Amy hat geschrieben: ↑17. Aug 2023 11:00
Im Amazon Payments Vertrag ist unter Pkt. 11.8 die Schlichtung über die CSSF als Beschwerdeverfahren vorgesehen.
Um diesen Weg zu gehen reicht es eigentlich aus, wenn z.B. ein Seller nach der aktuellen Umstellung feststellt, dass er/sie durch die Darstellung der Rücklagenbildung die einzelnen Transaktionen nicht mehr nachvollziehen kann und dieses bei der zuständigen Person entweder über das Fallprotokoll an die Rechnungsstelle (=Amazon Payments) weitergeleitet reklamiert. Innerhalb von 15 Tagen sollte eine Antwort von APE (Amazon Payments Europe) kommen. Kommt keine oder eine unzureichnde Antwort besteht die Möglichkeit des schlichtungsverfahrens. Bei den von mir genannten Problemen mit der Umstellung auf die Rücklage sollte niemand Probleme mit seiner Identität haben. Wichtig ist, dass man im Rahmen dieses Schlichtungsverfahrens über das Kontaktformular der CSSF die erforderlichen Vertragsunterlagen hochlädt.
Zusätzlich steht es jedem frei, sich anonym bei der CSSF darüber zu beschweren, dass APE sich seiner Meinung nach nicht an das geltende Gesetz hält.
Genauso habe ich einen Fall beim VS eröffnet mit dem Hinweis, dass die einzelnen Transaktionen so nicht korrekt darstellbar und nachvollziehbar sind.
Da wird aber nichts an amazon payments weitergeleitet, sondern der VS anwortet wie folgt:
"wie ich Sie verstehe, benötigen Sie die genaue Berechnungsgrundlage von Amazon.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die durch dieses Problem entstanden sind und wissen, wie wichtig dies für Ihr Unternehmen ist.
Bedauerlicherweise sind die Angaben und Bericht auf der Zahlungsseite die einzigen Informationen, welche Amazon zur Verfügung stellen kann.
Besonders empfehle ich den Auszahlungs-Bericht für steuerliche Zwecke.
Mir ist klar, dass dies nicht das Ergebnis ist, das Sie sich erhofft haben, aber ich möchte, dass Sie wissen, dass ich mein Bestes getan habe, um Ihnen auf der Grundlage unserer derzeitigen Politik die richtigen Informationen zu geben.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis in dieser Angelegenheit."