machen. Meine Hauptsorge: Man muss sich ja teilweise für Marken freischalten lassen. Manchmal reicht es einen Antrag zu stellen ohne weitere Angaben, manchmal muss man einen Fragebogen ausfüllen und manchmal muss man eine Lieferrentenrechnung, welche nicht älter als 180 Tage als sein darf hochladen. Für diese Marke war dies schon nötig. Ich habe nachgesehen und da die Genehmigen 1 Minute nach Antragstellung erfolgte, vermute ich, dass der Antrag damals ohne Rechnung hochladen genehmigt. Das ist aber nur eine Vermutung. Wenn nun zB. in 8 Monaten eine Lieferentenrechnung hochladen müsste, ist mir dies nicht mehr möglich und ich kann die Marke erst recht nicht mehr auf Amazon verkaufen...

Meine Fragen:

Gibt es eine Möglichkeit sicher herauszufinden was damals für den Antrag nötig war?

Ich gehe mal davon aus, dass wenn ich damals schon eine Rechnung hochgeladen habe, dies eher nicht nochmals verlangt wird. Was denkt Ihr?

Kennt Ihr Fälle wo schon mal einen Antrag genehmigt wurde (mit Fragebogen) und dann später ein neuer Antrag nötig war mit Rechnung?

Falls ich später nochmals aufgefordert werde eine Rechnung hochzuladen, sollte ja vermutlich auch ein Schreiben vom Lieferanten ausreichen, dass ich die Ware verkaufen darf. Denkt Ihr ich kann das rechtlich vom Lieferanten mit Androhung von Schadensersatz einfordern? Die Ware wurde ja zu den Bedingungen gekauft das ein Verkauf auf Amazon erlaubt ist und die Beschränkungen werden ja auf Amazon vermutlich auf drängen der Markeninhaber veranlasst.

PS. Natürlich versuche ich noch mit dem Lieferanten eine Lösung zu finden, je besser ich Informiert bin, um so mehr Chancen habe ich...
Moin @bauti,

ich würde versuchen, mit dem Lieferanten eine Vereinbarung zu treffen, dass man den Restbestand noch für 3 - 6 Monate auf Amazon verkaufen kann. Danach wäre Schluss. Ich würde mich dann auch von dem Hersteller verabschieden. Auf der anderen Seite, wenn du einfach weiter verkaufst, werden die Artikel eventuell einfach gesperrt?!
BiDoubleu
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Es kommt drauf an, wie gut man mit dem Lieferanten kann.
Prinzipiell kann ein Hersteller über ein selektives Vertriebssystem Plattformen für den Verkauf ausschliessen. Etwas schräg ist, dass der Hersteller dann selber auf der Plattform tät sein will bzw. Amazon direkt beliefert. Ob das korrekt ist kann dir wohl nur ein Fachanwalt sagen und die sind meistens teuer.

Es kommt jetzt viel darauf an wie lange ihr schon Zusammenarbeitet und ob ihr die Zusammenarbeit noch fortführen wollt.
Das Papier auf dem Vertrag geschrieben ist, ist geduldig. Wenn beide Seiten an einer Weiterführung interessiert sind, kann man sicher ein Einigung erzielen. (Abverkauf über Amazon bis das Lager ein normales Maß erreicht, Rückgabe an den Hersteller zur Gutschrift).
Wenn keine Einigung erzielt wird und man sich vielleicht von der Marke trennen will, würde ich die Lagerware auf Amazon rausdrücken bis es nicht mehr geht. Verbieten kann es dir die Marke nicht, solange die Ware dein Eigentum ist. Aber Amazon kann dich sperren und der Lieferant die Lieferungen einstellen.
bauti
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

Das Mail an den Lieferanten mit meiner Sicht der Dinge ist raus. Mal schauen ob es was bringt, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt...

Falls es wie erwartet keine Lösung gibt, werde ich die Marke weiter auf Plattformen verlaufen und die Geschäftsbeziehung wird zu Ende gehen. Ist Wirtschaftlich trotz gewisser Risiken die Sinnvollste Variante.
Roemer
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

So würde ich auch reagieren. Und für das lokale Ladengeschäft kannst Du immer noch über Dritte einkaufen. Ist zwar dann ein mieserer EK aber dafür verkaufst Du ja dort am Rande des UVP.
Thomas-G
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Re: Lieferant untersagt verkauf auf Amazon rückwirkend

bauti hat geschrieben: 18. Okt 2023 19:17 Das Mail an den Lieferanten mit meiner Sicht der Dinge ist raus. Mal schauen ob es was bringt, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt...

Falls es wie erwartet keine Lösung gibt, werde ich die Marke weiter auf Plattformen verlaufen und die Geschäftsbeziehung wird zu Ende gehen. Ist Wirtschaftlich trotz gewisser Risiken die Sinnvollste Variante.
Wenn der Lieferant wirklich die Ware kurzfristig die Ware von Händlern von Amazon abziehen will dann ist der Rückkauf der Lagerware durch den Lieferanten wohl die einzige Möglichkeit. Der Lieferant müsste die Kosten (etwaige FBA Remission...) dafür tragen und gut.

Alle möglichen Aktionen des Lieferanten wie "Amazon motivieren Listings zu sperren" etc. sind wettbewerbsrechtlich extrem bedenklich. Du müsstest in solchen Fällen den Lieferanten auf Schadenersatz klagen, die Chancen müssten bei der Beweislage (schriftliche Erlaubnis...) sehr gut stehen.

Was du - wenn Emails von dir nicht zum Erfolg führen - machen kannst: Einen spezialisierten Anwalt (Wettbewerbsrecht...) beauftragen an den Lieferanten einen Brief zu schreiben, in dem die rechtliche Lage eindeutig dargelegt wird. Dann weiß der Lieferant, dass er von einem spezialisierten Anwalt geklagt wird, wenn er unfairen Mist baut.
So ein Brief bzw. eine Beratung wird einige 100 EUR kosten, aber er sichert dich ab, und verbessert die Verhandlungsposition.
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