Sehr geehrte Forennutzer,
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen den Hintergrund dieser Überprüfung zu erläutern. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Pflicht nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 5 letzter Satz GwG ("... im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung haben die Verpflichteten sicherzustellen, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen unter Berücksichtigung des jeweiligen Risikos im angemessenen zeitlichen Abstand aktualisiert werden.")
Was unter "angemessenem zeitlichen Abstand" zu verstehen ist, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den "Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz", welche frei zugänglich sind, festgelegt. Die Nachidentifizierung wird in Abschnitt 5.5.2 "Aktualisierung" behandelt.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeff ... g_aua.html
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloa ... nFile&v=17
Demnach sind bei einem "normalen" Risiko, unter das die überwiegende Zahl unserer Kunden fällt, 10 Jahre als angemessen zu betrachten.
Frage: Weshalb fragen wir Sie jetzt erstmalig nach einer Aktualisierung?
Antwort: Dies liegt daran, dass der secupay AG die Erlaubnis für Zahlungsdienste vor 10 Jahren erteilt wurde und somit im Jahr 2023 erstmalig die 10 Jahre ablaufen. Es betrifft dieses Jahr auch nur Kunden, welche seit 2013 Kunden der secupay AG sind.
Frage: Warum fragen andere Anbieter anscheinend nicht nach einer Aktualisierung?
Antwort: Andere Anbieter tun dies auch, bspw. wie von einem Vorredner erwähnt SOFORT. Allerdings sind noch nicht alle Anbieter 10 Jahre auf dem deutschen Markt aktiv, bzw. Sie als Kunde noch nicht durchgehend 10 Jahre bei einem Anbieter, so dass Sie diese Aufforderungen (noch) nicht erhalten haben.
Frage: "Ich glaub nicht dass die wirklich regelmäßig kommen."
Antwort: Doch, das werden wir, und zwar in den meisten Fällen im Abstand von 10 Jahren. Und alle anderen Anbieter sind auch gesetzlich zu einer regelmäßigen Aktualisierung verpflichtet.
Frage: "Ob die hier mitgelesen haben"
Antwort: Ja, offensichtlich
Wir sind stets bemüht, Fragen unserer Kunden oder Interessenten offen zu beantworten. Gern können Sie sich auch direkt an uns wenden.
Frage: Warum VideoIdent, das dauert immer so lange bis man drankommt.
Antwort: VideoIdent ist eine Möglichkeit für die Identifizierung, allerdings nach unserer Erfahrung für viele Kunden am einfachsten ("Die Bank ist über 100km weit weg."). Im Einzelfall finden wir auch andere Wege.
Ein Tipp zum VideoIdent:
Wenn Ihnen der Anbieter des VideoIdents einen Termin anbietet, sollten Sie dies unbedingt annehmen. Allerdings müssen Sie sich an dem Termin aktiv mit der App melden, der Anbieter wird von sich aus nicht bei Ihnen "anrufen" und der Termin verfällt. Wenn Sie einen gebuchten Termin haben, überspringen Sie damit die Warteschlange und kommen sofort dran. Ohne Termin ist es offenbar so, dass Sie nur bei ausgefallenen Terminen anderer Nutzer drankommen oder eben die sehr lange Warteschlange "absitzen" müssen.
Und wie wir wissen, macht die BaFin jetzt "ernst" und prüft aktiv bei Zahlungsdienstleistern, ob die ihren Pflichten nachkommen. Auch von dieser Seite her werden möglicherweise bisher im Markt vorhandene "laxe" Anbieter unter Druck kommen und dies ebenfalls tun müssen.
Viele Grüße,
Ihr secupay-Team