Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
icstore
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 933
Registriert: 17. Jun 2017 21:23

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

alvargaba hat geschrieben: 2. Aug 2023 17:52 Ich weiß dass ich noch blutige Anfängerin bin aber jeder fing irgendwann klein an, oder warum "Spielwiese"?
Das Problem ist, heutzutage "klein" anzufangen ist nicht mehr. Bevor du den ersten Artikel verkaufst, musst du eine Menge rechtlichen Kram lernen und beachten, sonst geht das ganze schief. Und (nimm das nicht persönlich) es scheint, als ob da noch bei dir Potenzial besteht ,sich Wissen anzueignen ;)

Es gibt bei der IHK Gründerseminare, geht mal dorthin, für was zahlst du ja schliesslich den Beitrag. Und such dir einen guten Steuerberater der so ein Konstrukt später beherrscht. Händlerbund empfiehlt sich auch bei Angst vor Abmahnungen.

Wenn das alles erledigt ist, dann kann man über die warenbeschaffung nachdenken...


3 Monate gratis Händlerbund
alvargaba
Beiträge: 11
Registriert: 1. Aug 2023 19:29
Land: Deutschland

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Selbstverständlich kann und sollte ich mir noch Wissen aneigenen. ;) Nichts andere tue ich gerade. Aber für ein Gründerseminar mit Leuten die Start-Ups incl. Businessplan/Unternehmerkrediten etc. planen, ist mein kleiner Reselling- eBay Account vielleicht auch etwas die falsche Hausnummer. Ich bin bereits Mandantin bei einer Rechtskanzlei zur Erstellung meiner Rechtstexte und habe kürzlich verschiedene Steuerberater für Erstgespräche angefragt, bring mir gerade eine Buchhaltungssoftware bei und informier mich an verschiedenen Stellen so gut wie möglich. Der einzige Berührungspunkt, den ich mit dem Händlerbund bisher hatte, war eine sich immer noch online zum Download befindliche aber definitiv veraltete Broschüre zum "rechtssicheren Handeln auf eBay", wo es um die Pflicht zur Einholung der Bescheinigung nach § 22f UStG geht, die es nicht mehr gibt - war jetzt nicht eben der vertrauenserwecknste Erstkontakt mit dem Händlerbund war, aber vielleicht wären die dennoch eine gute Adresse um meine größten Bedenken zu klären/auszräumen. Danke für den Hinweis :)

Und keine Sorge ich geh schon nicht auf die große Rutsche zusammen mit den Erwachsenen hier sondern bleib noch ein bisschen auf meiner Spielwiese wenn da mein Thread besser aufgehoben ist ;)

Aber Ironie bei Seite: ich bin mir meines Anfängerstatus natürlich voll bewusst. Umso dankbarar bin ich über die wertvolle Hinweise die ich in diesem Thread bereits erhalten habe bin weiterhin offen und dankbar für Tipps und Ratschläge, um mir eben die größten Kinderkrankheiten des Online-Handels zu ersparen... ;)
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28051
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

alvargaba hat geschrieben: 2. Aug 2023 17:52 Ich vermute, man muss, wenn man regelmäßig verkaufen will gelegentliche Ärgernisse und auch finanzielle Ausfälle durch Retouren die den Warenwert mindern schon mehr oder minder "einplanen".
Kalkulier nicht zu knapp.
Manchmal ist die Widerrufsquote nur bei 5%, manchmal aber auch 25% und nicht Alles, was da zurück kommt, ist weiter zu vollen Preisen verkaufsfähig.
Wenn du irgendwo größere Mengen zum Weiterverkauf bestellst, gibt es zudem kein Widerrufsrecht für dich. Es ist also dein volles Risiko die Sachen wieder los zu werden.

Beim Tipp mit dem Einkauf in der Metro musste ich eben breit grinsen. Der Laden ist meist teurer als jeder Supermarkt und auch die Nonfood-Geschichten gibt es zu 95% online günstiger. Für Gastro besteht nur ein Vorteil wegen der Verfügbarkeit großer Mengen, aber Einkäufe dort zwecks WIederverkauf auf Onlinemärkten funktioniert m.M.n. schon seit Jahren nicht mehr.
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke! :winken:
Rennschnecke
Beiträge: 601
Registriert: 24. Mai 2012 16:12

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Will nicht ausschweifen, aber Gastro und andere Händlergruppen haben andere Preise, als in der Metro ausgeschildert ist. Wir auch, und manche Angebote dort sind dann wirklich ganz interessant.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2704
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Die Metro ist ein heißer Tip zum Kauf von Frischfisch und Meeresfrüchten. Nicht weil es dort besonders günstig ist, sondern weil man so ein Zeug in der Qualität sonst nirgends bekommt.

Mir schicken die regelmäßig einen 20-Euro-Gutschein, weil ich so wenig dort einkaufe. Ich freue mich dann immer wie Bolle und Frau Roemer schlägt zu. Das Zeug ist bereits entschuppt und ausgenommen - für einen Fischfachhandel nicht unbedingt Standard. Unser Fischtürke vor Ort ist günstiger aber servicefrei.

Das war das kulinarische Wort zum Donnerstag. :essen:
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7768
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Das günstige an metro sind die Öffnungszeiten.
icstore
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 933
Registriert: 17. Jun 2017 21:23

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Naja, 7-22 hat auch jeder Aldi,Netto,etc..
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7768
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Nicht bei uns.
alvargaba
Beiträge: 11
Registriert: 1. Aug 2023 19:29
Land: Deutschland

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Wuehler hat geschrieben: 2. Aug 2023 16:39 Melde ein Gewerbe an. Am besten nicht gleich eine GmbH und dann kannst du einfach mit deinem Namen einkaufen.
Und es ist mir völlig egal gewesen, was der Händler in den AGB stehen hat.
Ich habe bestimmt für 50.000€ bei Media Markt eingekauft. Und manche Produkte 20x
Denen ist das völlig egal. Es sei denn es sind Produkte die extrem begehrt sind. Dann sperren die auch Accounts.

Die wollen alle nur Geld verdienen. Ob das ein Reseller kauft, juckt die meisten recht wenig.

Wenn du dir jetzt schon um sowas den Kopf zerbrichst, warte mal was noch alles auf dich zukommt 🙈

Abmahnung von Mitbewerbern, Verpackungsgesetz und vieles mehr…
Hallo nochmal @Wuehler

da ich entweder keine Rechte habe eine PN zu verschicken, oder es diese Funktion hier auf dem Board generell nicht gibt?! Nochmal hier: mich würde noch interessieren, für welche Dinge bzw. mit welcher Begründung Du damals von Mitbewerbern abgemahnt wurdest. Wäre super, wenn Du mir da noch Hinweise zu geben könntest außer den mir bereits bekannten Verstößen: Bilderklau/fehlende AGB/Widerrufsrecht/Streitbeilegungslink/Impressumg/Ust-ID.

Viele Grüße :)
Benutzeravatar
hkhk
Beiträge: 8495
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

alvargaba hat geschrieben: 23. Aug 2023 15:47 da ich entweder keine Rechte habe eine PN zu verschicken, oder es diese Funktion hier auf dem Board generell nicht gibt?!
app.php/plus-mitgliedschaft

Dass eine grundlegende Forums-Funktion wie PN hier geblockt wird, wurde wahrscheinlich seinerzeit bei Einführung von PLUS diskutiert. Die Begründung weiß ich aber nicht mehr. ist auch egal für diesen Thread hier...
Wuehler
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 922
Registriert: 8. Jan 2017 09:53

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Ich wurde nie abgemahnt weil ich mich auch dank Hilfe des Forums so gut aufgestellt habe wie ich konnte.
Benutzeravatar
dance
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 5660
Registriert: 5. Okt 2007 21:35
Land: Deutschland
Branche: Onlinehändler - Unternehmensberater (2001-2021)
Wohnort: Augsburg

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

alvargaba hat geschrieben: 2. Aug 2023 20:24 Aber für ein Gründerseminar mit Leuten die Start-Ups incl. Businessplanplan..., ist mein kleiner Reselling- eBay Account vielleicht auch etwas die falsche Hausnummer...
DAS halte ich für einen großen Trugschluss. Ein Businessplan ist nicht kompliziert, sondern nur Fleißarbeit uns aus meiner Sicht ein MUST HAVE einer jeden Gründung, auch für Kleinunternehmen. Natürlich ist kaufmännisches Grundwissen vorausgesetzt, aber ohne dieses kann ich sowieso kein (auch kein kleines) Unternehmen erfolgreich führen.
Allein schon die Frage nach dem "Firmennamen" eines Einzelunternehmen auf der Rechnung des Lieferanten wird in der ersten Stunde eines Gründerseminars besprochen.

Grundsätzlich halte ich ein kleines Reseller-Konzept für nicht erfolgreich, da die Kosten in der Regel die erzielbare Marge übersteigen. DAS kann man aber in einem Businessplan wunderbar durchspielen, wenn man alle Kosten eines Online-Vertiebs sauber kalkuliert und in einer EXCEL Tabelle des Plans einträgt. Das sind meist mehr als man zu Anfang vermutet.
2001 - 2021 Onlinehändler u. Unternehmensberater - jetzt Privatier u. begeisterter RC-Regatta Segler
Wuehler
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 922
Registriert: 8. Jan 2017 09:53

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

dance hat geschrieben: 24. Aug 2023 13:48
alvargaba hat geschrieben: 2. Aug 2023 20:24 Aber für ein Gründerseminar mit Leuten die Start-Ups incl. Businessplanplan..., ist mein kleiner Reselling- eBay Account vielleicht auch etwas die falsche Hausnummer...
DAS halte ich für einen großen Trugschluss. Ein Businessplan ist nicht kompliziert, sondern nur Fleißarbeit uns aus meiner Sicht ein MUST HAVE einer jeden Gründung, auch für Kleinunternehmen. Natürlich ist kaufmännisches Grundwissen vorausgesetzt, aber ohne dieses kann ich sowieso kein (auch kein kleines) Unternehmen erfolgreich führen.
Allein schon die Frage nach dem "Firmennamen" eines Einzelunternehmen auf der Rechnung des Lieferanten wird in der ersten Stunde eines Gründerseminars besprochen.

Grundsätzlich halte ich ein kleines Reseller-Konzept für nicht erfolgreich, da die Kosten in der Regel die erzielbare Marge übersteigen. DAS kann man aber in einem Businessplan wunderbar durchspielen, wenn man alle Kosten eines Online-Vertiebs sauber kalkuliert und in einer EXCEL Tabelle des Plans einträgt. Das sind meist mehr als man zu Anfang vermutet.

Ich habe sowas nie gemacht und hatte auch überhaupt keine Lust auf sowas. Manchmal muss man einfach machen.

Also Muss ist es nicht.
Aber vermutlich besser
Benutzeravatar
aaha
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1393
Registriert: 9. Mär 2012 14:29

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

dance hat geschrieben: 24. Aug 2023 13:48
alvargaba hat geschrieben: 2. Aug 2023 20:24 Aber für ein Gründerseminar mit Leuten die Start-Ups incl. Businessplanplan..., ist mein kleiner Reselling- eBay Account vielleicht auch etwas die falsche Hausnummer...
DAS halte ich für einen großen Trugschluss. Ein Businessplan ist nicht kompliziert, sondern nur Fleißarbeit uns aus meiner Sicht ein MUST HAVE einer jeden Gründung, auch für Kleinunternehmen. Natürlich ist kaufmännisches Grundwissen vorausgesetzt, aber ohne dieses kann ich sowieso kein (auch kein kleines) Unternehmen erfolgreich führen.
...
Geb ich @dance zu 100 Prozent Recht. Ich habe ebenfalls mini-klein angefangen. Aber ich wusste ungefähr, was/wohin ich wollte und hatte auch eine ziemlich konkrete Vorstellung davon, wie dies umzusetzen sein würde.
Der Businessplan war also im Prinzip schon fertig. Er musste nun "nur noch" aufs Papier gebracht und mit "konkreten" (also einigermaßen plausiblen) Zahlen unterfüttert werden.

Und auch das Gründerseminar war für mich - trotz bereits vorhandenen, einigermaßen soliden kaufmännischen Wissens - sehr hilfreich: niemand weiß alles, schon gar nicht, wenn etwas völlig Neues angefangen wird.

Sich alles Wissen in Foren/Gruppen zusammen zu fragen, ist zwar ein gangbarer Weg, aber i. d. R. nicht der erfolgreichste und schon gar nicht der schnellste und optimalste, bestimmtes Wissen (so nicht vorhanden) zu erlangen (Ausnahmen bestätigen hier die Regel eher).

Übrigens ist ein Businessplan sehr hilfreich, wenn die Hausbank einen (Kontokorrent-)Kredit bewilligen soll, der auch Sinn ergibt und ist sowieso Bedingung, falls das Arbeitsamt einen Gründerzuschuss dazugeben soll (war ebenfalls sehr hilfreich am Anfang).

Er kann außerdem, wenn es richtig gemacht wird, auch gut genutzt werden, um die eigenen Ziele, deren Erreichung bzw. Abweichungen in Laufe der ersten fünf Jahre immer wieder gegenzuchecken, zu evaluieren und ggf. neu zu justieren.
Wuehler hat geschrieben: 24. Aug 2023 15:04 Ich habe sowas nie gemacht und hatte auch überhaupt keine Lust auf sowas. Manchmal muss man einfach machen.
@Wuehler ist imho eine genau solche Ausnahme. Und dann gehört außerdem auch viel Glück dazu. Und auf das hat ja nicht gerade jede:r ein Abo, nä?
alvargaba
Beiträge: 11
Registriert: 1. Aug 2023 19:29
Land: Deutschland

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Ok danke für die eindringliche Warnung/Mahnung mir mal so ein Gründerseminar zu Gemüte zu führen. Vielleicht scheue ich davor zurück, weil ich bisher noch keine Nische habe die ein richtiges Reselling-Konzept ausmachen würde. Ich such bisher eben einfach gute Deals, prüfe über mehrere Marktanalysetools wie hoch die Nachfrage und das preisliche Niveau bzw. Preisstabilität aussieht und that's it. Meine bislang testweise dezent eingestreuten Privatverkäufe die ich derzeit auf diese Art tätige laufen prima (und jaaa mir ist schon klar, dass alle Kosten /Steuern diese Gewinne natürlich deutlich reduzieren sobald ich es auf dem gewerblichen Account in größerem Format starte und ja, es ist sinnvoll das mal 1:1 durchzukalkulieren).

Meine Produkt-Nische(n) möchte ich jedenfalls mit der Zeit entwickeln, bzw. sehen in welche Marken/Produktgruppen ich mich tiefer einarbeiten will, sodass sich der Marktrecherche-Aufwand reduziert. Ich will aber, wie Wuehler sagt, eben auch neben aller Theorie die ich mir seit Monaten reinziehe, auch mal ins Handeln (im doppelten Wortsinn) :wink: kommen und neben der Klärung wichtiger Grundsatzfragen aber auch praktische Erfahrungen sammeln. Mir schien die Gründersache etwas zu überdimensioniert, weil ich ja z.B. eben keine Kredite/Gründerzuschüsse/Unterhalte von Ladenlokalen/Personal or what so ever anstrebe, aber vielleicht irre ich mich und sollte die Zeit/Mühe einfach mal investieren.

@Wuehler danke, dann scheinen u.A. die Informationen aus diesem Forum, Dir - trotz ausbleibender Teilnahme an einem Gründerseminar - dennoch erfolgreichen Onlinehandel ermöglichst zu haben. Ich denke, es ist sehr wertvoll hier zu sein und ich bedanke mich für die bereits jetzt wertvollen Meinungen und Einblicke.
alvargaba
Beiträge: 11
Registriert: 1. Aug 2023 19:29
Land: Deutschland

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Ich finde bei meiner IHK außer der Möglichkeit zu persönlicher Beratung und ein paar Webinars nur bestimmt sehr tiefschürfende (2-Stunden) Informationsveranstaltungen für Gründer... :gruebel:
Gründer_Seminare.JPG
Benutzeravatar
dance
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 5660
Registriert: 5. Okt 2007 21:35
Land: Deutschland
Branche: Onlinehändler - Unternehmensberater (2001-2021)
Wohnort: Augsburg

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Es gibt 2 verschiedene Veranstaltungen (wenn das "she" zutrifft) und eine persönliche Beratung. Dann mach doch, 2 Termine mindestens sind dir sicher.
Wenn du vorher ein paar für dich wichtige Fragen aufschreibst und dort stellst, hast zu bestimmt einen Informationsgewinn.
Im übrigen gibt es noch weitere Angebot für Gründer. Einfach mal g00glen.
Der Unterton (a la ..."2 Stunden? Das kann doch nichts gutes sein"...) ist für mich unverständlich, wenn man schon bei der ersten Frage nach dem eigenen Firmennamen so weit daneben liegt. Solche Argumente wie deine habe ich sehr oft bei meinen Beratungen erlebt. Manche haben dann schnell verstanden, was der Mehrwert ist, manche aber nicht.
Du kannst auch eine ausführliche Gründungsberatung in Anspruch nehmen, die dann etwas kostet und den Zusschuss dafür abgreifen, wenn dir mehr Wissen etwas wert ist.
2001 - 2021 Onlinehändler u. Unternehmensberater - jetzt Privatier u. begeisterter RC-Regatta Segler
alvargaba
Beiträge: 11
Registriert: 1. Aug 2023 19:29
Land: Deutschland

Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Naja ich hatte mir eben ein richtiges Tages-"Seminar" vorgestellt, wenn hier schon so stark dafür geworben wird was die IHK anbietet. Aber ja, mein, nun schon einige Male erwähntes, und von mir auch schon mehrfach zugegebenes, grundlegendes Unwissen u.a. bzgl. der nicht nowendigen Angabe des Firmennamens bei eigenen Ankäufen wäre natürlich ganz sicher in den zwei Stunden zur Sprache gekommen, zumal auf einem uspezifischen Infovortrag der für neu eröffnete Nagelstudios, wie Blumenläden-Besitzer, Coaching-AnbieterInnen, Influencer und E-CommerlerInnen offenbar gleichermaßen gedacht ist. Entschuldigung, dass ich da ironisch klinge, aber das halte ich eben einfach eher für fragwürdig, was das für einen Mehrwert bringen würde. (Immer im Vergleich zu vielleicht etwas zeitgemäßeren Online-Info Angeboten, bei denen man nicht 3 Std. An- und Rückfahrtswegs in die Landshauptstadt für 2 Stunden Infoveranstaltung investiert). Da denke ich dann tatsächlich eher über eine konstenfplichtige Veranstaltung, oder ein persönliche Beratung nach, danke auch für diesen Hinweis! :)
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information