Neue EU-Verordnung verhindert Umwelt-Verschmutzung durch Mikroplastik (25.9.2023)
Demnach können wir in den nächsten 3 Wochen einige Artikel auslisten ...Wichtiger Schritt zum Schutz der Umwelt: Die EU-Kommission hat Maßnahmen verabschiedet, die sowohl den Verkauf von Mikroplastik als solchem untersagt, als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde
Definition und Beispiele
Der verabschiedeten Beschränkung liegt eine weit gefasste Definition von Mikroplastik zugrunde – sie umfasst alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 Millimeter, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Ziel ist es, die Emissionen von bewusst verwendetem Mikroplastik aus möglichst vielen Produkten zu verringern. Einige Beispiele für gängige Produkte, die unter die Beschränkung fallen, sind:
Das Granulatmaterial, das auf künstlichen Sportflächen verwendet wird – die größte Quelle von bewusst verwendetem Mikroplastik in der Umwelt;
Kosmetika, bei denen Mikroplastik für vielfältige Zwecke verwendet wird, z. B. für die Exfoliation der Haut (Mikroperlen) oder die Erzielung einer spezifischen Textur, eines Duftstoffs oder einer bestimmten Farbe;
Detergenzien, Weichmacher, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel und Medizinprodukte, um nur einige zu nennen.
Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind vom Verkaufsverbot ausgenommen. Die Hersteller müssen jedoch Anweisungen geben, wie das Produkt verwendet und entsorgt wird.
Nächste Schritte
Die ersten Maßnahmen, z. B. das Verbot von losem Glitter und Mikroperlen, werden angewendet, sobald die Beschränkung in 20 Tagen in Kraft tritt. In anderen Fällen wird das Verkaufsverbot nach einem längeren Zeitraum in Kraft treten. Das gibt den betroffenen Interessenträgern Zeit zur Entwicklung und Umstellung auf Alternativen.
Damit können dann einige Hersteller vermutlich auch ganze Produktpaletten einstampfen.