Ein Kunde bestellt und bezahlt Waren über den Online-Shop und liegt dabei über der Grenze für frachtkostenfreien Versand. Innerhalb der Widerrufsfrist retourniert er einen Teil der bestellten Waren. Retourporto zahlt er, da ich keine Gratisretouren anbiete. Der Teil, den er behält, liegt nun unterhalb der Frachtfreigrenze.
Würdet ihr hier Versandkosten nachberechnen bzw. von der Erstattung abziehen? Ich habe es bisher nicht getan, aber wenn es öfter vorkommt überlege ich mir das.
Wäre das Vorgehen rechtens? Müsste der Fall explizit in Widerrufsbelehrung/AGB erwähnt werden?
Versandkosten nachberechnen bei Teilwiderruf?
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- Wolkenspiel
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Re: Versandkosten nachberechnen bei Teilwiderruf?
Wir machen das in einigen Fällen. Wenn es sich aber um gute Stammkundschaft handelt oder es triftige Gründe für den Rückversand gibt, verzichten wir darauf. Das rechtssicher in der WRB unter zu bringen, halte ich für schwierig.
Wenn jemand da eine sichere Formulierung hat - her damit.
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Re: Versandkosten nachberechnen bei Teilwiderruf?
https://www.business-wissen.de/artikel/ ... n-muessen/
Im Fall eines Teilwiderrufs ist die Rückerstattung der Lieferkosten davon abhängig, wie der Online-Händler die Versandkosten bei der Bestellung des Kunden berechnet hat. Online-Händler sollten sich merken: Bei einem Teilwiderruf müssen die Hinsendekosten nicht zurückerstattet werden, die der Verbraucher ohnehin hätte zahlen müssen (für den Teil der Bestellung, den er behält).
- Wolkenspiel
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Re: Versandkosten nachberechnen bei Teilwiderruf?
Ich glaube, das ist jedem klar. Es geht ja um die Nachberechnung im Falle dessen, dass man im Falle eines Teilwiderrufes nachträglich in den versandkostenpflichtigen Bereich fällt.
Re: Versandkosten nachberechnen bei Teilwiderruf?
Wolkenspiel hat geschrieben: ↑5. Jul 2023 06:40 Ich glaube, das ist jedem klar. Es geht ja um die Nachberechnung im Falle dessen, dass man im Falle eines Teilwiderrufes nachträglich in den versandkostenpflichtigen Bereich fällt.
Ich darf mich (bzw. die Website) noch mal zitieren, Hervorhebung für dich Wolkenspiel durch mich:
https://www.business-wissen.de/artikel/ ... n-muessen/
Im Fall eines Teilwiderrufs ist die Rückerstattung der Lieferkosten davon abhängig, wie der Online-Händler die Versandkosten bei der Bestellung des Kunden berechnet hat. Online-Händler sollten sich merken: Bei einem Teilwiderruf müssen die Hinsendekosten nicht zurückerstattet werden, die der Verbraucher ohnehin hätte zahlen müssen (für den Teil der Bestellung, den er behält).
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Re: Versandkosten nachberechnen bei Teilwiderruf?
So machen wir das auch. Abhänig vom Kunden. Und im Zweifel eben für den Kunden in solchen Fällen.Wolkenspiel hat geschrieben: ↑4. Jul 2023 22:48 Wir machen das in einigen Fällen. Wenn es sich aber um gute Stammkundschaft handelt oder es triftige Gründe für den Rückversand gibt, verzichten wir darauf. Das rechtssicher in der WRB unter zu bringen, halte ich für schwierig.
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Re: Versandkosten nachberechnen bei Teilwiderruf?
Also wenn der Kunde für 50 Euro bestellt und 5 Euro VK bezahlt, muss man die 5 Euro im Falle eines Teilwiderrufes nicht erstatten. Sagen wir, VK-Frei ist ab 60 Euro.regalboy hat geschrieben: ↑5. Jul 2023 06:51
Ich darf mich (bzw. die Website) noch mal zitieren, Hervorhebung für dich Wolkenspiel durch mich:
https://www.business-wissen.de/artikel/ ... n-muessen/Im Fall eines Teilwiderrufs ist die Rückerstattung der Lieferkosten davon abhängig, wie der Online-Händler die Versandkosten bei der Bestellung des Kunden berechnet hat. Online-Händler sollten sich merken: Bei einem Teilwiderruf müssen die Hinsendekosten nicht zurückerstattet werden, die der Verbraucher ohnehin hätte zahlen müssen (für den Teil der Bestellung, den er behält).
Wenn er für 60 Euro bestellt und nie VK bezahlt hat und ein Produkt im Wert von 20 Euro zurück schickt, kann man ihm von den zu erstattenden 20 Euro die 5 Euro in Abzug bringen. Ist es das, was du sagen wolltest? Ich habe dein Posting anders verstanden, da der Onlinehändler ja gar keine VK für die Bestellung berechnet hat.
Re: Versandkosten nachberechnen bei Teilwiderruf?
Bei einem Widerruf ist der Kunde so zu behandeln, als hätte er die widerrufenen Artikel gar nicht bestellt.
Im eingangs geschilderten Fall von AndreasSt können dem Kunden also die eingesparten Hinsendekosten nun berechnet werden bzw. vom Erstattungsbetrag abgezogen werden.
Ob AndreasSt das macht, kann er selbst entscheiden. Wenn der Kunde z.B. Stammkunde ist oder die Gewinnmarge dennoch ausreichend ist oder whatever (hat Wolkenspiel ja bereits aufgeführt) müssen die Versandkosten nicht unbedingt eingefordert werden.
Die Entscheidung liegt bei AndreasSt.
Im eingangs geschilderten Fall von AndreasSt können dem Kunden also die eingesparten Hinsendekosten nun berechnet werden bzw. vom Erstattungsbetrag abgezogen werden.
Ob AndreasSt das macht, kann er selbst entscheiden. Wenn der Kunde z.B. Stammkunde ist oder die Gewinnmarge dennoch ausreichend ist oder whatever (hat Wolkenspiel ja bereits aufgeführt) müssen die Versandkosten nicht unbedingt eingefordert werden.
Die Entscheidung liegt bei AndreasSt.
- Wolkenspiel
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Re: Versandkosten nachberechnen bei Teilwiderruf?
Die Frage ist dann abschließend nur noch: wie packt man das rechtssicher in die WRB? Muss man das überhaupt? Und wenn man im Vorfeld darüber informieren muss und das in der WRB nicht darstellbar ist, wo sollte man das dann tun?
Da es ja, rechtlich gesehen, gar keinen Teilwiderruf gibt, kann man das wohl auch nicht in die WRB schreiben.
Da es ja, rechtlich gesehen, gar keinen Teilwiderruf gibt, kann man das wohl auch nicht in die WRB schreiben.
Re: Versandkosten nachberechnen bei Teilwiderruf?
Das hat scheinbar niemand von euch gelesen, da steht alles drin. Ob es Teilwiderruf überhaupt gibt, wie es mit den Versandkosten aussieht, wenn man unter die Freigrenze rutscht und Mustertexte sind auch verlinkt.
Re: Versandkosten nachberechnen bei Teilwiderruf?
Ich darf den noch konkreteren Teil für dich gerne erneut zitierenWolkenspiel hat geschrieben: ↑5. Jul 2023 07:48Also wenn der Kunde für 50 Euro bestellt und 5 Euro VK bezahlt, muss man die 5 Euro im Falle eines Teilwiderrufes nicht erstatten. Sagen wir, VK-Frei ist ab 60 Euro.regalboy hat geschrieben: ↑5. Jul 2023 06:51
Ich darf mich (bzw. die Website) noch mal zitieren, Hervorhebung für dich Wolkenspiel durch mich:
https://www.business-wissen.de/artikel/ ... n-muessen/
Wenn er für 60 Euro bestellt und nie VK bezahlt hat und ein Produkt im Wert von 20 Euro zurück schickt, kann man ihm von den zu erstattenden 20 Euro die 5 Euro in Abzug bringen. Ist es das, was du sagen wolltest? Ich habe dein Posting anders verstanden, da der Onlinehändler ja gar keine VK für die Bestellung berechnet hat.
https://www.business-wissen.de/artikel/ ... n-muessen/
:..., die der Verbraucher ohnehin hätte zahlen müssen (für den Teil der Bestellung, den er behält).
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