Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

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arnego2
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Amy hat geschrieben: 16. Aug 2023 14:08
Langfristig möchte ich eh mein Sortiment erheblich verkleinern und mich nur noch auf ertragreiche Artikel beschränken.

Viel Bewegung im Lagerbestand scheint bisher nicht viel zu bringen. Das kostet nur meine Zeit.
Ich glaube nicht das diese Art von Strategie zu Erfolg führt. Wenn man eins von Amazon und Co lernen kann., das verkleinern es Angebots war es garantiert nicht.

Ausortieren und über eine ander Plattform vermarkten, selbst vermarkten ist IMO besser.


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Elbseller
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Du musst dich bei Amazon immer wieder neu erfinden, was gestern noch lief ist morgen eventuell schon out. Bis auf einige Ausnahmen, ist Irgendwann das Ende der Fahnenstange erreicht und die Zahlen stagnieren oder brechen ganz ein. Amazon ist wie ein Ofen, in den du immer wieder neues Holz nachlegen musst, sonst geht er irgendwann langsam aus!
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JayTh
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Zecke hat geschrieben: 16. Aug 2023 08:52 Genau das ist ja die Crux.

Für den Ist-Versteuerer bekommt das FA nunmehr auch das Geld 2-3 Wochen später und der Soll-Versteuerer muss nunmehr noch mehr vorfinanzieren, was die Handlungsfähigkeit weiter einschränkt.
Wieso das? Wieso sollte bei der Ist-Besteuerung das FA nun das Geld 2-3 Wochen später bekommen? Es heißt, es ist fällig sobald bezahlt ist. Nur weil Amazon das Geld zurück hält, ist das trotzdem bezahlt worden und fällig, auch wenn man wegen Amazon erst später ran kommt.
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JayTh
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Elbseller hat geschrieben: 16. Aug 2023 14:36 Du musst dich bei Amazon immer wieder neu erfinden, was gestern noch lief ist morgen eventuell schon out.
und vor allem habe ich im Laufe der Jahre immer mehr technische Lücken entdeckt, mit denen ich tricksen konnte. Wurde auch immer mehr gestopft, aber aktuell konnte ich dank sowas meinen FBA Bestand eines Artikels "retten" von einem Angebot, wo Amazon den Wettbewerbsfähigen Preis in den Keller setzte und das Angebot somit abgeschrieben war und ich sonst alles hätte teuer remissionieren müssen. Konnte ich zum Glück umgehen.
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Zecke
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

JayTh hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:01 Nur weil Amazon das Geld zurück hält, ist das trotzdem bezahlt worden und fällig, auch wenn man wegen Amazon erst später ran kommt.
Ich möchte hier eigentlich jetzt nicht steuerlichen Kleinkram diskutieren. Wenn du Amazon wie ein "Konto" behandelst, liegst du richtig. Nur dafür fehlt die Voraussetzung, dass du über das bei Amazon in Luxemburg liegende Geld frei verfügen kannst. Du kannst damit nicht zahlen und jetzt sogar noch nicht einmal auf das Geld überhaupt nach deinem Gutdünken zugreifen. Das Geld ist erst zu versteuern, wenn es in deinem Handlungsbereich liegt, bei der Ist-Versteuerung, wohlgemerkt.

Beispiel: Du verkaufst auf offene Rechnung. Erst wenn der Kunde bezahlt hat, versteuerst du.

Anders ist es natürlich bei der Soll-Versteuerung. Das versteuerst du am Tag der Leistungserbringung.

Nur meine Meinung, keine Steuerberatung und eigentlich hier auch nur ein Randthema um den Behörden die Brisanz aufzuzeigen.
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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

arnego2 hat geschrieben: 16. Aug 2023 14:24
Amy hat geschrieben: 16. Aug 2023 14:08
Langfristig möchte ich eh mein Sortiment erheblich verkleinern und mich nur noch auf ertragreiche Artikel beschränken.

Viel Bewegung im Lagerbestand scheint bisher nicht viel zu bringen. Das kostet nur meine Zeit.
Ich glaube nicht das diese Art von Strategie zu Erfolg führt. Wenn man eins von Amazon und Co lernen kann., das verkleinern es Angebots war es garantiert nicht.

Ausortieren und über eine ander Plattform vermarkten, selbst vermarkten ist IMO besser.
Hab mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Ich meinte eher "Aussortieren" / "Ausmisten", um zukünftig nur noch die gut laufenden, lukrativen Artikel über Amazon anzubieten. Im Moment hab ich viel zu viele Artikel, die kaum Klicks erhalten haben, auch wenn ich x-mal an ihnen herum gebastelt habe (Preis rauf/runter, FBA/FBM, Schlagworte etc.) Durch das Verschieben auf Ebay und Kleinanzeigen will ich u.a. erreichen, dass ich meine beiden Lager besser organisieren und die Kosten dafür reduzieren kann.
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JayTh
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Amy hat geschrieben: 16. Aug 2023 14:08
Langfristig möchte ich eh mein Sortiment erheblich verkleinern und mich nur noch auf ertragreiche Artikel beschränken.
Gute Idee. Es bringt nichts sich mit Centartikeln zu beschäftigen. Sowas habe ich mir lange abgewöhnt. Bei FBM läuft bei mir nichts mehr unter 2€ Bruttogewinn, je nach Artikelsorte oft 3 - 4€. - bei wohlgemerkt meist Artikeln bis 10€. Und bei den höherpreisigen, die ich per.. naja nennen wir es eine Art Dropshipping, was aber nicht offiziell Dropshipping ist... 7 - 29€ Gewinn - für den Aufwand es nur binnen rund 90 Sekunden bestellen zu müssen und dann keine Arbeit mehr mit zu haben. FBA, wenns Artikel mit wenig Etikettier/Vorbereitungsaufwand sind, hab ich auch mal bei gut laufenden Sachen 1-1,5€ mit drin. Aber ansonsten tu ich mir sowas nicht mehr an. Das ist auch eine Art Effektivität, sich auf die Rosinen zu konzentrieren.

Ganz früher fing ich mit Sachen an, da waren teils unter 1€ Gewinn, und das bei verhältnismäßig viel Verpackungsaufwand... da hab ich mich tot gemacht. Nun ist meine Arbeitszeit sehr entspannt, da ich mich auf Rosinen konzentriere und wenn dann stets auch nur nach neuen Rosinen ausschau halte und wie ich die pushen könnte.

Also kurz gesagt, das machst du genau richtig, dein Sortiment auf ertragreiche beschränken zu wollen. Immer das Verhältnis vom Aufwand sehen zum Ertrag, und dann weißt du was sich lohnt und was nicht. Bei mir habe ich Artikel, da brauche ich tatsächlich 2 Minuten bis sie fertig verpackt sind - bei genügend Gewinn okay. Aber So 2€-Gewinn-Artikel mit so einem Verpackaufwand sind mir immer die unliebsten.
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JayTh
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Zecke hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:11 Wenn du Amazon wie ein "Konto" behandelst, liegst du richtig. Nur dafür fehlt die Voraussetzung, dass du über das bei Amazon in Luxemburg liegende Geld frei verfügen kannst.
Guter Einwand. Im Prinzip wird es bei mir ja auch nicht wie ein richtiges Konto behandelt, sondern immer nur der Geldeingang vom Amazonkonto aufs Bankkonto. Aber wenn du diesbezüglich derselben Meinung bist, verstehe ich das Problem ja erstrecht nicht bzgl. Steuern in Verbindung mit den zurückgehaltenen Beträgen Amazons. Denn wenn amazon das Geld zurückhält, kannst du es erst später aufs Bankkonto auszahlen, entsprechend zahlst du dann auch erst später dessen Steuern. ALso wenn man es so sieht, wo ist dann das Problem bzgl. der Steuern? Wo ist denn dann die Lage gegeben, dass man ja EHER Steuern zahlen müsse, als man ans Geld kommt? Das ist doch so gar nicht gegeben.
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Zecke
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Gab es die Auswahl schon vorher?
"Verfügbare Mittel" -> Jetzt bzw. Am Abrechnungsende
Mein Gott, wie ich das hasse, immer alles erraten zu müssen. Warum pupt sich Amazon nicht aus?
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Zecke
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

JayTh hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:24 ALso wenn man es so sieht, wo ist dann das Problem bzgl. der Steuern?
Das Problem haben die Behörden, dass die erst Steuern später erhalten. Hier sind die immer geil drauf. Die haben sogar die Sozialversicherungs-Zahlungen als Abschlag mit Schätzung vorgezogen, um schneller an das Geld zu kommen. Ein riesiger Aufwand für die Unternehmen, aber die GKV haben 6-10 Tage früher Geld. So wichtig ist das denen.
JayTh hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:24 Wo ist denn dann die Lage gegeben, dass man ja EHER Steuern zahlen müsse, als man ans Geld kommt? Das ist doch so gar nicht gegeben.
Als Soll-Versteuerer musst du nun die 10-14 Tage an Steuern zusätzlich überbrücken.

Das wiederum geht dem FA am Allerwertesten vorbei. Das ist eher für das Wirtschaftsministerium interessant, weil das Geld in Luxemburg rumliegt bzw. bei Amazon und nicht der Wirtschaft zur Verfügung steht. Aber wahrscheinlich ist das für unseren Behördenschimmel etwas zu abstrakt gedacht ;-)
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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Zecke hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:11
JayTh hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:01 Nur weil Amazon das Geld zurück hält, ist das trotzdem bezahlt worden und fällig, auch wenn man wegen Amazon erst später ran kommt.
Ich möchte hier eigentlich jetzt nicht steuerlichen Kleinkram diskutieren. Wenn du Amazon wie ein "Konto" behandelst, liegst du richtig. Nur dafür fehlt die Voraussetzung, dass du über das bei Amazon in Luxemburg liegende Geld frei verfügen kannst. Du kannst damit nicht zahlen und jetzt sogar noch nicht einmal auf das Geld überhaupt nach deinem Gutdünken zugreifen. Das Geld ist erst zu versteuern, wenn es in deinem Handlungsbereich liegt, bei der Ist-Versteuerung, wohlgemerkt.
Sobald ich umgestellt worden bin, werde ich mir genau diesen Aspekt sehr genau anschauen und ggf. bei meinem Finanzamt konkret anhand der Amazon-Kontodaten und Auszahlungsdaten nachfragen, welchen Zeitpunkt ich zukünftig für die Ist-Versteuerung nehmen soll.

Bei den Rechnungskäufen ist es leider nicht ganz so einfach wie du es beschreibst, da gibt es 2 Punkte, die bei der Buchhaltung zu berücksichtigen sind:

Die Rechnungsbelege für noch unbezahlte Bestellung wird ja bereits mit Versand der Lieferung erstellt - bei mir durch Amainvoice automatisch erstellt und anschließend hochgeladen.

Ab Erstellung dieser Rechnungen ist die Umsatzsteuer bereits als Einnahme und ist ansich in der USt-Voranmeldung des jeweiligen Monats/Quartals bereits zu berücksichtigen, unabhängig ob man ansonsten IST-Versteuerung anwendet oder nicht. Für das FA ist es quasi uninteressant, ob die RG bereits bezahlt wurde oder nicht! Denn man darf bereits erhaltene Rechnung, die aber noch unbezahlt sind, umsatzsteuerlich bei den Einnahmen bzw. Ausgaben im jeweiligen Monat/Quartal der Fälligkeit verrechnen. (Ich kann bei Bedarf gerne die Entscheidung des Finanzgerichts HH heraus suchen. Ich gehe davon aus, dass diese Entscheidung überregional, also bundesweit gilt.)

Die restlichen Netto-Erlöse aus den offenen Rechnungskäufen können und dürfen bei IST-Versteuerung tatsächlich erst gebucht werden, wenn sie bezahlt werden! Das macht ja diese blöden Rechnungskäufe und auch die verdammte neue Basisrichtlinie DD+7 für die Buchhaltung so kompliziert und umständlich, was letztlich für größere Unternehmen bedeuten könnte, dass die Kosten für die Buchhaltung in die Höhe schnellen könnten!
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

arnego2 hat geschrieben: 16. Aug 2023 14:24
Ich glaube nicht das diese Art von Strategie zu Erfolg führt. Wenn man eins von Amazon und Co lernen kann., das verkleinern es Angebots war es garantiert nicht.
Amazons Strategie ist nun wirklich in einer ganz anderen Dimension und nicht im Entferntesten vergleichbar mit Strategien für kleine bis mittelgroße Seller. Aussortieren nicht lohnender Artikel ist finde ich sehr wohl die beste Lösung. Du sagst anderweitig verkaufen und besser vermarkten? Aber dass genau diese schlecht laufenden Artikel vielleicht genau deshalb schlecht laufen, weil sie eben nicht gefragt sind, kommt mir da eher in den SInn. Und was für einen Sinn macht es ungefragte Artikel besser zu vermarkten? Da steckt man Unmengen Arbeit in Artikel, um sie zu pushen, dabei können diese mglw. schlicht ungefragten Artikel gar nicht richtig gepusht werden, weil sie eben ungefragt sind? Nicht alle Artikel eignen sich zum Verkaufen - man kann nicht jeden x beliebigen Artikel hernehmen und sagen "wenns dort nicht läuft, muss mans anderswo verkaufen und vermarkten, dann gehts durch die Decke". Wenn keine Nachfrage da ist, ist das auch nach besserem Vermarkten nicht so.

Aber dass du das so pauschal schreibst, wundert mich nicht. Dein Unternehmen macht ja wohl genau das, Platzierung, Vermarktung, Optimierung etc. - und in diesem Forum hast du nicht umsonst deine Firma direkt hinterlegt, man könnte ja auch noch Kunden gewinnen ;-)
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Zecke hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:30
Als Soll-Versteuerer musst du nun die 10-14 Tage an Steuern zusätzlich überbrücken.
Muss ich nicht verstehen, wieso ich das steuerlich zusätzlich überbrücken muss. Wenn das Geld von Amazon 14 Tage nicht freigegeben ist, kann ichs 14 Tage später erst aufs Bankkonto auszahlen und dementsprechend wird es auch erst 14 Tage später versteuert...
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Amy hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:32 Ich kann bei Bedarf gerne die Entscheidung des Finanzgerichts HH heraus suchen.
Das würde mich wirklich interessieren.
Ich wühle gerade bei denen durch die Urteile, aber ohne entsprechende Suchbegriffe schwierig das zu finden, was du meinst.

Das wäre eine extreme Abkehr von der Ist-Versteuerung, denn das Geld steht ja noch nicht einmal Amazon zur Verfügung. Das bedeutet, der zahlende kann die Steuer nicht geltend machen, aber der Empfänger muss schon zahlen.

Irre.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

JayTh hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:40 wird es auch erst 14 Tage später versteuert...
Unterschied Ist- und Soll-Versteuerung
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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

JayTh hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:21 Es bringt nichts sich mit Centartikeln zu beschäftigen. Sowas habe ich mir lange abgewöhnt. Bei FBM läuft bei mir nichts mehr unter 2€ Bruttogewinn, je nach Artikelsorte oft 3 - 4€. - bei wohlgemerkt meist Artikeln bis 10€. Und bei den höherpreisigen, die ich per.. naja nennen wir es eine Art Dropshipping, was aber nicht offiziell Dropshipping ist... 7 - 29€ Gewinn - für den Aufwand es nur binnen rund 90 Sekunden bestellen zu müssen und dann keine Arbeit mehr mit zu haben. FBA, wenns Artikel mit wenig Etikettier/Vorbereitungsaufwand sind, hab ich auch mal bei gut laufenden Sachen 1-1,5€ mit drin. Aber ansonsten tu ich mir sowas nicht mehr an. Das ist auch eine Art Effektivität, sich auf die Rosinen zu konzentrieren.

Ganz früher fing ich mit Sachen an, da waren teils unter 1€ Gewinn, und das bei verhältnismäßig viel Verpackungsaufwand... da hab ich mich tot gemacht. Nun ist meine Arbeitszeit sehr entspannt, da ich mich auf Rosinen konzentriere und wenn dann stets auch nur nach neuen Rosinen ausschau halte und wie ich die pushen könnte.

Also kurz gesagt, das machst du genau richtig, dein Sortiment auf ertragreiche beschränken zu wollen. Immer das Verhältnis vom Aufwand sehen zum Ertrag, und dann weißt du was sich lohnt und was nicht. Bei mir habe ich Artikel, da brauche ich tatsächlich 2 Minuten bis sie fertig verpackt sind - bei genügend Gewinn okay. Aber So 2€-Gewinn-Artikel mit so einem Verpackaufwand sind mir immer die unliebsten.
Alles was unter 10 EUR Warenwert ist, möchte ich eigentlich los werden, selbst wenn der Ertrag im Einzelfall dabei sehr hoch ist.
Meine lukrativsten Artikel sind meist hochpreisig und haben einen hohen Verpackungsaufwand, manche selbsthergestellten Artikel sogar eine lange Herstellungszeit. Das bindet sehr viel Kapazität.

Die preiswerteren Artikel hab ich bisher immer noch mitlaufen lassen. Doch seit den wiederkehrenden verkaufslosen Wochen in diesem Jahr, rentieren sie sich nicht mehr, weil sie unnötig Lagerplatz belegen und die Reduzierung der Lagerkosten verhindern.

Dropshipping kommt für mich nicht in Frage, weil ich die Ware vorher auf die von den Kunden gewünschte Qualität überprüfen muss. Nur so konnte ich bisher meinen Account sauber halten und auf eine sehr geringe Retourenqquote stolz sein.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Amy hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:32

Bei den Rechnungskäufen ist es leider nicht ganz so einfach wie du es beschreibst, da gibt es 2 Punkte, die bei der Buchhaltung zu berücksichtigen sind:

Die Rechnungsbelege für noch unbezahlte Bestellung wird ja bereits mit Versand der Lieferung erstellt - bei mir durch Amainvoice automatisch erstellt und anschließend hochgeladen.

Bei Istversteuerung kann das sein - aber bei Sollversteuerung ist die Steuer ja nicht mit dem Versand fällig. Bei mir ging es um Sollversteuerung und nicht Ist, wie es bei dir wohl ist ;-)
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Zecke hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:41
Amy hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:32 Ich kann bei Bedarf gerne die Entscheidung des Finanzgerichts HH heraus suchen.
Das würde mich wirklich interessieren.
Ich wühle gerade bei denen durch die Urteile, aber ohne entsprechende Suchbegriffe schwierig das zu finden, was du meinst.

Das wäre eine extreme Abkehr von der Ist-Versteuerung, denn das Geld steht ja noch nicht einmal Amazon zur Verfügung. Das bedeutet, der zahlende kann die Steuer nicht geltend machen, aber der Empfänger muss schon zahlen.

Irre.
Nur dass du mich nicht falsch verstehst: Es geht hierbei um nur den USt.-Anteil der bereits erstellten Rechnungen, selbst wenn diese noch unbezahlt sind!

Wenn du die Rechnungen für diese offenen Rechnungskäufe erst erstellst, wenn sie bezahlt worden sind, dann ist deine Vorgehensweise richtig. In meinem Fall erstellt Amainvoice (übrigens genau wie Amazons Rechnungsservice auch) die Rechnung sofort nach Versandbestätgung der Bestellungen, unabhängig ob bereits bezahlt wurde oder die Rechnung noch offen ist.

Die Entscheidung suche ich dir heraus, kein Problem. Das Urteil ist von 2018 soweit ich mich erinnere. Ich hab aufgrund dieses Urteils nämlich die USt.-Erklärung für 2017 zu meinem Vorteil nachträglich korrigiert und auch gegenüber dem FA mit dem Urteil begründet. (Ich hatte eine hohe Rechnung in 2017 noch nicht vollständig bezahlt gehabt und somit zunächst den USt.-Anteil beimVorsteuerabzug unberücksichtigt gelassen. Durch das Urteil reduzierte sich die abzuführende USt. für 2017 erheblich.)
Zuletzt geändert von Amy am 16. Aug 2023 16:03, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Amy hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:41
Alles was unter 10 EUR Warenwert ist, möchte ich eigentlich los werden, selbst wenn der Ertrag im Einzelfall dabei sehr hoch ist.
Meine lukrativsten Artikel sind meist hochpreisig und haben einen hohen Verpackungsaufwand, manche selbsthergestellten Artikel sogar eine lange Herstellungszeit. Das bindet sehr viel Kapazität.

Die preiswerteren Artikel hab ich bisher immer noch mitlaufen lassen. Doch seit den wiederkehrenden verkaufslosen Wochen in diesem Jahr, rentieren sie sich nicht mehr,
Kommt immer auf die Unternehmensgröße an. Also für mich als Einzelkämpfer ist es super, wenn ich gut laufende 10€ Artikel habe, die im Schnitt 3-4€ Bruttogewinn bringen, oft aber auch mehrfach gekauft werden und sich der Aufwand nahezu nicht ändert, ich aber bei 3€ Artikeln dann (durch die generelle Preisgestaltung) 8€ Gewinn habe und so. Ist eben sehr artikelabhängig, bzw. von der Artikelart. Das was ich mit Dropshipping mache ist eine Artikelgruppe, da bedarf es wirklich keinerlei Qualitätskontrolle. Ich führe keine Statistik über Retouren, da meine Retouren (sowohl bei den 10€ als auch höherpreisigen Artikeln) sehr gering ist. Grad mal bei dem Dropshipping Artikel geschaut. In den letzten 90 Tagen hatte ich 0,6% Retourenquote dabei. Kein Artikel wo es auf irgend eine Qualität ankommt - ein Gebrauchsartikel / Verbrauchsartikel. Wie eigentlich die meisten meiner Artikel.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Amy hat geschrieben: 16. Aug 2023 15:51
Nur dass du mich nicht falsch verstehst: Es geht hierbei um nur den USt.-Anteil der bereits erstellten Rechnungen, selbst wenn diese noch unbezahlt sind!!!
Woher soll das FA wissen, wann ich die Rechnungen an den Kunden erstellt habe? Bei mir läuft alles über EÜR, also Gesamtbeträge. Die monatlichen Amazoneinnahmen werden in der Buchhaltung gesplittet in Ust., Nettoeinnahmen, Gebühren etc., als Gesamtsummen, und nicht aufgesplittet in jede einzelne Bestellung.
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