unberechtigte PP Rückbuchung

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bikerin
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unberechtigte PP Rückbuchung

Hallo und guten Morgen :-)

ich wollte einfach mal wieder eure Meinung, keine Rechtsberatung.

Eine Kundin hat per PP Rechnung eine Bestellung aufgegeben, hat den Artikel erhalten und eine Woche später ohne jede Kontaktaufnahme Ratepay gemeldet, sie hätte den Artikel zurückgesendet aber von uns kein Geld zurück bekommen.
Das stimmt natürlich nicht. Ca. 4 Stunden nachdem sie den Fall eröffnet hat, wollte sie ein Rücksendeetikett. Auf Nachfrage kam keine Antwort.
Ich habe alles PP gemeldet und hochgeladen, aber die Antworten sind in einem seltsamen Deutsch und voll von Widersprüchen :-)
Der letzte Satz aber " wir versuchen den Betrag vom Konto des Kontoinhabers zurück zu buchen, wenn das gelingt, bekommen Sie den Betrag gutgeschrieben." .... kann bis zu 72 Tagen dauern!

Das ist lang! Jetzt meine Frage, würdet ihr die Kundin nochmals anschreiben, darum bitten den Fall zu beenden und darauf hinweisen dass ihr sonst den Rechtsweg geht, oder warten?

Das man bei Kauf auf Rechnung etwas zurück buchen kann ist dämlich und eigentlich nicht zu verstehen, auch dass PP versucht den Betrag zurück zu buchen ist für mich nicht verständlich. Ich habe versucht mir das erklären zu lassen, nun ja...

Bei Ratepay muss man aber anscheinend nur angeben eine Sendungsnummer zu haben, muss sie aber nicht hinterlegen. Damit wird dem Kunden das Betrügen echt einfach gemacht

Vielen Dank!
Zuletzt geändert von bikerin am 25. Jul 2023 10:47, insgesamt 1-mal geändert.


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regalboy
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Re: unberechtigte PP Rückbuchung

Allgemeiner Tipp: Die Paypal Hotline anrufen. Hatte zwar oft Personen an der Leitung, die das Problem nicht verstanden und sich schlecht artikulieren konnten, aber in gefühlt 25% gelangt man an sehr kompetente und verständnisvolle Personen, die solche Sachen unkompliziert lösen.
bikerin
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Re: unberechtigte PP Rückbuchung

regalboy hat geschrieben: 25. Jul 2023 10:32 Allgemeiner Tipp: Die Paypal Hotline anrufen. Hatte zwar oft Personen an der Leitung, die das Problem nicht verstanden und sich schlecht artikulieren konnten, aber in gefühlt 25% gelangt man an sehr kompetente und verständnisvolle Personen, die solche Sachen unkompliziert lösen.
Allgemeiner Tipp: erstmal alles in Ruhe und aufmerksam lesen. Aber danke für deine Antwort, wenn auch 0 hilfreich
Krosser87
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Branche: Ersatzteile

Re: unberechtigte PP Rückbuchung

bikerin hat geschrieben: 26. Jul 2023 14:36
regalboy hat geschrieben: 25. Jul 2023 10:32 Allgemeiner Tipp: Die Paypal Hotline anrufen. Hatte zwar oft Personen an der Leitung, die das Problem nicht verstanden und sich schlecht artikulieren konnten, aber in gefühlt 25% gelangt man an sehr kompetente und verständnisvolle Personen, die solche Sachen unkompliziert lösen.
Allgemeiner Tipp: erstmal alles in Ruhe und aufmerksam lesen. Aber danke für deine Antwort, wenn auch 0 hilfreich
Die Antwort war schon sehr hilfreich.... per Telefon wird die Angelegenheit auf dem kurzen Dienstweg geklärt.
Über den Konfliktbereich im Browser wartest du zu 99% immer die komplette Frist bis zur Klärung und die ist meistens für den Kunden.



Zu deinem Problem.... Paypal ist kein Rechtsmittel.
Es wird aber darauf hinauslaufen, dass Paypal den Rückversand ,,anordnet,, und der Kunde dies beweisen muss, ansonsten bekommst du dein Geld, da du auch einen Verkäuferschutz hast.

Wenn der Kunde nicht widerrufen hat, steht dir auch das Geld zu Punkt. Was du aus der Sache machst, bleibt dir überlassen.
bikerin
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Re: unberechtigte PP Rückbuchung

Krosser87 hat geschrieben: 26. Jul 2023 15:04
bikerin hat geschrieben: 26. Jul 2023 14:36 Allgemeiner Tipp: erstmal alles in Ruhe und aufmerksam lesen. Aber danke für deine Antwort, wenn auch 0 hilfreich
Die Antwort war schon sehr hilfreich.... per Telefon wird die Angelegenheit auf dem kurzen Dienstweg geklärt.
Über den Konfliktbereich im Browser wartest du zu 99% immer die komplette Frist bis zur Klärung und die ist meistens für den Kunden.



Zu deinem Problem.... Paypal ist kein Rechtsmittel.
Es wird aber darauf hinauslaufen, dass Paypal den Rückversand ,,anordnet,, und der Kunde dies beweisen muss, ansonsten bekommst du dein Geld, da du auch einen Verkäuferschutz hast.

Wenn der Kunde nicht widerrufen hat, steht dir auch das Geld zu Punkt. Was du aus der Sache machst, bleibt dir überlassen.
Nein, war nicht hilfreich.

Danke für deine Antwort, aber das ist nicht mein Problem und nicht meine Frage.

Vergessen wirs, Beitag kann gern gelöscht werden, danke.
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hkhk
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Re: unberechtigte PP Rückbuchung

wird wohl künftig darauf hinauslaufen, dass regalboy und wahrscheinlich auch andere User dir, bikerin, keine Antworten mehr geben werden. Denn wer möchte schon trotz versuchter Hilfestellung blöd angeschnauzt werden.
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