Ich habe vor einer Woche bei eBay einen unbenutzten original verpackten Miele-Dampfgarofen gekauft, der 300 € gekostet hat. Das Gerät ist nach einer Woche mit DHL hier angekommen und wurde auf dem Transport schwer beschädigt.
Die gläserne Fronttür aus ESG-Glas ist in Tausende Krümelchen zersplittert.
Man sieht der Verpackung an, dass diese böse gestürzt sein muss, selbst die Styroporteile, die den Ofen im Karton fixieren sollen, sind z.T. zerborsten.
Der Verkäufer ist neu angemeldet seit Mai, hat insgesamt nur 10 Bewertungen, davon eine negative, und scheint nur originalverpackte Technik-Sachen zu verkaufen, vermutlich Retouren oder Lagerleichen.
Ich habe den Verkäufer noch am Freitag über diesen Transportschaden informiert und ihm auch mehrere Fotos von dem Schaden gemeldet. Bis heute habe ich null Reaktion auf diese E-Mail bekommen und wundere mich schon etwas.
Ich frage mich jetzt, wie es weitergehen kann, wenn er nicht reagiert.
Was kann ich in dem Fall tun? greift in solchen Fällen auch sowas wie ein Käuferschutz von Ebay?
Wie umgehen mit Transportschaden?
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Wie umgehen mit Transportschaden?
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Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
Es ist Wochenende.
Und die Frage ist für einen Händler etwas peinlich. Sind Dir die "Verbraucherrechte" unbekannt ?
Und die Frage ist für einen Händler etwas peinlich. Sind Dir die "Verbraucherrechte" unbekannt ?
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Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
Guten Morgen,
wie war denn die Umverpackung also der Versandkarton? Hast du das bei DHL vermerkt - Karton beschädigt. Wenn du am Freitag reklamierst und noch keine Antwort hast - das denke ich nicht ungewöhnlich. Je nach Verkäufer / Artikel etc. läuft Freitag Nachmittags nichts - es kann auch noch andere Gründe geben. Grundsätzlich muss der Verkäufer den Schaden bei DHL reklamieren. Der Transportvertrag kommt zwischen Verkäufer und DHL zustande. Ebay Käuferschutz bin ich überfragt. Ich würde erstmal die Rückmeldung vom Verkäufer abwarten. Viel Erfolg !!
wie war denn die Umverpackung also der Versandkarton? Hast du das bei DHL vermerkt - Karton beschädigt. Wenn du am Freitag reklamierst und noch keine Antwort hast - das denke ich nicht ungewöhnlich. Je nach Verkäufer / Artikel etc. läuft Freitag Nachmittags nichts - es kann auch noch andere Gründe geben. Grundsätzlich muss der Verkäufer den Schaden bei DHL reklamieren. Der Transportvertrag kommt zwischen Verkäufer und DHL zustande. Ebay Käuferschutz bin ich überfragt. Ich würde erstmal die Rückmeldung vom Verkäufer abwarten. Viel Erfolg !!
Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
Bei eBay Käuferschutz gibt es die Option "bei Transport beschädigt".
Ob das eigener Punkt ist oder Unterpunkt zu "nicht wie beschrieben" weiß ich nicht auswendig.
Der Fall müsste also auf jeden Fall vom Käuferschutz abgedeckt sein.
Ob das eigener Punkt ist oder Unterpunkt zu "nicht wie beschrieben" weiß ich nicht auswendig.
Der Fall müsste also auf jeden Fall vom Käuferschutz abgedeckt sein.
Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
Danke, das wars, was ich suchte..werd mal 2-3 Tage verstreichen lassen, und dann bei fehlender Reaktion Ebay einschalten.
Gut, wenns da auch bei privaten Verkäufern Käuferschutz gibt.
Hast du eine Ahnung, wie der Ablauf dann sein kann?
Muss ich dem Verkäufer das kaputte Gerät zurückschicken? Es ist sicher ein Totalschaden, da die Tür als ET bei Miele ca. 350 Euro kostet, das Gerät aber mit Porto nur 310 gekostet hat.
Gut, wenns da auch bei privaten Verkäufern Käuferschutz gibt.
Hast du eine Ahnung, wie der Ablauf dann sein kann?
Muss ich dem Verkäufer das kaputte Gerät zurückschicken? Es ist sicher ein Totalschaden, da die Tür als ET bei Miele ca. 350 Euro kostet, das Gerät aber mit Porto nur 310 gekostet hat.
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Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
Manchmal wundert man sich schon, wenn man hier im Sellerforum die Verkäufer Sachen machen sieht, die hier normal in der Rubrik Kunden aus der Hölle laufen. "Freitag mittag beschwert, jetzt ist Sonntag und ich hab noch keine Antwort!". Wieso cancelt der Händler nicht sein Wochenende für mich, auch wenn er mir vor Montag sowieso weder Geld erstatten noch Ersatz zusenden kann?
Ansonsten kommt es halt stark darauf, an, ob es ein Privatverkäufer war oder ein Händler. Nur bei B2C trägt der Händler das Versandrisiko.
Wenn es ein Privater Verkäufer war dann kannst du dir maximal den Anspruch gegen DHL abtreten lassen.
Oder falls es Anzeichen gibt das es kein privater Verkäufer ist, dann teile im mit, daß du von gewerblichem Handel ausgehst und dann bestehe auf deine Rechte. Im Zweifel musst du dann halt klagen.
Ansonsten kommt es halt stark darauf, an, ob es ein Privatverkäufer war oder ein Händler. Nur bei B2C trägt der Händler das Versandrisiko.
Wenn es ein Privater Verkäufer war dann kannst du dir maximal den Anspruch gegen DHL abtreten lassen.
Oder falls es Anzeichen gibt das es kein privater Verkäufer ist, dann teile im mit, daß du von gewerblichem Handel ausgehst und dann bestehe auf deine Rechte. Im Zweifel musst du dann halt klagen.
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Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
Was die Austauschtür kostet ist ja ziemlich irrelevant für dich als Kunden, wenn der Verkäufer dir ein dem Kauf entsprechendes Gerät letztendlich geben muss.Crassiflo hat geschrieben: ↑18. Jun 2023 15:27 Danke, das wars, was ich suchte..werd mal 2-3 Tage verstreichen lassen, und dann bei fehlender Reaktion Ebay einschalten.
Gut, wenns da auch bei privaten Verkäufern Käuferschutz gibt.
Hast du eine Ahnung, wie der Ablauf dann sein kann?
Muss ich dem Verkäufer das kaputte Gerät zurückschicken? Es ist sicher ein Totalschaden, da die Tür als ET bei Miele ca. 350 Euro kostet, das Gerät aber mit Porto nur 310 gekostet hat.
Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
Genau das frage ich mich ja auch, ob ich jetzt Anspruch auf das Erssatzteil habe oder ob der Verkäufer einfach sagen kann: schick zurück den Ofen, dann gibts Geld zurück. Der Verkäufer ist angeblich privat, das Konto seit mitte Mai erst angemeldet und die verkauften Artikel (bisher 33) sind alles Neuware in OVP, mein Ofen wie wahrscheinlich die anderen Techniksachen auch stammt aus einem Konkurs Herbst letzten Jahres.
Deswegen wohl auch alles neu und Ovp.
Wäre natürlich fantastisch, wenn ich die Tür als ET bekäme, aber daran glaub ich nicht. DHL wir den kaufpreis ersetzen und das wars dann.
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Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
Originalverpackung = unzureichende Transportverpackung => DHL ist raus.
Verkäufer = Privatperson => https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
Viel Spaß.
Verkäufer = Privatperson => https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
Viel Spaß.
Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
für all das gibt es ja den käuferschutz.
hat sich der privatgewerbliche verkäufer mittlerweile gemeldet?
hat sich der privatgewerbliche verkäufer mittlerweile gemeldet?
Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
Das stimmt zwar in vielen Fällen, kann man aber nicht verallgemeinern. In manchen Fällen sind OVPs auch extrem gut ausgeführt und man kann damit fußballspielen ohne dass der Inhalt Schaden nimmt.
Von Privat etwas zu kaufen dass beschädigungsgefährdet ist, ist wie russisches Roulette.
Privatleute die nur sporadisch etwas versendet, haben keine Ahnung davon wie gut etwas verpackt sein muß um zumindest mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht beschädigt zu werden.
Zusätzlich wird dann ja oft noch suggeriert dass ein Paket ohnehin versichert sei ... von daher möglicherweise manche "Private" denken dass im Fall des Falles ohnehin der Paketdienst zahlen muß.
Da werden oftmals Pakete gepackt, die nichtmal einen Sturz aus 20 cm Höhe unbeschadet überstehen, nicht ordentlich verschlossen sind etc.
Ist die Frage ob man Privatverkäufern sowas auch tatsächlichen ankreiden kann weil es sich quasi um "Spezialwissen" handelt dass ein Normalsterblicher nicht wissen muß.
Das halt aus rechtlicher Sicht gesehen.
Käuferschutz etc. ist ja wieder ganz was anderes.
Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
Wenn es ein Privatverkäufer war, dann hat er mit Versand seine Pflichten erfüllt. Wüsste nicht, wie da ein Käuferschutz greifen sollte.für all das gibt es ja den käuferschutz.
Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
ebay unterscheidet nicht zwischen privat und gewerblich.
https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
Ok, und übernimmt dann Ebay die Kosten? Den einen Anspruch von Ebay gegen den Verkäufer sehe ich bei einem Privatverkauf und Transportschaden erst mal nicht. Steht ja auch hier bei Ebay selbst:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
Kauf von einem privaten Verkäufer
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.
Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
Das ist richtig, aber DHL egal. Punkt 3.2 der Versandbedingungen.
Re: Wie umgehen mit Transportschaden?
https://www.dhl.de/content/dam/images/p ... 052021.pdf
Dort steht unter 3.2 dass eine Verpackung sehr sicher sein muß und zig Bedingungen zu erfüllen hat.
Aber es steht dort nicht dass Originalverpackungen nicht erlaubt seien.
Wäre ja auch dämlich. Manchmal sind Originalverpackungen exzellent für den Versand geeignet weil sie besonders stark ausgeführt sind.
Aber klar, im Consumerbereich ist das eher die Ausnahme. In der Regel sind deren dünne ein- oder nullwellige OVPs für den Versand eher ungeeignet (auch wenn gerade Amazon anderer Meinung ist).
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