Also... ich habe im Steuerlichen Erfassungsbogen meines Einzelunternehmens einen geschätzten Umsatz angegeben der die Grenzen unterschreitet. Allerdings hab ich die Häckchen zum Thema Kleinunternehmer-Reglung nicht gesetzt. Bis hier hin würde ich annehmen, dass die Reglung nicht gilt, denn die Häkchen wurden nicht gesetzt.
Im Schreiben vom Finanzamt, wo mir meine Steuernummer ausgestellt wurde, wurde dargelegt, dass diese auch für die Umsatzsteuer gilt. Auch hierdurch würde ich annehmen, dass die Reglung nicht greift.
Allerdings hab ich hier
buchhaltung-steuern-finanzamt-lohnabrec ... 58574.html folgendes gelesen:
fossi hat geschrieben: ↑20. Sep 2021 14:07
5. Wer die Wahl hat, hat die Qual
a. Kleinunternehmer ist man automatisch, wenn die Grenzen unterschritten werden
Also bin ich doch Kleinunternehmer?