So war's gemeint: Ich sehe das Geld, aber bei Amazon rechne ich mit allem, daher: Was man nicht auf dem eigenen Konto hat, gehört noch ein bisschen Amazon.
Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Mal als plastisches Beispiel mit einfachen Zahlen (alles über den Daumen gerundet, die Verhältnisse passen aber einigermaßen). Erstattungen habe ich mal rausgelassen:
Nach der Auszahlung steht unter "Rücklage auf Kontoebene" 0,00 EUR.
Jetzt verkaufe ich 2 Wochen lang, danach steht dann unter Verkäufe z.B. 12.000 EUR.
Parallel dazu steigt die Rücklage auf 6000 EUR an.
Mit der Abrechnung wandern die 6000 EUR aus der Rücklage in den Anfangssaldo des nächsten Abrechnungszeitraumes. Die Rücklage startet wieder bei 0,00 EUR.
Am Ende stehen die tatsächlich ausgezahlten Nettoerträge bei 10.000 EUR (12.000 EUR Verkäufe + 6000 EUR Anfangssaldo - 6000 EUR Rücklagen - 0,00 EUR Erstattungen - 2000 EUR Gebühren)
Die Rücklage variiert bei mir stetig zwischen 40% und 65%. Ein System konnte ich noch nicht erkennen.
Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Moin @td3k,td3k hat geschrieben: ↑7. Sep 2023 21:21Mal als plastisches Beispiel mit einfachen Zahlen (alles über den Daumen gerundet, die Verhältnisse passen aber einigermaßen). Erstattungen habe ich mal rausgelassen:
Nach der Auszahlung steht unter "Rücklage auf Kontoebene" 0,00 EUR.
Jetzt verkaufe ich 2 Wochen lang, danach steht dann unter Verkäufe z.B. 12.000 EUR.
Parallel dazu steigt die Rücklage auf 6000 EUR an.
Mit der Abrechnung wandern die 6000 EUR aus der Rücklage in den Anfangssaldo des nächsten Abrechnungszeitraumes. Die Rücklage startet wieder bei 0,00 EUR.
Am Ende stehen die tatsächlich ausgezahlten Nettoerträge bei 10.000 EUR (12.000 EUR Verkäufe + 6000 EUR Anfangssaldo - 6000 EUR Rücklagen - 0,00 EUR Erstattungen - 2000 EUR Gebühren)
Die Rücklage variiert bei mir stetig zwischen 40% und 65%. Ein System konnte ich noch nicht erkennen.
vielen Dank für dein Beispiel. Mich wundert wirklich, dass es anscheinend gesetzeskonform ist, Gelder der Händler in dieser Höhe über einen längeren Zeitraum einzubehalten?!
Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Nunja, man hat entweder einen Anspruch aus Gesetz oder Vertrag!
Bei den neuen Verkäuferkonten ist es halt von jeher der Vertrag gewesen, auf dessen Basis die neuen Verkäufer gestartet sind. Sobald die neuen Verkäufer den Regelungen zugestimmt haben, ist der Gesetzgeber aussen vor, vorallem auch weil es sich i.d.R. um B2B handelt.
Bei den restlichen Verkäufern, die Amazon nunmehr umstellen möchte, verhält es sich ähnlich. Die Änderungen der Payments AGB wurden rechtzeitig im Mai angekündigt (3 bzw, Monate vor Beginn der Umsetzung) und es stand jedem Händler frei, sich dagegen zu entscheiden und den Verkauf auf Amazon einzustellen. Sollte es technische Probleme mit der Umstellung und Freigabe der Gelder geben, so muss das einzelvertraglich geprüft und ggf. per Eilantrag bei Gericht geklärt werden. Dabei wäre der Gesetzgeber ansich ebenfalls außen vor. Auch die Behörde in LUX schreibt ausdrücklich, dass sie nicht gegen das grundsätzliche Geschäftsgebahren vorgehen wird.
Solange sich Amazon darauf zurückzieht und behauptet, die Gelder treuhänderisch zum Wohle der Kunden für eine gewisse Frist zurückzuhalten, wirst du kaum einen Hebel finden, um dagegen vorzugehen. Der Gesetzgeber selbst wird sich stets auf die Seite der schwächsten Partei stellen und das ist nun mal der Verbraucher, nicht der Verkäufer.
Amazon selbst ist nur medial angreifbar, z.B. wenn man als Verkäufer einerseits durch Amazon gezwungen wird Rücklagen zu bilden und andererseits im gleichen Atemzug von Amazon Kreditangebote bekommt, um diese Rücklagen abzusichern. Das bewegt sich sicherlich am Rande jeglicher Seriösität.
Das wäre der einzige Hebel, den ich neben dem Mediationsverfahren sehe.
Bei den neuen Verkäuferkonten ist es halt von jeher der Vertrag gewesen, auf dessen Basis die neuen Verkäufer gestartet sind. Sobald die neuen Verkäufer den Regelungen zugestimmt haben, ist der Gesetzgeber aussen vor, vorallem auch weil es sich i.d.R. um B2B handelt.
Bei den restlichen Verkäufern, die Amazon nunmehr umstellen möchte, verhält es sich ähnlich. Die Änderungen der Payments AGB wurden rechtzeitig im Mai angekündigt (3 bzw, Monate vor Beginn der Umsetzung) und es stand jedem Händler frei, sich dagegen zu entscheiden und den Verkauf auf Amazon einzustellen. Sollte es technische Probleme mit der Umstellung und Freigabe der Gelder geben, so muss das einzelvertraglich geprüft und ggf. per Eilantrag bei Gericht geklärt werden. Dabei wäre der Gesetzgeber ansich ebenfalls außen vor. Auch die Behörde in LUX schreibt ausdrücklich, dass sie nicht gegen das grundsätzliche Geschäftsgebahren vorgehen wird.
Solange sich Amazon darauf zurückzieht und behauptet, die Gelder treuhänderisch zum Wohle der Kunden für eine gewisse Frist zurückzuhalten, wirst du kaum einen Hebel finden, um dagegen vorzugehen. Der Gesetzgeber selbst wird sich stets auf die Seite der schwächsten Partei stellen und das ist nun mal der Verbraucher, nicht der Verkäufer.
Amazon selbst ist nur medial angreifbar, z.B. wenn man als Verkäufer einerseits durch Amazon gezwungen wird Rücklagen zu bilden und andererseits im gleichen Atemzug von Amazon Kreditangebote bekommt, um diese Rücklagen abzusichern. Das bewegt sich sicherlich am Rande jeglicher Seriösität.
Das wäre der einzige Hebel, den ich neben dem Mediationsverfahren sehe.
Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Eine kleine Anmerkung dazu:Amy hat geschrieben: ↑9. Sep 2023 16:30 Bei den restlichen Verkäufern, die Amazon nunmehr umstellen möchte, verhält es sich ähnlich. Die Änderungen der Payments AGB wurden rechtzeitig im Mai angekündigt (3 bzw, Monate vor Beginn der Umsetzung) und es stand jedem Händler frei, sich dagegen zu entscheiden und den Verkauf auf Amazon einzustellen.
Bei Firmen mit einer marktbeherrschenden Stellung zieht diese Argumentation ("Händler können ja den Verkauf einstellen wenn ihnen etwas nicht passt") nicht.
Leider sind die Kartellbehörden aktuell nicht fähig, Online Firmen mit einer marktbeherrschenden Stellung wirksam zu regulieren. Es wäre aber ihre Aufgabe. Eine Zerschlagung dieser Konzerne ist längst überfällig, sowie eine strikte Regulierung der dann noch marktbeherrschenden Konzernteile (zB Zahlungsabwickler).
Solange das nicht passiert bleibt nur die Reaktion der Händler, indem sie die Aktivitäten auf dieser Plattform soweit als möglich einschränken, solange die Bedingungen nicht passen.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Seit gestern haben wir jetzt diese Meldung unter Verkäuferleistung, obwohl wir die Umstellung am 03.08. hatten.
Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Das schlimme ist das Amazon den Händlern den Grund in die Schuhe schiebt. Der Cashflow ist wohl - zumindest bei mir - nicht das Problem, sondern die willkürliche Einbehaltung der Gelder und nicht mögliche Umsetzung der Abrechnungen. Bei uns gibt es im August nach wie vor eine Differenz von 270,- zwischen Auszahlung und Verkäufen.
Aus Sicht von Amazon ist der Händler schuld der seinen Cashflow nicht im Angriff hat und seine Buchhaltung.
Das wird im Januar wieder von vorne los gehen wenn der Unfug wieder umgestellt wird das die Abrechnungen nicht stimmen.
Aus Sicht von Amazon ist der Händler schuld der seinen Cashflow nicht im Angriff hat und seine Buchhaltung.
Das wird im Januar wieder von vorne los gehen wenn der Unfug wieder umgestellt wird das die Abrechnungen nicht stimmen.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Von Amazon wurde uns jetzt mitgeteilt, dass bei allen, die sich beschwert hatten, das ganze auf den Januar verschoben wurde.
Hat denn sonst keiner die Meldung unter Verkäuferleistung, denn ich kann mir vorstellen wir waren nicht die einzigen, die sich beschwert hatten.^^
Hat denn sonst keiner die Meldung unter Verkäuferleistung, denn ich kann mir vorstellen wir waren nicht die einzigen, die sich beschwert hatten.^^
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Wir haben auch eine Fall aufgemacht, waren auch ab dem 03.08. umgestellt und das wurde rückgängig gemacht bis Ende Januar 2024.linkbutler hat geschrieben: ↑15. Sep 2023 06:18 Von Amazon wurde uns jetzt mitgeteilt, dass bei allen, die sich beschwert hatten, das ganze auf den Januar verschoben wurde.
Hat denn sonst keiner die Meldung unter Verkäuferleistung, denn ich kann mir vorstellen wir waren nicht die einzigen, die sich beschwert hatten.^^
Die Mitteilung haben wir auch unter "Verkäuferleistung" stehen.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Ich habe mich nie beschwert (bin mir nichtmal sicher, ob ich überhaupt eine Mail bekommen habe), erhielt dann aber eine Mail, dass auf Januar verschoben wird und sehe seit einigen Tagen die Meldung im Cockpit.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
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Was man nicht auf dem eigenen Konto hat, gehört noch ein bisschen Amazon.
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Se dir da nicht so sicher! Auch was auf deinem Konto ist, gehört noch ein bisschen Amazon. Ich hab manchmal den Laden länger geschlossen, dann zieht Amazon auch Geld ein wenn man nicht genügend Rücklagen hat. Deswegen verstehe ich sinnlose Rücklagenbildung nicht. Es sei denn, Amazon will einen kostenlosen Kredit von uns…
Was man nicht auf dem eigenen Konto hat, gehört noch ein bisschen Amazon.
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Se dir da nicht so sicher! Auch was auf deinem Konto ist, gehört noch ein bisschen Amazon. Ich hab manchmal den Laden länger geschlossen, dann zieht Amazon auch Geld ein wenn man nicht genügend Rücklagen hat. Deswegen verstehe ich sinnlose Rücklagenbildung nicht. Es sei denn, Amazon will einen kostenlosen Kredit von uns…
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Wie finanziert Ihr die entstehende Liquiditätslücke ab dem 01. Februar 2024?
Immerhin fehlt dann ja dauerhaft ein kompletter Wochenumsatz.
Immerhin fehlt dann ja dauerhaft ein kompletter Wochenumsatz.
Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Wenn ich so blank bin mach ich die Bude dicht. Dann haste ja schon ein Problem wenn Amazon dir wegen einem Rülps das Konto für 2 Wochen dicht macht.
Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Eher 2-3 je nach Auslegung von Ama.Immerhin fehlt dann ja dauerhaft ein kompletter Wochenumsatz.
Da machst halt nix, jetzt im September wäre es mir aber auch schwerer gefallen!
Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Eine Woche wäre ja super.Timbolimbo hat geschrieben: ↑28. Sep 2023 12:00 Wie finanziert Ihr die entstehende Liquiditätslücke ab dem 01. Februar 2024?
Immerhin fehlt dann ja dauerhaft ein kompletter Wochenumsatz.
Meine Erfahrung aus August ist, dass ich 3 Wochen auf mein Geld warten musste, egal ob mit oder ohne Sendungsnummer und das auch nur, weil ich mich permanent beschwert hatte.
Eine Woche Liquiditätslücke sollte für jeden verschmerzbar sein. 3 Wochen allerdings, schmälert auch bei mir die Wareneinkäufe und demzufolge auch die Umsätze. Ob amazon mit diesen konfiszierenden Maßnahmen unserer Umsätze noch schneller reicher werden will auf unsere Kosten? Ich glaube, man nennt das "Maßlosigkeit".
LG
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Wenn die weiterhin ein derartiges Weee-Chaos veranstalten, gibt es ohnehin keine Umsätze mehr
Mit einer Woche könnte ich sogar auch leben, aber wie Ines sagt, das waren im August 2 - 3 Wochen bis wieder eine Miniauszahlung theoretisch möglich gewesen wäre. Also völlig maßlos und am vorgeschobenen Sinn vorbei, die kennen die jeweilige Retourenquote doch ganz genau und wissen, dass es die Kohle dafür niemals brauchen würde.
Mit einer Woche könnte ich sogar auch leben, aber wie Ines sagt, das waren im August 2 - 3 Wochen bis wieder eine Miniauszahlung theoretisch möglich gewesen wäre. Also völlig maßlos und am vorgeschobenen Sinn vorbei, die kennen die jeweilige Retourenquote doch ganz genau und wissen, dass es die Kohle dafür niemals brauchen würde.
Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Mit einer Verschiebung der Umsätze von Amazon zum eigenen Webshop (und ein bisschen zu eBay).Timbolimbo hat geschrieben: ↑28. Sep 2023 12:00 Wie finanziert Ihr die entstehende Liquiditätslücke ab dem 01. Februar 2024?
Immerhin fehlt dann ja dauerhaft ein kompletter Wochenumsatz.
Ich habe im August gesehen was passiert, wenn Amazon das Geld nicht mehr zügig auszahlt:
- ich reduziere die Werbung auf wenige Produkte
- ich reduziere die FBA Artikel auf wenige Produkte
- ich erhöhe die Preise um "Amazon Ärger" besser einzupreisen
- Amazon Umsätze sinken weiter
- einbehaltene Gelder sind unproblematischer wegen gesunkener Umsätze
Die Firma MUSS vom Webshop leben, Amazon kann nur mehr als Zubrot dienen (Mengen bei bestimmten Produkten erhöhen, Logistik besser auslasten...), die Firma darf aber auf keinen Fall von dem Amazon Verkäufen abhängig sein.
Die 5 Monate Verschiebung der "Liquiditätslücke" ist sehr hilfreich, weil die Umstellung einfach Zeit braucht. Wir haben im Frühjahr noch Produkte eingekauft die wir in der Menge nur bei Amazon verkaufen können. Dann sind die Amazon Verkäufe massiv eingebrochen. Und jetzt muss einfach noch abverkauft werden was speziell für Amazon gekauft wurde.
Aber in Zukunft werde ich sicher nicht mehr Produkte in Mengen auf Lager legen, nur um bei Amazon immer liefern zu können. Das Vertrauen in den Marktplatz ist einfach massiv gesunken dieses Jahr.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Gerade kam eine Nachricht, dass eben in die Kasse gegriffen wird. Entsprechend klein ist meine Motivation, den völlig zerschossenen Amazon-Katalog zu richten.
Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen
Hab ich was verpasst? Will Amazon schon wieder mehr Kohle?Technokrat hat geschrieben: ↑2. Okt 2023 23:08 Gerade kam eine Nachricht, dass eben in die Kasse gegriffen wird. Entsprechend klein ist meine Motivation, den völlig zerschossenen Amazon-Katalog zu richten.
Zuletzt geändert von BiDoubleu am 3. Okt 2023 10:52, insgesamt 1-mal geändert.
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