Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Andre (KM)
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Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

Moin,
ich möchte einem Mitarbeiter einen Dienstwagen zur Verfügung stellen, der ausschließlich nur für den Arbeitsweg genutzt werden darf (zu Hause -> Arbeit -> zu Hause). Wie wird das sauber steuerrechtlich gestaltet? Fahrtenbuch und dann je KM abrechnen?

Gespräch mit dem STB steht noch aus, aber hier sind ja auch viele kluge Köpfe vertreten rauchen

Gruß,
André


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AndreM93
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

Im einfachsten Fall: 0,03 % des Bruttolistenpreise pro Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Andre (KM)
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

AndreM93 hat geschrieben: 7. Aug 2023 21:25 Im einfachsten Fall: 0,03 % des Bruttolistenpreise pro Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Wenn ich das richtig verstehe gilt das aber nur, wenn die 1% Regelung genutzt wird, richtig?
c)0,03 %-Methode für Fahrten zwischen Wohnung
und erster Tätigkeitsstätte

Benutzt der Arbeitnehmer den Firmenwagen sowohl für reine Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallende geldwerte Vorteil zusätzlich anzusetzen. Diese Fahrten sind durch die Anwendung der 1 %-Methode für reine Privatfahrten nicht mit abgegolten. Zum Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte vgl. die Erläuterungen in Anhang 4 unter Nr. 3.
AndreM93
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

Die 0,03 %-Regelung ist unabhängig von der 1 %-Regelung selbstständig anzuwenden, wenn das Kraftfahrzeug ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen wird.
https://www.haufe.de/steuern/finanzverw ... 49924.html
Andre (KM)
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

Oh, vielen Dank!! Damit gehe ich ins Gespräch mit dem STB :daumenhoch:
AndreM93
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

Nehme ich mir dagegen den Gesetztestext (§8 EStG), könnte man das auch anders verstehen. Muss also sicherlich mal ordentlich durch den StB geprüft werden.
regalboy
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

Warum nur für den Arbeitsweg?

Da das Auto eh schon vorhanden ist und alle Fixkosten laufen würde ich die Privatnutzung mit (ggf. mit Kilometer Begrenzung) durch rechnen.

Billiger kann man seine Angestellten nicht bezahlen.
Roemer
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

AndreM93 hat geschrieben: 7. Aug 2023 21:54 Nehme ich mir dagegen den Gesetztestext (§8 EStG), könnte man das auch anders verstehen.
Daher verweise ich regelmäßig auf höchstrichterliche Urteile. Nur Gesetze lesen bringt (fast) nix.
Andre (KM)
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

AndreM93 hat geschrieben: 7. Aug 2023 21:45
Die 0,03 %-Regelung ist unabhängig von der 1 %-Regelung selbstständig anzuwenden, wenn das Kraftfahrzeug ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen wird.
https://www.haufe.de/steuern/finanzverw ... 49924.html
Ist laut meinem STB übrigens tatsächlich so :daumenhoch:

Aber es gibt ggf. eine kleine Änderung:
wir überlegen es per Fahrtenbuch zu machen inkl. der Erlaubnis private Fahrten zu absolvieren.
Die 1% Regelung kenne ich in der Abwicklung. Aber wie ist das beim Fahrtenbuch?
Wird das "rückwirkend" versteuert? Da dort ja die ganzen Kosten vom KFZ gesammelt werden und dann anteilig der Privatfahrten aufgeschlüsselt werden. Oder wie funktioniert das in der Praxis mit der Versteuerung für den Arbeitnehmer?

Gruß,
André
regalboy
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

Beim Fahrtenbuch wird aufgeteilt.
xMerchant
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

Nachteil vom Fahrtenbuch ist, dass jeder Prüfer sich drauf stürzt und oft etwas findet, womit er es verwerfen kann. Deshalb mache ich die 1%-Methode. Würde ich Fahrtenbuch machen, dann nur ein elektronisches und fest eingebautes, das die Aufzeichnungen automatisch macht und wo zumindest die einzelnen Fahrten vom Finanzamt nicht angezweifelt werden können.

Eventuell kann ja einer der gelegentlich hier anwesenden Steuerberater etwas aus seiner Erfahrung dazu sagen, wie oft es bei Prüfungen Probleme mit manuell geführten Fahrtenbüchern gibt.
hardy
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

Fahrtenbuch muss akribisch geführt werden. Jede Tankquittung, jeder Werkstatt-Aufenthalt, TÜV usw. alles muss mit dem Fahrtenbuch übereinstimmen - sonst kann der Prüfer es verwerfen und die ganze Arbeit war umsonst.
Man kann auch ein Privat-Nutzungs-Verbot aussprechen. Muster gibt es im Internet.

Eigentlich gibt es nur 2 Möglichkeiten: a) 100% genaues Fahrtenbuch oder b) 1% Regelung.
Wenn es ein eAuto ist, dann bis 60000€ nur 0.25%, drüber (auch Hybrid) 0.5% Regelung.
Andre (KM)
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

Thema hat sich erledigt, Mitarbeiter bekam gestern die Kündigung :evil:
regalboy
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

Andre (KM) hat geschrieben: 15. Aug 2023 20:49 Thema hat sich erledigt, Mitarbeiter bekam gestern die Kündigung :evil:
Was hat er angestellt?
Andre (KM)
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

regalboy hat geschrieben: 15. Aug 2023 21:05
Andre (KM) hat geschrieben: 15. Aug 2023 20:49 Thema hat sich erledigt, Mitarbeiter bekam gestern die Kündigung :evil:
Was hat er angestellt?
Gelogen. Wenn das gleich so anfängt...
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hkhk
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

Andre (KM) hat geschrieben: 15. Aug 2023 22:23
regalboy hat geschrieben: 15. Aug 2023 21:05

Was hat er angestellt?
Gelogen. Wenn das gleich so anfängt...
Wer lügt nicht?
https://www.ardalpha.de/wissen/psycholo ... e-100.html

Was war das denn für eine Lüge, dass er gleich deswegen gekündigt wird?
Andre (KM)
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Re: Mitarbeiter PKW überlassen ausschließlich für Arbeitsweg

hkhk hat geschrieben: 16. Aug 2023 08:08
Andre (KM) hat geschrieben: 15. Aug 2023 22:23

Gelogen. Wenn das gleich so anfängt...
Wer lügt nicht?
https://www.ardalpha.de/wissen/psycholo ... e-100.html

Was war das denn für eine Lüge, dass er gleich deswegen gekündigt wird?
Solche internas poste ich hier nicht öffentlich. Wer allerdings den Chef bereits in der Probezeit massiv anlügt, passt nicht ins Team. Meine Firma, meine Regeln. Wird ja nach der Probezeit sicher nicht besser wenn man sich nicht einmal die ersten 8 Wochen zusammenreißen kann.
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