Vorgehen bei Insolvenz B2B

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wurzel64
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Vorgehen bei Insolvenz B2B

Moin,

ich habe hier einen insolventen Schuldner, GmbH. Hat bei mir 4 Wochen vor Insolvenzantrag noch Ware für ~750 EUR auf Rechnung bestellt. Pünklich zur ersten Mahnung kam dann das Schreiben, "wir sind im vorläufigen Insolvenzverfahren".

Macht das Sinn einen Mahnbescheid nachzuschieben (Rechnung und Mahnung weisen Zahlungsziele mit Datum auf) oder ist es besser Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufzunehmen? Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?


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lallekalle
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Re: Vorgehen bei Insolvenz B2B

Meiner Erfahrung nach kannst Du das Geld abschreiben und Dich zur Insolvenztabelle anmelden.
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fonprofi
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Re: Vorgehen bei Insolvenz B2B

Wann war der Antrag auf Insolvenz, Stichwort Insovenzverschleppung bzw. Betrug bei bereits angezeigter Insolvenz.

Rechnung an den Verwalter senden.
wurzel64
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Re: Vorgehen bei Insolvenz B2B

fonprofi hat geschrieben: 12. Sep 2023 12:54 Wann war der Antrag auf Insolvenz, Stichwort Insovenzverschleppung bzw. Betrug bei bereits angezeigter Insolvenz.
4 Wochen nach Bestellung. An die Betrugsanzeige hab ich auch schon gedacht, wird aber wahrscheinlich nicht durchgehen, wenn keine eindeutigen Beweise vorliegen.
lallekalle hat geschrieben: 12. Sep 2023 12:53 Meiner Erfahrung nach kannst Du das Geld abschreiben und Dich zur Insolvenztabelle anmelden.
Das würde bei der vorläufigen Insolvenz imho für den MB und das angeschlossene Verfahren sprechen. Den Laden in die insolvenz schicken, in der Hoffnung, dass noch was zu holen ist.
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AndreasSt
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Re: Vorgehen bei Insolvenz B2B

Hast du in deinen AGB Eigentumsvorbehalt oder auf der Rechnung einen Satz wie: "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers."?

Dann auf jeden Fall den Eigentumsvorbehalt anmelden. Vielleicht ist die Ware noch nicht verkauft und du bekommst die Ware (oder zumindest einen Teil davon) zurück.

Ansonsten ist bei Insovenzen die Quote meist unterirdisch. Da bekommt man dann nach ewiger Wartezeit z.B. 20% der Schuld erstattet, meist auch noch aufgeteilt auf mehrere Jahresraten.
regalboy
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Re: Vorgehen bei Insolvenz B2B

AndreasSt hat geschrieben: 12. Sep 2023 18:19 .... Da bekommt man dann nach ewiger Wartezeit z.B. 20% der Schuld erstattet, meist auch noch aufgeteilt auf mehrere Jahresraten.
Dass die Quote nur ratenweise ausgezahlt wird höre ich zum ersten Mal und ist doch auch recht unlogisch, weil zum Stand X alles was vorhanden ist abgerechnet / verteilt wird?
AndreasSt
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Re: Vorgehen bei Insolvenz B2B

regalboy hat geschrieben: 12. Sep 2023 23:10 Dass die Quote nur ratenweise ausgezahlt wird höre ich zum ersten Mal und ist doch auch recht unlogisch, weil zum Stand X alles was vorhanden ist abgerechnet / verteilt wird?
Tut mir leid, das war falsch formuliert. Statt "meist" wollte ich "manchmal" schreiben.

Wir hatten vor vielen Jahren in der alten Firma so einen Fall. War aber wohl keine GmbH, sondern ein Einzelunternehmer, der noch anderwertiges Einkommen hatte, das von der Insolvenz nicht betroffen war. Ich war nicht näher involviert und weiß keine Details, habe nur die jährlichen Überweisungen in lächerlicher Höhe gesehen.
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martin_the_joiner
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Re: Vorgehen bei Insolvenz B2B

Hat die GmbH schon vorher bestellt und da auch schon zögerlich bezahlt?
wurzel64
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Re: Vorgehen bei Insolvenz B2B

martin_the_joiner hat geschrieben: 13. Sep 2023 12:26 Hat die GmbH schon vorher bestellt und da auch schon zögerlich bezahlt?
Nein. Erster Auftrag. Ich mach jetzt den MB fertig, mal sehen, was passiert.
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regalboy
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Re: Vorgehen bei Insolvenz B2B

AndreasSt hat geschrieben: 12. Sep 2023 18:19 Hast du in deinen AGB Eigentumsvorbehalt oder auf der Rechnung einen Satz wie: "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers."?

Dann auf jeden Fall den Eigentumsvorbehalt anmelden. Vielleicht ist die Ware noch nicht verkauft und du bekommst die Ware (oder zumindest einen Teil davon) zurück. ...
Gilt der Eigentumsvorbehalt nicht auch noch, wenn die Ware bereits weiterverkauft wurde?
Also dass man wenn bekannt ist an wen die Ware weiterverkauft wurde man sich für den Rückerhalt an den Käufer wenden kann?
AndreasSt
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Re: Vorgehen bei Insolvenz B2B

regalboy hat geschrieben: 14. Sep 2023 10:46 Gilt der Eigentumsvorbehalt nicht auch noch, wenn die Ware bereits weiterverkauft wurde?
Das ist unter gewissen Voraussetzungen möglich, aber dazu sollte sich ein Jurist äußern.
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Re: Vorgehen bei Insolvenz B2B

wurzel64 hat geschrieben: 13. Sep 2023 12:37
martin_the_joiner hat geschrieben: 13. Sep 2023 12:26 Hat die GmbH schon vorher bestellt und da auch schon zögerlich bezahlt?
Nein. Erster Auftrag. Ich mach jetzt den MB fertig, mal sehen, was passiert.
Mir ist jetzt nicht ganz klar was der Mahnbescheid bringen soll, ausser dass dieser Kosten für dich generiert. Melde deine Forderung einfach beim Insolvenzverwalter an. Das sollte doch reichen oder?
regalboy hat geschrieben: 12. Sep 2023 23:10
AndreasSt hat geschrieben: 12. Sep 2023 18:19 .... Da bekommt man dann nach ewiger Wartezeit z.B. 20% der Schuld erstattet, meist auch noch aufgeteilt auf mehrere Jahresraten.
Dass die Quote nur ratenweise ausgezahlt wird höre ich zum ersten Mal und ist doch auch recht unlogisch, weil zum Stand X alles was vorhanden ist abgerechnet / verteilt wird?
Das könnte auch daran liegen dass die Firma Ratenweise irgendwelche Gelder erhält. Und diese dann nach Erhalt an die Gläubiger auszahlt.
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Ach
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Re: Vorgehen bei Insolvenz B2B

regalboy hat geschrieben: 14. Sep 2023 10:46
AndreasSt hat geschrieben: 12. Sep 2023 18:19 Hast du in deinen AGB Eigentumsvorbehalt oder auf der Rechnung einen Satz wie: "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers."?

Dann auf jeden Fall den Eigentumsvorbehalt anmelden. Vielleicht ist die Ware noch nicht verkauft und du bekommst die Ware (oder zumindest einen Teil davon) zurück. ...
Gilt der Eigentumsvorbehalt nicht auch noch, wenn die Ware bereits weiterverkauft wurde?
Also dass man wenn bekannt ist an wen die Ware weiterverkauft wurde man sich für den Rückerhalt an den Käufer wenden kann?
Es gibt den "erweiterten Eigentumsvorbehalt", dabei erwirbst Du Eigentum an der Forderung Deines Kunden gegenüber seinem Kunden.
Aber auch nur, wenn das explizit vereinbar ist.
regalboy
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Re: Vorgehen bei Insolvenz B2B

Ach hat geschrieben: 14. Sep 2023 12:15
regalboy hat geschrieben: 14. Sep 2023 10:46

Gilt der Eigentumsvorbehalt nicht auch noch, wenn die Ware bereits weiterverkauft wurde?
Also dass man wenn bekannt ist an wen die Ware weiterverkauft wurde man sich für den Rückerhalt an den Käufer wenden kann?
Es gibt den "erweiterten Eigentumsvorbehalt", dabei erwirbst Du Eigentum an der Forderung Deines Kunden gegenüber seinem Kunden.
Aber auch nur, wenn das explizit vereinbar ist.
Aber anstatt der Forderung die Ware vom Kunden den Schuldner zurück holen geht dann nicht?

Oder ist mit Eigentum der Forderung positiv gemeint, dass der Insolvenzverwalter vorhandenes Geld vorrangig an dich auszahlen muss?
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