Ich glaube nicht das diese Art von Strategie zu Erfolg führt. Wenn man eins von Amazon und Co lernen kann., das verkleinern es Angebots war es garantiert nicht.
Ausortieren und über eine ander Plattform vermarkten, selbst vermarkten ist IMO besser.
Ich glaube nicht das diese Art von Strategie zu Erfolg führt. Wenn man eins von Amazon und Co lernen kann., das verkleinern es Angebots war es garantiert nicht.
Wieso das? Wieso sollte bei der Ist-Besteuerung das FA nun das Geld 2-3 Wochen später bekommen? Es heißt, es ist fällig sobald bezahlt ist. Nur weil Amazon das Geld zurück hält, ist das trotzdem bezahlt worden und fällig, auch wenn man wegen Amazon erst später ran kommt.
und vor allem habe ich im Laufe der Jahre immer mehr technische Lücken entdeckt, mit denen ich tricksen konnte. Wurde auch immer mehr gestopft, aber aktuell konnte ich dank sowas meinen FBA Bestand eines Artikels "retten" von einem Angebot, wo Amazon den Wettbewerbsfähigen Preis in den Keller setzte und das Angebot somit abgeschrieben war und ich sonst alles hätte teuer remissionieren müssen. Konnte ich zum Glück umgehen.
Ich möchte hier eigentlich jetzt nicht steuerlichen Kleinkram diskutieren. Wenn du Amazon wie ein "Konto" behandelst, liegst du richtig. Nur dafür fehlt die Voraussetzung, dass du über das bei Amazon in Luxemburg liegende Geld frei verfügen kannst. Du kannst damit nicht zahlen und jetzt sogar noch nicht einmal auf das Geld überhaupt nach deinem Gutdünken zugreifen. Das Geld ist erst zu versteuern, wenn es in deinem Handlungsbereich liegt, bei der Ist-Versteuerung, wohlgemerkt.
Hab mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Ich meinte eher "Aussortieren" / "Ausmisten", um zukünftig nur noch die gut laufenden, lukrativen Artikel über Amazon anzubieten. Im Moment hab ich viel zu viele Artikel, die kaum Klicks erhalten haben, auch wenn ich x-mal an ihnen herum gebastelt habe (Preis rauf/runter, FBA/FBM, Schlagworte etc.) Durch das Verschieben auf Ebay und Kleinanzeigen will ich u.a. erreichen, dass ich meine beiden Lager besser organisieren und die Kosten dafür reduzieren kann.
Gute Idee. Es bringt nichts sich mit Centartikeln zu beschäftigen. Sowas habe ich mir lange abgewöhnt. Bei FBM läuft bei mir nichts mehr unter 2€ Bruttogewinn, je nach Artikelsorte oft 3 - 4€. - bei wohlgemerkt meist Artikeln bis 10€. Und bei den höherpreisigen, die ich per.. naja nennen wir es eine Art Dropshipping, was aber nicht offiziell Dropshipping ist... 7 - 29€ Gewinn - für den Aufwand es nur binnen rund 90 Sekunden bestellen zu müssen und dann keine Arbeit mehr mit zu haben. FBA, wenns Artikel mit wenig Etikettier/Vorbereitungsaufwand sind, hab ich auch mal bei gut laufenden Sachen 1-1,5€ mit drin. Aber ansonsten tu ich mir sowas nicht mehr an. Das ist auch eine Art Effektivität, sich auf die Rosinen zu konzentrieren.
Guter Einwand. Im Prinzip wird es bei mir ja auch nicht wie ein richtiges Konto behandelt, sondern immer nur der Geldeingang vom Amazonkonto aufs Bankkonto. Aber wenn du diesbezüglich derselben Meinung bist, verstehe ich das Problem ja erstrecht nicht bzgl. Steuern in Verbindung mit den zurückgehaltenen Beträgen Amazons. Denn wenn amazon das Geld zurückhält, kannst du es erst später aufs Bankkonto auszahlen, entsprechend zahlst du dann auch erst später dessen Steuern. ALso wenn man es so sieht, wo ist dann das Problem bzgl. der Steuern? Wo ist denn dann die Lage gegeben, dass man ja EHER Steuern zahlen müsse, als man ans Geld kommt? Das ist doch so gar nicht gegeben.
Mein Gott, wie ich das hasse, immer alles erraten zu müssen. Warum pupt sich Amazon nicht aus?"Verfügbare Mittel" -> Jetzt bzw. Am Abrechnungsende
Das Problem haben die Behörden, dass die erst Steuern später erhalten. Hier sind die immer geil drauf. Die haben sogar die Sozialversicherungs-Zahlungen als Abschlag mit Schätzung vorgezogen, um schneller an das Geld zu kommen. Ein riesiger Aufwand für die Unternehmen, aber die GKV haben 6-10 Tage früher Geld. So wichtig ist das denen.
Als Soll-Versteuerer musst du nun die 10-14 Tage an Steuern zusätzlich überbrücken.
Sobald ich umgestellt worden bin, werde ich mir genau diesen Aspekt sehr genau anschauen und ggf. bei meinem Finanzamt konkret anhand der Amazon-Kontodaten und Auszahlungsdaten nachfragen, welchen Zeitpunkt ich zukünftig für die Ist-Versteuerung nehmen soll.Zecke hat geschrieben: ↑16. Aug 2023 15:11Ich möchte hier eigentlich jetzt nicht steuerlichen Kleinkram diskutieren. Wenn du Amazon wie ein "Konto" behandelst, liegst du richtig. Nur dafür fehlt die Voraussetzung, dass du über das bei Amazon in Luxemburg liegende Geld frei verfügen kannst. Du kannst damit nicht zahlen und jetzt sogar noch nicht einmal auf das Geld überhaupt nach deinem Gutdünken zugreifen. Das Geld ist erst zu versteuern, wenn es in deinem Handlungsbereich liegt, bei der Ist-Versteuerung, wohlgemerkt.
Amazons Strategie ist nun wirklich in einer ganz anderen Dimension und nicht im Entferntesten vergleichbar mit Strategien für kleine bis mittelgroße Seller. Aussortieren nicht lohnender Artikel ist finde ich sehr wohl die beste Lösung. Du sagst anderweitig verkaufen und besser vermarkten? Aber dass genau diese schlecht laufenden Artikel vielleicht genau deshalb schlecht laufen, weil sie eben nicht gefragt sind, kommt mir da eher in den SInn. Und was für einen Sinn macht es ungefragte Artikel besser zu vermarkten? Da steckt man Unmengen Arbeit in Artikel, um sie zu pushen, dabei können diese mglw. schlicht ungefragten Artikel gar nicht richtig gepusht werden, weil sie eben ungefragt sind? Nicht alle Artikel eignen sich zum Verkaufen - man kann nicht jeden x beliebigen Artikel hernehmen und sagen "wenns dort nicht läuft, muss mans anderswo verkaufen und vermarkten, dann gehts durch die Decke". Wenn keine Nachfrage da ist, ist das auch nach besserem Vermarkten nicht so.
Muss ich nicht verstehen, wieso ich das steuerlich zusätzlich überbrücken muss. Wenn das Geld von Amazon 14 Tage nicht freigegeben ist, kann ichs 14 Tage später erst aufs Bankkonto auszahlen und dementsprechend wird es auch erst 14 Tage später versteuert...
Das würde mich wirklich interessieren.
Alles was unter 10 EUR Warenwert ist, möchte ich eigentlich los werden, selbst wenn der Ertrag im Einzelfall dabei sehr hoch ist.JayTh hat geschrieben: ↑16. Aug 2023 15:21 Es bringt nichts sich mit Centartikeln zu beschäftigen. Sowas habe ich mir lange abgewöhnt. Bei FBM läuft bei mir nichts mehr unter 2€ Bruttogewinn, je nach Artikelsorte oft 3 - 4€. - bei wohlgemerkt meist Artikeln bis 10€. Und bei den höherpreisigen, die ich per.. naja nennen wir es eine Art Dropshipping, was aber nicht offiziell Dropshipping ist... 7 - 29€ Gewinn - für den Aufwand es nur binnen rund 90 Sekunden bestellen zu müssen und dann keine Arbeit mehr mit zu haben. FBA, wenns Artikel mit wenig Etikettier/Vorbereitungsaufwand sind, hab ich auch mal bei gut laufenden Sachen 1-1,5€ mit drin. Aber ansonsten tu ich mir sowas nicht mehr an. Das ist auch eine Art Effektivität, sich auf die Rosinen zu konzentrieren.
Ganz früher fing ich mit Sachen an, da waren teils unter 1€ Gewinn, und das bei verhältnismäßig viel Verpackungsaufwand... da hab ich mich tot gemacht. Nun ist meine Arbeitszeit sehr entspannt, da ich mich auf Rosinen konzentriere und wenn dann stets auch nur nach neuen Rosinen ausschau halte und wie ich die pushen könnte.
Also kurz gesagt, das machst du genau richtig, dein Sortiment auf ertragreiche beschränken zu wollen. Immer das Verhältnis vom Aufwand sehen zum Ertrag, und dann weißt du was sich lohnt und was nicht. Bei mir habe ich Artikel, da brauche ich tatsächlich 2 Minuten bis sie fertig verpackt sind - bei genügend Gewinn okay. Aber So 2€-Gewinn-Artikel mit so einem Verpackaufwand sind mir immer die unliebsten.
Bei Istversteuerung kann das sein - aber bei Sollversteuerung ist die Steuer ja nicht mit dem Versand fällig. Bei mir ging es um Sollversteuerung und nicht Ist, wie es bei dir wohl istAmy hat geschrieben: ↑16. Aug 2023 15:32
Bei den Rechnungskäufen ist es leider nicht ganz so einfach wie du es beschreibst, da gibt es 2 Punkte, die bei der Buchhaltung zu berücksichtigen sind:
Die Rechnungsbelege für noch unbezahlte Bestellung wird ja bereits mit Versand der Lieferung erstellt - bei mir durch Amainvoice automatisch erstellt und anschließend hochgeladen.
Nur dass du mich nicht falsch verstehst: Es geht hierbei um nur den USt.-Anteil der bereits erstellten Rechnungen, selbst wenn diese noch unbezahlt sind!Zecke hat geschrieben: ↑16. Aug 2023 15:41Das würde mich wirklich interessieren.
Ich wühle gerade bei denen durch die Urteile, aber ohne entsprechende Suchbegriffe schwierig das zu finden, was du meinst.
Das wäre eine extreme Abkehr von der Ist-Versteuerung, denn das Geld steht ja noch nicht einmal Amazon zur Verfügung. Das bedeutet, der zahlende kann die Steuer nicht geltend machen, aber der Empfänger muss schon zahlen.
Irre.
Kommt immer auf die Unternehmensgröße an. Also für mich als Einzelkämpfer ist es super, wenn ich gut laufende 10€ Artikel habe, die im Schnitt 3-4€ Bruttogewinn bringen, oft aber auch mehrfach gekauft werden und sich der Aufwand nahezu nicht ändert, ich aber bei 3€ Artikeln dann (durch die generelle Preisgestaltung) 8€ Gewinn habe und so. Ist eben sehr artikelabhängig, bzw. von der Artikelart. Das was ich mit Dropshipping mache ist eine Artikelgruppe, da bedarf es wirklich keinerlei Qualitätskontrolle. Ich führe keine Statistik über Retouren, da meine Retouren (sowohl bei den 10€ als auch höherpreisigen Artikeln) sehr gering ist. Grad mal bei dem Dropshipping Artikel geschaut. In den letzten 90 Tagen hatte ich 0,6% Retourenquote dabei. Kein Artikel wo es auf irgend eine Qualität ankommt - ein Gebrauchsartikel / Verbrauchsartikel. Wie eigentlich die meisten meiner Artikel.Amy hat geschrieben: ↑16. Aug 2023 15:41
Alles was unter 10 EUR Warenwert ist, möchte ich eigentlich los werden, selbst wenn der Ertrag im Einzelfall dabei sehr hoch ist.
Meine lukrativsten Artikel sind meist hochpreisig und haben einen hohen Verpackungsaufwand, manche selbsthergestellten Artikel sogar eine lange Herstellungszeit. Das bindet sehr viel Kapazität.
Die preiswerteren Artikel hab ich bisher immer noch mitlaufen lassen. Doch seit den wiederkehrenden verkaufslosen Wochen in diesem Jahr, rentieren sie sich nicht mehr,
Woher soll das FA wissen, wann ich die Rechnungen an den Kunden erstellt habe? Bei mir läuft alles über EÜR, also Gesamtbeträge. Die monatlichen Amazoneinnahmen werden in der Buchhaltung gesplittet in Ust., Nettoeinnahmen, Gebühren etc., als Gesamtsummen, und nicht aufgesplittet in jede einzelne Bestellung.
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