Steht eigentlich ziemlich genau im Gesetz wie das abzulaufen hat:Heizung ist defekt, ich rufe die Firma an ob sie Zeit hat, Monteur kommt vorbei und repariert es.
§ 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen auch unter folgenden Voraussetzungen:(...)
2.bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung
a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
b bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und
c) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt,
3. bei einem Vertrag, bei dem der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um Reparaturarbeiten auszuführen, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher die in Nummer 2 Buchstabe a und b genannten Voraussetzungen erfüllt hat,
Man sollte nicht vergessen, dass man auch nach Vertragsschluss noch die Möglichkeit hat über das Widerrufsrecht zu belehren, lediglich die Widerrufsfrist beginnt dann nicht ab Vertragsschluss, sondern erst nach Erhalt der Belehrung zu laufen.
Was passiert eigentlich, wenn der Kunde widerruft, bevor die Dienstleistung vollständig erbracht ist?