Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Forum für Amazon Seller - FBA Vendor Sellercentral - Hilfe und Optimierung für dein Amazon Business
- Diskussionsforum -
Seller-Forum für Amazon Händler - Geld verdienen mit Amazon.de!
Im Amazonforum findest du Themen rund um FBA Vendor Sellercentral - Hilfe und Optimierung für dein Amazon Business.
Erfahrungen und Hilfe beim Verkaufen auf Amazon de.
Booki
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 211
Registriert: 9. Aug 2023 11:41
Land: Deutschland

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Vio hat geschrieben: 9. Aug 2023 17:33 Wie haltet ihr nach, ob die Zahlen korrekt sind?
Das war hier heute bei uns auch Thema. Ich habe versucht mal die Zahlen nachzuvollziehen.... keine Chance.

Zumindest bei mir ist keine Zahl mehr anklickbar und es gibt keinerlei Erklärungen dazu. Es gibt keine Übersicht mehr über die einzelnen Buchungen. Jedenfalls nicht, wenn die von der Rücklage betroffen sind.

Ich dachte erst es würde an mir liegen. Es hat aber keiner von uns Licht ins Dunkel bringen können.

Wie immer verstehe ich Amazon auch hier nicht. Bei meinen Umsätzen deckt die hinterlegte Kreditkarte doch locker einen Monatsumsatz.

Werden die dann jetzt alle Verkäufer gleich belasten? Als antiqurischer Buchhändler habe ich natürlich wesentlich weniger Rücksendungen als jemand der mit Kleindung handelt. Auch die Rücksendungen im Jahr sind verschwindend gering. Grade bei teuren Büchern wissen die Kunden in der Regal was sie wollen. Und das wirklich teure Zeug läuft ja schon längst nicht mehr über Amazon.

Und warum nicht einfach mal informieren: Hey, wir behalten diesen Anteil Deines Umsatzes ein, weil viele böse Leute unterwegs sind. Dann ärgert man sich auch, aber weiß wenigstens woran man ist.

Ich bin echt gespannt, wie das weitergehen wird.


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
Technokrat
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7022
Registriert: 8. Mai 2014 12:14

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Also vom 01.08 bis heute habe ich eine Rücklage auf Kontoebene, die die Erstattungen glatt um das 100-fache übersteigt. Am 15.08 soll es eine Auszahlung geben, die regelrecht albern ist - bis dahin wird sie sich allerdings wahrscheinlich erhöht haben. Eine manuelle Auszahlung kann ich nach wie vor nicht anstoßen. Konto ist uralt.

Das sagt aber auch: die wenige Arbeit, die ich bisher in Amazon investiert habe, war ansich auch schon zu viel.
Investor
Beiträge: 15013
Registriert: 10. Feb 2009 18:08
Land: Deutschland

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Thomas-G hat geschrieben: 9. Aug 2023 16:43 Mit dem Motto "alles was bei Amazon Probleme macht wird deaktiviert" fahre ich da besser/zeitsparender, aber das Amazon Geschäft reduziert sich natürlich immer weiter.
Habe ich auch schon immer so gemacht. Und auch nie Artikel eingestellt. Wenn ein Mitbewerber sich die arbeit gemacht hat kann man sich ja dran hängen, aber selbst für andere? Nö, da liege ich lieber am Pool saufen
CNC-Holzwelt
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 710
Registriert: 26. Sep 2016 13:06
Land: Deutschland
Wohnort: Sachsen

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Es ist eine unfassbare Frechheit und Dreistigkeit , wie hier mit dem Kapital der Händler umgegangen wird.
Amazon ist nichts weiter als ein Dienstleister, dafür bekommt dieser Laden ja mehr als genug Gebühren.

Das Kapital ist den Händlern unverzüglich zu Verfügung zu stellen und ohne jede Verzögerung auszuzahlen!
Olli
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 151
Registriert: 13. Okt 2007 19:18

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Wenn Sie beispielsweise einen Artikel am 1. Januar versenden und das Lieferdatum der 4. Januar ist, steht das Guthaben ab dem 12. Januar zur Auszahlung zur Verfügung.
D.h. Amazon nimmt sich ein zinsloses Darlehen i.H.v. 12 Tagesumsätzen. Und das als Dauerauftrag. (-o
Eine Basisrichtlinie für Rücklagen ist einer der Faktoren, die Ihre Rücklagen auf Kontoebene bestimmen. Die Rücklage auf Kontoebene ist der Geldbetrag, den wir zurückhalten, um sicherzustellen, dass Sie über genug Guthaben verfügen, um allen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, einschließlich Erstattungen, Forderungen oder Rückbuchungen von Käufern.
Die Anzahl meiner Rücksendeanträge aus den letzten 180 Tagen, hatten einen Wert von ca. 2000 Euro, also runtergerechnet auf 12 Tage, 120 Euro.
A-Z im selben Zeitraum: 1 einziger Fall.

Um 120 Euro abzusichern, kappt sich Amazon also einen 12 fachen Tagesumsatz weg ?
Das steht doch in gar keinem Verhältnis?
Außerdem ist noch die Kreditkarte hinterlegt, auf die Amazon zurückgreifen kann.
Benutzeravatar
Zecke
Beiträge: 57
Registriert: 9. Aug 2023 10:33
Land: Deutschland

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Ich werde es nicht begreifen, egal wie oft ich mir alles durchlese.

Ich habe eine "Rücklage auf Kontoebene" und zusätzlich steht mir immer noch keine Auszahlung zu.

Ich begreife den Unterschied zwischen beiden Zahlen nicht.

Entweder habe ich neuerdings eine Rücklage auf Kontoebene, dann müsste der Rest zur Auszahlung frei sein oder alles wird zurück behalten. Was ist dann die Rücklage auf Kontoebene? Wann wird die dann freigegeben?

Die Rechnungskäufe mal ganz außen vor. Die kenne und akzeptiere ich.
bcksbx
Beiträge: 4698
Registriert: 13. Nov 2008 11:33
Land: Deutschland
Branche: irgendwas mit Medien

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

bcksbx hat geschrieben: 8. Aug 2023 10:54 edit: ich weiß, warum ich keine Antwort habe. Der Fall wurde kommentarlos geschlossen.
Nicht, dass es jetzt noch wichtig wäre: Nachdem ich den Fall erneut geöffnet habe, ist er jetzt wieder geschlossen und der Verlauf komplett gelöscht.
Benutzeravatar
Zecke
Beiträge: 57
Registriert: 9. Aug 2023 10:33
Land: Deutschland

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Für alle sicherlich interessant, die gegen die Praxis vorgehen möchten.
Sehr geehrte ****,

wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 7. August 2023 betreffend Ihre Beschwerde gegen Amazon Payments Europe S.C.A., ein von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) beaufsichtigtes Unternehmen.

Zunächst möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die CSSF in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde im Finanzbereich und auch im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit keine Rechtsberatung leistet.

Sollten Sie juristischen Beistand benötigen, verweisen wir Sie auf die Internetseite der luxemburgischen Anwaltskammer („Barreau de Luxembourg“): www.barreau.lu.

Weiterhin bestätigen wir Ihnen hiermit die Zuständigkeit der CSSF für die Bearbeitung von Kundenbeschwerden gegen die von ihr beaufsichtigten Unternehmen. Die CSSF wird hierbei als vermittelnde Stelle mit dem Ziel einer außergerichtlichen Beilegung der Streitigkeit zwischen Beschwerdeführer und Unternehmen tätig. Sofern Sie eine Beschwerde gegen die Amazon Payments Europe S.C.A. einreichen möchten, informieren wir Sie im Folgenden über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer etwaigen Beschwerde.

Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie sich auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Verbraucher – Themen von Interesse - Kundenbeschwerden“ über das Verfahren informieren können. Außerdem verweisen wir auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der der Amazon Payments Europe S.C.A., welche bereits eine Lösung zu Ihrem konkreten Beschwerdegegenstand beinhalten können.

Für die Zulässigkeit einer Beschwerde vor der CSSF ist anschließend Voraussetzung, dass der Beschwerdeführer sich zuerst mit dem betroffenen Unternehmen in Verbindung gesetzt hat, um eine Lösung des Problems herbeizuführen. Hierdurch soll gewährleistet sein, dass sich das betroffene Unternehmen vorab mit der Beschwerde des Kunden befasst hat und alle internen Mittel zur Beilegung der Streitigkeit ausgeschöpft wurden.

Bevor Sie sich an die CSSF wenden, müssen Sie demnach eine schriftliche Entscheidung über Ihr Anliegen bei dem für die Kundenbeschwerden zuständigen Verantwortlichen der Geschäftsleitung des betroffenen Unternehmens (der „Geschäftsleiter“) einholen. Im vorliegenden Fall ist dies Herr Nabil De Marco (management-ape@amazon.lu).

Ihre oben genannte E-Mail enthält keinen Hinweis darauf, dass der Geschäftsleiter bereits eine schriftliche Entscheidung in Bezug auf Ihr Anliegen getroffen hat. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, Ihre Beschwerde sowie eine Kopie des vorliegenden Schreibens (ohne beiliegendes Formular) beim Geschäftsleiter einzureichen.

Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Absendung Ihrer Beschwerde an den oben genannten Geschäftsleiter keine zufriedenstellende Antwort oder keine Antwort erhalten haben, können Sie sich erneut schriftlich zwecks Annahme Ihrer Beschwerde an die CSSF wenden.

In diesem Fall senden Sie uns bitte das beiliegende Formular (ausgefüllt und unterzeichnet) sowie sämtliche im Formular erwähnten Unterlagen per E-Mail (reclamation@cssf.lu) zu.

Das beiliegende Formular kann (zur elektronischen Bearbeitung) von unserer Internetseite unter der Rubrik „Verbraucher - Themen von Interesse - Kundenbeschwerden“ heruntergeladen werden. Der Beschwerdeantrag soll (zusammen mit sämtlichen sachdienlichen Anlagen) in deutscher, englischer, französischer oder luxemburgischer Sprache eingereicht werden. Die außergerichtliche Beilegung von Beschwerden läuft grundsätzlich dann in einer der oben genannten Sprachen ab, in welcher derBeschwerdeantrag eingereicht wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Benutzeravatar
aaha
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1393
Registriert: 9. Mär 2012 14:29

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Das imho wichtigste Buzzword in diesem Text lautet: Verbraucher

Insofern ist die Antwort zwar tatsächlich "interessant"; das war's dann wahrscheinlich aber auch schon.
Zuletzt geändert von aaha am 10. Aug 2023 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
bcksbx
Beiträge: 4698
Registriert: 13. Nov 2008 11:33
Land: Deutschland
Branche: irgendwas mit Medien

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

*hier stand Mist* kann weg
Zuletzt geändert von bcksbx am 10. Aug 2023 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Zecke
Beiträge: 57
Registriert: 9. Aug 2023 10:33
Land: Deutschland

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

aaha hat geschrieben: 10. Aug 2023 11:08 Das imho wichtigste Buzzword in diesem Text lautet: Verbraucher

Insofern ist die Antwort zwar tatsächlich "interessant"; das war's dann wahrscheinlich aber auch schon.
Ja, offensichtlich wurde die Beschwerde nicht korrekt eingeordnet. Entweder habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt oder man hat die Email einfach nur überflogen und nicht richtig verstanden.

Aber der Ansprechpartner bei Amazon ist genannt und es ist schon mal eine Tür offen. Man kann daran weiter arbeiten.

Weiterhin hat die CSSF sich schon als korrekte Ansprechstelle für die Aufsicht genannt.
Benutzeravatar
aaha
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1393
Registriert: 9. Mär 2012 14:29

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Zecke hat geschrieben: 10. Aug 2023 11:17
aaha hat geschrieben: 10. Aug 2023 11:08 Das imho wichtigste Buzzword in diesem Text lautet: Verbraucher

Insofern ist die Antwort zwar tatsächlich "interessant"; das war's dann wahrscheinlich aber auch schon.
Ja, offensichtlich wurde die Beschwerde nicht korrekt eingeordnet. Entweder habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt oder man hat die Email einfach nur überflogen und nicht richtig verstanden.

Aber der Ansprechpartner bei Amazon ist genannt und es ist schon mal eine Tür offen. Man kann daran weiter arbeiten.

Weiterhin hat die CSSF sich schon als korrekte Ansprechstelle für die Aufsicht genannt.
... korrekte Ansprechstelle --> ja, für Verbraucher!

Ich hoffe für Euch, dass ich mich irre ...
Benutzeravatar
Zecke
Beiträge: 57
Registriert: 9. Aug 2023 10:33
Land: Deutschland

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

...gegen Amazon Payments Europe S.C.A., ein von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) beaufsichtigtes Unternehmen.

Zunächst möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die CSSF in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde im Finanzbereich...
Die sind nicht nur für Verbaucher zuständig.
Die CSSF ist in Luxemburg wie die BAFIN bei uns.
Buchmerlin
Beiträge: 627
Registriert: 21. Okt 2009 15:41
Land: Deutschland

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

So, weil ich grade eh mißmutig und angenervt bin, habe ich mir mal die Mühe gemacht und das Thema beim Bundeskartellamt gemeldet. Ist zwar etwas mühsam, weil Behörde und so, aber es ist dort angekommen. Mal gucken, ob die Mißbrauchsaufsicht da greift bzw. eingreift.
Es dürfte kaum schaden, wenn sich da auch andere mit ihren eigenen Worten und Argumenten dazu melden. Ich habe als Stichwort/Betreff angegeben: "Amazon - Basisrichtlinie für Rücklagen"
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7767
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Was hast du geschrieben?
Buchmerlin
Beiträge: 627
Registriert: 21. Okt 2009 15:41
Land: Deutschland

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Ich will da nicht zu viel von berichten, weil ich bewußt nicht anderen meine Worte in den Mund legen will. Aber es kamen Begriffe vor wie intransparent, grund- und anlaßlos, eingeschränkte Liqidität etc. Den Text, den Amazon uns gemailt hatte, habe ich auch geschickt.

Hier gilt sicher das Prinzip: Meckern ist richtig und wichtig, bringt aber nix. Nur wenn es die richtigen Leute auch offiziell zur Kenntnis kriegen, KANN überhaupt erst was passieren.

Also macht mit! Je mehr das mit ihren Worten melden, desto größer die Aussicht, daß einer von uns die richtigen Worte findet, die dort Handlungsauslösend wirken. Damit die das zumindest mal kritisch prüfen. Nur so kommen wir da weiter, nicht mit Kritik hier im Forum, so hilfreich das auch ohne Frage ist.
Benutzeravatar
Zecke
Beiträge: 57
Registriert: 9. Aug 2023 10:33
Land: Deutschland

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Buchmerlin hat geschrieben: 10. Aug 2023 12:35 das Thema beim Bundeskartellamt gemeldet. Ist zwar etwas mühsam, weil Behörde und so, aber es ist dort angekommen.
Einfach per Email schreiben.

Bekommst man auch zeitnah das Aktenzeichen. Ob was passiert, wird sich zeigen.
Aber ich gebe dir recht, wenn dort genügend Händler melden, wird auch der Behörde klar, dass irgendetwas schief läuft.

Stichwort: Benachteiligung der Händler

Amazon behält das Geld für eigene Zwecke ein und dem Händler vor. Damit ist der Händler massivst gegenüber Amazon benachteiligt.

Nur meine Meinung
Benutzeravatar
aaha
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1393
Registriert: 9. Mär 2012 14:29

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Buchmerlin hat geschrieben: 10. Aug 2023 13:01 ... es kamen Begriffe vor wie intransparent, grund- und anlaßlos, eingeschränkte Liqidität ...
Wie wäre es auch mit "unverhältnismäßig"?

Mal eben kurz in die Rolle des "Teufels Advokats" geschlüpft, empfehle ich, sich mit dem eventuell angewandten (Gegen-)Argument, dass eine Auszahlung der Erlöse erst nach einem bestimmten, festgelegten Zeitraum (hier: 7 Tage, woanders 14 u. mehr), ebenso wie der Einbehalt von Sicherheitsreserven durchaus auch bei anderen Zahlungsdienstleistern gebräuchlich sind, zu beschäftigen, indem von Anfang der substanzielle Unterschied Amazons zu jenen anderen herausgearbeitet wird ... Stichwort Unberechenbarkeit von Amazon z. B. bzgl. willkürlicher, unvorhersehbarer Suspendierungen/Accountsperrungen etc.
Benutzeravatar
Amy
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 190
Registriert: 8. Aug 2023 15:30
Land: Deutschland

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Ich hatte seit Jahresbeginn bisher nur 2 Rücksendungen, wobei eine davon durch den Jahreswechsel quasi zu 2022 zählt. Seit Bestehen meines Accounts hatte ich nur 1A-Z und der entstand auch nur durch eine Anwenderfehler der Kundin.

Noch bin ich nicht auf die neue Rücklagenbildung umgestellt. Aber ich simuliere diese für mich als "Offene Posten-Liste" in meiner Excel-Tabelle und muss feststellen, dass die Höhe der Rücklage und die Zeit der Nichtverfügbarkeit in absolut keinem Verhältnis zum von Amazon vermeintlich unterstellten Risiko aus der Kontohistorie steht.

Ich verkaufe zwar hauptsächlich Gebrauchtgeschirr, was man als riskant bewerten könnte, aber das mache ich schon seit 2018 ohne nennenswerte Kundenbeschwerden, keine nennenswerten Versandschäden bzw. -verluste.

Was mich betrifft, so werde ich mir nach der tatsächlichen Umstellung im September ganz genau anschauen, inwiefern die Zurückhaltung der Erlöse sich negativ auf mein gesamtes Geschäft auswirken wird. Das werde ich dann sicherlich gegenüber den Behörden als Beschwerde vortragen.

Mir stört allerdings schon jetzt, dass ich für die Zeit der Rücklagenbildung immer auch dem Risiko Amazons willkürlicher Kontosperrung wegen irgendwelcher Kleinigkeiten ausgesetzt bin. Mein Vertrauen gegenüber Amazon (insbesondere in den VKS) ist in den letzten Jahren gen Null gesunken. Wer mich kennt, weiß, dass das eine Änderung meiner Haltung gegenüber Amazon um 180° bedeutet.
Benutzeravatar
Amy
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 190
Registriert: 8. Aug 2023 15:30
Land: Deutschland

Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Vio hat geschrieben: 9. Aug 2023 17:33 Wie haltet ihr nach, ob die Zahlen korrekt sind?
Ich führe schon seit Jahren einen Excel-Report aller Transaktionen. Diesen hab ich nun um die Felder "Lieferdatum" und "Freigabedatum" (Lieferdatum+7 Tage) und den "Verkaufserlös" erweitert.

So sehe ich, was wann wie lange zurück gehalten würde. Meine Umstellung soll zum 06.09. stattfinden.
Zuletzt geändert von Amy am 10. Aug 2023 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
Antworten

Zurück zu „Amazon.de“

  • Information
  • Wer ist online?

    Mitglieder in diesem Forum: Google Adsense [Bot] und 110 Gäste