Wir haben einen Wartungsvertrag für zwei Maschinen mit dem Hersteller. Hier wurde eine Wartungspauschale (zuzügl. Anfahrt, Material usw.) in Höhe xy Euro festgelegt.
Der Hersteller erhöht nun diese Pauschale, weil die Stundensätze sich erhöht haben.
Bin ich so falsch, wenn ich denke, dass eine Pauschale eine Pauschale ist und nicht an der Veränderung der Stundensätze festgemacht werden kann, wenn das nicht so im Vertrag vermerkt ist?
Wartungspauschale laut Wartungsvertrag bindend?
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- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Wartungspauschale laut Wartungsvertrag bindend?
Rechtlich gesehen kann es dir eigentlich wurst sein, was seine Kalkulationsgrundlage ist. Der Preis ergibt sich grundsätzlich aus dem Vertrag.
D.h. entweder gibt es im Vertrag eine wirksame Preiserhöhungsklausel, die regelt, wie Preiserhöhungen gehandhabt werden. Dann hat man aber normalerweise ein Sonderkündigungsrecht. Da gab es mal ein BGH-Urteil, in dem festgestellt wurde, dass ein Ausschluss eines Sonderkündigungsrechts für Preiserhöhungen in Wartungsverträgen auch bei Kaufleuten unwirksam ist (BGH X ZR 220/01 ):
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Oder es gibt keine solche Klausel, dann gilt der Vertrag und dann müsste der Hersteller meines Erachtens entweder eine Einigung suchen, oder wenn der Kunde nicht mit der Preiserhöhung einverstanden ist, im Zweifel den Vertrag fristgerecht kündigen und solange gelten dann die alten Preise.
Also wenn das z.B. ein 5-Jahresvertrag ohne Preiserhöhungsklausel ist, dann würde ich sagen hat er Pech gehabt.
Er könnte natürlich mit Störung der Geschäftsgrundlage § 313 BGB argumentieren, aber das die Löhne steigen, weiß eigentlich jeder. Das ist jetzt nichts überraschendes womit niemand rechnen kann.
D.h. entweder gibt es im Vertrag eine wirksame Preiserhöhungsklausel, die regelt, wie Preiserhöhungen gehandhabt werden. Dann hat man aber normalerweise ein Sonderkündigungsrecht. Da gab es mal ein BGH-Urteil, in dem festgestellt wurde, dass ein Ausschluss eines Sonderkündigungsrechts für Preiserhöhungen in Wartungsverträgen auch bei Kaufleuten unwirksam ist (BGH X ZR 220/01 ):
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Oder es gibt keine solche Klausel, dann gilt der Vertrag und dann müsste der Hersteller meines Erachtens entweder eine Einigung suchen, oder wenn der Kunde nicht mit der Preiserhöhung einverstanden ist, im Zweifel den Vertrag fristgerecht kündigen und solange gelten dann die alten Preise.
Also wenn das z.B. ein 5-Jahresvertrag ohne Preiserhöhungsklausel ist, dann würde ich sagen hat er Pech gehabt.
Er könnte natürlich mit Störung der Geschäftsgrundlage § 313 BGB argumentieren, aber das die Löhne steigen, weiß eigentlich jeder. Das ist jetzt nichts überraschendes womit niemand rechnen kann.
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Wartungspauschale laut Wartungsvertrag bindend?
Naja, eine Kündigung nutzt mir ja nix, ich brauche ja diese Wartung und die kann nur er machen.
Re: Wartungspauschale laut Wartungsvertrag bindend?
Falls die Wartung wirklich nur und ausschließlich durch diesen Anbieter durchgeführt werden kann, würde ich mir gut überlegen, ob es sich Sinn macht, da die rechtliche Seite so detailliert zu beleuchten. Vielleicht wäre da ein nettes Gespräch und eine Einigung in der Mitte einfacher.
Sonst läuft der Vertrag im Zweifel noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit und danach nicht mehr.
Sonst läuft der Vertrag im Zweifel noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit und danach nicht mehr.
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Wartungspauschale laut Wartungsvertrag bindend?
Ja, das ist mir schon klar.
@fonprofi: Abfüllmaschinen. Die sind nicht von der Stange.
@fonprofi: Abfüllmaschinen. Die sind nicht von der Stange.
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