Hallo Gemeinde.
Ich stolpere gerade über einen Mitbewerber auf AMZ, der selbst nicht der Hersteller ist, aber andere Angebote der gleichen Artikel löschen lässt.
Er hat ein Schreiben, vom Hersteller das er auf AMZ, Ebay, Otto etc. die Artikel verkaufen darf. Dieses Schreiben bekomme ich auch, trotzdem stellt er sich als Exklusivvertriebspartner hin.
AMZ löscht fleißig die Artikel, Otto meint man soll sich intern einigen, verrät aber den Namen des Streithammels nicht.
Ich hatte mal Ärger mit Shopify weil ich auch Lego verkaufe, da sollte ich alle möglichen Unterlagen beibringen.
Daraufhin hatte ich mich von einem Anwalt beraten lassen, der meinte in dem Augenblick wo ich das Produkt Lego wann/wo/wie erworben habe, verliert Lego sein Recht mir vorzuschreiben wann/wo/wie ich das Produkt vertreiben darf.
Das sollte doch auch hier greifen. Es handelt sich auch nicht um einen Grauimport, sondern ganz offiziell Importierte Ware von der Fabrik. Einen exklusiven Vertriebspartner gibt es von Herstellerseite nicht. Die Marke ist beim EUIPO vom Hersteller registriert worden.
Was kann man machen?
Missbräuchliche Verwendung von Markenzeichen
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Re: Missbräuchliche Verwendung von Markenzeichen
Das Markenrecht ist erschöpft sobald die Ware vom Markeninhaber bzw. mit seiner Zustimmung im EWR in Verkehr gebracht wurde.
Soweit Du die Original-Ware daher "legal" einkaufst (Import von außerhalb des EWR wäre hier ungünstig), gibt es im Regelfall nix daran auszusetzen.
Eine "Erlaubnis" seine Artikel irgendwo anzubieten braucht man daher gar nicht: Im Regelfall darf man legal erworbene Ware auch beliebig weiterverkaufen.
Es soll aber durchaus vorkommen dass Markenrechtsinhaber, oder wer auch immer, auf Marktplätzen trotzdem Angebote wegen angeblichen Markenrechtsverstößen, wegen Fälschung oder was auch immer, löschen lassen um sie vor ungeliebter (aber legaler!) Konkurrenz zu schützen.
Die Marktplätze winken solche Löschanträge meist ohne Prüfung durch und wollen sich auch nicht einmischen.
Für den Verkäufer, der hier eigentlich korrekt agiert, ist das sehr ungut, denn wenn es seitens des Markenrechtsinhabers/Löschers keine Unterstützung (Rücknahme der Löschung) gibt, wird man das nicht lösen können ohne auf der rechtlichen Schiene zu intervenieren.
Soweit Du die Original-Ware daher "legal" einkaufst (Import von außerhalb des EWR wäre hier ungünstig), gibt es im Regelfall nix daran auszusetzen.
Eine "Erlaubnis" seine Artikel irgendwo anzubieten braucht man daher gar nicht: Im Regelfall darf man legal erworbene Ware auch beliebig weiterverkaufen.
Es soll aber durchaus vorkommen dass Markenrechtsinhaber, oder wer auch immer, auf Marktplätzen trotzdem Angebote wegen angeblichen Markenrechtsverstößen, wegen Fälschung oder was auch immer, löschen lassen um sie vor ungeliebter (aber legaler!) Konkurrenz zu schützen.
Die Marktplätze winken solche Löschanträge meist ohne Prüfung durch und wollen sich auch nicht einmischen.
Für den Verkäufer, der hier eigentlich korrekt agiert, ist das sehr ungut, denn wenn es seitens des Markenrechtsinhabers/Löschers keine Unterstützung (Rücknahme der Löschung) gibt, wird man das nicht lösen können ohne auf der rechtlichen Schiene zu intervenieren.
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Re: Missbräuchliche Verwendung von Markenzeichen
Hmm wir importieren aus der Fabrik(China) per Container in den EWR....
Re: Missbräuchliche Verwendung von Markenzeichen
Tut mir leid, mit solchen Konstellationen habe ich nichts zu tun, da meine Waren offziell im EWR erhältlich sind.
Wenn hier keine durchschlagen Infos kommen, im Zweifelsfall beim Anwalt aufschlagen der mit Markenrecht erfahren ist (in Verbindung mit der Erfahrung wie man das bei den Marktplätzen gut bekämpft).
Wobei bei solchen Problemen meist weniger das Problem ist Recht zu haben, sondern dann auch wirklich Recht zu bekommen.
Denn der Löscher stellt nunmal vollendete Tatsachen her, deren Bekämpfung schwierig ist, auch wenn man voll im Recht ist.
Die Marktplätze agieren bei diesen Dingen meist nach der Devise "im Zweifelsfall lieber löschen", auch wenn damit ungerechtfertigte Kollateralschäden produziert werden.
Wenn hier keine durchschlagen Infos kommen, im Zweifelsfall beim Anwalt aufschlagen der mit Markenrecht erfahren ist (in Verbindung mit der Erfahrung wie man das bei den Marktplätzen gut bekämpft).
Wobei bei solchen Problemen meist weniger das Problem ist Recht zu haben, sondern dann auch wirklich Recht zu bekommen.
Denn der Löscher stellt nunmal vollendete Tatsachen her, deren Bekämpfung schwierig ist, auch wenn man voll im Recht ist.
Die Marktplätze agieren bei diesen Dingen meist nach der Devise "im Zweifelsfall lieber löschen", auch wenn damit ungerechtfertigte Kollateralschäden produziert werden.
Re: Missbräuchliche Verwendung von Markenzeichen
Schickst Amazon die original Rechnung und das Schreiben vom Hersteller, dann wird der Artikel reaktiviert.
Adresse steht in der Mail von Amazon.
Adresse steht in der Mail von Amazon.
Re: Missbräuchliche Verwendung von Markenzeichen
Hat bei mir nicht funktioniert. Ich musste eine Einstweilige Verfügung gegen den anderen Händler beantragen, dann hat Amazon die ASIN für mich wieder frei gegeben.
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