Notebook Verkauf aus Anlagevermögen?

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Heiner001
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Notebook Verkauf aus Anlagevermögen?

Hallo,
ich habe mir kürzlich geschäftlich ein neues Notebook gekauft. Das alte Notebook ist im Anlagevermögen, bereits abgeschrieben. Hat aber noch einen gewissen Restwert (stille Reserve?)

Ich würde es jetzt gerne verkaufen und ausbuchen.
Wenn ich es jetzt z.B. über eBay verkaufe, muss ich dann normal Umsatzsteuer dafür abführen?

Oder wird der Restwert aus irgendeiner Tabelle berechnet und besteuert und ich kann das Notebook privat ohne Umsatzsteuer verkaufen?


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Andre (KM)
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Re: Notebook Verkauf aus Anlagevermögen?

Wenn das Notebook im Anlagevermögen ist und die Firma es verkauft, muss es selbstverständlich mit Umsatzsteuer sein (und bei Verkauf an Privatperson auch mit Gewährleistung & Co).
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koshop
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Re: Notebook Verkauf aus Anlagevermögen?

Also geschäftlich würde ich das Notebook nicht über Ebay verkaufen. Den, selbst wenn du eigentlich kein Notebookhändler bist, hast du dann alle Pflichten eines B2C Kaufs, d.h. alle Informations- und Gewährleistungspflichten.

Persönlich würde ich ein Notebook erst einmal ins Privatvermögen zu einem angemessenen Restwert überführen und dann zunächst selbst nutzen und irgendwann, wenn ich es dann tatsächlich auch privat nicht mehr brauche, privat verkaufen. Der private Verkauf ist dann natürlich ohne Umsatzsteuer, die Privatentnahme zum Restwert mit Umsatzsteuer.

Für den Restwert kenne ich jetzt keine Tabellen, ich würde den Marktpreis nehmen. Kann man ja mal bei ebay oder rebuy gucken was so ein gebrauchtes Notebook noch in etwa für einen Wert hat.
Heiner001
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Re: Notebook Verkauf aus Anlagevermögen?

koshop hat geschrieben: 1. Aug 2023 10:37 ...Persönlich würde ich ein Notebook erst einmal ins Privatvermögen zu einem angemessenen Restwert überführen und dann zunächst selbst nutzen und irgendwann, wenn ich es dann tatsächlich auch privat nicht mehr brauche, privat verkaufen. Der private Verkauf ist dann natürlich ohne Umsatzsteuer, die Privatentnahme zum Restwert mit Umsatzsteuer.

Für den Restwert kenne ich jetzt keine Tabellen, ich würde den Marktpreis nehmen. Kann man ja mal bei ebay oder rebuy gucken was so ein gebrauchtes Notebook noch in etwa für einen Wert hat.
Danke. Ja, so hatte ich das gemeint. Das Notebook wollte ich nicht geschäftlich verkaufen, sondern aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen überführen.

Folgende Berechnungsformel habe ich im Netz gefunden.
Abwertungsfaktor: 1-(A/(T*365,25))
Annahme Notebook hat eine technische Lebensdauer von 5 Jahren (T). Als Beispiel: Rechnungswert des Notebooks am 05.05.2010 1245,- €, Berechnung des Zeitwertes am 05.05.2011. Ergibt sich folgende Beispielrechnung für den Abwertungsfaktor: 1-(365/(5*365,25)) = 0,8. Der Zeitwert errechnet sich dann aus dem Abwertungsfaktor (AF) mal den Rechnungswert ( R ) . In unserem Beispiel also: 0,8 * 1245,- € = 996,- €. Der Zeitwert würde also noch 996,- € betragen.

Wenn ich bei ebay den Marktpreis ermittle, wie muss ich das dann nachweisen? Eine verkaufte Auktion bei ebay des identischen geräts? Ich meine bei Auktionen kann das gleiche Gerät ja zu ganz unterschiedlichen Preisen verkauft werden, oder nimmt das FA das nicht so genau?
hardy
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Re: Notebook Verkauf aus Anlagevermögen?

Wenn geschäftlich verkauft wird ergibt sich ein Erlös aus Anlageverkaut, da es in den Büchern ja mit 1€ steht - auch wenn du es quasi an dich selbst zum Marktpreis verkaufst, ergibt es einen zu versteuernden Gewinn + natürlich die 19% USt.

Andere machen es sich da leichter … Diebstahl oder in die Badewanne gefallen ;)
Oder das alte NB einfach in den Büchern lassen - kostet ja nix.
NEO123
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Re: Notebook Verkauf aus Anlagevermögen?

Genau, in den Büchern lassen.
Die Handys hier (diverse iPhones, Tablets etc.) bleiben so 6-8 Jahre drin und dann als Defekt raus - bis dahin sind die auch wirklich hin und die liegen (teilweise) wirklich auch hier :-)
Heiner001
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Re: Notebook Verkauf aus Anlagevermögen?

NEO123 hat geschrieben: 16. Aug 2023 08:07 Genau, in den Büchern lassen.
Die Handys hier (diverse iPhones, Tablets etc.) bleiben so 6-8 Jahre drin und dann als Defekt raus - bis dahin sind die auch wirklich hin und die liegen (teilweise) wirklich auch hier :-)
Ist das wirklich die gängige/beste Möglichkeit? Oder war das nicht ernst gemeint?

Mir tut das irgendwie Leid um die funktionstüchtigen Geräte die dann quasi im Keller verstauben. Sicher man kann sie nutzen, aber wieviel Geräte kann man sinnvoll verwenden?
regalboy
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Re: Notebook Verkauf aus Anlagevermögen?

Heiner001 hat geschrieben: 21. Aug 2023 18:51
NEO123 hat geschrieben: 16. Aug 2023 08:07 Genau, in den Büchern lassen.
Die Handys hier (diverse iPhones, Tablets etc.) bleiben so 6-8 Jahre drin und dann als Defekt raus - bis dahin sind die auch wirklich hin und die liegen (teilweise) wirklich auch hier :-)
Ist das wirklich die gängige/beste Möglichkeit? Oder war das nicht ernst gemeint?

Das ist die übliche - aber wenns halt nicht in der Firma liegt illegale - gängige Praxis.

Heiner001 hat geschrieben: 21. Aug 2023 18:51 Mir tut das irgendwie Leid um die funktionstüchtigen Geräte die dann quasi im Keller verstauben. Sicher man kann sie nutzen, aber wieviel Geräte kann man sinnvoll verwenden?
Ich verkaufe gewerblich keine der hier rum liegenden gebrauchten Sache, da ich keine Lust auf die Gewährleistung im Falle der Fälle habe.
Daher liegts halt bei uns rum - das Lager ist groß.

Aber du hast Recht, nachhaltig ist das keinesfalls.

Wobei meiner Meinung nach der Gesetzgeber selbst schuld ist, es wäre so einfach, den Firmen den Verkauf der Anlagegüter, die nicht die nicht eigentlicher Geschäftszweck sind, gewährleistungsfrei zu verkaufen.
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koshop
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Re: Notebook Verkauf aus Anlagevermögen?

Wobei meiner Meinung nach der Gesetzgeber selbst schuld ist, es wäre so einfach, den Firmen den Verkauf der Anlagegüter, die nicht die nicht eigentlicher Geschäftszweck sind, gewährleistungsfrei zu verkaufen.
Das wird dann sofort von ein paar Halodris ausgenutzt die dann allerlei gemischte Gebrauchtwaren als nicht zum Geschäftszweck gehörend auf ebay verkaufen.

Und dann weis mal als Verbraucher nach, das der Gemischtwarenladen den der Verkäufer auf ebay betreibt der tatsächliche Geschäftszweck ist.

Wie immer versauen es ein paar wenige für alle.
regalboy
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Re: Notebook Verkauf aus Anlagevermögen?

koshop hat geschrieben: 21. Aug 2023 20:28
Wobei meiner Meinung nach der Gesetzgeber selbst schuld ist, es wäre so einfach, den Firmen den Verkauf der Anlagegüter, die nicht die nicht eigentlicher Geschäftszweck sind, gewährleistungsfrei zu verkaufen.
Das wird dann sofort von ein paar Halodris ausgenutzt die dann allerlei gemischte Gebrauchtwaren als nicht zum Geschäftszweck gehörend auf ebay verkaufen.

Und dann weis mal als Verbraucher nach, das der Gemischtwarenladen den der Verkäufer auf ebay betreibt der tatsächliche Geschäftszweck ist.

Wie immer versauen es ein paar wenige für alle.
Betrogen wird immer.

Dafür würden die unechten Privatverkäufer abnehmen, mehr gebrauchte Sachen kommen auf den Markt...
Heiner001
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Re: Notebook Verkauf aus Anlagevermögen?

Und wie ist es dann mit dem Verkauf auf Gebrauchtwaren Plattformen (Rebuy, Zoxs, Momox usw.). Da fällt dann die Gewährleistung weg und es läuft über Differenzbesteuerung so wie ich das verstanden habe.
Wäre das nicht eine Lösung? Ich meine die zahlen meiste deutlich weniger, als man beim Privatverkauft bekommen würde aber immerhin hat man dann die B2C Probleme nicht.
Andre (KM)
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Re: Notebook Verkauf aus Anlagevermögen?

Heiner001 hat geschrieben: 25. Aug 2023 10:42 Und wie ist es dann mit dem Verkauf auf Gebrauchtwaren Plattformen (Rebuy, Zoxs, Momox usw.). Da fällt dann die Gewährleistung weg und es läuft über Differenzbesteuerung so wie ich das verstanden habe.
Wäre das nicht eine Lösung? Ich meine die zahlen meiste deutlich weniger, als man beim Privatverkauft bekommen würde aber immerhin hat man dann die B2C Probleme nicht.
Meinst Du AUF oder AN?

Wenn Du AUF der Plattform verkaufst hast Du immer noch alle Gewährleistungsrechte einzuhalten. Wenn Du AN die Plattform (B2B) verkaufst, wiederum nicht.
Heiner001
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Re: Notebook Verkauf aus Anlagevermögen?

An einen Reseller. Rebuy, Zoxs usw sind Anbieter die Medien- und Elektronikartikel gebraucht für einen Festpreis ankaufen.
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