Sehr geehrte ****,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 7. August 2023 betreffend Ihre Beschwerde gegen Amazon Payments Europe S.C.A., ein von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) beaufsichtigtes Unternehmen.
Zunächst möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die CSSF in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde im Finanzbereich und auch im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit keine Rechtsberatung leistet.
Sollten Sie juristischen Beistand benötigen, verweisen wir Sie auf die Internetseite der luxemburgischen Anwaltskammer („Barreau de Luxembourg“):
www.barreau.lu.
Weiterhin bestätigen wir Ihnen hiermit die Zuständigkeit der CSSF für die Bearbeitung von Kundenbeschwerden gegen die von ihr beaufsichtigten Unternehmen. Die CSSF wird hierbei als vermittelnde Stelle mit dem Ziel einer außergerichtlichen Beilegung der Streitigkeit zwischen Beschwerdeführer und Unternehmen tätig. Sofern Sie eine Beschwerde gegen die Amazon Payments Europe S.C.A. einreichen möchten, informieren wir Sie im Folgenden über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer etwaigen Beschwerde.
Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie sich auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Verbraucher – Themen von Interesse - Kundenbeschwerden“ über das Verfahren informieren können. Außerdem verweisen wir auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der der Amazon Payments Europe S.C.A., welche bereits eine Lösung zu Ihrem konkreten Beschwerdegegenstand beinhalten können.
Für die Zulässigkeit einer Beschwerde vor der CSSF ist anschließend Voraussetzung, dass der Beschwerdeführer sich zuerst mit dem betroffenen Unternehmen in Verbindung gesetzt hat, um eine Lösung des Problems herbeizuführen. Hierdurch soll gewährleistet sein, dass sich das betroffene Unternehmen vorab mit der Beschwerde des Kunden befasst hat und alle internen Mittel zur Beilegung der Streitigkeit ausgeschöpft wurden.
Bevor Sie sich an die CSSF wenden, müssen Sie demnach eine schriftliche Entscheidung über Ihr Anliegen bei dem für die Kundenbeschwerden zuständigen Verantwortlichen der Geschäftsleitung des betroffenen Unternehmens (der „Geschäftsleiter“) einholen. Im vorliegenden Fall ist dies Herr Nabil De Marco (
management-ape@amazon.lu).
Ihre oben genannte E-Mail enthält keinen Hinweis darauf, dass der Geschäftsleiter bereits eine schriftliche Entscheidung in Bezug auf Ihr Anliegen getroffen hat. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, Ihre Beschwerde sowie eine Kopie des vorliegenden Schreibens (ohne beiliegendes Formular) beim Geschäftsleiter einzureichen.
Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Absendung Ihrer Beschwerde an den oben genannten Geschäftsleiter keine zufriedenstellende Antwort oder keine Antwort erhalten haben, können Sie sich erneut schriftlich zwecks Annahme Ihrer Beschwerde an die CSSF wenden.
In diesem Fall senden Sie uns bitte das beiliegende Formular (ausgefüllt und unterzeichnet) sowie sämtliche im Formular erwähnten Unterlagen per E-Mail (
reclamation@cssf.lu) zu.
Das beiliegende Formular kann (zur elektronischen Bearbeitung) von unserer Internetseite unter der Rubrik „Verbraucher - Themen von Interesse - Kundenbeschwerden“ heruntergeladen werden. Der Beschwerdeantrag soll (zusammen mit sämtlichen sachdienlichen Anlagen) in deutscher, englischer, französischer oder luxemburgischer Sprache eingereicht werden. Die außergerichtliche Beilegung von Beschwerden läuft grundsätzlich dann in einer der oben genannten Sprachen ab, in welcher derBeschwerdeantrag eingereicht wurde.
Mit freundlichen Grüßen