OSS Zahlung - laut BZSt nicht eingegangen?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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PaulF27
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OSS Zahlung - laut BZSt nicht eingegangen?

Hallo Leute,

ich habe ein Problem zum Thema OSS. Ich hatte für das Q2 2023 das erste mal die OSS-Sonderregelung in Anspruch genommen und hierzu am 08.07. die Steuererklärung gemacht. Am 18.07. hatte ich den erklärten Steuerbetrag an die Bundeskasse Trier überwiesen.
Nun erhielt ich jedoch vor einigen Tagen vom Bundeszentralamt für Steuern die Meldung, dass der Betrag bei denen nicht eingegangen sei und ich diesen umgehend überweisen solle, sonst drohe der Ausschluss aus der Sonderregelung.

Natürlich habe ich die IBAN und Referenznummer doppelt und dreifach überprüft, die stimmen. Neben einer Überweisungsbestätigung habe ich zusätzlich nun meine Bank um einen Nachforschungsauftrag gebeten. Hierbei konnte die Empfängerbank ebenfalls den Erhalt der Zahlung bestätigen.

Mein Problem ist nun, dass ich keinen vom BZSt erreiche. Ich habe die Belege inkl. der Bitte, dass sie doch auf ihrer Seite nochmal den Eingang der Zahlung überprüfen sollen, an drei verschiedene Email-Adressen + Ticket über Elster verschickt. Bisher jedoch keine Antwort bekommen (auch per Telefon erreiche ich niemanden).

Ich sehe aus meiner Sicht somit keinen Fehler, umso weniger habe ich jetzt Lust irgendwie von der Sonderregelung ausgeschlossen zu werden + "weitere Maßnahmen der EU-Mitgliedsstaaten zu erfahren", nur weil keiner vom BZSt zu erreichen ist.

Hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall? Habe ich etwas zu befürchten?

Danke für eure Ratschläge


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Roemer
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Re: OSS Zahlung - laut BZSt nicht eingegangen?

Du bist nicht der Einzige. Die Leute im Amt sind mangels Personal überfordert. Es reicht wenn Du den Zahlungsbeleg via Elster schickst. Gfs. zusätzlich an minionestopshop@bzst.bund.de
Das Amt korrigiert seinen Fehler unterrichtet Dich aber nicht weiter.
PaulF27
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Re: OSS Zahlung - laut BZSt nicht eingegangen?

Danke für die Bestätigung, das erleichtert mich. Ja genau das hatte ich gemacht, über Elster als auch an diese Email-Adresse.
Man könnte halt erwarten, dass wenn ein Fehler gemacht wurde und gedroht wird, dass dann zumindest eine Rückmeldung kommt.
Aber gut, deutsche Bürokratie usw..
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