Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

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Andre (KM)
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Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Im Online-Handel ist die Widerrufsbelehrung ja ein alter Hut. Auch bei Haustrgeschäften usw. gilt diese ja einzuhalten.
Ich bin heute über ein Urteil gestolpert, was ich tatsächlich erst so gar nicht glauben konnte (durch ein Youtube-Video, was ich erst für populistischen Bulshit gehalten habe).
Im dem EuGH vorliegenden Fall hatte ein Hauseigentümer im Rahmen der Sanierung seines Hauses einen Handwerksbetrieb außerhalb der Geschäftsräume mündlich damit beauftragt, die Elektroinstallation zu erneuern. Als hinterher die Rechnung kam, bezahlte der Eigentümer nicht. Stattdessen widerrief er den Vertrag. Der Handwerksbetrieb habe ihn nicht über sein Widerrufsrecht informiert.
Bei Haustürgeschäften ohne Widerrufsbelehrung seien Verbraucher daher auch dann „von jeder Verpflichtung zur Vergütung der Leistungen befreit“, wenn sie den Vertrag erst nach Abschluss der Arbeiten widerrufen.
Quelle: https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu ... 3.amp.html

Ich dachte erst das könnte vielleicht falsch verfasst sein und habe auf einem Rechts-Blog nachgelesen:
Das deutsche Gericht fragte sich jedoch, ob diese Richtlinie jeglichen Anspruch des Unternehmers auf „Wertersatz“ auch dann ausschließt, wenn dieser Verbraucher sein Widerrufsrecht erst nach Erfüllung eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag ausgeübt hat. Auf diese Weise könnte der Verbraucher nämlich einen Vermögenszuwachs erlangen, was dem deutschen Rechtsgrundsatz des Verbots ungerechtfertigter Bereicherung zuwiderliefe.

(...)

Da die europäische Richtlinie den Zweck verfolgen soll, ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher zu stellen und dieses Ziel in Gefahr geriete, falls zugelassen würde, dass einem Ver­brau­cher in der Folge seines Widerrufs eines außerhalb von Geschäftsräumen ab­ge­schlos­se­nen Werkvertrags Kosten entstehen könnten, die in der Richtlinie nicht ausdrücklich vor­ge­se­hen sind, sah der EuGH auch das Argument des erzielten Vermögenszuwachses für nicht re­levant an.
Quelle:
https://rae-schieder.de/ohne-widerrufsb ... andwerker/

Fazit: neue Elektroinstallation verschenkt?!


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Ach
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Wtf... Danke für den Hinweis.
Die bisherige Anwendung deutscher Gerichte - Widerruf führt zu Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung - fand ich hart, aber noch vertretbar.

Der Wegfall jeglichen Anspruchs des Handwerkers ist nur noch unausgeglichen. Da werden wir unsere Routinen anpassen müssen, um nicht unsere Installation zu verschenken. Aber: ein Großteil der Aufträge von privat an Handwerker läuft übers Telefon...
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aaha
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Ach hat geschrieben: 3. Jul 2023 21:47 ... ein Großteil der Aufträge von privat an Handwerker läuft übers Telefon...
Also Fernabsatz? :-}
wegrenn
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Ach
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Ganz klar Fernabsatz.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, bräuchten wir jetzt vermutlich eine Bandansage zum Fernabsatzrecht.
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Wolkenspiel
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Das ist einfach nur noch krank. Aber ich bin sicher, hier gibt es viel Verständnis in der Gemeinde dafür.
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aaha
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Wolkenspiel hat geschrieben: 3. Jul 2023 22:21 Das ist einfach nur noch krank. Aber ich bin sicher, hier gibt es viel Verständnis in der Gemeinde dafür.
Och, na ja ... was heißt Verständnis? Es ist das Einfache, das so schwer zu machen ist:
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Technokrat
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Wenn es so wäre - was ich noch nicht für ganz voll nehme - kommt eben tatsächlich die Rechtsbelehrung vom Band - und keiner hört zu. So wie sie halt auch seitenlang im Netz steht - liest ja auch keiner. Wenn man bei einem Kauf beim Notar hockt, liest der einem auch alles nochmal vor. Man mag das sinnlos, albern und blöd finden, aber es ist zumindest ein Rechtssystem - aus dem sich keiner der beiden Parteien - in dem Fall - rausreden kann (z.B. kann nicht lesen, o.ä.)).

Die ganzen krank erscheinende Abläufe verhindern schlicht Betrug. So wie halt auch hinter jedem Hinweisschild eine Geschichte steht. Z.B. dass Kaffee heiß sein kann.

Edit: Solche Geschichten Werbung im Fitness-Studio führen eben dazu.
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koshop
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Demnächst beim Handwerker ihres Vertrauens:

Auch was geschriebnes forderst du Pedant?
Hast du noch keinen Mann, nicht Mannes-Wort gekannt?...
Was willst du böser Geist von mir?
Erz, Marmor, Pergament, Papier?
Soll ich mit Griffel, Meißel, Feder schreiben?
Ich gebe jede Wahl dir frei.
-
Wie magst du deine Rednerei
Nur gleich so hitzig übertreiben?
Ist doch ein jedes Blättchen gut.
Du unterzeichnest dich mit einem Tröpfchen Blut....

(Goethe, Faust)
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

koshop hat geschrieben: 3. Jul 2023 23:29 Demnächst beim Handwerker ihres Vertrauens:

Auch was geschriebnes forderst du Pedant?
Hast du noch keinen Mann, nicht Mannes-Wort gekannt?...
Oh, so einen hatte ich letztens. „Meinem Wort können Sie vertrauen“. Am Ende 30% teurer als vor Ort genannt.
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fonprofi
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Wir haben die Widerrufsbelehrung auf unseren Aufträgen und die Klausel des Verzichts bei Arbeitsbeginn. Wird mit der AB vom Kunden unterschrieben.
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Ach
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Arbeitet ihr auch im Kundendienst mit schriftlichen Aufträgen?
Das wäre jedenfalls eine Möglichkeit.
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fonprofi
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Das Thema gibts ja schon länger. Wird seit gefühlt 2 Jahren durch die HWK gepredigt.
Seit dem steht auf der AB Rückseite die Widerrufsausschlusserklärung und das Datenschutzgedöns zum Unterschreiben drauf.
Das Gleiche auf den Einsatznachweisen.
Bisher hatten wir dazu aber Null Ärger.
Spk
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Was es gibt Handwerker die mit Rechnung arbeiten.
:)
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fonprofi
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Spk hat geschrieben: 4. Jul 2023 06:46 Was es gibt Handwerker die mit Rechnung arbeiten.
:)
Dafür wird’s gefördert.
Andre (KM)
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Technokrat hat geschrieben: 3. Jul 2023 23:07 Edit: Solche Geschichten Werbung im Fitness-Studio führen eben dazu.
So sieht es aus. Weil manche es übertreiben, werden harte Regeln für alle gemacht.
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Ach
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

fonprofi hat geschrieben: 4. Jul 2023 06:18 Das Thema gibts ja schon länger. Wird seit gefühlt 2 Jahren durch die HWK gepredigt.
Seit dem steht auf der AB Rückseite die Widerrufsausschlusserklärung und das Datenschutzgedöns zum Unterschreiben drauf.
Das Gleiche auf den Einsatznachweisen.
Bisher hatten wir dazu aber Null Ärger.
Ich hatte bisher ohne schriftliche WB gearbeitet, weil mir der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung als Abschrecklungskulisse gegen Schnäppchenjäger reichte.

Wie läuft das dann bei dir ab?
Ich könnte mir das ungefähr so vorstellen:
- Kunde ruft an und erteilt Auftrag
- Sekretariat schreibt Auftrag schriftlich nieder. WB wird beigefügt.
- Monteur lässt sich dieses Schriftstück unterschreiben und beginnt danach mit der Arbeit.
?

Das würde aber ja voraussetzen, dass zwischen telefonischem Auftrag und Ausführung immer noch ein Austausch zwischen Sekretariat und Monteur stattfinden müsste. Wenn das Mobilgerät des Monteurs an das ERP-System, wäre das kein Problem. Sonst aber eher umständlich.
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Woody-HH
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Ach hat geschrieben: 4. Jul 2023 08:41 ... Das würde aber ja voraussetzen, dass zwischen telefonischem Auftrag und Ausführung immer noch ein Austausch zwischen Sekretariat und Monteur stattfinden müsste. ...
Irgendwie muss der Monteur ja vom Auftrag erfahren?
Andre (KM)
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Wie ist es denn bei folgendem Beispiel (so sehen Handwerker-Einstätze bei mir aus):

Heizung ist defekt, ich rufe die Firma an ob sie Zeit hat, Monteur kommt vorbei und repariert es.

In welchem Schritt müsste er mir etwas geben zum Unterschreiben? Ja eigentlich vor Ausführung der Arbeiten, oder nicht? Ich habe bei unseren Aufträgen noch nie irgendwas DAVOR unterschrieben, maximal nach dem Auftrag.

Es ist ja wirklich bekloppt....
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Gaertner
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Die ganzen krank erscheinende Abläufe verhindern schlicht Betrug.
Das glaube ich ja eher nicht, wer betrügen will betrügt.
regalboy
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Re: Ohne Widerrufsbelehrung: Kein Geld für Handwerker!

Andre (KM) hat geschrieben: 4. Jul 2023 09:01 ... Ich habe bei unseren Aufträgen noch nie irgendwas DAVOR unterschrieben, maximal nach dem Auftrag.

Es ist ja wirklich bekloppt....
Dann unterschreibst du halt zum Auftrag noch zusätzlich oder die im Auftrag enthaltene Widerrufsbelehrung.
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