Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

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Amy
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

CNC-Holzwelt hat geschrieben: 7. Aug 2023 14:43 Nach Rückfrage bei dem Laden wird einem gesagt, es muss angeblich eine Kreditkarte hinterlegt
werden nach den neuen Regeln, damit eine Auszahlung erfolgt?
Das wurde nie mitgeteilt, das ist doch wohl wieder ein neuer Ama Witz vom Support, oder ?
Der A-VKS besteht meist nur noch aus "Textbaustein-Schubsern" und "Sitzplatz-Warmhaltern". Ich habe in den letzten Wochen und Monaten auf konkrete Fragen zunächst x-mal Pingpong spielen müssen, bis eine halbwegs sinnvolle Antwort kam.

Ich bin mir sicher, dass du, wenn du nicht gerade auf grund der Höhe der angesammelten Summe in eine Verifikation läufst, ganz sicher auf DE keine zusätzliche KK hinterlegen musst. Diese ist allerdings auf den übrigen EU-MP Pflicht.


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fossi
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

aDarkGod hat geschrieben: 7. Aug 2023 10:56 Und außerdem betrifft es ja die "neueren" Händler sowieso. Von daher ist das eigentlich auch wiederum fair ihnen gegenüber.
Bei uns hat ein AMZ Keyaccounter angerufen und sich entschuldigt, da wir einerseits lange dabei sind und umsatzmäßig eher zu den Großen gehören.
Dennoch sind wir mit reif und die nächste Auszahlung wird wohl eine Zeit lang hängen bleiben.
Für uns kein riesen Ding, aber kann jeden verstehen, der mit dem Cashflow kalkuliert hat und nun mit der Reklamations-Ausrede auf die Wartebank geschoben wird.
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CNC-Holzwelt
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Das unglaubliche daran ist, das voraussichtlich IMMER permanent ca. 30% von dem Dir zustehenden
Kapital bei Amazon unter äusserst fadenscheinigen Begründungen dauerhaft abgebunkert wird.
Thomas-G
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

fossi hat geschrieben: 8. Aug 2023 21:37 Bei uns hat ein AMZ Keyaccounter angerufen und sich entschuldigt, da wir einerseits lange dabei sind und umsatzmäßig eher zu den Großen gehören.
Dennoch sind wir mit reif und die nächste Auszahlung wird wohl eine Zeit lang hängen bleiben.
Für uns kein riesen Ding, aber kann jeden verstehen, der mit dem Cashflow kalkuliert hat und nun mit der Reklamations-Ausrede auf die Wartebank geschoben wird.
Das mit dem "kein großes Ding" verstehe ich auch bei großen / gut aufgestellten Händlern nicht ganz. Es ist ja immerhin ein gratis Kredit iHv etwa 1/3 Monatsumsatz an Amazon - in Zeiten von immer weiter steigenden Zinsen. Plus ein hoher Risikofaktor wenn man an willkürliche Kontosperrungen denkt (betrifft Firmen mit Key Account Manager wohl kaum).

Für mich führt es vor allem zu einem weiteren massiven Vertrauensverlust, und es beschleunigt den Wegzug vom Marktplatz Amazon.

Ich denke eine "Reserve" die ein Zahlungsdienstleister einbehält (zB bei Kreditkartenzahlungen im Webshop) ist dabei nicht so das Problem. Das Problem ist das Vertrauen in den Zahlungsdienstleister. Bei meinem Zahlungsdienstleister im Webshop habe ich überhaupt keine Sorge das verdiente Geld auch ausbezahlt zu bekommen (eben nach 1-2 Wochen, wie vereinbart).

Bei Amazon muss ich jederzeit mit willkürlichen Sperrungen rechnen. Ganz aktuell bei der WEEE Sache: Meldung "Dein Sellerkonto ist jetzt gesperrt. Klicke hier um zu bestätigen dass du die WEEE Pflichten kennst etc., um es wieder zu entsperren." Eine völlig surreale Situation. Ebenso wenn etwas mit der hinterlegten Kreditkarte nicht passt - da wird dann sofort die Auszahlung des Guthabens aufs Bankkonto gesperrt. Und das sind alles selbst lösbare Dinge. Aber ich fürchte der Account kann jederzeit gesperrt werden wenn die berühmte "KI" den nächsten Mist baut, oder wenn einfach ein Konkurrent einen Verstoß meldet. Und dann ist das verdiente Geld nicht 10 Tage gesperrt sondern sehr viel länger, also de facto "weg".
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fossi
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Thomas-G hat geschrieben: 9. Aug 2023 08:50 Das mit dem "kein großes Ding" verstehe ich auch bei großen / gut aufgestellten Händlern nicht ganz. Es ist ja immerhin ein gratis Kredit iHv etwa 1/3 Monatsumsatz an Amazon
Ja, richtig.
Andererseits gibts aber auch Händler mit genug Liquidität, die ihr AMZ Konto automatisch alle paar Wochen entladen lassen.
Für die einen ist es ein Verlust aufgrund der Zinsen, bei anderen Händlern wiederum kein Verlust aufgrund Strafzinsen über 100000€ auf dem Konto.


Thomas-G hat geschrieben: 9. Aug 2023 08:50 Bei Amazon muss ich jederzeit mit willkürlichen Sperrungen rechnen.
Auch richtig, wobei große Accounts nicht einfach so und ohne Vorwarnung gesperrt werden.
Zudem sollte man immer genug Standbeine haben.
Kann nicht zuviel aus dem Nähkästchen plaudern, aber wir sind beispielsweise mehrfach auf Amazon vertreten (Seller, Vendor DS, zeitweise AMZ Direktimport).
Zusätzlich bespielen wir aktuell ca. 20 weitere Marktplätze quer durch Europa. Selbst wenn wir aufgrund massiver Probleme im Sellerbereich gesperrt würden, liefen Vendor und die anderen Märkte weiter. Ein Risiko ist immer da, aber minimierbar. :kaffeesmily
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CNC-Holzwelt
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Gibts die Strafzinsen tatsächlich noch? :shock:
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Seit Ende Juli 2022 ist das mit den Negativzinsen bei der EZB nach 8 Jahren vorbei.
Es sollte praktisch keine Bank mehr geben, die das noch macht.
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Zecke
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Alles richtig, dass man von Ama nicht allein abhängig sein und immer Rücklagen bilden soll.

Trotzdem sollte man es nicht einfach hinnehmen, dass die Payments SCA 1/3 des Monatsumsatzes einfach als Kredit nimmt. Mindestens sollte man bei der CSSF (luxemburgische Finanzaufsicht zuständig für die Amazon Payments) und dem Bundeskartellamt einfach mal per Email nachfragen, inwieweit sich dieses Vorgehen mit den Vorgaben einer Zahlungsdienstleisters deckt. Hier könnten die verschiedenen Firmen Amazon auf die Füße fallen, denn die Payments SCA ist ein reiner Zahlungsdienstleister, die sich an entsprechende Gesetze für die entsprechenden Lizenzen zu halten haben. Ich bezweifel jetzt einfach mal, dass ein Zahlungsdienstleister Kundengelder einfach grundlos für eine gewisse Zeit einfrieren darf. Der genannte Grund dürfte wohl als vorgeschoben klar sein.

Das ist schon vor einigen Jahren den Banken ganz böse aufgestoßen, dass die sich eine gewissen Banklaufzeit für größere Summen genehmigt haben.

Über die Benachteiligung der Händler, die bereits in anderen Angelegenheiten Amazon auf die Füße gefallen ist, müssen wir nicht reden, oder?

Bundeskartellamt:
externe-meldestelle@bundeskartellamt.bund.de

CSSF:
direction@cssf.lu
Booki
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Am Montag den 07.08. habe ich im Sellercentral gesehen, daß mein Geld fast völlig für Rücklagen gesperrt ist. Seitdem gehen tatsächlich ALLE Bestellungen in diese "Rücklagen".

Weiß jemand welche Summen Amazon da gern ansparen möchte? Bei mir sind das jetzt schon 20 % vom letzten Monatsumsatz.

Ich bin schon so lange dabei, daß sogar hier schon meine Anmeldedaten wieder weg waren und ich mich neu anmelden musste. Wie die Zeit doch verfliegt.
CNC-Holzwelt
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Bei uns genauso. Eine Auszahlung sollte erst am 14.8. sein jetzt steht drin: am 28.8.
Sofortauszahlung geht überhaupt nicht.
Wahrscheinlich bekommen wir zu Weihnachten mal einen Krumen ab,
wenn das so weitergeht.
Thomas-G
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Booki hat geschrieben: 9. Aug 2023 12:30 Am Montag den 07.08. habe ich im Sellercentral gesehen, daß mein Geld fast völlig für Rücklagen gesperrt ist. Seitdem gehen tatsächlich ALLE Bestellungen in diese "Rücklagen".

Weiß jemand welche Summen Amazon da gern ansparen möchte? Bei mir sind das jetzt schon 20 % vom letzten Monatsumsatz.
Hier auch so, seit 3.8. sind keine Auszahlungen möglich - auch Beträge die am 2.8. angefordert werden konnten konnten ab 3.8. nicht mehr angefordert werden.
Manche Händler haben zB am 2.8. noch eine Auszahlung angefordert, und die wurde dann wieder storniert - das Geld wurde also nicht mehr ausbezahlt.

Aktuell schätze ich, dass die Summe durch diese neue Rücklage etwa 1/3 des monatlichen Auszahlungsbetrages (also Umsatz minus Amazon Gebühren) betragen sollte.
Wenn man also zB normal 30.000 EUR von Amazon im Monat ausbezahlt bekommt dann sollten ab jetzt etwa 10.000 EUR DAUERHAFT in der Reserve liegen bleiben.
Booki
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Thomas-G hat geschrieben: 9. Aug 2023 13:02
Booki hat geschrieben: 9. Aug 2023 12:30 Am Montag den 07.08. habe ich im Sellercentral gesehen, daß mein Geld fast völlig für Rücklagen gesperrt ist. Seitdem gehen tatsächlich ALLE Bestellungen in diese "Rücklagen".

Weiß jemand welche Summen Amazon da gern ansparen möchte? Bei mir sind das jetzt schon 20 % vom letzten Monatsumsatz.
Hier auch so, seit 3.8. sind keine Auszahlungen möglich - auch Beträge die am 2.8. angefordert werden konnten konnten ab 3.8. nicht mehr angefordert werden.
Manche Händler haben zB am 2.8. noch eine Auszahlung angefordert, und die wurde dann wieder storniert - das Geld wurde also nicht mehr ausbezahlt.

Aktuell schätze ich, dass die Summe durch diese neue Rücklage etwa 1/3 des monatlichen Auszahlungsbetrages (also Umsatz minus Amazon Gebühren) betragen sollte.
Wenn man also zB normal 30.000 EUR von Amazon im Monat ausbezahlt bekommt dann sollten ab jetzt etwa 10.000 EUR DAUERHAFT in der Reserve liegen bleiben.
Und das ist legal? Beeindruckend.

Zum Glück sind das bei mir nur einige hundert Euro. Aber die Entwicklung von Amazon ist grade echt erschreckend.
CNC-Holzwelt
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Haste die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Machste bei Amazon Schluß geht Dir der Umsatz ganz flöten.
Machste weiter, fehlt die Kohle auch bloß.
Ich glaube die bekommen momentan soviel Druck das sich da was ändern muss.
Thomas-G
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

CNC-Holzwelt hat geschrieben: 9. Aug 2023 14:18 Machste bei Amazon Schluß geht Dir der Umsatz ganz flöten.
Machste weiter, fehlt die Kohle auch bloß.
Ich glaube die bekommen momentan soviel Druck das sich da was ändern muss.
Man muss seine Strategie an die Entwicklungen anpassen, und dann entscheiden ob man etwas bei Amazon macht und WAS man dort macht, bzw. wie viel Aufwand man reinstecken möchte. Das sieht bei jeder Firma anders aus, ein Hersteller muss ganz anders planen als ein Händler etc.

Ganz entscheidend sind die Zeit-Investitionen, zB in die Anlage von neuen Produkten, Pflege des Katalogs etc.
Das liegt bei uns derzeit auf Eis, weil die Unsicherheit enorm gewachsen ist (kommende Dinge wie "6 Fotos von Verpackungen je Produkt", CE, Verantwortliche Person ab 2024, WEEE Umsetzungs-Desaster).
Sprich wenn ich heute ein Produkt anlege weiß ich nicht ob es nächstes Jahr noch verkaufbar ist, weil ich mich auf den Katalog überhaupt nicht mehr verlassen kann (das war vor ein paar Jahren noch viel entspannter).

Bestehende Listings haben wir großteils auf FBM umgestellt, und lassen sie laufen wenn es Verkäufe gibt, und wenn die Listings bei Amazon die Unternehmensziele (zB "Breites Sortiment im Webshop anbieten", "Logistik auslasten") unterstützen.

Das alles hat sich bei uns dieses Jahr radikal verändert - bis vor einem halben Jahr hatte Amazon noch eine viel höhere Priorität und es hat auch wesentlich besser funktioniert für uns.
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Gaertner
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Ganz entscheidend sind die Zeit-Investitionen, zB in die Anlage von neuen Produkten, Pflege des Katalogs etc.
Und hier klappt ja auch nichts mehr wirklich, die KI verschiebt die Artikel in Kategorien die mal pasen, mal überhaupt nicht und wir bekommen dafür dann noch in der Verkäuferleistung Verstöße gegen Richtlinien reingedrückt /-(x)
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Hat sich den bei Euch die Höhe der zurückgestellten Transaktionen in Euro schon geändert?
Also bei uns ist alles unverändert.
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Zecke
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Booki hat geschrieben: 9. Aug 2023 14:13 Und das ist legal? Beeindruckend.
Vermutlich nicht.

Eine Risikorücklage wäre meines Erachtens maximal in Höhe des zu erwartenden Risikos möglich, wenn überhaupt.
Das vollständige Einfrieren von Kundengeldern ist einem Zahlungsdienstleister wohl kaum gestattet.
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Thomas-G hat geschrieben: 9. Aug 2023 15:03 Man muss seine Strategie an die Entwicklungen anpassen, ....
So schlimm eine solche Veränderung auch ist, sie zwingt einen tatsächlich immer wieder aus dem normalen täglichen Weg heraus. Wenn eBay Gebühren erhöht oder sonstige Sch... baut, dann muss man halt darauf reagieren. Bei Amazon ist das nicht anders. Wenn irgendwas nicht mehr geht oder es sich nicht mehr rechnet, dann muss man es lassen.
Ich habe in den letzten drei Tagen nichts anderes gemacht, als 770 FBA-Angebote auf jetzt noch 120 einzudampfen. Der Rest bleibt in FBM. Das verändert die Situation von zurückgehaltenen Geldern zwar nicht, aber es senkt in Zukunft massiv die Kosten.
Es scheint aktuell bei A. wenig los zu sein, die ersten Rücksendungen sind bereits gepackt, Post und DHL werden hier ab morgen seltsam schauen.
Thomas-G
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Gaertner hat geschrieben: 9. Aug 2023 15:06 Und hier klappt ja auch nichts mehr wirklich, die KI verschiebt die Artikel in Kategorien die mal pasen, mal überhaupt nicht und wir bekommen dafür dann noch in der Verkäuferleistung Verstöße gegen Richtlinien reingedrückt /-(x)
Ja, es ist unglaublich wie viel Zeit Seller verschwenden, um Artikel halbwegs richtig gelistet zu bekommen. Wenn ich im Sellerforum lese "nach einem halben Jahr und 100 Nachrichten mit dem Support ist es jetzt endlich richtig drin" dann denke ich mir "lohnt sich das? Kommen die Lohnkosten dafür je als Marge wieder rein?".

Mit dem Motto "alles was bei Amazon Probleme macht wird deaktiviert" fahre ich da besser/zeitsparender, aber das Amazon Geschäft reduziert sich natürlich immer weiter.
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Vio
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Re: Änderungen der Basisrichtlinie für Rücklagen

Wie haltet ihr nach, ob die Zahlen korrekt sind?
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