Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Ganz ehrlich, das was Amazon mit der Umstellung auf eine angeblich einheitliche Rücklagenbildung für alle hier durchzieht ist eine Schande!

Es stellt alle Drittanbieter auf eine niedrigere Stufe als Amazon. Und selbst wenn ein Drittanbieter Amazon mit der Einlagerung und Versand seiner Ware beauftragt hat, werden diese Erlöse für 10 Tage einbehalten?!

Das bedeutet ja, dass das Risiko nicht der Versand (Beschädigung, Verlust und Verspätung) sondern bei die Ware ansich sein soll, also geht es um das klassische Widerrufsrecht. Aber ist das Risiko tatsächlich 100%?

Das Risiko, dass 100% zurückgeschickt wird, kann bei FBA bereits existieren, wenn Amazon falsch einbucht (hat Amazon bei mir schon einmal gemacht, das Foto aus dem Lager zeigte eine andere FNSKU als tatsächlich eingebucht wurde!). Nur den Fehler hat in so einem Fall Amazon gemacht, nicht der Seller!

Ich stelle immer exakt das ein, was laut ASIN angeboten wird. Stimmt etwas nicht überein, erstelle ich eine neue ASIN oder verzichte auf das Listen auf Amazon. Außerdem wissen meine Kunden i.d.R. was sie kaufen und haben somit nur in ganz wenigen Fällen Grund zur Rücksendung. Einige vertun sich bei der Bestellung, weil sie den Artikel verwechselt haben. Das sind die häufigsten Gründe bei mir für die Rücksendungen. So ein Irrtum beim Kauf kann auch im stationären Handel passieren.

Ich fühle mich als Handmade-Seller bei Amazon nicht mehr sicher. Die Gründe dafür liegen für mich vorallem darin, dass ich zusätzlich zur Versandzeit auch stets eine Herstellungszeit benötige, also eine deutlich längere Bearbeitungszeit als 1-2 Tage hinterlegt habe. Das bedeutet im Falle einer Bestellung, dass ich zukünftig ab Bestelldatum ca. 3 Wochen, wenn auf Rechnung gekauft wird schlimmstenfalls sogar bis zu 9 Wochen auf die Auszahlung meiner Erlöse warten müsste?!?

Sorry, aber das geht bei derart unregelmäßigen Verkäufen gar nicht! Von was soll neben dem Material und den Versandlabeln denn die Steuern, meine Miete und meine Lebenshaltungskosten bezahlt werden?


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Wolkenspiel
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Ich finde es super spannend, Einblick in eure Welt zu erhalten!
Dass das Verkaufen bei Ama nicht so geil ist, war mir klar, dass man gegängelt wird und ständig mit Supsendierung rechnen muss, auch. Dass man sich aber auch noch den Umsatz zu 30 % wegnehmen lässt, das ist schon sportlich. Das kann doch eigentlich nur für Händler, die vergleichbares Zeug anbieten, interessant sein?! Alle anderen könnten doch sehr wohl ohne diese Abhängigkeit leben.
Was bin ich froh, dass ich dieser Versuchung nie nachgegeben habe. Man kann auch ohne Ama sehr gutes Geld verdienen.

Ich wünsche es euch natürlich nicht, aber für alle Nicht-Ama-Händler wäre der Untergang dieser Plattform ein Segen. Und vielleicht ist das ja jetzt ein Schritt dahin. Aber ich glaubs eigentlich nicht, denn ihr werdet natürlich alle weiterhin dort anbieten.
Und dass es Großen nichts ausmacht, 30 % der Kohle bei Ama zu bunkern, halte ich auch für ein Gerücht. Das Verhältnis ist dasselbe und als Unternehmer gewährt man seinem Hausmeister, in diesem Falle Amazon, nicht einfach so einen zinslosen Kredit. Das ist ja total absurd.
aDarkGod
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Wie bereits erwähnt, ich finde es auch nicht gut, was Amazon diesbezüglich macht.
Aber irgendwie kann ich es aus Sicht von Amazon auch wiederum etwas nachvollziehen.

Stellt euch vor, ein Seller hat einen gut laufenden und gut bewerteten Account. Aus äußeren Umständen aber beschließt dieser nun von jetzt auf gleich, Bestellungen/Umsätze zu generieren, aber überhaupt nichts mehr auszuliefern und alle Kunden damit zu betrügen.
Bis die ersten Beschwerden eingehen, vergehen 2-4 Tage, dann häufen sie sich und mit Glück wird der Account dann nach 10 Tagen suspendiert, vielleicht auch später.
Wenn man es richtig anstellt, könnte man somit mehrere 100.000 € ergaunern.
Und wenn dieser Seller nun aus einem Drittland wie z.B. China kommt und er rechtlich schwer zu ergreifen ist, wird es für Amazon noch komplizierter.
Und lasst das mal im worst case dutzende Händler gleichzeitig machen.

Von daher ... wie würdet ihr es an Amazons Stelle machen?
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Eiskoenigin
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

aDarkGod hat geschrieben: 13. Aug 2023 14:25 Wie bereits erwähnt, ich finde es auch nicht gut, was Amazon diesbezüglich macht.
Aber irgendwie kann ich es aus Sicht von Amazon auch wiederum etwas nachvollziehen.

Stellt euch vor, ein Seller hat einen gut laufenden und gut bewerteten Account. Aus äußeren Umständen aber beschließt dieser nun von jetzt auf gleich, Bestellungen/Umsätze zu generieren, aber überhaupt nichts mehr auszuliefern und alle Kunden damit zu betrügen.
Bis die ersten Beschwerden eingehen, vergehen 2-4 Tage, dann häufen sie sich und vielleicht wird der Account dann nach 10 Tagen suspendiert, vielleicht auch später.
Wenn man es richtig anstellt, könnte man somit mehrere 100.000 € ergaunern.
Und wenn dieser Seller nun aus einem Drittland wie z.B. China kommt und er rechtlich schwer zu ergreifen ist, wird es für Amazon noch komplizierter.
Und lasst das mal im worst case dutzende Händler gleichzeitig machen.

Von daher ... wie würdet ihr es an Amazons Stelle machen?
Aber die Verkaufshistorie lässt sich prüfen - und nach fast 10 Jahren mit sowas um die Ecke zu kommen...da gibt es andere Möglichkeiten.
Ich bin sicher, dass es amazon darum aber gar nicht geht....
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fossi
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Slater hat geschrieben: 13. Aug 2023 10:23 Ich kann mir gut vorstellen, daß große Händler davon gar nicht betroffen sein werden.
Glaub mir, die sind genauso betroffen.
Die Umstellung betrifft wirklich ALLE alten Accounts. :kaffeesmily

Gerade die Großen sind aber häufig auf weiteren Märkten unterwegs und haben dadurch einen ganz anderen finanziellen Spielraum. Da gibt es eben nicht nur Amazon. Zudem kamen frühzeitige Vorankündigungen per Mail (oder bei uns sogar über einen Keyaccounter).
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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Ich denke, dass Amazon diesen Schritt intern vollzieht, um das Geschäft mit den Drittanbietern vom eigenen Onlinehandel finanziell zu trennen. Vielleicht ist das erforderlich, weil Amazon Gerüchten zu Folge plant eine Bank zu werden? Als möglicher Partner wurde JP Morgan genannt. Oder aber Amazon wird zukünftig gezwungen werden in der EU und anderen Ländern direkt Steuern abzuführen. Dazu braucht es Cashflow.

Insgesamt betrachte ich die aktuelle Vorgehensweise allerdings als einen Sargnagel für Amazon. Denn durch das weltweite Zurückhalten von Erlösen wird durch die fehlende Liquidität aller Seller auch nach und nach weniger auf Amazon verkauft werden.

Ist doch auch logisch, oder nicht? Wenn ich mir meine Liquidität erhalten will, die Amazon für 10Tage klaut, verlagere ich meine Produkte dorthin, wo ich ohne Einbehalt verkaufen kann. In manchen Fällen nehmen die Kunden ja bereits von sich aus, Kontakt zu mir auf und kaufen bei mir direkt, ganz ohne den "Vermittler" Amazon.

Gerade bei uns kleinen Anbieterinnen, die durch ihr Handwerk Amazon um zahlreiche Produkte bereichert haben, ist die neue Rücklage u.U. ein Todesstoß in Richtung Insolvenz. Bei den Handmade Anbieterinnen sind die Einnahmen auf Etsy und Amazon Handmade oft die einzigen Einnahmen, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten und ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das hat Etsy zunächst auch nicht verstanden - naja, wie auch: Man schaue sich nur an, wem Etsy gehört...

Und jetzt macht Amazon den gleichen Schritt und stößt seine angeblich so schützenswerten Handmade Anbieter an bzw. in den Abgrund?
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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

aDarkGod hat geschrieben: 13. Aug 2023 14:25 Stellt euch vor, ein Seller hat einen gut laufenden und gut bewerteten Account. Aus äußeren Umständen aber beschließt dieser nun von jetzt auf gleich, Bestellungen/Umsätze zu generieren, aber überhaupt nichts mehr auszuliefern und alle Kunden damit zu betrügen.
Bis die ersten Beschwerden eingehen, vergehen 2-4 Tage, dann häufen sie sich und mit Glück wird der Account dann nach 10 Tagen suspendiert, vielleicht auch später.
Wenn man es richtig anstellt, könnte man somit mehrere 100.000 € ergaunern.
Und wenn dieser Seller nun aus einem Drittland wie z.B. China kommt und er rechtlich schwer zu ergreifen ist, wird es für Amazon noch komplizierter.
Und lasst das mal im worst case dutzende Händler gleichzeitig machen.

Von daher ... wie würdet ihr es an Amazons Stelle machen?
Wozu gibt es seit Jahren die Verkäuferperformance und die intern offenbar exzellent gefütterten Statistiken?
Anhand dieser umfangreichen Daten kann man, so man es überhaupt will, eineTrendexploration für jeden Account durchführen und ein individuelles Risiko errechnen.

Ich kann z.B. nicht erkennen, welchen Grund es gibt, Erlöse aus FBA zu 100% einzubehalten, wenn die FNSKUs in der Vergangenheit zu keinerlei Beschwerden geführt hatten, die der Seller zu verantworten hat.
Bei mir war stets Amazon der Verursacher der Beschwerden, weil etwas mit dem Versand oder der Zustellung nicht geklappt hatte.

Ich an Amazons Stelle würde die Seller in verschiedene Risikogruppen einstufen und Sellern, bei denen über viele Jahre so gut wie keine Probleme auftraten weiterhin einen Vertrauensvorschuss gewähren.

Das unternehmerische Risiko, das Amazon hier auf den Seller abzuwälzen versucht und mit dem du argumentierst, ist ja ein ganz anderes: Wie kann man Sellerkonten technisch so absichern, dass sie nicht durch Identitätsklau und Fremdzugriff gekapert werden können?!

Hier kann Amazon sicherlich bereits KI einsetzen und auch höhere Anforderungen an die Sellerkonten stellen. Daher kann ich den Bezug zur neuen Rücklagenbildung in Höhe von 100% nicht herstellen.
Zuletzt geändert von Amy am 13. Aug 2023 15:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

fossi hat geschrieben: 13. Aug 2023 14:32 Glaub mir, die sind genauso betroffen.
Die Umstellung betrifft wirklich ALLE alten Accounts. :kaffeesmily

Gerade die Großen sind aber häufig auf weiteren Märkten unterwegs und haben dadurch einen ganz anderen finanziellen Spielraum. Da gibt es eben nicht nur Amazon. Zudem kamen frühzeitige Vorankündigungen per Mail (oder bei uns sogar über einen Keyaccounter).
Es sind weltweit ALLE Drittanbieter betroffen. Denn auch die seit 2016 existierenden Konten, die schon immer eine Rücklagenbildung haben, wurden von "Versanddatum+7Tage" auf "Lieferdatum+7Tage" umgestellt.
Diese Seller wurden als erstes im Mai im Zuge der Ankündigung der Änderung der Payments AGB informiert.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die wenigsten Seller das bis heute verstanden haben!

Ich habe den Text der emails, die @0815 im Amazon Forum gepostet hatte, zunächst ja auch falsch verstanden. Erst nach x-mal lesen hab ich verstanden, was Amazon beabsichtigt. Das ist ja auch in UK von vielen Sellern kritisiert worden.

Dass Amazon in der UK-Presse immer so zitiert wird, dass mit ca. 15% nur die Seller mit Kontoeröffnung vor 2016 betroffen seien und dass der internationale Standard schon immer "Lieferdatum+7Tage" gewesen sei, stimmt nicht.

Der internationale Standard war, dass nach Bestätigung des Versands die Zahlungen dem Seller zugeordnet wurden und je nach Rücklage entweder sofort oder nach +7 Tage zur Auszahlung bereit gestellt wurden.

Jetzt erfolgt diese Zuordnung nach der Versandbestätigung zu 100% in die "Reserve" und wird erst nach "Lieferdatum+7" frühestens zur Auszahlung bereit gestellt. Was in der Zwischenzeit mit dem Geld passiert weiß außer Amazon niemand. Amazon behält sich lt. Payments AGB aber das Recht vor, aus diesen Reserven Gelder für Gebühren und andere Kosten abzuziehen. Das geschieht zzt. bei den neu umgestellten Konten, die noch nie eine Rücklage hatten, vollkommen intransparent und chaotisch.

Vorallem gebe ich zu bedenken: Mit Hinterlegung einer trackbaren Sendungs-ID sinkt doch bereits das Risiko, welches Amazon den Drittanbietern pauschal unterstellt.
Zuletzt geändert von Amy am 13. Aug 2023 15:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Wolkenspiel
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

fossi hat geschrieben: 13. Aug 2023 14:32 Gerade die Großen sind aber häufig auf weiteren Märkten unterwegs und haben dadurch einen ganz anderen finanziellen Spielraum.
Das mag ja sein, aber das Verhältnis bleibt dasselbe. Und auch als Großer will ich doch nicht bei einem Umsatz von ein paar Millionen ständig einen Batzen davon Amazon leihen. Bzw. schenken, denn die Kohle sieht man ja anscheinend erst bei Beendigung des Geschäftsverhältnisses wieder, wenn überhaupt. Es ist also eine Kaution, die der Kreditnehmer noch nicht einmal verzinst.
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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Ich denke, dass die vorallem die großen Drittanbieter einen ganz anderen finanziellen Druck spüren werden.
Unabhängig davon wie diversifiziert sie sich aufgestellt haben, stellt das temporäre Einbehalten extrem hoher Summen einen Liquiditätsverlust dar, der sich auf vielen verschiedenen Ebenen erst nach und nach negativ auswirken wird.

In dem Artikel der BBC beschreibt es ja ein Seller sehr gut. Auch wenn seine Rücklagenbildung wieder zurückgenommen wurde, so hat sich der Einbehalt über die letzten 9 Tage bereits massiv auf sein Geschäft ausgewirkt. Dieses rückgängig zu machen, sagt er, würde nochmals mind. 14 Tage Zeit benötigen.
Vorallem wenn man plötzlich seine Steuern nicht pünktlich zahlen kann, weil Amazon den Cashflow abgeschnitten hat, kann das böse Folgen haben. Nicht bei jedem Seller würde das deutsche FA Verständnis zeigen und einen Zahlungsaufschub gewähren. Bei USt-Vorauszahlung ist das technisch gar nicht mehr möglich!

Die Frist von 3 Monaten Vorankündigung ist meiner Meinung daher viel zu kurz! Die Frist, jetzt im August auf eine Umstellung im Januar 2024 hinzuweisen, ist besser geeignet - für große als auch kleinste Unternehmen!
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Elbseller hat geschrieben: 13. Aug 2023 11:08 wie hoch ist deine Rücklage aktuell? Ich bin bei 41,48% "Rücklage auf Kontoebene" und 25,96% als "Verfügbare Mittel" - das kann so definitiv nicht passen!
Mein Stand:

Bei mir ist bisher überhaupt nichts zurückgenommen und es hat sich "eingependelt".
Die Graphik auf "Übersichtsseite Zahlungen" ist heute verschwunden (alles nur weiß).

Unter "Verfügbare Mittel" ist ein kleiner Betrag, den ich mir heute wieder auszahlen lassen könnte (Anm.: ich habe tägliche Auszahlungsmöglichkeit). Dieser Betrag lässt sich aus den anderen angezeigten Beträgen so direkt nicht ablesen!

Die automatische Auszahlung (ganz unten) würde am 26.8. erfolgen (wenn ich keine manuelle Auszahlung vornehme) und ist fast so hoch wie der Gesamtsaldo.
"Rücklage auf Kontoebene" ist ein kleiner Betrag (den ich bisher nicht genau zuordnen kann).

Es gilt:
"Überweisung ganz unten" plus "Rücklage auf Kontoebene" ist gleich "Gesamtsaldo"
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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Eiskoenigin hat geschrieben: 13. Aug 2023 14:31 Aber die Verkaufshistorie lässt sich prüfen - und nach fast 10 Jahren mit sowas um die Ecke zu kommen...da gibt es andere Möglichkeiten.
Ich bin sicher, dass es amazon darum aber gar nicht geht....
Die Schlüsselkennzahlen, die Amazon verwendet, um seine langfristige Leistung zu messen Wachstum sind:

Kunde und Umsatz Wachstum,
der Grad, in dem unsere Kunden weiterhin regelmäßig bei Amazon einkaufen,
und die Stärke unserer Marke
(Quelle: https://fourweekmba.com/de/wem-geh%C3%B6rt-amazon/)

Durch die weltweit steigende Inflation schwächelt wohl der Faktor "Kunde und Umsatz Wachstum"
und auch der Grad, in dem die Kunden weiterhin regelmäßig bei Amazon einkaufen.
Die Stärke der Marke wird wohl auch vom Erfolg von Shein und Temu abhängen.

Auffällig: Die Drittanbieter, die einen wesentlichen Beitrag zum Wachstum des MP Amazon beigetragen haben, bleiben unerwähnt. Warum wohl?

Die Problematik, die ich zzt. sehe: Die Rücklagenbildung bremst Amazons Flywheel aus und reduziert im schlimmsten Fall sogar die Produktauswahl auf Amazon, da die Seller die Preise teilweise die Preise erhöhen werden und einige Produkte woanders anbieten müssen, um überleben zu können.
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JayTh
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

aDarkGod hat geschrieben: 13. Aug 2023 14:25 Wenn man es richtig anstellt, könnte man somit mehrere 100.000 € ergaunern.
Und wenn dieser Seller nun aus einem Drittland wie z.B. China kommt und er rechtlich schwer zu ergreifen ist, wird es für Amazon noch komplizierter.
...
...
wie würdet ihr es an Amazons Stelle machen?
Ganz einfach - die Leute, die aus China kommen, müssen eben so eine Rücklage bilden, aber nicht die, die verifiziert aus Deutschland / EU kommen. Ist wohl ganz simpel zu unterscheiden, wie man mit Drittländern oder EU-Sellern verfährt. Da muss Amazon nicht alle über einen Kamm scheren...
Hinzu kommt, dass Amazon dann FBA Bestellungen also gar nicht in die Rücklagen inkludieren dürfte, wenn man dein Beispiel hernimmt. Denn das liefert Amazon ja selbst aus, damit kann also keiner sagen "ich liefer das nicht aus und mache mir einen Reibach"... Die Inkludierung von FBA müsste also auch nicht sein.
Amazon könnte so vieles anders und besser machen. Und die "Sicherheit" durch solche Rücklagen ist nur ein vorgeschobener Grund. Selbst wenn ein Seller derart betrügen würde - wie gesagt kann man unterscheiden ob EU oder nicht, und wenn es dann trotzdem sogar ein EU Seller machen würde, könnte man ihn ja auch anderweitig rechtlich belangen.
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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Amazon hat schlicht das gleiche gemacht, wie Etsy. Etsy ist mittlerweile zurückgerudert.

Amazon hat aktuell nur bei einigen Sellern die Umstellung zurückgenommen und auf Januar 2024 verschoben.

Auf meine Frage, was ich tun müsse, um auch erst in 2024 umgestellt zu werden, erhielt ich die interpretierbare Antwort Amazon würde im Spätsommer mit der Umstellung beginnen.

Ich wusste gar nicht, dass wir jetzt schon Spätsommer haben!?
bauti
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

bauti hat geschrieben: 12. Aug 2023 10:10 Auch bei mir ist wieder alles beim alten. Es gibt keine Rücklage auf Kontoebene mehr und der ganze Betrag kann ausgezahlt werden. Auch ich habe vor ein paar Tagen per Text und telefonisch Kontakt mit dem Verkäuferservice aufgenommen und darum gebeten wenigstens den Auszahlungsbutton wieder zu aktiveren. Die Rücklage auf Kontoebene habe ich zwar als Frechheit im Text beschrieben aber keine Aufhebung verlangt. Das ganze wurde an die Fachabteilung weitergeleitet, Antwort habe ich noch keine.

Ich vermute aber auch dass es nur vorübergehend zurück geändert wurde bis der Bug mit dem Auszahlungsbutton(ich glaube halt dass dies ein Bug ist) behoben wurde und dann die Rücklage schon wieder greift.
Kurzes Update:
Am Samstag habe ich ausbezahlt und danach noch ein paar Bestellungen versendet. Auch für die neu versendeten Bestellungen bleibt es vorläufig dabei, keine Rücklage, sofortige Auszahlung des ganzen Betrags möglich.

Weil hier einige schreiben, dass es Auswirkungen auf den Erfolg von Amazon haben wird weil Händler abspringen. Nichts wird passieren, vielleicht hört zwar der eine oder andere kleine Händler auf, aber dass ist komplett egal, es gibt zehntausende andere Händler welche die Lücke (falls es überhaupt eine gibt) sofort schließen.

Aber irgendwann wird es auch bei Amazon bergab gehen. Erstens gehe ich davon aus dass Amazon irgendwann zerschlagen wird, in den Plattformteil und einen Händlerteil. Und Außerdem wird es irgendwann eine andere Plattform besser machen, vielleicht einer der neu bei uns tätigen Asiaten...

Nur wird das nichts verbessern, wenn es irgendwann eine neue Nummer eins gibt, wird diese Firma die Händler genau so melken wie Amazon.

Ich empfinde es übrigens extrem riskant wenn man seine Existenz darauf aufbaut nur auf einer Plattform (egal welcher) zu verkaufen, auch wenn dies natürlich am einfachsten ist. Vielleicht öffnet das ja jetzt dem einen oder anderen die Augen und es wird zusätzlich zu Amazon in einen eigenen Shop investiert...
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_miro
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

bauti hat geschrieben: 13. Aug 2023 19:20 [

Ich vermute aber auch dass es nur vorübergehend zurück geändert wurde bis der Bug mit dem Auszahlungsbutton(ich glaube halt dass dies ein Bug ist) behoben wurde und dann die Rücklage schon wieder greift.

Hast Du denn auch die Mail von Amazon UK zu dem Thema bekommen? Bei mir kam die Mail gestern früh an. Das komische ist, dass ich sie nicht in den Benachrichtigungen sehe und der Fall bei Amazon ist bei mir auch noch als "weitergeleitet" gekennzeichnet. Aber die Mail kam und kurz danach auch die angekündigte Umstellung. Und in der Mail steht ja eindeutig, dass das Thema "Rücklage" auf Ende Januar verschoben wird - also kein Bug, wie Du vermutest
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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Ich habe heute über das Fallprotokoll die Frage gestellt, ob ich auch erst ab 31.01.2024 umgestellt werden könnte und was ich dafür tun müsse. Hab auch nachvollziehbare Gründe für die spätere Umstellung genannt.

Zunächst erhielt ich das übliche Blabla zur neuen Richtlinie.

Als ich darauf hinwies, dass Amazon bei einigen Sellern die Umstellung wieder zurückgenommen hätte und eine Verschiebung der Umstellung auf 31.01.2024 angekündigt hätte - mit URL auf den BBC Artikel und Verweis auf die Amazon SellerForen - erhielt ich als 2.Antwort, dass meine Anfrage an die Rechnungsstelle weitergeleitet wurde.

Diese Rechnungsstelle (Payments?) würde mit einem separaten System arbeiten, weshalb mein Fall automatisch geschlossen werde. Die Kollegen dieses Team würde mich dann separat per Email informieren.

Vielleicht sollte jeder Seller diese Frage an den VKS stellen?!
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Elbseller
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Moin @bauti,

ich stimme dir zu, nur eine Plattform ist sehr riskant und auf keinen Fall zu empfehlen. Aber leider wird immer noch >50% des kompletten Onlinehandels in den USA und auch in Deutschland über Amazon (Amazon + MP) abgewickelt. Den Rest teilen sich alle anderen Marktteilnehmer wie Ebay, Zalando, Otto etc. Ein eigener Shop ist "nice to have", kostet aber immer noch extrem viel an Cash und Manpower. Einen Shop bei Amazon zu haben, ist wie ein Stand neben der Kasse im Supermarkt. Ein eigener Shop, ist wie ein Stand mitten im Wald. Um die Leute in den Wald zubekommen, kostet extrem viel Geld und dann haben sie immer noch nichts bei dir gekauft. Es sei denn, du bietest ein spezielles Sortiment an und hast zudem vielleicht noch eine bekannte Marke?!. Selbst der FC Bayern ist seit diesem Jahr bei Amazon mit eigenem Shop vertreten. Und die machen es auch nur, um den Traffic auf Amazon noch mitzunehmen. Eigener Shop steht bei mir erst wieder an 4. bis 5. Stelle. Vorab finde ich dann Ebay und Otto noch interessanter. Aber ich lasse mich auch immer gern vom Gegenteil mit Fakten überzeugen. Nicht falsch verstehen, ich finde die Aktion von Amazon absolut besch.... und verurteile es auch auf das Schärfste! Aber wer möchte oder wer kann schon auf den Umsatz bei Amazon verzichten? Am Ende muss man sich an die neuen Bedingungen anpassen und ggf. die Preise erhöhen oder sich nach möglichen Alternativen umschauen?!
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

bauti hat geschrieben: 13. Aug 2023 19:20 Erstens gehe ich davon aus dass Amazon irgendwann zerschlagen wird, in den Plattformteil und einen Händlerteil.
Also wenn Amazon zerschlagen wird, und wenn man immer von so etwas hörte, dann gehts dabei nicht um die Zerschlagung der Plattform in mehrere Teile, sondern um die Trennung von AWS, Plattform und was auch immer die noch haben. Wenn etwas zerschlagen wird, dann also dies und nicht die Plattform selbst.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

@Elbseller: Genauso ist es! Mehr und mehr springen auf den MP Amazon, von denen man es eigentlich nicht erwartet.

So schließt z.B. Yves Rocher alle stationären Filialen im deutschsprachigen Raum (D, AT,CH) und ist dennoch mit einem recht umfangreichen Sortiment auf Amazon vertreten! Ich war vollkommen überrascht.

Selbst Villeroy & Boch verkauft als Vendor an Amazon aber als auch Seller auf Amazon!

Wer so eine Strategie verfolgt, sollte sich nicht wundern, dass die Geschäfte bzw. Online-Präsenzen kaum noch besucht werden und dass der eigene Handel ins Summe immer weniger Ertrag abwirft. Denn von den gleichen VK-Preisen auf Amazon müssen ja auch die Amazon Gebühren bezahlt werden!

Ich schreibe seit geraumer Zeit auf jedem meiner Lieferscheine ein paar handschriftliche Zeilen mit meiner Telefonnummer. Daraufhin haben mich schon einige Kunden angerufen und sich persönlich bei mir bedankt. Der nächste Schritt ist dann i.d.R. dass diese Kunden sich mit ihrem nächsten Kauf direkt an mich wenden. juhu

Nachdem auf Amazon der Verkauf aus bisher unbekannten Gründen für fast 3 Wochen auf Null zurückgegangen war, retten mich solche Anfragen. Letzte Woche kam wieder so eine Anfrage von einer Dame, die kein Internet und somit auch keine Emailadresse hat. Ihr Sohn hatte das, was sie braucht, bei Amazon gefunden und ihr meine Telefonnummer gegeben.

Ich hab der alten Dame wie vor über 20 Jahren üblich ein schriftliches Angebot inkl. der erforderlichen Rechtstexte per Post zugeschickt. Bei einem Teil meines Sortiments spreche ich zum Teil sehr alten Kundinnen an. Die sind dann ganz froh, wenn ich ihnen das Gesuchte zum Kauf anbieten kann.
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