Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

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Eine sehr wichtige Sache beim E-Commerce ist das Geld und wie es vom Kunden zum Händler gelangt.
In diesem Unterforum geht es um das PayPal Konto und den PayPal Login, Banken, ein kostenloses Geschäftskonto eröffnen,
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Wenn du z.B. ein PayPal Problem oder Ärger mit SEPA Zahlungen hast, dann gehört es hier in unser Bankenforum.
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iceman41
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Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

Kunde widerruft und wünscht Erstattung anstatt auf Paypal soll ich direkt auf sein Bankkonto überweisen.
Da hab ich schon Bauschmerzen mit, was sagt denn die Rechtslage ?

Meiner Meinung nach bekommt er das Geld auf dem ursprünglichen Zahlungsweg. Kein Bock nachher wegen irgendwas der Depp zu sein. Wenn der Kunde Problem mit Paypal hat ist das nicht mein Problem.


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Baam
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

Würde ich Dir auch nicht empfehlen.

1. Problem - Du kriegst die Paypal Gebühren nicht zurück.
2. Problem - Er/Sie kann danach einen Käuferschutzfall eröffnen und kriegt das Geld doppelt zurück (da er die Rücksendung nachweisen kann).
3. Problem - Das Geld kommt von einem gehackten Paypal-Konto und soll so reingewaschen werden - in dem Fall wärst Du die Erstattung auch doppelt los, sobald es auffällt.
iceman41
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

ok, dann passt meine Einschätzung, Danke
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aaha
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

Hab ich auch nie gemacht. Gab 'nen Textbaustein zurück, dass wir aus abrechnungstechnischen/buchhalterischen Gründen nur auf dem gleichen Weg der ursprünglichen Zahlung erstatten können (siehe Widerrufsbelehrung), bedankten uns für das Verständnis und gut war.
kreien
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

In § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB steht es recht eindeutig. Und da ihr vor Vertragsabschluss ausdrücklich vorher nichts anderes vereinbart habt, gilt im Zweifel der vom Gesetzgeber vorgesehene Weg.
iceman41
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

Ja, das wird kommentarlos auf Paypal erstattet und fertig ist.
Was der Kunde wünscht ist mir egal. An die Gebühren hab ich zuerst gar nicht gedacht aber das ist natürlich auch ein Grund.
Danke an alle für die Info.
AndreasSt
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

Baam hat geschrieben: 7. Aug 2023 13:18 1. Problem - Du kriegst die Paypal Gebühren nicht zurück.
iceman41 hat geschrieben: 7. Aug 2023 14:21 An die Gebühren hab ich zuerst gar nicht gedacht aber das ist natürlich auch ein Grund.
Die PayPal-Gebühren bekommt man doch seit langem schon nicht mehr zurück bei einer Erstattung, oder ist das nur bei mir so?
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fonprofi
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

Doch, heute bei mir
AndreM93
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

AFAIK: Die prozentuale Gebühr gibt es zurück, die pauschale Gebühr behält PayPal ein.

Grundsätzlich würde ich auch nur auf PayPal erstatten. Möglicherweise steckt aber nicht mal was Böses dahinter.
Ggf. wurde im Hintergrund eine Kreditkarte mit Meilenfunktion belastet und der Kunde will die Meilen nicht wieder verlieren.
COD
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

AT unterscheidet sich von DE.
kreien
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

kreien hat geschrieben: 7. Aug 2023 14:14 In § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB steht es recht eindeutig.
Kleiner Nachtrag: Wobei mich der Folgesatz überrascht hat: "Satz 1 gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen." Ich hatte bei diesem Prinzip "Grundsatz der Zahlungsmittelidentität" immer Geldwäscheprävention im Hinterkopf und weniger den Verbraucherschutz, da lag ich wohl die ganze Zeit falsch. :gruebel:
marcusw
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

kreien hat geschrieben: 8. Aug 2023 12:12ausdrücklich
Das heißt aber auch, dass das bei Vertragsschluss individuell vereinbart worden sein muss. Eine AGB-Klausel reicht dafür nicht. Man müsste zudem nach dem Geldwäschegesetz sicherstellen, dass derjenige, von dem die Zahlung kam (bzw. dessen PayPal-Konto genutzt wurde) auch identisch ist mit der Person, der das Bankkonto gehört. Das kann m.E. für den Händler auch strafrechtlich relevant werden, sowas ohne eingehende Prüfung zu akzeptieren. Wir hatten bereits derartige Fälle, wo bei uns mit gehackten PayPal-Konten bezahlt wurde (und entsprechend der gesetzlichen Pflicht auch eine GWG-Verdachtsmeldung eingereicht). Diesen Pflichten aus dem Geldwäschegesetz sind sich viele Händler gar nicht bewusst.
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aaha
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

marcusw hat geschrieben: 21. Aug 2023 15:13
kreien hat geschrieben: 8. Aug 2023 12:12ausdrücklich
Das heißt aber auch, dass das bei Vertragsschluss individuell vereinbart worden sein muss.
Seh ich anders: ja, es muss vereinbart sein. Aber nicht zwingend schon bei Vertragsschluss. Wenn sich euer Interesse gleicht, ihr euch also im Prinzip einig seid, könntet ihr dies auch jederzeit später noch vereinbaren.
marcusw
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

Natürlich gilt, soweit dies gesetzlich nicht anders geregelt ist, das Prinzip der Privatautonomie. Das ist schon richtig. Nur sind die Bestimmungen aus dem Geldwäschegesetz trotzdem zu beachten. Und gerade bei nachträglichen Vereinbarungen dürfte man schnell in Erklärungsnot geraten, wenn ein Staatsanwalt dann fragt, warum man im Nachhinein mit dem Käufer vereinbart hat, dass die Rückzahlung auf anderem Weg erfolgt. Wie gesagt, wir hatten solche Versuche schon, wo dann über uns als Händler versucht wurde, einen Dreiecksbetrug zu begehen. Wir sollten hier ohne unser Wissen sozusagen als "Waschstation" für diese Geldwäsche dienen. Wenn man hier nicht hellwach ist, dann steckt man ganz schnell mittendrin. Dazu kommt, dass es sich herumspricht, wenn es klappt und dann wird die Erklärungsnot noch größer ..
kreien
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

marcusw hat geschrieben: 21. Aug 2023 21:06 […] Nur sind die Bestimmungen aus dem Geldwäschegesetz trotzdem zu beachten. Und gerade bei nachträglichen Vereinbarungen dürfte man schnell in Erklärungsnot geraten, […]
Danke für diesen wichtigen Punkt. Apropos große Not: Dazu ergänzend, die Postbank macht es vor:
Screenshot_Postbank.jpg
Bei zweistelligen Beträgen eine Geldwäscheverdachtsmeldung raushauen und das Konto kündigen. Genau so hat sich der Gesetzgeber wahrscheinlich das Ende der internationalen Terrorismusfinanzierung vorgestellt, als er ursprünglich hoheitliche Aufgaben auf die Privatwirtschaft delegiert hat. Ich hoffe, das Thema wird bei Güterhändlern auf kleiner Flamme gekocht.
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hkhk
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

Ich lese den Bewertungstext so, dass der Kunde deswegen selbst gekündigt hat.
regalboy
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

hkhk hat geschrieben: 25. Aug 2023 19:22 Ich lese den Bewertungstext so, dass der Kunde deswegen selbst gekündigt hat.
Ja, denn auf die von ihm versendete Kündigung kam dann die Kündigungsbestätigung, die aber nicht wunschgemäß ausgefallen ist.
kreien
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

Danke für die Hinweise, so habe ich das noch gar nicht gesehen.

Hier die Original-Rezension:
https://de.trustpilot.com/reviews/5c5db ... 0b68792df2.

Er hat in der Tat wohl selbst gekündigt, und das Rückholgespräch hat sich die Postbank augenscheinlich gespart.
marcusw
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

kreien hat geschrieben: 25. Aug 2023 19:19[..] Geldwäscheverdachtsmeldung [..]
Die Bewertung gibt leider nichts dazu her, was genau passiert ist. Eine Geldwäschemeldung erfolgte seitens der Postbank sicher nicht, jedenfalls nicht mit Informationen an den Kunden, denn das wäre verboten (§ 47 Abs. 1 GWG). Ich tippe hier eher auf eine routinemäßige Nachfrage seitens der Bank mit allgemeinen Hinweisen zum GWG, also warum man solche Rückfragen macht. Ich denke, dass der Kunde das einfach falsch verstanden hat. Zum Beispiel wäre es sinnvoll, den Kunden darauf hinzuweisen, dass er dazu verpflichtet ist, bestimmte Informationen offenzulegen und wenn diese Offenlegung nicht erfolgt, das dann einem Verdachtsfall nach dem GWG begründen kann (vgl. § 43 Abs. 1 Nr. 3 GWG).
kreien hat geschrieben: 25. Aug 2023 19:19Bei zweistelligen Beträgen [..]
Die Meldung hat "unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe" zu erfolgen (vgl. § 43 Abs. 1 GWG). Die Bank kann nichts dafür, dass die Regelung so ist. Sie muss die Meldung machen, andernfalls machen sich die Verantwortlichen dort selbst strafbar.
Alfron
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Re: Kunde will Rückzahlung auf Bankkonto anstatt Paypal

Auf irendwelche Bewerungen aus dem Netz würde ich mal garnichts geben, kein Mensch weiß hier was da wirklich Sache war und das einige viel durcheinander würfeln, insbesondere wenn sie gerade wegen irgendwas bockig sind ...

Ganz klar, das Geld geht auf den gleichen Weg zurück wie es gekommen ist, Textbaustein ... wegen Buchahltung Blabla .. fertig ...

Was kommt als nächstes? Kunde sucht sich Adresse raus und möchte es in einer Scheinstaffelung im Umschlag nach seiner Wahl? wegrenn
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