Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
Roemer
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Das FA wird an das BZfSt verweisen. :-)

In dem Fall ist Dein Kunde genau so unwissend wie Du selber. Frag doch einfach Tante Google sofern Du den Antworten im Thread nicht glaubst. Die Rechtslage hat sich in diesem Jahrtausend noch nicht geändert.


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bauti
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Gould hat geschrieben: 21. Jul 2023 00:14 Damals ist mir nicht aufgefallen, daß er bei Ebay nicht die Schweiz als Wohnort angab sondern seine Schweizer Adresse und als Länderangabe Deutschland.
Irgendwie ergibt das keinen Sinn, denn dann wäre das Paket wohl nicht beim Kunden angekommen.

War es nicht so dass er die Schweiz als Rechnungsadresse angab und Deutschland als Lieferadresse? Wenn es so war, ist nichts ungewöhnliches (außer dass sich der Kunde erst nach drei Jahren meldet).
Slater
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Ich würde dem Kunden gar nichts erstatten. Er hat eine Lieferung innerhalb Deutschlands bestellt und erhalten. Kaufvertrag erfüllt. Wenn er die Ware exportiert ist das sein Privatvergnügen. So was muss man als Kunde vorher fragen.
Mount7
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Slater hat geschrieben: 22. Jul 2023 10:31 Ich würde dem Kunden gar nichts erstatten. Er hat eine Lieferung innerhalb Deutschlands bestellt und erhalten. Kaufvertrag erfüllt. Wenn er die Ware exportiert ist das sein Privatvergnügen. So was muss man als Kunde vorher fragen.
Korrekt, wir machen MwSt Erstattungen auch nur noch ab 300€ Einkaufswert aufwärts.
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Crassiflo
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Ich würde nach drei Jahren auch damit argumentieren, dass die Buchführung seit 2 Jahren angeschlossen ist und Änderungen jetzt nicht mehr möglich sind.

Ich habe viele Kunden aus der Schweiz, und wenn die dann ihre in Paketshops nach DE gelieferten Waren selbst in die Schweiz einführen, beim Zoll angeben und den Stempel des deutschen Zolls unter der Originalen Rechnung haben, erstatte ich diese MwSt.

Allerdings mit einem kleinen Hemmschuh: in den AGB habe ich einen Hinweis untergebracht, dass wir eine Bearbeitungspauschale für die Erstattung wegen des anfallenden Arbeitsaufwands verlangen, die automatisch vom Erstattungsbetrag abgezogen wird, und dazu der Kunde die evtl. anfallendenn Überweisungskosten auf ein nicht-EU-Konto Konto zu tragen hat.

Seitdem gibts nur noch 2-3 solcher Vorgänge pro Jahr, gute Lösung!
Die 4 As bei Amazon: Anlocken, Ausnutzen, Abhängigmachen, Aussaugen.
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fossi
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Bei den Erstattungen habe ich mich schon immer quer gestellt, zumal es sich sortimentsbedingt meist nur um Kleinstbeträge handelt.
Ich liefere schon wegen dem Steuer- und Zoll-Mist nicht mehr in die Schweiz, da braucht mir auch niemand mit einem Ausfuhrstempel zu kommen.
Auf Nachfrage ist "der Vorgang bereits in der Buchhaltung abgeschlossen" und fertig.
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Baumgartner
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Eine andere Perspektive:

Wir haben wegen des hohen Aufwands mit Schweizer Kunden (Zoll, Erstattungen usw. usf.) letztlich einen "Standort" in der Schweiz eröffnet, genauer genommen ein Sub-Unternehmer, der sich vor Ort lediglich um den Versand kümmert aber keine weitere Verantwortung (z.B. Vertrieb oder Aftersales-Angelegenheiten) hat.

Mit unserem Sortiment haben wir in der Schweiz zwar nicht das ganz große Bestellaufkommen, allerdings im Schnitt einen höheren Umsatz pro Bestellung als in allen anderen europäischen Ländern. Das dürfte aber wahrscheinlich nicht der Regelfall sein. Obwohl wir jetzt natürlich bei der Verbringung der Ware in die Schweiz auch nicht unerheblich viel bürokratischen Aufwand haben ist es für uns trotzdem ein lohnendes Geschäft.
bauti
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Das würde mich interessieren...

Wie darf man sich das genau vorstellen? Habt Ihr in der Schweiz ein extra Lager? Oder wird die bestellte Ware gesammelt in die Schweiz versendet und dort umgepackt? Macht das ein Dienstleister, oder habt Ihr eigene Angestellte in CH
Baumgartner
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

bauti hat geschrieben: 25. Jul 2023 13:23 Das würde mich interessieren...

Wie darf man sich das genau vorstellen? Habt Ihr in der Schweiz ein extra Lager? Oder wird die bestellte Ware gesammelt in die Schweiz versendet und dort umgepackt? Macht das ein Dienstleister, oder habt Ihr eigene Angestellte in CH
Der Schweizer Geschäftspartner stellt eigene Lagerplätze zur Verfügung (geringes Produktvolumen machts kostengünstig möglich) und hält die Ware dort vor, die wird ganz regulär angemeldet und verzollt.
Zusätzlich dazu erhält er pro ausgeführter Bestellung eine Beteiligung am Bestellumsatz. Da wir - wie schon erwähnt - in der Schweiz kein wahnsinnig hohes Bestellaufkommen haben (dafür aber eben sehr hohe Umsätze pro Bestellung) braucht er dafür auch keine eigenen Angestellten einzusetzen, das macht der Chef (noch) selbst. Wäre das Bestellvolumen ein viel Größeres würde dieses Konstrukt wahrscheinlich auch nicht mehr so gut funktionieren, aber seit der Aufnahme des Versands in der Schweiz ist der Umsatz stabil geblieben - auch wenn wir weiterhin Schweizer Kunden haben, die zB. einfach innerhalb Deutschlands liefern lassen (zB. zu LAS-B... in BaWü).

Mit Vertrieb und Support hat er nichts zu tun, das läuft alles über die Standorte in der EU (AT/DE/IT/ES).
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