Hallo,
mein Schwiegervater möchte sein Wohnmobil an meine Frau vererben da er mit über 80 nur noch ganz selten fährt.
Geld möchte er keines haben.
Das Gefährt hat schon einige Jahre auf dem Buckel und vielleicht noch einen Wert von 15-25tsd. Euro. Vielleicht auch weniger, ich kenne mich da nicht aus.
Wie ist das denn steuerlich und rechtlich sicher zu händeln ?
Wir würden das gern sauber und ordentlich regeln.
Vielleicht hat der ein oder andere einen Tipp für uns.
Danke
Wohnmobil vererben
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Re: Wohnmobil vererben
gute Frage. Das was einfacher geht würde ich sagen. Ihm wird der Unterschied wohl nicht so bewusst sein.
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Re: Wohnmobil vererben
Schenkung (da für ein Erbe jemand die Löffel abgeben muss).
Schriftlich festhalten und dann sollte es das gewesen sein (wenn es mehrere potenzielle Erben gibt, sich ggf. aber beraten lassen, dass deutsche Erbrecht ist ja nicht ganz "einfach")Eheleute können sich gegenseitig Vermögen im Wert von 500.000 Euro steuerfrei schenken. Für Geschenke von Eltern an die eigenen Kinder liegt die Grenze bei 400.000 Euro, an Enkelkinder bei 200.000 Euro, an Eltern und Großeltern bei 20.000 Euro.
Re: Wohnmobil vererben
Der Schenkungssteuer Freibetrag darf nach deutschem Erbrecht alle zehn Jahre in voller Höhe ausgeschöpft werden.Andre (KM) hat geschrieben: ↑23. Jun 2023 13:05 Eheleute können sich gegenseitig Vermögen im Wert von 500.000 Euro steuerfrei schenken. Für Geschenke von Eltern an die eigenen Kinder liegt die Grenze bei 400.000 Euro, an Enkelkinder bei 200.000 Euro, an Eltern und Großeltern bei 20.000 Euro.
Im dem Wohnmobil Fall kann er doch einfach für einen ganz kleinen Betrag verkaufen - auch wenn er den eigentlich nicht will, muss er ja nicht gezahlt werden.
Aber bei einem Wert von vielleicht 15k würde ich da gar nicht viel Aufwand betreiben.
Relevant wird es auch nur, falls irgendwann andere potentielle Erben im Erbfall da ein Problem mit haben.
Re: Wohnmobil vererben
ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht.
Wenn er voll geschäftsfähig ist, darf er doch jederzeit etwas verschenken.
Wieso sollten spätere potenzielle Erben da Ansprüche stellen können?
Notfalls wird das über einen Vertrag festgehalten, dass er das Wohnmobil ohne Gegenleistung an deine Frau abgibt. Dann wird doch ganz normal seine Versicherung gekündigt, das Wohnmobil bei der Frau angemeldet und alles ist dokumentiert.
Ich würde mir da keinerlei Gedanken machen, kenne allerdings auch nicht die Familienverhältnisse, wie da evtl. getickt wird.
Wichtig ist natürlich, dass das Fahrzeug umgemeldet wird, denn es haftet der, auf den das fahrzeug angemeldet ist.
Vielleicht hilft dir das hier weiter:
https://www.bussgeldkatalog.org/auto-verschenken/ und darin veriwesen auf https://www.bussgeldkatalog.org/auto-ve ... nkt_werden
Wenn er voll geschäftsfähig ist, darf er doch jederzeit etwas verschenken.
Wieso sollten spätere potenzielle Erben da Ansprüche stellen können?
Notfalls wird das über einen Vertrag festgehalten, dass er das Wohnmobil ohne Gegenleistung an deine Frau abgibt. Dann wird doch ganz normal seine Versicherung gekündigt, das Wohnmobil bei der Frau angemeldet und alles ist dokumentiert.
Ich würde mir da keinerlei Gedanken machen, kenne allerdings auch nicht die Familienverhältnisse, wie da evtl. getickt wird.
Wichtig ist natürlich, dass das Fahrzeug umgemeldet wird, denn es haftet der, auf den das fahrzeug angemeldet ist.
Vielleicht hilft dir das hier weiter:
https://www.bussgeldkatalog.org/auto-verschenken/ und darin veriwesen auf https://www.bussgeldkatalog.org/auto-ve ... nkt_werden
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Re: Wohnmobil vererben
ja, danke , die Seiten hatte ich auch gefunden. So werden wir das machen.
In der Familie ist die Sache besprochen mit den 2 Kindern (Erben).
Ich wollte es halt nur sauber haben damit nicht noch der Staat oder sonst jemand kommt...
In der Familie ist die Sache besprochen mit den 2 Kindern (Erben).
Ich wollte es halt nur sauber haben damit nicht noch der Staat oder sonst jemand kommt...
Re: Wohnmobil vererben
Irgendetwas schriftlich festhalten würde ich alleine schon wegen der Schenkungssteuer. Am besten mit Foto (selbstverständlich vorteilhaft für einen geringen Wert fotografiert ).
Das Finanzamt prüft in solchen Fällen schon hin und wieder ob beim Verkauf auch wirklich Geld geflossen ist bzw. ermittelt den Wert der Sache. Das ist natürlich bei einem Wohnmobil deutlich schwieriger wie bei einem Grundstück.
Das Finanzamt prüft in solchen Fällen schon hin und wieder ob beim Verkauf auch wirklich Geld geflossen ist bzw. ermittelt den Wert der Sache. Das ist natürlich bei einem Wohnmobil deutlich schwieriger wie bei einem Grundstück.
- Wolkenspiel
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Re: Wohnmobil vererben
Bleibt doch mal auf dem Teppich. Erstens kann man nur etwas vererben, wenn man stirbt.
Zweitens kann jeder Elternteil seinem Kind ein Auto schenken, ohne dass das FA auf der Matte steht. Sogar ein neues! Das ist schon etwas hysterisch, was hier alles geraten wird.
Zweitens kann jeder Elternteil seinem Kind ein Auto schenken, ohne dass das FA auf der Matte steht. Sogar ein neues! Das ist schon etwas hysterisch, was hier alles geraten wird.
Re: Wohnmobil vererben
Kommt eben drauf an wann und was noch alles kommt . Bei einen älteren Wohnmobil wird sicherlich kein Hahn danach Krähen wenn nicht in ein paar Jahren die Millionen vererbt oder verschenkt werden. Trotzdem würde ich einfach ein paar Fotos vom Zustand machen und irgend einen Preis festhalten und gut ist.
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Re: Wohnmobil vererben
Auch das Finanzamt ist nicht dumm. Wir hatten den Fall erst und was da alles für Ämter auf der Matte stehen, viel Spaß.
Bei Schenkungen sollte man auch die 10 Jahresfrist, für eventuell andere Erben oder ggü. dem Sozialamt berücksichtigen, so dass u.U. die Schenkung wieder mit ins Erbe fällt oder Rückgängig gemacht werden kann.
Bei Schenkungen sollte man auch die 10 Jahresfrist, für eventuell andere Erben oder ggü. dem Sozialamt berücksichtigen, so dass u.U. die Schenkung wieder mit ins Erbe fällt oder Rückgängig gemacht werden kann.
Re: Wohnmobil vererben
Wenn das Finanzamt jedem hinterher rennen würde wegen jedem Scheiß müssten die 100x so viel Personal haben.Rennschnecke hat geschrieben: ↑23. Jun 2023 16:24 Auch das Finanzamt ist nicht dumm. Wir hatten den Fall erst und was da alles für Ämter auf der Matte stehen, viel Spaß.
Bei Schenkungen sollte man auch die 10 Jahresfrist, für eventuell andere Erben oder ggü. dem Sozialamt berücksichtigen, so dass u.U. die Schenkung wieder mit ins Erbe fällt oder Rückgängig gemacht werden kann.
- Wolkenspiel
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Re: Wohnmobil vererben
Außerdem handelt es sich hier um ein altes Auto, das in ein paar Jahren gar nichts mehr Wert ist. Und nicht um eine Millionen-Villa oder etwas von beständigem Wert.
Re: Wohnmobil vererben
Steuerlich relevant ist nur der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung.Wolkenspiel hat geschrieben: ↑24. Jun 2023 07:10 Außerdem handelt es sich hier um ein altes Auto, das in ein paar Jahren gar nichts mehr Wert ist. Und nicht um eine Millionen-Villa oder etwas von beständigem Wert.
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