Hallo,
ich habe 2 Fragen zum Grundpreis:
1) Die Grundpreisangabe darf doch online nur noch in ganzen 1 Liter / 1 KG / 1 m / 1 m² angegeben werden, nicht mehr bei kleiner Menge (damals doch unter 0,25 Liter / KG) in 100ml, 100 Gramm, etc.?
2) Besteht die Ausnahme, dass unter 10ml / 10 Gramm kein Grundpreis angegeben werden muss, noch?
Zitiert wird immer §9 Preisangabenverordnung, aber in ihm steht dies Ausnahme nicht mehr - mit der großen Überarbeitung 2022 weggefallen?
https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__9.html
Vielen Dank
Johannes
2 Fragen zum Grundpreis?
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Re: 2 Fragen zum Grundpreis?
Hier die alte Fassung: https://www.buzer.de/gesetz/1690/a24225.htm
Scheint also weggefallen zu sein.
Scheint also weggefallen zu sein.
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