Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Roemer hat geschrieben: 17. Aug 2023 08:56
Eiskoenigin hat geschrieben: 17. Aug 2023 08:36 Laut CSSF bedarf es VOR der Einreichung einer Beschwerde aber zuerst einer Kopie der im Vorfeld eingereichten Beschwerde an den für Beschwerden verantwortlichen Geschäftsleiter .....
...... was dann eine (lebenslange) Sperrung zur Folge hat. Ist doch so, oder ? wegrenn
Ich denke, du hast nicht verstanden, dass die im Amazon Payments Vertrag und hier von @zecke geposteten Vorgehensweise der Beschwerdeeinreichung eine gängige Vorgehensweise eines Schlichtungsverfahrens ist.

Schlichtungsverfahren dienen dazu, dass eine Lösung für ein Problem gefunden wird und zwar vorzugsweise außergerichtlich. Zusätzlich steht es jedem selbstverständlich frei, sein Problem gerichtlich zu lösen. Das ist aber i.d.R. mit hohen Kosten verbunden. Außerdem ist jeder Kammerverhandlung ebenfalls eine Schlichtung vorgeschaltet.


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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Zecke hat geschrieben: 17. Aug 2023 10:37
Amy hat geschrieben: 17. Aug 2023 10:33 Aber so ist nunmal die gängige Vorgehensweise bei Schlichtungsverfahren!
In dem Punkt korrekt

Mein Vorschlag ist aber nicht das Schlichtungsverfahren oder Beschwerde, was nur zu Sanktionen gegen dich als Verkäuferin aber zu keiner Lösung führen wird, sondern die Meldung/Anzeige wegen des vermuteten Verstoßes gegen das Gesetz.

Das ist ein viel schärferes Schwert und wird nicht von uns Leibeigenen geführt.
O.k., jetzt habe ich den Unterschied auch begriffen. saufen
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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Im Amazon Payments Vertrag ist unter Pkt. 11.8 die Schlichtung über die CSSF als Beschwerdeverfahren vorgesehen.

Um diesen Weg zu gehen reicht es eigentlich aus, wenn z.B. ein Seller nach der aktuellen Umstellung feststellt, dass er/sie durch die Darstellung der Rücklagenbildung die einzelnen Transaktionen nicht mehr nachvollziehen kann und dieses bei der zuständigen Person entweder über das Fallprotokoll an die Rechnungsstelle (=Amazon Payments) weitergeleitet reklamiert. Innerhalb von 15 Tagen sollte eine Antwort von APE (Amazon Payments Europe) kommen. Kommt keine oder eine unzureichnde Antwort besteht die Möglichkeit des schlichtungsverfahrens. Bei den von mir genannten Problemen mit der Umstellung auf die Rücklage sollte niemand Probleme mit seiner Identität haben. Wichtig ist, dass man im Rahmen dieses Schlichtungsverfahrens über das Kontaktformular der CSSF die erforderlichen Vertragsunterlagen hochlädt.

Zusätzlich steht es jedem frei, sich anonym bei der CSSF darüber zu beschweren, dass APE sich seiner Meinung nach nicht an das geltende Gesetz hält.
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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Zecke hat geschrieben: 17. Aug 2023 10:37
Amy hat geschrieben: 17. Aug 2023 10:33 Aber so ist nunmal die gängige Vorgehensweise bei Schlichtungsverfahren!
In dem Punkt korrekt

Mein Vorschlag ist aber nicht das Schlichtungsverfahren oder Beschwerde, was nur zu Sanktionen gegen dich als Verkäuferin aber zu keiner Lösung führen wird, sondern die Meldung/Anzeige wegen des vermuteten Verstoßes gegen das Gesetz.

Das ist ein viel schärferes Schwert und wird nicht von uns Leibeigenen geführt.
Schlichtungsverfahren dürfen nicht zur einseitigen Benachteiligung einer Vertragspartei wie z.B. Sanktionen führen. Sollte das wider Erwarten eintreten, kann man das zum Anlaß einer anonymen Beschwerde nehmen.

Grundsätzlich aber sind Schlichtungsverfahren wie das im Amazon Payments Vertrag genannte dem außergerichtlichen Einigungsverfahren gleichzusetzen.

Insgesamt gibt es also für einen Seller 3 mögliche Wege, sich gegen die Umstellung auf die neue Rücklagenbildung zur Wehr zu setzen:

1. die bereits seit 14.07.2023 gültige und durch fehlenden Widerspruch gegen die neuen APE Regelungen akzeptierte Schlichtungsmöglichkeit über die CSSF

2. das anonyme Beschwerdeverfahren der CSSF

3. das Gerichtsverfahren
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Zecke
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Amy hat geschrieben: 17. Aug 2023 11:09 Schlichtungsverfahren dürfen nicht zur einseitigen Benachteiligung einer Vertragspartei wie z.B. Sanktionen führen.
Das ist aber die größte Angst und Hemmnis bei den Sellern. Das weißt du auch.

Vor dem Schlichtungsverfahren kommt erst einmal die Beschwerde bei Amazon selbst. Da macht man den Bock zum Gärtner.

Es kommt ein überraschendes Verifikationsverfahren, was natürlich nichts mit deiner Beschwerde zu tun hat oder deine Rankings rutschen ins Nirvana ab. Beweise, dass das was mit deiner Beschwerde zu tun hat.

Aber ja, man kann diesen Weg auch zusätzlich oder allein gehen.

Hauptsache man unternimmt etwas und hofft nicht darauf, dass andere den Kampf für einen selbst ausfechten.
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Eiskoenigin
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Amy hat geschrieben: 17. Aug 2023 11:00 Im Amazon Payments Vertrag ist unter Pkt. 11.8 die Schlichtung über die CSSF als Beschwerdeverfahren vorgesehen.

Um diesen Weg zu gehen reicht es eigentlich aus, wenn z.B. ein Seller nach der aktuellen Umstellung feststellt, dass er/sie durch die Darstellung der Rücklagenbildung die einzelnen Transaktionen nicht mehr nachvollziehen kann und dieses bei der zuständigen Person entweder über das Fallprotokoll an die Rechnungsstelle (=Amazon Payments) weitergeleitet reklamiert. Innerhalb von 15 Tagen sollte eine Antwort von APE (Amazon Payments Europe) kommen. Kommt keine oder eine unzureichnde Antwort besteht die Möglichkeit des schlichtungsverfahrens. Bei den von mir genannten Problemen mit der Umstellung auf die Rücklage sollte niemand Probleme mit seiner Identität haben. Wichtig ist, dass man im Rahmen dieses Schlichtungsverfahrens über das Kontaktformular der CSSF die erforderlichen Vertragsunterlagen hochlädt.

Zusätzlich steht es jedem frei, sich anonym bei der CSSF darüber zu beschweren, dass APE sich seiner Meinung nach nicht an das geltende Gesetz hält.
Genauso habe ich einen Fall beim VS eröffnet mit dem Hinweis, dass die einzelnen Transaktionen so nicht korrekt darstellbar und nachvollziehbar sind.
Da wird aber nichts an amazon payments weitergeleitet, sondern der VS anwortet wie folgt:

"wie ich Sie verstehe, benötigen Sie die genaue Berechnungsgrundlage von Amazon.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die durch dieses Problem entstanden sind und wissen, wie wichtig dies für Ihr Unternehmen ist.
Bedauerlicherweise sind die Angaben und Bericht auf der Zahlungsseite die einzigen Informationen, welche Amazon zur Verfügung stellen kann.
Besonders empfehle ich den Auszahlungs-Bericht für steuerliche Zwecke.

Mir ist klar, dass dies nicht das Ergebnis ist, das Sie sich erhofft haben, aber ich möchte, dass Sie wissen, dass ich mein Bestes getan habe, um Ihnen auf der Grundlage unserer derzeitigen Politik die richtigen Informationen zu geben.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis in dieser Angelegenheit."
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Angst ist immer ein schlechter Berater!

Was spricht dagegen, dass man seine Probleme mit der Umstellung auf die neue Richtlinie sachlich dokumentiert und bei z.B. technischen Darstellungschaos sich direkt an die bei Amazon Payments zuständige Person wendet?

Ich habe kein Problem damit, das sachlich zusammen zu fassen und mit Offenlegung meiner Identität bei Amazon als Beschwerde einzureichen.

Bisher habe ich über all die Jahre Amazon in derartigen Schlichtungsverfahren als fair wahrgenommen.

Ich sollte dazu vllt. erwähnen, dass ich eine Ausbildung als Mediatorin habe und somit perse Schlichtungsverfahren bevorzuge. Als Mediatorin habe ich bereits ein paar einfache (einstufige) Verfahren mit Amazon geführt. In den USA ist die Mediation ein gängiges Verfahren. Amazon hatte sich in den mir bekannten Verfahren stets fair verhalten. Mehr darf ich dazu leider nicht sagen, weil ich auch nach Beendigung einer Mediation zur Verschwiegenheit verpflichtet bin.
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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Eiskoenigin hat geschrieben: 17. Aug 2023 11:28
Amy hat geschrieben: 17. Aug 2023 11:00 Im Amazon Payments Vertrag ist unter Pkt. 11.8 die Schlichtung über die CSSF als Beschwerdeverfahren vorgesehen.

Um diesen Weg zu gehen reicht es eigentlich aus, wenn z.B. ein Seller nach der aktuellen Umstellung feststellt, dass er/sie durch die Darstellung der Rücklagenbildung die einzelnen Transaktionen nicht mehr nachvollziehen kann und dieses bei der zuständigen Person entweder über das Fallprotokoll an die Rechnungsstelle (=Amazon Payments) weitergeleitet reklamiert. Innerhalb von 15 Tagen sollte eine Antwort von APE (Amazon Payments Europe) kommen. Kommt keine oder eine unzureichnde Antwort besteht die Möglichkeit des schlichtungsverfahrens. Bei den von mir genannten Problemen mit der Umstellung auf die Rücklage sollte niemand Probleme mit seiner Identität haben. Wichtig ist, dass man im Rahmen dieses Schlichtungsverfahrens über das Kontaktformular der CSSF die erforderlichen Vertragsunterlagen hochlädt.

Zusätzlich steht es jedem frei, sich anonym bei der CSSF darüber zu beschweren, dass APE sich seiner Meinung nach nicht an das geltende Gesetz hält.
Genauso habe ich einen Fall beim VS eröffnet mit dem Hinweis, dass die einzelnen Transaktionen so nicht korrekt darstellbar und nachvollziehbar sind.
Da wird aber nichts an amazon payments weitergeleitet, sondern der VS anwortet wie folgt:

"wie ich Sie verstehe, benötigen Sie die genaue Berechnungsgrundlage von Amazon.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die durch dieses Problem entstanden sind und wissen, wie wichtig dies für Ihr Unternehmen ist.
Bedauerlicherweise sind die Angaben und Bericht auf der Zahlungsseite die einzigen Informationen, welche Amazon zur Verfügung stellen kann.
Besonders empfehle ich den Auszahlungs-Bericht für steuerliche Zwecke.

Mir ist klar, dass dies nicht das Ergebnis ist, das Sie sich erhofft haben, aber ich möchte, dass Sie wissen, dass ich mein Bestes getan habe, um Ihnen auf der Grundlage unserer derzeitigen Politik die richtigen Informationen zu geben.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis in dieser Angelegenheit."
Selbstverständlich gibt es übereifrige Mitarbeiter des VKS, die versuchen die über das Fallprotokoll eröffneten Fälle selbst zu beantworten.

Es gibt hier 2 Möglichkeiten:

1.) den Fall erneut öffnen und um Weiterleitung an die Rechnungsstelle bitten (Der Fall wird dann als weitergeleitet gekennzeichnet und im Fallprotokoll geschlossen)

2.) den gleichen Inhalt deiner Beschwerde an die Emailadresse management-ape@amazon.lu senden.
(sh. Link in Pkt. 11.8 AP Nutzungsvereinbarung: https://pay.amazon.de/help/201745500)
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Eiskoenigin
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Amy hat geschrieben: 17. Aug 2023 11:38
Eiskoenigin hat geschrieben: 17. Aug 2023 11:28

Genauso habe ich einen Fall beim VS eröffnet mit dem Hinweis, dass die einzelnen Transaktionen so nicht korrekt darstellbar und nachvollziehbar sind.
Da wird aber nichts an amazon payments weitergeleitet, sondern der VS anwortet wie folgt:

"wie ich Sie verstehe, benötigen Sie die genaue Berechnungsgrundlage von Amazon.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die durch dieses Problem entstanden sind und wissen, wie wichtig dies für Ihr Unternehmen ist.
Bedauerlicherweise sind die Angaben und Bericht auf der Zahlungsseite die einzigen Informationen, welche Amazon zur Verfügung stellen kann.
Besonders empfehle ich den Auszahlungs-Bericht für steuerliche Zwecke.

Mir ist klar, dass dies nicht das Ergebnis ist, das Sie sich erhofft haben, aber ich möchte, dass Sie wissen, dass ich mein Bestes getan habe, um Ihnen auf der Grundlage unserer derzeitigen Politik die richtigen Informationen zu geben.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis in dieser Angelegenheit."
Selbstverständlich gibt es übereifrige Mitarbeiter des VKS, die versuchen die über das Fallprotokoll eröffneten Fälle selbst zu beantworten.

Es gibt hier 2 Möglichkeiten:

1.) den Fall erneut öffnen und um Weiterleitung an die Rechnungsstelle bitten (Der Fall wird dann als weitergeleitet gekennzeichnet und im Fallprotokoll geschlossen)

2.) den gleichen Inhalt deiner Beschwerde an die Emailadresse management-ape@amazon.lu senden.
(sh. Link in Pkt. 11.8 AP Nutzungsvereinbarung: https://pay.amazon.de/help/201745500)
Ich habe mal Möglichkeit 1 verwendet.
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fonprofi
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

in das DD+7 passt wie Arsch auf Eimer das Amazon heimlich eigenmächtig die Versandzeiten erhöht anzeigt, trotz bei uns E+1/2 steht da etwa 7 Tage.
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Zecke
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

fonprofi hat geschrieben: 17. Aug 2023 15:42 in das DD+7 passt wie Arsch auf Eimer das Amazon heimlich eigenmächtig die Versandzeiten erhöht anzeigt, trotz bei uns E+1/2 steht da etwa 7 Tage.
Merkwürdig. Bei uns passen die Zeiten bzw. sind schon verdächtig kurz.
Bei Kleinpreisartikeln, die per Post/Warenpost rausgehen steht jetzt (nach heutiger Deadline) als Lieferdatum der übermorgige Tag, also ca. 1 Tag Lieferzeit.

Bei unseren höherwertigen Artikeln steht 1-2 Tage Lieferzeit.
Das bedeutet für die morgige Auslieferung (Freitag) Samstag - Montag Lieferung.

Erklären kann ich es nicht, warum Briefpost-Artikel bereits nach 24 Stunden angeliefert werden sollen, während DHL bzw. PbM bis zu 48 Stunden Zeit haben.

Ehrlich gesagt ist mir das auch schnurz. Im Augenblick fasse ich die Versandvorlagen nicht mehr an, weil es anscheinend funktioniert. Ich habe auch keine Ahnung mehr, was ich bei der Umstellung wo eingetragen und angepasst habe.

Wie man so schön schreibt: Never change a running system bzw. Nichts hälzt so lange wie ein Provisorium :-)
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Nachdem da langsam doch ein nettes Sümmchen zusammengekommen ist, habe ich mal versucht auzuzahlen. Amazon sagt ja die 24 Euro wären frei. Aber die Summe, die gesperrt ist und nicht in den Rücklagenordner ist, müsste ja auch frei sein. Amazon sagt aber, die wird erst am 28.08. ausgezahlt. (Wohlgmerkt, das ist mein Umsatz vom 01.08. bis zum 14.08. ) Die Umsätze von gestern und heute laufen wieder in die Rücklagen.

Ich habe auch auf Auszahlen gedrückt weil für mich anders überhaupt nicht zu sehen ist, woher diese 24 Euro kommen. Nach der Auszahlung sollte da ja eine Abrechnung stehen.

Ansonsten laufen die Verkäufe solide bis gut weiter. Für einen August sogar echt gut.

Eigentlich müsste doch im Amazonforum die Hölle losgebrochen sein, wenn schon viele Händler umgestellt wurden. Vor ein paar Jahren wäre ich ausgeflippt. Amazon ist trotz der Probleme noch immer meine stärkste Verkaufsplattform im Internet diesen Monat. Verrückt.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Viele (wie ich) werden erst am 06.09. umgestellt. Und diejenigen, die Probleme mit der Umstellung haben, melden sich entweder hier, eröffnen in ihrem SC einen Fall und/oder suchen sich anderweitig Unterstützung.
Das Amazon Forum wurde leider für die Seller im ungünstigsten Moment auf Aufoffenlegung der Identität umgestellt. Für Amazon widerum ist das praktisch, weil somit ein Zusammenschluß von Händler erschwert wird. Ich vermute aber, dass der VKS und damit auch die Rechnungsstelle mit Anfragen überschüttet wird.

Wir haben hier wohl eher keine Lobby und tun uns auch selbst sehr schwer damit, uns zu einer Gemeinschaft zusammen zu schließen.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Zumindest habe ich jetzt mal rausgefunden wie ich ein Foto hochladen kann.

Also, die Auszahlung der sagenhaften 24 Euro hat geklappt. So weit so gut. juhu

Wer glaubt, daß ich jetzt glücklich bin, sollte sich das Foto ansehen. Der Umsatz seit dem 31.07. ist jetzt völlig verschwunden. Auch von heute. Einfach weg. Ebenso die Rücklagen. Futschi.

Und so oder so ähnlich läuft es grade jeden Tag. Dann bekomme ich irgendeinen anderen Müll angezeigt und kann mir darüber Gedanken machen. Manchmal wechselt das mehrfach am Tag.

Ich will jetzt keine Fotos posten, wie es vorher aussah, aber da standen größere Summen als Null, versprochen. applaus

Und das will man wie dem Verkäuferservice erklären? Der muss das auf Englisch übersetzen under Fachabteilung zuschicken. Was soll denn dabei rauskommen? Solange die wirklich großen Fische im Teich nicht betroffen sind, werden die uns weiter verarschen. So einfach ist das.

Die 107 Euro sind die übriggebliebenen Rechnungskäufer. Leider ist auch davon ein Teil Summe schlicht verschwunden.

Ich glaube ich habe Amazon genug Zeit gespendet. Irgendwann wird das Geld hoffentlich kommen. Zur Not stelle ich den Verkauf zum Ende des Monats auch erstmal ein. Aber mal abwarten.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Amy hat geschrieben: 17. Aug 2023 17:17 Viele (wie ich) werden erst am 06.09. umgestellt. Und diejenigen, die Probleme mit der Umstellung haben, melden sich entweder hier, eröffnen in ihrem SC einen Fall und/oder suchen sich anderweitig Unterstützung.
Das Amazon Forum wurde leider für die Seller im ungünstigsten Moment auf Aufoffenlegung der Identität umgestellt. Für Amazon widerum ist das praktisch, weil somit ein Zusammenschluß von Händler erschwert wird. Ich vermute aber, dass der VKS und damit auch die Rechnungsstelle mit Anfragen überschüttet wird.

Wir haben hier wohl eher keine Lobby und tun uns auch selbst sehr schwer damit, uns zu einer Gemeinschaft zusammen zu schließen.
Und was es nicht für Zufälle gibt - gerade dann, als die Umstellung auf dd+7 erfolgt, wird auch das amazon Forum umgestellt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Der VS wird ganz sicher zugeschüttet, wobei man entweder sinnlose Antworten bekommt oder immer die gleiche Antwort, wie dd+7 funktioniert.
Die anderen Fälle stehen als "weitergeleitet" drin, aber eine Antwort von wo auch immer gab´s nicht ein einziges Mal.
Wird daran liegen, dass die an "Ablage rund" weitergeleitet werden.
amazon sitzt das Ganze einfach ganz gepflegt aus, bis die Mehrheit sich in ihr Schicksal ergibt. Ist ja auch nicht so, als könnte da man so schnell einfach so irgendwas unternehmen.
Für mich ist der Stand so: das, was ich dort anbiete, bleibt. Aber nichts Neues mehr, Werbung und was sonst noch so angeboten wird, mache ich sowieso nicht. Einfach laufen lassen und mitnehmen, was halt geht.
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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Ja, ich muss zugeben, die Koinzidenz ist eher kein Zufall. An Zufälle glaube ich bei Amazon schon lange nicht mehr.

ich trainiere die "Rücklagenbildung" mit meinem Account als Trockenübung und kann nur beipflichten: Was bei Amazon angeboten ist, bleibt, neues einzustellen muss wohl überlegt werden. Vieles wird eher zu Ebay & Kleinanzeigen bzw. in den Direktverkauf wandern.

Aber genau das werde ich auch in meiner Email als Beschwerde gegen die Rücklage nochmals sachlich formulieren. Vom Prinzip her kann ich die Rücklagenbildung verstehen, aber sie muss im realistischen Verhältnis stehen und darf nicht zu einem Chaos bei der Buchhaltung führen.

Das Beispiel von @Booki würde mich wahnsinnig machen! Das ist vollkommen unakzeptabel. Genau das Chaos muss mit Hilfe von Screenshots dokumentiert und an die Verantwortlichen weitergeleitet werden.

Bisher hatte ich eigentlich immer Erfolg wenn eine meiner Beschwerden an einen Amazon Manager adressiert waren. Daher hab ich wahrscheinlich auch eine andere Einstellung bzw. Erwartung als der ein oder andere Seller hier.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Booki hat geschrieben: 17. Aug 2023 17:21
Wer glaubt, daß ich jetzt glücklich bin, sollte sich das Foto ansehen. Der Umsatz seit dem 31.07. ist jetzt völlig verschwunden. Auch von heute. Einfach weg. Ebenso die Rücklagen. Futschi.
Ist bei mir momentan nach jeder Auszahlung genauso.
Wenn du da ständig draufguckst, wirst du irre.

Wenn eine neue Bestellung versendet ist, geht erst einmal der auszahlbare Betrag runter. Absolut unlogisch..... (aber nur die Anzeige - bei "jetzt auszahlen" bleibt der Betrag).
Nach dem Auszahlen ist erst einmal alles mögliche auf 0 und pendelt sich dann in der nächsten Stunde wieder ein.
Die schieben die Beträge da von einer Box in die andere - und das scheint jedesmal ellenlang zu dauern.

Fazit: Nach der Auszahlung am besten erst eine Stunde später wieder auf die Grafik schauen.

------------------------

Weitere Info: Eine Bestellung auf Rechnung vom 2.7., die heute morgen freigegeben wurde, wurde auch heute mit ausbezahlt. Rechnungskäufe werden wohl nicht noch weitere Tage zurückbehalten.
Zuletzt geändert von 0815-2.0 am 17. Aug 2023 18:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Amazon ist ja echt genial.

Also, die aktuellen gesperrten Summen von von den Rücklagen und den einbehaltenen Geld wurde jetzt zusammengezogen und angezeigt. Und das wirklich geniale ist, es bleibt jetzt statt bis zum 28.08. bis zum 31.08. gesperrt. Und wir sprechen hier noch immer von den Umsätzen seit dem 31.07. bis heute. Das bringe ich mit 9 Tage Rücklage leider so gar nicht zusammen.

Und für die Mathegenies unter Euch noch die Auflösung woher die 24 Euro kommen. Ein Foto aus der 24 Euro Abrechnung. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, daß mein durschnittlicher Verkaufspreis bei rund 20 Euro ohne Porto liegt. 1800 Posten für eine 24 Euro Abrechnung ist für mich mal eine Ansage. Keine Ahnung welches Emotji ich dafür nehmen sollte. Also lieber keins.

Erst wenn so ein Mist bei den Millionensellern auftaucht wird Bewegung in die Sache kommen.

Und reicht man das im Verkäuferservice ein, hat man eine halbe Stunde später schon wieder die nächste seltsame Anzeige.

P.S.: Ich bin grade sehr glücklich darüber, daß ich noch eine Statistikfunktion in meiner Software zur Verfügung habe. Ansonsten hätte ich schon längst den Überblick verloren. So weiß ich zumindest so ungefähr, was ich irgendwann mal auf meinem Bankkonto vorfinden sollte. Neben den 24 Euro natürlich. Für große Firmen kann schon ordentlich Baldrian für die Buchhaltung geordert werden. :konfuzius:
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Zuletzt geändert von Booki am 17. Aug 2023 18:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Booki hat geschrieben: 17. Aug 2023 18:12 Also, die aktuellen gesperrten Summen von von den Rücklagen und den einbehaltenen Geld wurde jetzt zusammengezogen und angezeigt. Und das wirklich geniale ist, es bleibt jetzt statt bis zum 28.08. bis zum 31.08. gesperrt. Und wir sprechen hier noch immer von den Umsätzen seit dem 31.07. bis heute. Das bringe ich mit 9 Tage Rücklage leider so gar nicht zusammen.
Wenn ich das nicht vollkommen falsch verstanden habe, hast du tägliche Auszahlung.

Das Geld bleibt nicht bis zum 31.08. gesperrt. Morgen (oder die nächsten Tage) kannst du wieder etwas auszahlen lassen.
Nur, wenn du keine manuelle Auszahlung vornimmst, wird das Geld zum 31.8. automatisch ausbezahlt. Das ist der normale 14-tägige Auszahlungsmodus.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

0815-2.0 hat geschrieben: 17. Aug 2023 18:25
Booki hat geschrieben: 17. Aug 2023 18:12 Also, die aktuellen gesperrten Summen von von den Rücklagen und den einbehaltenen Geld wurde jetzt zusammengezogen und angezeigt. Und das wirklich geniale ist, es bleibt jetzt statt bis zum 28.08. bis zum 31.08. gesperrt. Und wir sprechen hier noch immer von den Umsätzen seit dem 31.07. bis heute. Das bringe ich mit 9 Tage Rücklage leider so gar nicht zusammen.
Wenn ich das nicht vollkommen falsch verstanden habe, hast du tägliche Auszahlung.

Das Geld bleibt nicht bis zum 31.08. gesperrt. Morgen (oder die nächsten Tage) kannst du wieder etwas auszahlen lassen.
Nur, wenn du keine manuelle Auszahlung vornimmst, wird das Geld zum 31.8. automatisch ausbezahlt. Das ist der normale 14-tägige Auszahlungsmodus.
Trinkgelder kannst Du auszahlen. Mehr nicht. Wie gesagt, die 9 Tagefrist ist ein Witz. Wir sind jetzt bei Tag 17. Und ALLES was ich bisher diesen Monat auszahlen konnte, waren eben diese 24 Euro. Mehr nicht. Und leider kann ich bei den 1.800 Buchungen, oder wieviele das auch immer waren, nicht erkennen wofür ich die bekommen habe. Es ist ein einziges Chaos. Und erst wenn man wirklich davon betroffen ist, wird das volle Ausmaß des Irrsinns vollends eröffnet. Und ich wette, wir sind noch nicht am Ende.
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