Mal wieder was, diesmal aus den USA:
https://www.it-recht-kanzlei.de/ebay-et ... g-usa.html
Ein Smiley und das Wort Smiley nun geschützt- Es wird abgemahnt
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.
Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.
Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.
Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.
Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Re: Ein Smiley und das Wort Smiley nun geschützt- Es wird abgemahnt
Danke für den Link, das ist sehr interessant.
"Bei Rechtsstreitigkeiten mit Internetbezug gilt hierbei das sog. 'Minimum-Contact'-Prinzip. Es ist danach ausreichend, dass sich die Online-Aktivität des in Anspruch Genommenen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des angerufenen US-Gerichts irgendwie auswirkt, also dort insbesondere abgerufen oder beauftragt werden kann."
So argumentieren deutsche Gerichte durchaus auch (Stichwort: Jugendschutz). Diese weltweite Zuständigkeit ist bemerkenswert.
Der Tipp der IT-Rechtskanzlei: "Betroffene Händler sollten, um einer weiteren Eskalation vorzubeugen, in jedem Fall einen mit dem US-Rechtssystem vertrauten, idealerweise auch in den USA niedergelassenen Rechtsbeistand konsultieren."
Und jetzt sollen alle, wegen eines Gattungsbegriffs behelligten Händler, die noch nicht mal eine Niederlassung in den USA haben, einen IP-Fachanwalt in den USA beauftragen? Das verursacht Kosten, die manch einer als Jahresumsatz hat.
Ist das jetzt die Zukunft?
"Bei Rechtsstreitigkeiten mit Internetbezug gilt hierbei das sog. 'Minimum-Contact'-Prinzip. Es ist danach ausreichend, dass sich die Online-Aktivität des in Anspruch Genommenen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des angerufenen US-Gerichts irgendwie auswirkt, also dort insbesondere abgerufen oder beauftragt werden kann."
So argumentieren deutsche Gerichte durchaus auch (Stichwort: Jugendschutz). Diese weltweite Zuständigkeit ist bemerkenswert.
Der Tipp der IT-Rechtskanzlei: "Betroffene Händler sollten, um einer weiteren Eskalation vorzubeugen, in jedem Fall einen mit dem US-Rechtssystem vertrauten, idealerweise auch in den USA niedergelassenen Rechtsbeistand konsultieren."
Und jetzt sollen alle, wegen eines Gattungsbegriffs behelligten Händler, die noch nicht mal eine Niederlassung in den USA haben, einen IP-Fachanwalt in den USA beauftragen? Das verursacht Kosten, die manch einer als Jahresumsatz hat.
Ist das jetzt die Zukunft?
Re: Ein Smiley und das Wort Smiley nun geschützt- Es wird abgemahnt
Das wird wohl in den allermeisten Fällen nicht zutreffen:
Das das Smileygesicht geschützt ist weiß man doch von Forest Gump....
Und das ist wohl eigentlich eine Bedingung für die Zuständigkeit der US Gerichte.Die Verletzer würden ihren ausländischen Unternehmenssitz gezielt ausnutzen, um ihre immaterialgüterrechtswidrigen Aktivitäten auf die USA zu erstrecken und sich einer rechtlichen Inanspruchnahme dort zu entziehen.
Das das Smileygesicht geschützt ist weiß man doch von Forest Gump....
Re: Ein Smiley und das Wort Smiley nun geschützt- Es wird abgemahnt
Naja mich wundert nicht das da mal was kommt!
In dem Bereich sind die Amerikaner komischerweise sehr ruhig, was da alleine in meinem Bereich (nicht nus Smiley) am Lizenzverstößen auf dem Markt ist, Wahnsinn!
In dem Bereich sind die Amerikaner komischerweise sehr ruhig, was da alleine in meinem Bereich (nicht nus Smiley) am Lizenzverstößen auf dem Markt ist, Wahnsinn!
Re: Ein Smiley und das Wort Smiley nun geschützt- Es wird abgemahnt
Aber was passiert letztendlich, wenn man als deutscher Händler erfolgreich in den USA mit Versäunisurteil verurteilt wird?
Man wird dann bei der Einreise am Flughafen zum New York Urlaub festgesetzt und darf nicht eher wieder aus dem Gefängnis, bis man die Strafe bezahlt hat?
Man wird dann bei der Einreise am Flughafen zum New York Urlaub festgesetzt und darf nicht eher wieder aus dem Gefängnis, bis man die Strafe bezahlt hat?
Re: Ein Smiley und das Wort Smiley nun geschützt- Es wird abgemahnt
Das frage ich mich auch. Vermutlich bekommt man einen 15 Jahre Urlaub in Guantánamo mit regelmäßigen Tauchgängen bei denen nur das Gesicht nass wirdregalboy hat geschrieben: ↑14. Aug 2023 10:28 Aber was passiert letztendlich, wenn man als deutscher Händler erfolgreich in den USA mit Versäunisurteil verurteilt wird?
Man wird dann bei der Einreise am Flughafen zum New York Urlaub festgesetzt und darf nicht eher wieder aus dem Gefängnis, bis man die Strafe bezahlt hat?
Re: Ein Smiley und das Wort Smiley nun geschützt- Es wird abgemahnt
Ich finde schon, dass meine Frage ernster Natur ist.
Re: Ein Smiley und das Wort Smiley nun geschützt- Es wird abgemahnt
Alos ich kann die zumindest sagen das ein Bekannter in sehr Jungen Jahren (über 20 Jahre her) hier mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Das Ding ist auch durch und niergendwo mehr hinterlegt.Aber was passiert letztendlich, wenn man als deutscher Händler erfolgreich in den USA mit Versäunisurteil verurteilt wird?
Man wird dann bei der Einreise am Flughafen zum New York Urlaub festgesetzt und darf nicht eher wieder aus dem Gefängnis, bis man die Strafe bezahlt hat?
Bei der Einreise dieses Jahr in der USA gabs 24 Stunden Verhör mit allem pipao (die hatten alle Daten vorliegen) und danach die Begleitung mit schwerbewaffneten Jungs zum Flieger, Pass hat der Kapitän bekommen und dann gins retour nach D.
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 59 Gäste