Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

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alvargaba
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Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Hallo,

ich habe da mal eine sehr grundlegende rechlichte Frage: Ich würde mich gerne nebenberuflich im Bereich des Resellings selbstständig machen und (in kleinem Umfang) Geld durch Weiterverkauf von (Neu- und Gebraucht-) Waren dazuverdienen. Ich weiß diese "Geschäftsmodell" ist bei vielen umstritten bis verhasst. Es wäre schön wenn man/frau hier trotzdem sachlich bleiben könnte.

Jetzt zu meiner Frage: Da ich noch nicht über eine Reseller-typische „Produkt-Nische“ verfüge mit der ich mich besonders gut auskenne, hatte ich in den vergangenen Wochen zunächst ein paar günstige Angebote auf verschiedenen Webshops, Marktplätzen (z.B. eBay, amazon, Mediamarkt-Marktplatz und anderen Web-Shops z.B. der Webseite von WMf, gopro etc.) angekauft.

So ich das richtig verstehe, gibt es bei Neuware allerdings das Problem der „selektiven Distribution“, die ja sehr viele große Unternehmen betreiben. Eine von mir probeweise abgeschickte Anfrage an WMf (stellvertretend für andere Großunternehmen) mit der Frage nach der Möglichkeit des Resellings wurde auch postwendend mit "nicht erlaubt" beantwortet da, WMf ebenso wie Mediamarkt laut AGBs nur an "private Endkunden" verkauft. Heißt das, dass ein Einkauf (in diesem Falle in der Funktion als Gewerbetreibender) per se schon gar nicht rechtens ist, selbst wenn man nur Einzelprodukte in haushaltsüblichen Mengen bestellt, geschweige denn, dass dann der Weiterkauf einer bei diesem Marktplatz eingekauften Ware legal wäre?

Kurz gefragt: ist der gewerbliche Weiterverkauf von Neuwaren (=Reselling) in allen Fällen in denen in den AGBs des Herstellers/Webshops/Markplatzes nur Privatkunden als Endkunden erlaubt sind und/oder der Verkauf in den AGBs des Unternehmens/Markplatzes durch selektive Distribution (oder gar Alleinvertrieb) beschränkt ist schlichtweg verboten? Was ja, so ist mein Eindruck, die meisten Großunternehmen und deren angebotene Waren betrifft.

Ich frage mich, wie z.b. wie dann so viele amazon Tech Produkte wie amazon echo dot, oder amazon fire tv (sticks) etc. die, so habe ich von einem Anwalt erfahren durch den "Alleinvertriebesberechtigen" (amazon) verkauft werden dennoch als Neuware auf eBay landen und dort verkauft werden? Sind all diese gewerblichen Verkäufer abmahngefährdet?!

Über sachliche und kompetente Antworten würde ich mich sehr freuen.


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fuzzy
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Google mal "Erschöpfungsgrundsatz".
icstore
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Willkommen.

Du machst dir zu viel sorgen. In 99% der Fälle darfst du Produkte, die du legal in der EU erworben hast auch Weiterverkaufen. (Ausnahmen sind zB. Luxusartikel wegen Markenschändung).

Du hast mit dem Hersteller keinen Vertrag somit gelten deren Regeln nicht für dich.
Wuehler
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Ich habe auch so angefangen.
Sogar Bose hat mir mit rechtlichen Schritten gedroht.
Aber machen können die nichts, solange die Ware legal erworben wurde.
alvargaba
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Na das wäre eben mein Alptraum... dass ich abgemahnt oder noch schlimmeres werde... Was sind denn sozusagen "sichere" Einkaufskanäle/Plattformen/Händler zum Wareneinkauf?! Ich steig einfach nicht durch, wo ich mich in rechltiche Gefahr begebe. Wenn ich jetzt, als Beispiel, ganz plump beim Amazom Prime Day mit beliebter Alexa-Technik einen Schnapper mache und das Teil dann bei ebay hochlade (natürlich mit gewerblichem Shop und selbstgemachten Fotos und Beschreibung etc.) ist mir immer noch unklar ob ich mir da rechtlich am Zeug geflickt werden kann. Oder Händler XY hat Schlussverkauf und hat einen gut gehenden Artikel für wenig Geld raus um sein lager zu leeren...

Icstore wäre schön wenn es so wäre.... aber scheinbar ist ja der Einkauf an sich schon nicht rechtens (als Unternehmer) bei einem Shop/Marktplatz der nur an private Endkunden verkauft (und davon scheint es viele zu geben...).

Erschöpfungsgesetz kenne ich.. ich habe aber gelesen, dass ich deshalb dennoch nicht bei einem Händler der alleinvertriebsberechtigt ist (wie amazon es sein soll) ist Ware neu einkaufen und auch als neu weiterverkaufen darf...
roman
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Wie schon mehrfach erwähnt darf man im Regelfall alles weiterverkaufen dass man im EWR legal erworben hat.

@icstore Das betrifft eigentlich auch die einschlägigen Luxusartikel. Das was Du ansprichst ist eine - tatsächlich legale - Vertriebsbeschränkung die solche - sagen wir mal - "Luxusmarken" deren Vertragshändlern vertraglich auferlegen können.
Also Gucci dürfte z.B. den offiziellen Gucci-Vertragsshops verbieten das Zeug auf z.B. Amazon anzubieten. Aber wenn man kein Vertragshändler von Gucci ist (daher das Zeugs irgendwo später aus der Lieferkette bezieht und keine solche Vereinbarung eingeht), dann ist man an dieses Verbot nicht gebunden.

Soweit die Theorie beim Verkauf.

In der Praxis werden aber manche Marken versuchen, solchen Händlern das Leben schwer zu machen. Beispielsweise Fälschungsvorwürfe an die Plattform, und die löschen dann das Angebot (kann bis zu einer Accountsperre führen).
So eine Vorgangsweise des Markeninhabers ist zwar illegal, aber bist Du darauf eingestellt so einen Kampf zu führen?
Oder bei Amazon gibt es Marken für die Amazon eine Bestätigung der Markeninhabers verlangt dass die mit dem Amazon-Vertrieb einverstanden ist. So eine Bestätigung würdest Du freilich nie vorlegen können und dann keine Markenfreischaltung für Marken erhalten, die ein solches Schreiben voraussetzen.

Zum Einkauf:

Wenn Du die Ware irgendwo einkaufst und der liefernde Händler laut AGB aber nicht an Wiederverkäufer liefern möchte, dann ist das nicht unproblematisch!
Hier könnte ein sogenannter "Schleichbezug" vorliegen, dieser würde einen Wettbewerbsverstoß darstellen und kann vom Verkäufer entsprechend geahndet werden (ob der Verkäufe überhaupt ein Interesse hat das zu verfolgen, ist natürlich eine ganz andere Frage).

PS: Ich glaube dass der Begriff " "Alleinvertriebesberechtiger" von Deinem Anwalt im Kontext nicht richtig weitergegeben wurde
Donkeypower
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Guten Morgen,
da bin ich mit @Roman einer Meinung. Was z.B. funktioniert ist wenn du Ware über Grosshändler einkaufst z.B. Metro/Selgross/Handelshof etc. oder andere Grosshändler. In dem Moment wo von dir ein "Gewerbeschein" von dir zum Einkauf verlangt wird - dann geht man davon aus, dass du die Sachen weiterverkaufst. Wie weit deine Kalkulation passt ist ein anderes Thema. Es ist immer die Frage - haben die Lieferanten überhaupt ein Interesse gegen dich vorzugehen. Ich denke eher Mitbewerber können versuchen dir das Leben schwer zu machen. Ich habe z.B. Lieferanten die beliefern mich nicht - weil ich nicht über ein Ladenlokal verfüge. Klar wäre ein Fall für das Kartellamt. Dazu habe ich weder die Zeit noch die Lust etc. Ich habe es so gelöst: ich importiere die Ware aus zwei EU Ländern Preis etc passt. Was u.U. viel komplexeres Thema ist - das du nicht an Plagiate/Fälschungen kommst und diese vertreibst. Soweit ich weiss (wenn ich falsch liege /sorry) dann bist du "dran". Wie schon geschrieben es ist schon ein komplexes Thema. Elektroartikel sind auch nicht ganz unproblematisch WEEE Regelung. Wie schon geschrieben es ist ein komplexes Thema.
Wuehler
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Donkeypower hat geschrieben: 2. Aug 2023 08:04 Guten Morgen,
da bin ich mit @Roman einer Meinung. Was z.B. funktioniert ist wenn du Ware über Grosshändler einkaufst z.B. Metro/Selgross/Handelshof etc. oder andere Grosshändler. In dem Moment wo von dir ein "Gewerbeschein" von dir zum Einkauf verlangt wird - dann geht man davon aus, dass du die Sachen weiterverkaufst. Wie weit deine Kalkulation passt ist ein anderes Thema. Es ist immer die Frage - haben die Lieferanten überhaupt ein Interesse gegen dich vorzugehen. Ich denke eher Mitbewerber können versuchen dir das Leben schwer zu machen. Ich habe z.B. Lieferanten die beliefern mich nicht - weil ich nicht über ein Ladenlokal verfüge. Klar wäre ein Fall für das Kartellamt. Dazu habe ich weder die Zeit noch die Lust etc. Ich habe es so gelöst: ich importiere die Ware aus zwei EU Ländern Preis etc passt. Was u.U. viel komplexeres Thema ist - das du nicht an Plagiate/Fälschungen kommst und diese vertreibst. Soweit ich weiss (wenn ich falsch liege /sorry) dann bist du "dran". Wie schon geschrieben es ist schon ein komplexes Thema. Elektroartikel sind auch nicht ganz unproblematisch WEEE Regelung. Wie schon geschrieben es ist ein komplexes Thema.

Online Gewinn zu erzielen, wenn man bei deinen genannten Großhändler einkaufen will, halte ich für unmöglich.

Allgemein kannst du mit dem Großhandel nichts anfangen, wenn du neu startest und keine Millionen auf den Tisch legen kannst.

Da bekommst du Preise weit über den Verkaufspreisen im Netz.
Niemand kauft bei dir, wenn du teurer als die Konkurrenz bist. Zumindest im Multimedia Bereich.

Und ich habe das 4-5 Jahre lang gemacht. Da bleibt die einzig wirkliche Möglichkeit, stark reduzierte Angebote einzukaufen. Am besten mit mehreren Accounts bei den verschiedenen Händlern.

Habe mir zwar einige sperren eingehandelt bei Media Markt/Saturn/Alternate usw. aber dennoch konnte ich am Ende einen Umsatz von 600.000€ erzielen. 10-15% Marge waren immer drin.


Ist aber kein angenehmes Geschäft. Und schon gar kein Geschäft um sich Selbstständig zu machen. Das ist alles zu unsicher.
Einen netten Nebenverdienst kann man allerdings erreichen.
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Wuehler hat geschrieben: 2. Aug 2023 09:21


Online Gewinn zu erzielen, wenn man bei deinen genannten Großhändler einkaufen will, halte ich für unmöglich.

Allgemein kannst du mit dem Großhandel nichts anfangen, wenn du neu startest und keine Millionen auf den Tisch legen kannst.

Da bekommst du Preise weit über den Verkaufspreisen im Netz.
Niemand kauft bei dir, wenn du teurer als die Konkurrenz bist. Zumindest im Multimedia Bereich.

Und ich habe das 4-5 Jahre lang gemacht. Da bleibt die einzig wirkliche Möglichkeit, stark reduzierte Angebote einzukaufen. Am besten mit mehreren Accounts bei den verschiedenen Händlern.

Habe mir zwar einige sperren eingehandelt bei Media Markt/Saturn/Alternate usw. aber dennoch konnte ich am Ende einen Umsatz von 600.000€ erzielen. 10-15% Marge waren immer drin.


Ist aber kein angenehmes Geschäft. Und schon gar kein Geschäft um sich Selbstständig zu machen. Das ist alles zu unsicher.
Einen netten Nebenverdienst kann man allerdings erreichen.
Das würde ich so unterschreiben.
@alvargaba vielleicht wäre sowas wie restposten.de noch ein Blick wert. Hier müsste man wahrscheinlich aber Palettenweise einkaufen, aber ich denke das passt auf dein Model. Es gibt bei yt auch ein paar interessante Videos zur Plattform.
alvargaba
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

roman hat geschrieben: 2. Aug 2023 00:11 Wie schon mehrfach erwähnt darf man im Regelfall alles weiterverkaufen dass man im EWR legal erworben hat.
roman hat geschrieben: 2. Aug 2023 00:11 Zum Einkauf:

Wenn Du die Ware irgendwo einkaufst und der liefernde Händler laut AGB aber nicht an Wiederverkäufer liefern möchte, dann ist das nicht unproblematisch!
Hier könnte ein sogenannter "Schleichbezug" vorliegen, dieser würde einen Wettbewerbsverstoß darstellen und kann vom Verkäufer entsprechend geahndet werden (ob der Verkäufe überhaupt ein Interesse hat das zu verfolgen, ist natürlich eine ganz andere Frage).
Ja und da, soweit ich das bisher überblicke ganz viele Händler/Marktplätze/Online-Shops in ihren AGBs stehen haben dass nur an Privatleute verkauft wrid... so wäre ja dann doch ein erheblicher Anteil der auf dem freien Markt (Großhändlern und anderen Händlern die widerum ohnehin nur an Unternehmen/andere Händler verkaufen ausgenommen) käuflichen Neuwaren dann eben doch nicht gewerblich weiterverkäuflich/"resellbar". Da ich ja als Unternehmen nicht "legal" auf vielen Seiten (Schnäppchen/Sonderangebote) einkaufen darf, ohne gegen die AGBs zu verstoßen. Ich muss ja in meiner Buchhaltung Rechnungen aufbewahren die an mein Unternehmen und nicht mich als Privatperson adressiert sind, also "hintenrum" privat und damit doch "legal" einkaufen, funktioniert ja nicht...

Ich fürchte das ist der springende Punkt...
roman
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

alvargaba hat geschrieben: 2. Aug 2023 14:50 Ich muss ja in meiner Buchhaltung Rechnungen aufbewahren die an mein Unternehmen und nicht mich als Privatperson adressiert sind, also "hintenrum" privat und damit doch "legal" einkaufen, funktioniert ja nicht...
Falls Du hier ein buchhalterschiches Problem siehst: Dieses sehe ich nicht wirklich.

Dem Finanzamt ist es egal ob der Wareneinkauf möglicherweise gegen die AGB des Verkäufers verstößt. Sobald die Rechnungen die üblichen nötigen Merkmale aufweisen, kann man diese buchhalterisch verwenden.
icstore
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

AGB sind erstmal nicht Gesetz. Dass du gegen die AGB verstossen hast, bedeutet nicht, dass du den Artikel nicht rechtskräftig erworben hast. Du darfst also trotzdem diesen ganz legal weiterverkaufen.

Wie hier schon einige geschrieben haben, kann der Händler mit den "Nur privat"-AGBs zwar gegen dich vorgehen, aber nicht der Hersteller selbst. (Und der weiss ja erstmal nicht, woher du die Ware hast).

Zum Thema "Firma auf Rechnung":
Ist eigentlich ganz simpel. Du holst dir eine 2 Person dazu, die ein Einzelgewerbe anmeldet, aber nirgendwo mit diesem Auftritt (also kein ebay/amazon shop, homepage etc.). Die kauft dann die Ware ein (auf der Rechnung sind nur Vor+Nachname,also weiss der Shop nicht, dass es eine "Firma" ist.). Anschliessend verkauft dein Kollege dir die Ware mit minimaler Marge, und schon kann der Shop unmöglich den Weg zu dir rekonstruieren.

Selbst wenn er deinen Kollegen abmahnen will, sehe ich hier keine Grund zum unlauteren Wettbewerb, dein Kollege konkurriert ja nirgendwo mit dem Shop ;)
Zuletzt geändert von icstore am 2. Aug 2023 15:00, insgesamt 1-mal geändert.
regalboy
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

alvargaba hat geschrieben: 2. Aug 2023 14:50 ... Ich muss ja in meiner Buchhaltung Rechnungen aufbewahren die an mein Unternehmen und nicht mich als Privatperson adressiert sind, also "hintenrum" privat und damit doch "legal" einkaufen, funktioniert ja nicht...
Zumindest wäre bei einem Kauf als Einzelunternehmer (und ggf. dann Weiterverkauf an die eigene GmbH - wenn man selbst Einzelunternehmer ist kann man sich den Punkt ja sparen) kein Rechnungs-/Steuern-Problem da.
(und beim eigenen Weiterverkauf wäre auch keine direkte Zuordnung der Verkäufe zu der dann anbietenden neuen Firma möglich)
alvargaba
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

roman hat geschrieben: 2. Aug 2023 14:58 Ich muss ja in meiner Buchhaltung Rechnungen aufbewahren die an mein Unternehmen und nicht mich als Privatperson adressiert sind, also "hintenrum" privat und damit doch "legal" einkaufen, funktioniert ja nicht...

Falls Du hier ein buchhalterschiches Problem siehst: Dieses sehe ich nicht wirklich.

Dem Finanzamt ist es egal ob der Wareneinkauf möglicherweise gegen die AGB des Verkäufers verstößt. Sobald die Rechnungen die üblichen nötigen Merkmale aufweisen, kann man diese buchhalterisch verwenden.
Nein ich meinte damit, ich kann nicht als Privatperson einkaufen und diese Rechnungen dann für meine Buchhaltung verwenden wenn da nicht mein Unternehmen drauf steht, so war das gemeint ;) Sprich ich muss als Unternehmen beim Händler einkaufen und das darf ich nicht.
icstore hat geschrieben: 2. Aug 2023 14:59 Ist eigentlich ganz simpel. Du holst dir eine 2 Person dazu, die ein Einzelgewerbe anmeldet, aber nirgendwo mit diesem Auftritt (also kein ebay/amazon shop, homepage etc.). Die kauft dann die Ware ein (auf der Rechnung sind nur Vor+Nachname,also weiss der Shop nicht, dass es eine "Firma" ist.). Anschliessend verkauft dein Kollege dir die Ware mit minimaler Marge, und schon kann der Shop unmöglich den Weg zu dir rekonstruieren.
Da sehe ich nur das Problem dass Kollege XY ebenfalls beim Finanzamt nen Jahresabschluss einreichen muss und auf seinen Rechnungen eben auch ein Firmenname stehen muss da er diese Eingangsrechnung ja sonst buchhalterisch nicht verwenden kann und damit kann auch er ja ebenfalls nicht scheinbar "privat" einkaufen oder irre ich mich bzgl. der Firmenangabe die auf Ankaufs-Rechnungen stehen muss? ;) Aber so oder so wäre mir sowas zu heikel/zwielichtig... ich würde da vermutlich nicht ruhig schlafen können... Ich würde schon gerne ganz normal offiziell an- und verkaufen, deshalb recherchiere ich überhaupt so genau um da eben nicht in rechtliche Untiefen zu geraten wenn ich das dauerhaft als Nebenverdienst gewerblich machen will.

Ich danke jedenfalls schon mal jedem/jeder für den Input, sehr wertvoll!
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

alvargaba hat geschrieben: 2. Aug 2023 16:11 auf seinen Rechnungen eben auch ein Firmenname stehen muss
Deswegen sagte ich Einzelgewerbe. Bei diesem bist DU die Firma, also dein Vor+Nachname, und nur diesen trägst du in der Steuererklärung ein. Das ist sogar Pflicht!

Zusätzlich zum Namen KANNST du, aber MUSST NICHT, einen Fantasienamen/Branchenbezeichnung hinzufügen.

https://www.existenzgruender.de/SharedD ... ennen.html
Wuehler
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Melde ein Gewerbe an. Am besten nicht gleich eine GmbH und dann kannst du einfach mit deinem Namen einkaufen.
Und es ist mir völlig egal gewesen, was der Händler in den AGB stehen hat.
Ich habe bestimmt für 50.000€ bei Media Markt eingekauft. Und manche Produkte 20x
Denen ist das völlig egal. Es sei denn es sind Produkte die extrem begehrt sind. Dann sperren die auch Accounts.

Die wollen alle nur Geld verdienen. Ob das ein Reseller kauft, juckt die meisten recht wenig.

Wenn du dir jetzt schon um sowas den Kopf zerbrichst, warte mal was noch alles auf dich zukommt 🙈

Abmahnung von Mitbewerbern, Verpackungsgesetz und vieles mehr…
alvargaba
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

icstore hat geschrieben: 2. Aug 2023 16:22 Zusätzlich zum Namen KANNST du, aber MUSST NICHT, einen Fantasienamen/Branchenbezeichnung hinzufügen.
Danke für die Info! Das war mir noch nicht klar... (bin ja Klein- bzw. Einelunternehmerin und dachte mein "Firmenname" den ich bei der Gewerbeanmeldung angegeben habe, muss dann auch immer mit auf die Rechnung).
Wuehler hat geschrieben: 2. Aug 2023 16:39 Wenn du dir jetzt schon um sowas den Kopf zerbrichst, warte mal was noch alles auf dich zukommt 🙈

Abmahnung von Mitbewerbern, Verpackungsgesetz und vieles mehr…
Um den Lucid/Verpackungsanmeldekram hab ich mich schon gekümmert, falls Du das meinst.. aber ja Abmahnungen oder gar Anzeigen/Strafen würde ich eben im Vorhinein gerne vermeiden indem ich alles rechtmäßig aufsetze... ich finde meine Idee gute Deals einzukaufen und gewinnbringend wieder zu verkaufen schlicht zu "einfach" und suche noch den Haken... es gab zuletzt so krasse Deals auf amazon (amazon prime day) z.B. und da wäre jetzt einige Marge für mich drin aber ich trau mich das nicht hochzuladen :lol: :roll: Mein Gedanke ist, wenn das alles so einfach wäre, gäbe es doch viel mehr Reseller die jeden Tag vor mydealz und Co sitzen und die Billigangebote kaufen und zum Normalpreis dann wieder verkaufen.
Roemer
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Der Thread gehört eigentlich eher in die Rubrik "Spielwiese."
Wuehler
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Genau das Thema MyDealz habe ich 5 Jahre durch gemacht.
Da gibt’s keinen Haken.

Aber die krassen Amazon Deals sind alle stark limitiert.
Kannst 1-2 Stück kaufen. Mehrere Accounts lassen die auf die gleiche Adresse nicht zu.

Und das einstellen auf EBay etc dauert auch seine Zeit. Produktfotos machen, Beschreibung etc..

Beschreibungen und Fotos kopieren ist in dem Bereich äußerst riskant.

Das lohnt dann kaum.

Gebühren der Plattformen, Versand und Paypal musst du auch immer abziehen


Außerdem musst du Retouren beachten. Und defekte Artikel über den jeweiligen Händler abwickeln wo du bestellt hast.

Macht alles viel Arbeit.
Scamgefahr ist auch groß.
Verkaufst ein Notebook und dann kommt es wieder mit einer kleineren Festplatte etc.
Oder Kunden brauchen Ersatzteile.
Und schicken dir das defekte wieder zurück.

Beim Hersteller kommt dann raus, dass etwas manipuliert wurde.
Erkläre dass dann dem Verkäufer.

Ich bin froh nicht mehr in dem Business zu sein.
alvargaba
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Re: Reselling - Grundlegende Rechtsfrage

Roemer hat geschrieben: 2. Aug 2023 17:24 Der Thread gehört eigentlich eher in die Rubrik "Spielwiese."
Ich weiß dass ich noch blutige Anfängerin bin aber jeder fing irgendwann klein an, oder warum "Spielwiese"?
Wuehler hat geschrieben: 2. Aug 2023 17:28 Genau das Thema MyDealz habe ich 5 Jahre durch gemacht.
Da gibt’s keinen Haken.
Vielen Dank für die wertvollen Einblicke und der Hinweis auf mögliche Stolperfallen etc. Ich vermute, man muss, wenn man regelmäßig verkaufen will gelegentliche Ärgernisse und auch finanzielle Ausfälle durch Retouren die den Warenwert mindern schon mehr oder minder "einplanen". Aber klar, wenn man natürlich an Kriminelle gerät, die hochwertigen Geräten Teile entnehmen dann ist das natürlich richtig übel. (Die Welt ist schlecht :cry:)

Die offensichtlichsten Vergehen kenne ich ja und kann ich vermeiden (wie Fotos und Texte kopieren, fehlende Rechtstexte/Batterieentsorgungshinweise oder einfach schlechter Service), ich habe wohl einfach Skrupel was zu übersehen und mich direkt selbst ins Aus zu schießen wo ich nun schon einiges an Mühe und Zeit investiert habe.
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